Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95 |
Mühlheim-Kärlich II
§ 839 BGB, Haftung für Erteilung einer rechtswidrige Erlaubnis, 'Verläßlichkeitsgrundlage' durch Teilgenehmigungen
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Atomrechtliche Anlagengenehmigung - Amtshaftung - Kernkraftwerksbetreiber als Dritter - Errichter des Kraftwerks - Schutzwürdiges Vertrauen - Objektive Umstände - Subjektive Kenntnisse - Gestuftes Genehmigungsverfahren - Erster Genehmigungsbescheid - Anfechtung durch ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AtG § 7; BGB § 839
Amtshaftung für eine rechtswidrig erteilte atomrechtliche Anlagengenehmigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine weitere Runde
Papierfundstellen
- BGHZ 134, 268
- NJW 1997, 2174 (Ls.)
- ZIP 1997, 453
- MDR 1997, 352
- NVwZ 1997, 362
- NVwZ 1997, 714
- NJ 1997, 278
- VersR 1997, 487
- WM 1997, 375
- DVBl 1997, 551
- DÖV 1997, 420
Wird zitiert von ... (83) Zitiert selbst (54)
- BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86
Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung - …
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Land mit einer Feststellungsklage im Hinblick darauf auf Schadensersatz in Anspruch, daß die von dem Bekl. erteilte erste Teilgenehmigung vom 9.1.1975 (1. TG (alt)) für das später errichtete und in Betrieb genommene Kernkraftwerk rechtswidrig war, was im Jahre 1988 zur Aufhebung der 1. TG (alt) durch das BVerwG (NVwZ 1989, 52) und zum Abbruch des Leistungsbetriebes auf unbestimmte Dauer führte.Mit Urteil vom 9.9.1988 hob das BVerwG (NVwZ 1989, 52) die 1. TG (alt) als rechtswidrig auf.
1. Zutreffend geht das BerGer. im Anschluß an das aufhebende Urteil des BVerwG vom 9.9.1988 (BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52) davon aus, daß die Erteilung der 1. TG (alt) vom 9.1.1975 rechtswidrig, nämlich mit dem Atomgesetz - AtG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 23.12.1959 (BGBl 1, 814, geändert durch Gesetz vom 28.8. 1969 (BGBl I, 1429) und § 69 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15.3.1974 (BGBl 1, 721)) und der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomanlagen-Verordnung) - AtAnlV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.10.1970 (BGBl 1, 1518) nicht vereinbar war.
BVerwG für unzulässig erklärt hat, ohne allerdings sein aufhebendes Urteil darauf zu gründen, bezog sich diese Genehmigung auf eine Anlage, die so nicht mehr errichtet werden sollte, und die im Hinblick auf die geänderte Planung neu aufgeworfene Sicherheitsfrage blieb ungeprüft (BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52).
Andererseits ergibt sich aus den Ausführungen der Revision nichts dazu, ob die ursprünglich der Prüfung zugrundeliegende Planung trotz der zwischenzeitlich zur Sprache gebrachten geologischen Bruchlinie auf dem für das Reaktorgelände vorgesehenen Baugrund (etwa unter Änderung konstruktiver Maßnahmen) verwirklicht werden konnte; diese Frage hat die Genehmigungsbehörde vor der Erteilung der 1. TG (alt) gerade nicht durchgeprüft, weil sie ersichtlich davon ausging, daß die Durchführung der ursprünglichen Planung auch unter Änderung konstruktiver Merkmale nicht mehr beabsichtigt war (so schon BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52).
(679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52; Schmidt-Assmann, in: Festg.
Zum notwendigen Regelungsgehalt der Teilgenehmigung gehört, daß sie einerseits in abschließender Weise (definitiv) die Errichtung oder den Betrieb von realen Anlagenteilen gestattet (gestattender Teil) und andererseits ein vorläufiges positives Gesamturteil über die Anlage insgesamt und ihren Betrieb enthält (für den hier maßgeblichen Zeitpunkt s. § 1 II 2 AtAnlV; vgl. auch BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 88, 286; BVerwGE 92, 185 (189) = NVwZ 1993, 578 = NJW 1993, 2766 L; BVerwG, NVwZ 1993, 578; BVerwG, NVwZ-RR 1994, 16 = DVBl 1993, 1151).
Dieses Urteil ist nur deswegen "vorläufig", weil es lediglich auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Aussagen beruht, also nicht deshalb, weil es durch eine mindere Intensität der Prüfung - etwa im Sinne einer bloßen Evidenzkontrolle - bedingt wäre (vgl. BVerwG, NVwZ 1982, 624 = DVBl 1982, 960 (962); BVerwGE 72, 300 (307 f.) = NVwZ 1986, 208); es bezieht sich auf die Sicherheit der gesamten Anlage und besagt, daß dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, NVwZ 1982, 624 = DVBl 1982, 960 (962); BVerwGE 72, 300 (304) = NVwZ 1986, 208; BVerwG, NVwZ 1988, 536 = DVBl 1988, 148 (149); BVerwGE 80, 207 (214) = NVwZ 1989, 52).
Der Gesichtspunkt der Verminderung des Investitionsrisikos bei der Planung von Atomanlagen wird zwar in der Rechtsprechung besonders im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut des Vorbescheids (§ 7a AtG) betont (BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678); diesem kommt als einer definitiven und mit entsprechender endgültiger Bindungswirkung versehenen Regelung eines Ausschnitts aus dem feststellenden Teil der Anlagengenehmigung (dazu BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 72, 300 (303) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 80, 207 (213) = NVwZ 1989, 52) eine gesteigerte Bedeutung zu, insbesondere wenn er sich auf die "Konzeption" (das "Konzept") der Gesamtanlage, nämlich die grundlegenden Auslegungsmerkmale (s. die jetzt in § 3 I Nr. 1 lit. b der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) - AtVfV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl 1, 181) enthaltene Legaldefinition), bezieht.
Das heißt aber nicht, daß bei einer Teilgenehmigung, die - wie vorliegend die 1. TG (alt) - nicht mit einem Vorbescheid im Rechtssinne verknüpft war (BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; vgl. auch BVerwGE 72, 300 (304 f.) = NVwZ 1986, 208), das amtshaftungsrechtlich geschützte Vertrauen des Unternehmers auf die Rechtmäßigkeit des gestattenden Teils beschränkt wäre.
- BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578; zur Frage, ob eine so gestaltete erste Teilgenehmigung eine "Konzeptgenehmigung" beinhaltete, einerseits OVG Koblenz, ET 1986, 444, andererseits - verneinend - BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188 f.) = NVwZ 1993, 578; dazu, ob die erste atomrechtliche Teilgenehmigung notwendigerweise eine sog. Standortgenehmigung umfaßte, einerseits OVG Lüneburg, DVBl 1978, 67 (68); OVG Koblenz, NJW 1982, 197 (198); andererseits - verneinend - BVerwG, DVBl 1988, 148; zur früheren Beurteilung dieser Fragen vgl. im übrigen Mutius/Schoch, DVBl 1983, 149; Ossenbühl, DVBl 1980, 803; ders., NJW 1980, 1353).
(a) Die 1. TG (alt) war zwar in der Form einer umfassenden Errichtungsgenehmigung ergangen, jedoch versehen mit sogenannten Freigabevorbehalten für sämtliche sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlagenteile und Systeme (BVerwGE 80, 207 (211 f.) = NVwZ 1989, 52).
