Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 371, 607; ZPO § 3
Darlehns-Quittung als Schuldschein - Streitwert der Klage auf Herausgabe eines Schuldscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 381
- MDR 1997, 203
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74
Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von …
Auszug aus OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
Bei der Urkunde handelt es sich ungeachtet der Überschrift "Darlehensvereinbarung" nicht um einen beiderseits noch zu erfüllenden (Vor-) Vertrag, sondern der Sache nach um einen Darlehensschuldschein, in dem die aus § 607 Abs. 1 BGB folgende Rückzahlungsverpflichtung des Klägers in Bezug auf das als erhalten quittierte Darlehen bestätigt wird (vgl. RGZ 116, 161, 173; 120, 86, 89; BGH WM 1976, 974, 975; Erman/Werner;… BGB 9. Aufl., vor § 607 Rn. 49;… Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB 12. Aufl., § 607 Rn. 432). - RG, 30.04.1927 - V 463/26
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
Auszug aus OLG Köln, 11.09.1996 - 19 W 46/96
Bei der Urkunde handelt es sich ungeachtet der Überschrift "Darlehensvereinbarung" nicht um einen beiderseits noch zu erfüllenden (Vor-) Vertrag, sondern der Sache nach um einen Darlehensschuldschein, in dem die aus § 607 Abs. 1 BGB folgende Rückzahlungsverpflichtung des Klägers in Bezug auf das als erhalten quittierte Darlehen bestätigt wird (vgl. RGZ 116, 161, 173; 120, 86, 89; BGH WM 1976, 974, 975; Erman/Werner;… BGB 9. Aufl., vor § 607 Rn. 49;… Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB 12. Aufl., § 607 Rn. 432).
- OLG Köln, 10.11.2015 - 4 UF 257/13
Begriff des ehebedingten Nachteils i.S. von § 1587b BGB
Der Wert der Herausgabe ist mit 1/5 des Jahreswerts der Zahlungen zu bewerten (OLG Köln, Beschluss vom 11.09.1996 - 19 W 46/96 - NJW-RR 1997, 381, juris Rn. 4). - AG Bonn, 08.11.2013 - 409 F 221/12
Ehegattenunterhalt, Abänderung, Absenkung auf den angemessenen Unterhalt.
Rn. 40 Der Verfahrenswert für den Antrag auf Herausgabe des Titels wurde auf 20 % des Antrags zu 1. festgesetzt (vgl. hierzu OLG Köln in der NJW-RR 1997, 381). - LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17 Für die Bemessung des Streitwerts ist das wirtschaftliche Interesse der Klägerin am Besitz der Urkunde maßgebend, nicht die Höhe der verbrieften Forderung (OLG Köln, Beschluss vom 11. September 1996 - 19 W 46/96 -, Rn. 4, juris).
- OLG Köln, 22.02.2013 - 19 W 6/13
Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde
Maßgebend ist das Interesse des Klägers an dem Besitz der Urkunde (vgl. BGH NJW-RR 1994, 758; Senat Beschl. v. 11.09.1996, 19 W 46/96, NJW-RR 1997, 381).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.09.1996 - 8 W 179/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 203
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 20.02.2003 - 13 WF 98/03
Rechtsanwaltskosten: Halbe Prozeßgebühr nach Erledigung der Hauptsache in einem …
Soweit hierzu die Ansicht vertreten wird, in derartigen Fällen sei eine Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO entstanden (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 203; OLG München, MDR 1999, 704; KG MDR 2000, 1458;… Gebauer/ Schneider, BRAGO, § 32 Rn. 22;… Geroldt/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 32, Rn. 22), weil § 13 Abs. 2 S. 1 BRAGO nicht anwendbar sei, da ein selbständiges gerichtliches Verfahren auch immer eine selbständige gebührenrechtliche Angelegenheit sei (§ 13 Abs. 2 S. 2 BRAGO) und eine Anrechnung der zusätzlichen Prozessgebühr auf die volle Prozessgebühr des anderen Verfahren gesetzlich nicht vorgesehen sei, vermag dies nicht zu überzeugen.
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