Gleich ob es sich bei den vorbehaltenen "Freigaben" aus damaliger Sicht um bloße - nach der anfänglichen Auffassung der Genehmigungsbehörde sogar nur behördeninterne - Aufsichtsmaßnahmen (vgl. § 19 AtG) oder um eine "inhaltlich beschränkte Vollerrichtungsgenehmigung" ergänzende Teilakte (zu diesen und weiteren Differenzierungen im früheren Schrifttum vgl. die Übersicht bei Haedrich, § 7 Rdnrn. 42ff.; vgl. auch Ossenbühl, DVBl 1980, 803 (809)) oder, wie jetzt durch die Rechtsprechung des BVerwG geklärt ist, der Sache nach um Teilgenehmigungen (BVerwGE 80, 207 (214) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (190) = NVwZ 1993, 578) handelte, ergab sich aber aus dieser Gestaltung, daß die Genehmigungsbehörde sich gegenüber den Genehmigungsempfängern durch in der 1. TG (alt) getroffene Festlegungen für das Anlagenkonzept noch nicht endgültig binden wollte (BVerwGE 92, 185 (188 f.)).
Die eigentliche Gestattung beschränkte sich erkennbar auf die Einrichtung der Baustelle und die Aushebung der Baugrube (BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578).
Mithin bezog sich die 1. TG (alt) auf ein Kernkraftwerk, das nach den Vorstellungen der Genehmigungsbehörde wie auch der Kl. so wie in dem Genehmigungsbescheid beschrieben überhaupt nicht mehr gebaut werden sollte (vgl. BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52).
Damit lag andererseits - für die RWE AG ohne weiteres ersichtlich - zum Zeitpunkt der 1. TG (alt) eine abschließende Sicherheitsprüfung, die das mit dieser ausgesprochene vorläufige positive Gesamturteil hätte tragen können, nicht vor - bezüglich des ursprünglichen Konzepts deshalb nicht, weil die Genehmigungsbehörde die Frage, ob die der 1. TG (alt) zugrundeliegende Planung trotz des zwischenzeitlich aufgetauchten Problems der geologischen Bruchlinie auf dem für das Reaktorgebäude vorgesehenen Baugrund (etwa unter Änderung konstruktiver Merkmale der Gründung) verwirklicht werden könnte, nicht mehr geprüft hat (vgl. BVerwGE 80, 207 (216) = NVwZ 1989, 52), bezüglich des geänderten Konzepts deshalb nicht, weil die darauf bezogene Sicherheitsprüfung erst nach dem Erlaß der 1. TG (alt) (im Zusammenhang mit dem anschließenden Freigabeverfahren, das mit dem 1. Freigabebescheid vom 6.6. 1975 endete) erfolgte und erfolgen sollte.
Dieses offensichtliche Defizit entwertete auch die Genehmigung einer "rahmenmäßig" beurteilten Anlage (vgl. BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52) und erst recht ein definitives (endgültiges) positives Urteil über das Konzept der Anlage einschließlich des Standorts im Sinne einer "Konzeptgenehmigung", wie sie möglicherweise nach damaliger, zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung des BVerwG überholter Rechtsauffassung äußerlich in der Gestaltung der 1. TG (alt) gesehen werden konnten (vgl. OVG Koblenz, ET 1986, 444 - als Vorinstanz zu BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52).
a) Ausgangspunkt der Überlegungen insoweit ist, daß die Bedeutung der 1. TG (alt) vom 9.1.1975 bis zu ihrer Aufhebung durch das Urteil des BVerwG vom 9.1.1988 (NVwZ 1989, 52) nicht nur in ihrer (sehr begrenzten) Gestattungswirkung und dem Ausspruch des vorläufigen positiven Gesamturteils bezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses lag, sondern daß sie im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens durchgehend ein (besonders wichtiges) notwendiges Glied der gesamten Genehmigungskette darstellte, auf dem die Folgegenehmigungen - unter Fortentwicklung des vorläufigen positiven Gesamturteils - aufbauten.
Weder die 2. TG (alt) noch die 2. TG (Zweitbescheid) hatten zum Ziel, die 1. TG (alt) als solche zu ersetzen, sie ergingen vielmehr ausdrücklich "im Anschluß an die 1. TG" (vgl. auch BVerwGE 80, 207 (218) = NVwZ 1989, 52, wonach die 2. TG (Zweitbescheid) die Standortentscheidung der 1. TG (alt) nur hinsichtlich des kleinräumigen Standorts ersetzte).
Nur so ist die "Regelungslücke" erklärlich, die sich nach der Aufhebung der 1. TG (alt) durch das Urteil des BVerwG vom 9.9.1988 ergeben hat (vgl. BVerwGE 80, 207 (221) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (187) = NVwZ 1993, 578).
Die Zurechenbarkeit von Vertrauensschäden auf der Grundlage eines solchen im Revisionsverfahren in Betracht zu ziehenden Kausalzusammenhangs wird bei wertender Betrachtung auch nicht entscheidend dadurch berührt, daß die Genehmigungsbehörde bei dem Versuch, die ihr als schuldhafte Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erlaß der 1. TG (alt) angelasteten Defizite im Laufe des weiteren Verfahrens zu beseitigen, möglicherweise weitere Fehler gemacht hat, insbesondere den (selbst noch in dem zu der 2. TG (Zweitbescheid) vom 4.5.1981 führenden Verfahren), daß die durch die Konzeptänderung neu aufgeworfene Sicherheitsfrage nur hinsichtlich des kleinräumigen Standorts neu geprüft wurde, nicht aber, wie es nach den Darlegungen des BVerwG in BVerwGE 80, 207 (217 f.) = NVwZ 1989, 52 erforderlich gewesen wäre, auch bezüglich des großräumigen Standorts.
Denn es geht hier nicht um die tatbestandlichen Voraussetzungen eines (zusätzlichen) Amtshaftungsanspruchs der Kl. wegen einer (weiteren) Amtspflichtverletzung der Genehmigungsbehörde, sondern - ausgehend von einer schuldhaften Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erlaß der 1. TG (alt), die zur Aufhebung durch das BVerwG führte (BVerwGE 80, 207 (216 f.) = NVwZ 1989, 52) - nur darum, ob es zu dem dem bekl.
Die 1. Freigabe beruhte somit auch auf einer zusätzlichen, die geänderte Gebäudeanordnung mit ihren möglichen Auswirkungen mit einbeziehenden Sicherheitsprüfung, so daß damit möglicherweise aus damaliger Sicht - unbeschadet des später vom BVerwG eingenommenen Rechtsstandpunkts, daß die neue Sicherheitsprüfung sich auch auf den großräumigen Standort hätte beziehen müssen (vgl. BVerwGE 80, 207 (208) = NVwZ 1989, 52) - einiges für die Annahme sprechen mochte, die ergänzenden Untersuchungen seien sachlich ausreichend, um das bisherige, dem in der 1. TG (alt) ausgesprochenen vorläufigen positiven Gesamturteil entgegenstehende Prüfungsdefizit zu beseitigen.
- BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92
Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Das hatte zur Folge, daß es der 1. TG (alt) an einer hinreichenden Grundlage für das zum notwendigen Inhalt einer atomrechtlichen Teilgenehmigung gehörende vorläufige positive Gesamturteil über die Anlage und ihren Betrieb (§ 1 II 2 AtAnlV; vgl. auch BVerwGE 72, 300 (306ff.) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578; BVerwGE 96, 258 (264 f.) = NVwZ 1995, 999) an dem vorgesehenen Standort fehlte.Zum notwendigen Regelungsgehalt der Teilgenehmigung gehört, daß sie einerseits in abschließender Weise (definitiv) die Errichtung oder den Betrieb von realen Anlagenteilen gestattet (gestattender Teil) und andererseits ein vorläufiges positives Gesamturteil über die Anlage insgesamt und ihren Betrieb enthält (für den hier maßgeblichen Zeitpunkt s. § 1 II 2 AtAnlV; vgl. auch BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 88, 286; BVerwGE 92, 185 (189) = NVwZ 1993, 578 = NJW 1993, 2766 L; BVerwG, NVwZ 1993, 578; BVerwG, NVwZ-RR 1994, 16 = DVBl 1993, 1151).
(2) Während die Teilgenehmigung als abschließende (gestattende) Teilentscheidung die volle, allerdings inhaltlich begrenzte Bindungswirkung einer Anlagengenehmigung entfaltet, also im weiteren Genehmigungsverfahren von der Behörde nicht ignoriert werden darf, solange sie nicht aufgrund der dafür erforderlichen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen (§ 17 AtG) aufgehoben worden ist - wobei selbst im Falle nachträglich erkannter Rechtswidrigkeit eine Rücknahme grundsätzlich nur gegen Entschädigung in Betracht kommt (§§ 17 11, 18 I AtG) -, hat das gleichzeitige vorläufige positive Gesamturteil (feststellender Teil der Teilgenehmigung) eine mindere, unter einem doppelten Vorbehalt stehende Bindungswirkung für das weitere Genehmigungsverfahren: nämlich unter dem Vorbehalt der Prüfung im Detail und dem der Prüfung anhand eines weiterentwickelten Standes von Wissenschaft und Technik (BVerwGE 72, 300 (308ff.) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (189 f.) = NVwZ 1993, 578).
Von der positiven Gesamtbeurteilung einer Anlage wächst ein von Teilgenehmigung zu Teilgenehmigung größer werdender Anteil von der Vorläufigkeit in die Endgültigkeit (BVerwGE 92, 185 (190) = NVwZ 1993, 578).
Die von der Behörde unter den besagten Vorbehalten eingegangene und deshalb zunächst nur beschränkte Bindung wird zu einer uneingeschränkten, die von da ab nur durch Widerruf oder Rücknahme beseitigt werden kann (BVerwGE 92, 185 = NVwZ 1993, 578).
Insbesondere auch in seinem Interesse sollen die Risiken, die mit der abschnittsweisen Aufteilung eines einheitlichen Verfahrens verbunden sind, auf ein vernünftiges Maß reduziert werden (vgl. BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 72, 300 (310) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578; Wieland, DVBl 1991, 616): Ihm soll einerseits Sicherheit in der Weise verschafft werden, daß im Umfang der jeweiligen Gestattungen über die Genehmigungsfähigkeit endgültig (BVerwGE 61, 256 (274) = NJW 1981, 1393; BVerwGE 72, 300 (307) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578), also mit einer Bindungswirkung zu seinen Gunsten entschieden wird, die nur durch Widerruf oder Rücknahme unter den Voraussetzungen des § 17 AtG aufgehoben werden kann.
Andererseits soll das positive Gesamturteil über die Errichtung und den Betrieb der Anlage vermeiden, daß weitere Gestattungen ausgesprochen - und vom Unternehmer darauf bezogene Investitionen vorgenommen - werden für eine Anlage, die voraussichtlich nicht die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 II AtG erfüllen wird und deshalb nicht in Betrieb gehen könnte (BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578).
- BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578; zur Frage, ob eine so gestaltete erste Teilgenehmigung eine "Konzeptgenehmigung" beinhaltete, einerseits OVG Koblenz, ET 1986, 444, andererseits - verneinend - BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188 f.) = NVwZ 1993, 578; dazu, ob die erste atomrechtliche Teilgenehmigung notwendigerweise eine sog. Standortgenehmigung umfaßte, einerseits OVG Lüneburg, DVBl 1978, 67 (68); OVG Koblenz, NJW 1982, 197 (198); andererseits - verneinend - BVerwG, DVBl 1988, 148; zur früheren Beurteilung dieser Fragen vgl. im übrigen Mutius/Schoch, DVBl 1983, 149; Ossenbühl, DVBl 1980, 803; ders., NJW 1980, 1353).
Gleich ob es sich bei den vorbehaltenen "Freigaben" aus damaliger Sicht um bloße - nach der anfänglichen Auffassung der Genehmigungsbehörde sogar nur behördeninterne - Aufsichtsmaßnahmen (vgl. § 19 AtG) oder um eine "inhaltlich beschränkte Vollerrichtungsgenehmigung" ergänzende Teilakte (zu diesen und weiteren Differenzierungen im früheren Schrifttum vgl. die Übersicht bei Haedrich, § 7 Rdnrn. 42ff.; vgl. auch Ossenbühl, DVBl 1980, 803 (809)) oder, wie jetzt durch die Rechtsprechung des BVerwG geklärt ist, der Sache nach um Teilgenehmigungen (BVerwGE 80, 207 (214) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (190) = NVwZ 1993, 578) handelte, ergab sich aber aus dieser Gestaltung, daß die Genehmigungsbehörde sich gegenüber den Genehmigungsempfängern durch in der 1. TG (alt) getroffene Festlegungen für das Anlagenkonzept noch nicht endgültig binden wollte (BVerwGE 92, 185 (188 f.)).
Die eigentliche Gestattung beschränkte sich erkennbar auf die Einrichtung der Baustelle und die Aushebung der Baugrube (BVerwGE 80, 207 (212 f.) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (188) = NVwZ 1993, 578).
Nur so ist die "Regelungslücke" erklärlich, die sich nach der Aufhebung der 1. TG (alt) durch das Urteil des BVerwG vom 9.9.1988 ergeben hat (vgl. BVerwGE 80, 207 (221) = NVwZ 1989, 52; BVerwGE 92, 185 (187) = NVwZ 1993, 578).
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Das hatte zur Folge, daß es der 1. TG (alt) an einer hinreichenden Grundlage für das zum notwendigen Inhalt einer atomrechtlichen Teilgenehmigung gehörende vorläufige positive Gesamturteil über die Anlage und ihren Betrieb (§ 1 II 2 AtAnlV; vgl. auch BVerwGE 72, 300 (306ff.) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578; BVerwGE 96, 258 (264 f.) = NVwZ 1995, 999) an dem vorgesehenen Standort fehlte.Dieses Urteil ist nur deswegen "vorläufig", weil es lediglich auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Aussagen beruht, also nicht deshalb, weil es durch eine mindere Intensität der Prüfung - etwa im Sinne einer bloßen Evidenzkontrolle - bedingt wäre (vgl. BVerwG, NVwZ 1982, 624 = DVBl 1982, 960 (962); BVerwGE 72, 300 (307 f.) = NVwZ 1986, 208); es bezieht sich auf die Sicherheit der gesamten Anlage und besagt, daß dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, NVwZ 1982, 624 = DVBl 1982, 960 (962); BVerwGE 72, 300 (304) = NVwZ 1986, 208; BVerwG, NVwZ 1988, 536 = DVBl 1988, 148 (149); BVerwGE 80, 207 (214) = NVwZ 1989, 52).
(2) Während die Teilgenehmigung als abschließende (gestattende) Teilentscheidung die volle, allerdings inhaltlich begrenzte Bindungswirkung einer Anlagengenehmigung entfaltet, also im weiteren Genehmigungsverfahren von der Behörde nicht ignoriert werden darf, solange sie nicht aufgrund der dafür erforderlichen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen (§ 17 AtG) aufgehoben worden ist - wobei selbst im Falle nachträglich erkannter Rechtswidrigkeit eine Rücknahme grundsätzlich nur gegen Entschädigung in Betracht kommt (§§ 17 11, 18 I AtG) -, hat das gleichzeitige vorläufige positive Gesamturteil (feststellender Teil der Teilgenehmigung) eine mindere, unter einem doppelten Vorbehalt stehende Bindungswirkung für das weitere Genehmigungsverfahren: nämlich unter dem Vorbehalt der Prüfung im Detail und dem der Prüfung anhand eines weiterentwickelten Standes von Wissenschaft und Technik (BVerwGE 72, 300 (308ff.) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (189 f.) = NVwZ 1993, 578).
Insbesondere auch in seinem Interesse sollen die Risiken, die mit der abschnittsweisen Aufteilung eines einheitlichen Verfahrens verbunden sind, auf ein vernünftiges Maß reduziert werden (vgl. BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 72, 300 (310) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578; Wieland, DVBl 1991, 616): Ihm soll einerseits Sicherheit in der Weise verschafft werden, daß im Umfang der jeweiligen Gestattungen über die Genehmigungsfähigkeit endgültig (BVerwGE 61, 256 (274) = NJW 1981, 1393; BVerwGE 72, 300 (307) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578), also mit einer Bindungswirkung zu seinen Gunsten entschieden wird, die nur durch Widerruf oder Rücknahme unter den Voraussetzungen des § 17 AtG aufgehoben werden kann.
Der Gesichtspunkt der Verminderung des Investitionsrisikos bei der Planung von Atomanlagen wird zwar in der Rechtsprechung besonders im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut des Vorbescheids (§ 7a AtG) betont (BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678); diesem kommt als einer definitiven und mit entsprechender endgültiger Bindungswirkung versehenen Regelung eines Ausschnitts aus dem feststellenden Teil der Anlagengenehmigung (dazu BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 72, 300 (303) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 80, 207 (213) = NVwZ 1989, 52) eine gesteigerte Bedeutung zu, insbesondere wenn er sich auf die "Konzeption" (das "Konzept") der Gesamtanlage, nämlich die grundlegenden Auslegungsmerkmale (s. die jetzt in § 3 I Nr. 1 lit. b der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) - AtVfV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl 1, 181) enthaltene Legaldefinition), bezieht.
Das heißt aber nicht, daß bei einer Teilgenehmigung, die - wie vorliegend die 1. TG (alt) - nicht mit einem Vorbescheid im Rechtssinne verknüpft war (BVerwGE 80, 207 (212) = NVwZ 1989, 52; vgl. auch BVerwGE 72, 300 (304 f.) = NVwZ 1986, 208), das amtshaftungsrechtlich geschützte Vertrauen des Unternehmers auf die Rechtmäßigkeit des gestattenden Teils beschränkt wäre.
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
mündlicher Bauvorbescheid - § 839 BGB, Schutzzweck, formelles Verfahren, …
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 110, 1 (9) = NJW 1990, 1042 = LM § 839 (Cb) BGB Nr. 74; BGHZ 117, 83 (90) = NJW 1992, 1230 = LM H. 6/1992 § 839 (Fe) BGB Nr. 117).(4) All dies führt zu dem Schluß, daß bei einer atomrechtlichen Teilgenehmigung der Schutz des Vertrauens des Antragstellers als zukünftigen Errichters, Betreibers oder sonstigen Inhabers in dem Sinne Beachtung findet, daß die Amtspflicht der Bediensteten der Genehmigungsbehörde, keine rechtswidrige (Teil-)Genehmigung zu erteilen, grundsätzlich zu seinen Gunsten drittschützend wirkt, weil eine solche (Teil-)Genehmigung als "Verläßlichkeitsgrundlage" (vgl. Senat, BGHZ 106, 323 (335) = NJW 1989, 976 = LM § 839 (Ca) BGB Nr. 71; BGHZ 117, 83 (87) = NJW 1992, 1230 = LM § 839 H. 6/1992 (Fe) BGB Nr. 117) in Betracht kommt.
So hat der Senat in: BGHZ 117, 83 (90) = NJW 1992, 1230 = LM H. 6/1992 § 839 (Fe) BGB Nr. 117 für den Fall einer im Rahmen eines förmlichen Bauvoranfrageverfahrens abgegebenen mündlichen Auskunft des Sachbearbeiters - nicht erst unter dem Gesichtspunkt eines mitwirkenden Verschuldens i.S. des § 254 BGB, sondern bei der Prüfung der objektiven Reichweite des dem Geschädigten durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes - darauf abgestellt, ob der Adressat, unbeschadet des Umstandes, daß er weder einen rechtsverbindlichen Vorbescheid noch eine wirksame Zusicherung des Erlasses eines solchen in Händen hielt, gleichwohl in schutzwürdiger Weise auf die Richtigkeit und Verbindlichkeit der mündlichen Auskunft vertrauen und diese zur Grundlage für die dort in Rede stehende Vermögensdisposition machen durfte.
Nach Auffassung des Senats muß der amtshaftungsrechtliche Vertrauensschutz generell dort, und zwar nach der erwähnten neueren Rechtsprechung des Senats schon im Vorfeld des § 254 BGB (vgl. neben BGHZ 117, 83 (90) = NJW 1992, 1230 = LM § 839 H. 6/1992 (Fe) BGB Nr. 117 auch Senat, NJW 1992, 431 = LM H. 6/1992 § 839 (Cb) BGB Nr. 79 = JZ 1992, 1072 m. Anm. Ossenbühl, Senat, NJW 1992, 1953 (1955) = LM § 839 H. 9/1992 (Ca) BGB Nr. 83 und NJW 1994, 2087 = LM H. 10/1994 § 839 (Cb) BGB Nr. 91), seine Grenzen finden, wo bereits nach allgemeinem Verwaltungsrecht grundsätzlich von vornherein jeder Vertrauensschutz für den Adressaten des Verwaltungsakts ausscheidet (…vgl. Papier, § 839 Rdnr. 210; de Witt/Burmeister, NVwZ 1992, 1039 (1041); teilweise abweichend - gegen die Berücksichtigung der (fehlenden) konkreten Schutzwürdigkeit des Betroffenen bereits im Amtshaftungstatbestand - Ossenbühl, JZ 1992, 1074 f.; Bömer, NVwZ 1996, 749; dazu unten b bb (2) (b)).
§ 68 I 2 RhPfPVG i.d.F. vom 1.8.1981 (GVBl S. 124, 179) scheidet schon deshalb aus, weil es sich bei der 1. TG (alt) und den weiteren Teilgenehmigungen nicht um Maßnahmen "der Polizei" handelte (vgl. auch Senat, BGHZ 125, 258 (262) = NJW 1994, 1647 = LM H. 9/1994 Art. 14 (Cc) GrundG Nr. 60); darüber hinaus hätte auch für einen Entschädigungsanspruch aus § 68 I 2 RhPfPVG, nicht anders als beim Amtshaftungsanspruch, das tatbestandliche Merkmal einer "Vertrauensgrundlage" gegeben sein müssen (vgl. - zu der vergleichbaren Regelung in § 39 I lit. b NWOBG - Senat, BGHZ 117, 83 (86 f.) = NJW 1992, 1230 = LM H. 6/1992 § 839 (Fe) BGB Nr. 117).
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
aa) Für das Baugenehmigungsverfahren gilt bezüglich des Schutzzwecks der Amtspflicht, nicht einen rechtswidrigen (positiven) Bescheid zu erteilen, nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa Senat, BGHZ 60, 112 (117) = NJW 1973, 616 = LM § 839 (Cb) BGB Nr. 25; Senat, NJW 1994, 2087 (2088) = LM H. 10/1994 § 839 (Cb) BGB Nr. 91; Deppert, S. 535ff.; hierzu de Witt/Burmeister, NVwZ 1992, 1039) folgendes:.Das gilt jedenfalls in den Grenzen eines überschaubaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs (Senat, BGHZ 122, 317 (321 f.) = NJW 1993, 2303 = LM H. 10/1993 § 839 (Cb) BGB Nr. 84 u. BGH, NJW 1994, 2087 (2088) = LM H. 10/1994 § 839 (Cb) BGB Nr. 91; w. Nachw. bei Deppert, S. 536 f.).
Die Frage, ob und inwieweit behördliches Handeln bei dem Betroffenen überhaupt ein schutzwürdiges Vertrauen als Grundlage für Vermögensdispositionen zu begründen geeignet war, ist nicht auf amtliche Auskünfte beschränkt, sondern sie kann sich auch bei begünstigenden Verwaltungsakten stellen (vgl. für die Baugenehmigung Senat, NJW 1994, 2087 = LM § 839 H. 10/1994 (Cb) BGB Nr. 91).
Nach Auffassung des Senats muß der amtshaftungsrechtliche Vertrauensschutz generell dort, und zwar nach der erwähnten neueren Rechtsprechung des Senats schon im Vorfeld des § 254 BGB (vgl. neben BGHZ 117, 83 (90) = NJW 1992, 1230 = LM § 839 H. 6/1992 (Fe) BGB Nr. 117 auch Senat, NJW 1992, 431 = LM H. 6/1992 § 839 (Cb) BGB Nr. 79 = JZ 1992, 1072 m. Anm. Ossenbühl, Senat, NJW 1992, 1953 (1955) = LM § 839 H. 9/1992 (Ca) BGB Nr. 83 und NJW 1994, 2087 = LM H. 10/1994 § 839 (Cb) BGB Nr. 91), seine Grenzen finden, wo bereits nach allgemeinem Verwaltungsrecht grundsätzlich von vornherein jeder Vertrauensschutz für den Adressaten des Verwaltungsakts ausscheidet (…vgl. Papier, § 839 Rdnr. 210; de Witt/Burmeister, NVwZ 1992, 1039 (1041); teilweise abweichend - gegen die Berücksichtigung der (fehlenden) konkreten Schutzwürdigkeit des Betroffenen bereits im Amtshaftungstatbestand - Ossenbühl, JZ 1992, 1074 f.; Bömer, NVwZ 1996, 749; dazu unten b bb (2) (b)).
- BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90
Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Nach Auffassung des Senats muß der amtshaftungsrechtliche Vertrauensschutz generell dort, und zwar nach der erwähnten neueren Rechtsprechung des Senats schon im Vorfeld des § 254 BGB (vgl. neben BGHZ 117, 83 (90) = NJW 1992, 1230 = LM § 839 H. 6/1992 (Fe) BGB Nr. 117 auch Senat, NJW 1992, 431 = LM H. 6/1992 § 839 (Cb) BGB Nr. 79 = JZ 1992, 1072 m. Anm. Ossenbühl, Senat, NJW 1992, 1953 (1955) = LM § 839 H. 9/1992 (Ca) BGB Nr. 83 und NJW 1994, 2087 = LM H. 10/1994 § 839 (Cb) BGB Nr. 91), seine Grenzen finden, wo bereits nach allgemeinem Verwaltungsrecht grundsätzlich von vornherein jeder Vertrauensschutz für den Adressaten des Verwaltungsakts ausscheidet (…vgl. Papier, § 839 Rdnr. 210; de Witt/Burmeister, NVwZ 1992, 1039 (1041); teilweise abweichend - gegen die Berücksichtigung der (fehlenden) konkreten Schutzwürdigkeit des Betroffenen bereits im Amtshaftungstatbestand - Ossenbühl, JZ 1992, 1074 f.; Bömer, NVwZ 1996, 749; dazu unten b bb (2) (b)).Der BGH hat mehrfach das Gegenteil angenommen, zunächst allerdings durch Annahme ganz überwiegenden Mitverschuldens gem. § 254 I BGB (vgl. Senat, VersR 1989, 594), in neueren Urteilen jedoch mit dem Ergebnis schon der Verneinung des Vorliegens des Amtshaftungstatbestandes (vgl. Senat, NJW 1992, 431 = LM H. 6/1992 § 839 (Cb) BGB Nr. 79 = JZ 1992, 1072 und NJW 1992, 1953 = LM H. 9/1992 § 839 (Ca) BGB Nr. 83).
Wenn aber je nach Sachlage ein schutzwürdiges Vertrauen nicht von vornherein (ganz) verneint werden kann, also der Tatbestand der Amtspflichtverletzung nicht unter diesem Gesichtspunkt entfällt, besteht (entgegen Bömer, NVwZ 1996, 749 (752)) grundsätzlich durchaus noch Raum für die Prüfung und Annahme eines Mitverschuldens des Betroffenen und eine Schadensaufteilung nach § 254 BGB (vgl. Senat, NJW 1992, 1953 (1955 r. Sp.) = LM § 839 H. 9/1992 (Ca) BGB Nr. 83; de Witt/Burmeister, NVwZ 1992, 1039 (1041ff.)).
- BGH, 11.07.1996 - IX ZR 116/95
Haftung des Notars bei weisungswidriger Auszahlung der Hinterlegungssumme
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
a) aa) Was die haftungsausfüllende Kausalität zwischen der Amtspflichtverletzung und den geltend gemachten Schäden angeht, soweit sie nicht schon nach dem Vorstehenden als nicht ersatzfähig auszuscheiden sind, gilt folgendes: Das BerGer. verweist auf den an sich anerkannten Grundsatz, daß es darauf ankommt, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie dann die Vermögenslage des Betroffenen wäre (…Kreft, § 839 Rdnr. 302 m. w. Nachw.; vgl. etwa BGH, NJW-RR 1988, 1367 = LM § 19 BNotO Nr. 39 und BGH, NJW 1996, 3343 (3344) = LM H. 12/1996 § 19 BNotO Nr. 62).Dem Zusammenhang der Ausführungen des BerGer. ist zu entnehmen, daß es - ausgehend insbesondere von dem Vortrag der Kl. in dem Schriftsatz vom 15.9.1994 - einen hieraus resultierenden Schaden der Kl. zu den Positionen, die Gegenstand der Revision der Bekl. sind, sowohl für den Fall, daß eine vollständige, bestandskräftige Errichtungsgenehmigung nicht mehr erreichbar sein sollte, als auch für denjenigen, daß das Kernkraftwerk doch noch für den vorgesehenen Betriebszeitraum nutzbar werden sollte, für jedenfalls wahrscheinlich hält (§ 287 ZPO; BGH, NJW 1996, 3343 (3346) = LM H. 12/1996 § 19 BNotO Nr. 62).
Bei diesem Vorbringen der Revision handelt es sich der Sache nach nicht um ein (teilweises) Leugnen des Zurechnungszusammenhangs, sondern um die Berufung auf eine hypothetische Schadensursache, etwa im Sinne einer sog. Reserveursache (vgl. BGHZ 104, 305 (358) = NJW 1988, 3264 = LM § 43 KO Nr. 3; BGH, NJW 1996, 3343 (3346) = LM H. 12/1996 § 19 BNotO Nr. 62; Palandt/Heinrichs, Vorb.
- BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70
Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im …
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
(1) Das in der Verwaltungspraxis seit langem eingeführte, von der Rechtsprechung anerkannte und in § 7b AtG bzw. in § 1 der hier maßgeblichen Atomanlagenverordnung als zulässig vorausgesetzte Genehmigungsverfahren in Stufen, insbesondere (neben dem Rechtsinstitut des Vorbescheids) über Teilgenehmigungen, dient der Rationalität, der Transparenz und der Beschleunigung eines solchen Verwaltungsverfahrens, in dem die Genehmigungsbehörde über die Zulässigkeit einer komplexen Anlage - meist im Sinne eines "Massenverfahrens" (…vgl. Badura, Rdnr. 95) - zu entscheiden hat (zum Ganzen BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678.Insbesondere auch in seinem Interesse sollen die Risiken, die mit der abschnittsweisen Aufteilung eines einheitlichen Verfahrens verbunden sind, auf ein vernünftiges Maß reduziert werden (vgl. BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 72, 300 (310) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578; Wieland, DVBl 1991, 616): Ihm soll einerseits Sicherheit in der Weise verschafft werden, daß im Umfang der jeweiligen Gestattungen über die Genehmigungsfähigkeit endgültig (BVerwGE 61, 256 (274) = NJW 1981, 1393; BVerwGE 72, 300 (307) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 92, 185 (191) = NVwZ 1993, 578), also mit einer Bindungswirkung zu seinen Gunsten entschieden wird, die nur durch Widerruf oder Rücknahme unter den Voraussetzungen des § 17 AtG aufgehoben werden kann.
Der Gesichtspunkt der Verminderung des Investitionsrisikos bei der Planung von Atomanlagen wird zwar in der Rechtsprechung besonders im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut des Vorbescheids (§ 7a AtG) betont (BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678); diesem kommt als einer definitiven und mit entsprechender endgültiger Bindungswirkung versehenen Regelung eines Ausschnitts aus dem feststellenden Teil der Anlagengenehmigung (dazu BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 72, 300 (303) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 80, 207 (213) = NVwZ 1989, 52) eine gesteigerte Bedeutung zu, insbesondere wenn er sich auf die "Konzeption" (das "Konzept") der Gesamtanlage, nämlich die grundlegenden Auslegungsmerkmale (s. die jetzt in § 3 I Nr. 1 lit. b der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) - AtVfV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl 1, 181) enthaltene Legaldefinition), bezieht.
- BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82
Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und …
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
(679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 80, 207 = NVwZ 1989, 52; Schmidt-Assmann, in: Festg.Der Gesichtspunkt der Verminderung des Investitionsrisikos bei der Planung von Atomanlagen wird zwar in der Rechtsprechung besonders im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut des Vorbescheids (§ 7a AtG) betont (BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678); diesem kommt als einer definitiven und mit entsprechender endgültiger Bindungswirkung versehenen Regelung eines Ausschnitts aus dem feststellenden Teil der Anlagengenehmigung (dazu BVerwG, NJW 1972, 1292 = DVBl 1972, 678 (679); BVerwGE 70, 365 (372) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341; BVerwGE 72, 300 (303) = NVwZ 1986, 208; BVerwGE 80, 207 (213) = NVwZ 1989, 52) eine gesteigerte Bedeutung zu, insbesondere wenn er sich auf die "Konzeption" (das "Konzept") der Gesamtanlage, nämlich die grundlegenden Auslegungsmerkmale (s. die jetzt in § 3 I Nr. 1 lit. b der Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung) - AtVfV - i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl 1, 181) enthaltene Legaldefinition), bezieht.
Dieses Vertrauen kann nicht mit dem Hinweis von vornherein als haftungsrechtlich nicht schutzwürdig abgetan werden, der Antragsteller hätte, um hinsichtlich des vorläufigen positiven Gesamturteils sicherer zu gehen (vgl. BVerwGE 70, 365 (373 f.) = NJW 1985, 138 = NVwZ 1985, 341), einen Vorbescheid erwirken müssen; es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, allein deshalb die Genehmigungsbehörde, die beim Erlaß einer Teilgenehmigung amtspflichtwidrig gehandelt hat, von vornherein aus ihrer haftungsrechtlichen Verantwortung zu entlassen.
- BGH, 22.02.1989 - III ZR 41/87
Bauerlaubnisfehler - Mitverschulden - Baugenehmigung - Schadensersatzpflicht - …
Auszug aus BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Der Satz, daß der Bürger grundsätzlich von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen und demgemäß darauf vertrauen darf, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (Senat, WM 1968, 1167; BGH, VersR 1989, 594), gilt grundsätzlich auch für die in einer atomrechtlichen Genehmigung enthaltenen Feststellungen; die Einstandspflicht der verantwortlichen Genehmigungsbehörde entfällt nicht ohne weiteres deshalb, weil auf der Antragstellerseite energiewirtschaftliche Unternehmen stehen, die über umfangreiche atomrechtliche Kenntnisse und große Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.Solches Vertrauen ist jedoch in dem Maß nicht schutzwürdig, in dem der Bürger selbst erkennt oder es sich ihm aufdrängen muß, daß der erteilte Verwaltungsakt geltendes Recht verletzt (Senat, VersR 1989, 594 - dort allerdings noch ausschließlich im Zusammenhang mit § 254 BGB).
Der BGH hat mehrfach das Gegenteil angenommen, zunächst allerdings durch Annahme ganz überwiegenden Mitverschuldens gem. § 254 I BGB (vgl. Senat, VersR 1989, 594), in neueren Urteilen jedoch mit dem Ergebnis schon der Verneinung des Vorliegens des Amtshaftungstatbestandes (vgl. Senat, NJW 1992, 431 = LM H. 6/1992 § 839 (Cb) BGB Nr. 79 = JZ 1992, 1072 und NJW 1992, 1953 = LM H. 9/1992 § 839 (Ca) BGB Nr. 83).
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87
Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung
- BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines …
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
- BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90
Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung - …
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
- BGH, 16.06.1988 - IX ZR 69/87
Haftungsausfüllende Kausalität der Amtspflichtverletzung eines Notars
- BGH, 05.12.1991 - III ZR 167/90
Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Erlaß einer Abrundungssatzung
- BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88
Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines …
- BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
- BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94
Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen
- BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93
Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage
- BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84
Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen …
- BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit …
- BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93
Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg
- BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78
Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende …
- BGH, 26.05.1988 - IX ZR 276/87
Kosten der Aussonderung
- BGH, 30.06.1988 - III ZR 232/86
Amtshaftung bei fehlerhaftem Bauvorbescheid
- BGH, 24.02.1994 - III ZR 6/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren; Ansprüche des …
- BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79
Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk - …
- BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65
Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen …
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73
Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn
- BGH, 27.01.1994 - III ZR 97/92
Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde
- BGH, 23.09.1980 - VI ZR 165/78
Ansprüche des Bauherrn aufgrund eines Baustopps infolge aufschiebender Wirkung …
- BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58
Gesetzlicher Forderungsübergang und Amtshaftung
- BGH, 10.02.1983 - III ZR 105/81
Bindungswirkung - Rechtswidrige Teilbaugenehmigung - Endgültige Baugenehmigung
- BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 109.78
Atomanlagen - Feststellungsklage - Präklusion - Atomrechtlicher …
- BVerwG, 12.07.1993 - 7 B 177.92
Atomrecht - Genehmigung - Endlager für abgebrannte Brennelemente
- BGH, 23.05.1960 - III ZR 66/59
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Fehlens anderweitiger …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79
Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und …
- BGH, 27.06.1968 - III ZR 71/66
Pflichtverletzung aus öffentlich-rechtlicher Verwahrung durch Herausgabe eines …
- BGH, 07.03.1963 - III ZR 167/61
- BGH, 07.11.1961 - II ZR 47/61
Schadensersatzansprüche wegen aufschiebender Wirkung eines Nachbarwiderspruchs
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1977 - I B 15/77
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93
Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
- BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86
Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den …
- BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von …
- BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82
Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines …
- BGH, 25.01.1973 - III ZR 256/68
Rechtswidrige Erlaubnis - § 839 BGB, Drittgerichtetheit
- BGH, 25.10.1984 - III ZR 80/83
Mitverantwortung des Architekten und des Bauherrn bei voreiligem Baubeginn; …
- BGH, 15.11.1984 - III ZR 70/83
Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren
- BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54
Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Der Bundesgerichtshof verwies diesen Rechtsstreit im Revisionsverfahren mit Urteil vom 16. Januar 1997 zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung teilweise an das Oberlandesgericht Koblenz zurück (BGHZ 134, 268). - BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96
Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …
Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (Senat, BGHZ 106, 323, 331; BGHZ 109, 163, 167 f; BGHZ 134, 268, 276). - BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99
Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters
Unter Zugrundelegung des objektivierten Sorgfaltsmaßstabs, der im Rahmen des § 839 Abs. 1 BGB gilt und nach dem es für die Beurteilung des Verschuldens auf Kenntnisse und Fähigkeiten ankommt, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 134, 268, 274; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - WM 2001, 147, 149), ist ein Verschulden des Beklagten nach dem im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Sachverhalt nicht zu verneinen.
- BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99
Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung
Daß die Kläger in bezug auf die Amtspflicht der Staatsanwaltschaft, keine nach den gesetzlichen Vorschriften unzulässige Anklage gegen sie zu erheben (vielmehr - nach den Gegebenheiten des vorliegenden Falls - das Verfahren nach dem Abschluß der Ermittlungen einzustellen), als Betroffene des Ermittlungsverfahrens "Dritte" im Sinne des § 839 BGB sind (zu diesem Begriff vgl. etwa BGHZ 134, 268, 276), steht außer Frage.Es kommt danach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 110, 1, 9; 117, 83, 90; 134, 268, 276).
- BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00
Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei …
Die Vorinstanzen berufen sich dabei auf die Senatsrechtsprechung, insbesondere das "Mülheim-Kärlich"-Urteil (BGHZ 134, 268), wo der Senat ausgesprochen hat: Als Gesichtspunkte, die der Annahme haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens auf einen (rechtswidrigen) begünstigenden Verwaltungsakt - in bereits den Tatbestand des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließender Weise - entgegenstehen können, kommen nicht nur objektive Umstände, sondern auch subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers in Betracht.Subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers im Sinne des vorstehend wiedergegebenen Leitsatzes aus dem "Mülheim-Kärlich"-Urteil, die eine Vertrauensgrundlage bereits tatbestandsmäßig ausschließen, kommen insbesondere dann in Betracht, wenn der betreffende Verwaltungsakt mit Mängeln behaftet ist, die seine entschädigungslose Rücknahme rechtfertigen (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 VwVfG): wenn der Betroffene den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren oder wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGHZ 134, 268, 284; vgl. in diesem Zusammenhang auch Senatsurteil BGHZ 117, 363, 372 f).
Setzt er in einer solchen Situation sein Vorhaben entsprechend der Genehmigung fort, ohne die Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzuwarten, so nimmt er das in der Drittanfechtung liegende Risiko bewußt auf sich (Senatsurteil vom 16. Januar 1997 - III ZR 117/95 = WM 1997, 375, 393; insoweit in BGHZ 134, 268 nicht abgedruckt;… Senatsurteil vom 21. Juni 2001 aaO; zum Mitverschulden eines Bauherrn, der sofort die erteilte Baugenehmigung ausnutzt, die später auf Widerspruch von Nachbarn aufgehoben wird, vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1975 - III ZR 34/73 = NJW 1975, 1968; zur bewußten Risikoübernahme durch vorzeitigen Baubeginn s. ferner Senatsbeschluß vom 28. Juni 1984 - III ZR 182/83 = NJW 1985, 265 und Senatsurteil vom 25. Oktober 1984 - III ZR 80/83 = NJW 1985, 1692).
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 62/07
Umfang des Schadens bei rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung
Aufgrund der Rechtskraft des der Klägerin günstigen verwaltungsgerichtlichen Urteils steht auch für den vorliegenden Amtshaftungsanspruch fest, dass die ursprüngliche Ablehnung des Baugenehmigungsantrags der Klägerin rechtswidrig gewesen ist (st. Rspr.; vgl. für Verwaltungsakte im Allgemeinen: Senatsurteile BGHZ 103, 242, 244 f; 134, 268, 273 f; 146, 153, 156; 161, 305, 309;… ferner Staudinger/Wurm, BGB [Neubearbeitung 2007] § 839 Rn. 420 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02
Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen …
a) Allerdings kommen als Gesichtspunkte, die der Annahme haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens auf einen (rechtswidrigen) begünstigenden Verwaltungsakt - in bereits den Tatbestand des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließender Weise - entgegenstehen können, nicht nur objektive Umstände, sondern auch subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers in Betracht (Senatsurteile BGHZ 134, 268, 283 f; 149, 50, 52 f).Derartige subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten sind insbesondere dann zu bejahen, wenn der betreffende Verwaltungsakt mit Mängeln behaftet ist, die seine entschädigungslose Rücknahme rechtfertigen (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 VwVfG): wenn der Betroffene den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, oder wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (Senatsurteile BGHZ 134, 268, 284; 149, 50, 54).
- BGH, 22.10.2009 - III ZR 295/08
Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b …
Es muss mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehen (Senat, BGHZ 93, 87, 91 f; 106, 323, 331; 110, 1, 8 f; 134, 268, 276). - BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07
Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs; …
a) Nach ständiger, seit langem bestehender Rechtsprechung des Senats sind die Zivilgerichte im Amtshaftungsprozess an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (§ 121 VwGO) gebunden (vgl. nur BGHZ 9, 329, 330 ff ; 103, 242, 244 f; 119, 365, 368; 134, 268, 273; 146, 153, 156; 161, 305, 309). - BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00
Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des …
Die Richtlinie ist hier jedoch nicht anzuwenden, weil es um die Beschlußfassung in einem Gremium geht, das zentral und auf höchster Ebene in der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen mit dem einheitlichen Bewertungsmaßstab Vergütungsgrundlagen zu entwickeln hat, wobei bereits durch seine Zusammensetzung ein Höchstmaß an Sachkenntnis zu erwarten und die Fähigkeit zu besonders gründlicher Prüfung zu verlangen ist (vgl. zu den Anforderungen an Bedienstete einer oberen Landesbehörde Senatsurteil BGHZ 134, 268, 274 f). - BGH, 02.02.2017 - III ZR 41/16
Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen des Erwerbs eines Grundstücks im …
- BGH, 21.06.2001 - III ZR 313/99
An Rindermastbetrieb heranrückende Wohnbebauung
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 197/08
Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen …
- BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14
Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer …
- BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97
Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen
- BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
Amtspflichtverletzung der Beihilfestelle durch Nichtanerkennung der …
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 172/08
Umfang des Schutzes eines Vollstreckungsgläubigers durch die Amtspflicht eines …
- OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04
Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch
- OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …
- OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13
Amtshaftungsklage über 1,1 Milliarden Euro abgewiesen
- OLG Dresden, 05.03.2014 - 1 U 635/13
Haftung der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung einer rechtswidrigen, später …
- BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99
Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und …
- BGH, 06.11.2008 - III ZR 279/07
Pflichten der Bewilligungsbehörde einer Beihilfe gegenüber dem Sicherungsgeber
- BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03
Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften …
- BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims
- OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05
Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung- …
- BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00
Titelexklusivität
- BGH, 15.05.2003 - III ZR 42/02
Drittwirkung von Amtspflichten
- BGH, 16.01.2003 - III ZR 269/01
Amtshaftung für eine rechtswidrige Baugenehmigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 1757/09
Ernennung eines nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählten Bewerbers für ein …
- BGH, 07.12.2000 - III ZR 84/00
Amtshaftung bei entschädigungspflichtiger Ablehnung eines Antrags
- BGH, 26.10.2000 - III ZR 52/99
Haftung einer Gebietskörperschaft für eine gegenüber dem Betreiber eines …
- BGH, 10.01.2002 - III ZR 13/01
Anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Amtshaftung wegen rechtswidriger …
- OLG Stuttgart, 18.12.2024 - 4 U 94/24
Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einem …
- OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Zulässigkeit eines Teilurteils
- BGH, 13.10.2011 - III ZR 126/10
Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg: …
- BGH, 22.02.2001 - III ZR 150/00
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Handwerkskammer bei Erstellung eines …
- LG Bonn, 06.04.2016 - 1 O 458/14
Kammer weist Schadensersatzklage der EnBW Baden-Württemberg AG ab
- BGH, 26.07.2001 - III ZR 243/00
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Versteigerungsgerichts
- BGH, 16.11.2000 - III ZR 265/99
Bindungswirkung von verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen im …
- OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
Schadensersatz aufgrund Veranstaltungsverbot infolge Corona-Pandemie Anspruch auf …
- OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
Staatshaftung wegen Undurchführbarkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel …
- LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12
Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt
- BGH, 05.07.2001 - III ZR 11/00
Gebrauch eines Rechtsmittels bei Stillegung eines Bauvorhabens; Auswechslung des …
- BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer …
- OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 4 U 56/12
Amtshaftung: Unterlassen einer Verfügung der unverzüglichen Zustellung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05
Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos
- OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
- BGH, 15.05.2003 - III ZR 43/02
Drittwirkung von Amtspflichten
- OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01
Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie
- OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 178/05
Amtshaftungsanspruch: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien; schuldhafte Versäumung …
- OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05
Staatshaftungsrecht: Haftung für Amtspflichtverletzung der Baubehörde im …
- OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 675/07
Amtshaftung: Falschauskunft in einem Hinterlegungsverfahren und dadurch bedingte …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 18 U 88/02
Schadensersatz bei drückendem Grundwasser
- OLG Köln, 27.01.2000 - 7 U 123/98
Amtshaftung für zu Unrecht erteilte Baugenehmigung
- OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
Schadensersatzpflicht eines Landkreises: Bau und Nutzung einer Gaststätte mit …
- OLG München, 28.04.2005 - 1 U 4922/04
Zur Überprüfungspflicht des Inhalts eines Testamentsvollstreckervermerks im …
- OLG Hamm, 25.03.2026 - 11 U 217/24
Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über den Ausschluss der …
- OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
Amtshaftung wegen eines rechtswidrigen Abberufungs-Aufforderungsbescheides des …
- OLG Hamm, 29.08.2023 - 11 U 76/22
Verkehrssicherungspflicht; Geh- und Radweg; Anpflanzung; Sichtbehinderung
- OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07
Amtshaftung bei Rücknahme einer Baugenehmigung
- OLG Dresden, 31.05.2001 - 6 U 122/01
Amtshaftung - Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen - Grundbuchberichtigung …
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 161/95
Festsetzung eines Streitwertes
- BVerwG, 03.05.2004 - 6 B 17.04
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache; Revisionsrechtliche …
- OLG Koblenz, 25.04.2001 - 1 U 843/99
Prüfungspfusch: Medizinstudent kassiert 100.000 Euro Schadenersatz
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2022 - 2 L 16/20
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven …
- VG Karlsruhe, 29.01.2020 - 4 K 11140/18
Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten; …
- OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01
Vorbehaltlich des Einvernehmens der Krankenhausplanungsbehörde abgeschlossene …
- OLG Bamberg, 22.01.2007 - 4 U 189/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - L 8 BA 161/20
Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der …
- VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 10 K 11060/18
Anerkennung von im Wege der so genannten "Aufbauhilfe" im ehemaligen …
- KG, 30.03.2012 - 9 U 115/11
Anlegerentschädigung; Amtshaftung: Anspruch auf Verzinsung des …
- OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 129/05
Amtshaftung: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien
- OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 U 16/02
Vermögensgesetz: Mögliche Amtspflichtverletzung wegen unzureichender Auskunft
- OLG Düsseldorf, 31.10.2007 - 18 U 51/07
Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Überschwemmungsgefahr; …
- OLG Saarbrücken, 04.07.2006 - 4 U 535/05
Amtshaftung: Zur Frage der drittschützenden Wirkung einer Amtspflicht im Fall der …
- OLG Naumburg, 09.04.2015 - 2 U 52/14
Amtspflicht des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - L 8 BA 161/20
- OLG Bamberg, 14.02.2008 - 4 U 102/07
Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Verzögerungsschäden unter …
- OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99
Amtshaftung wegen unrichtiger amtlicher Auskünfte
- LG Leipzig, 31.05.2007 - 6 O 2003/06
Aufhebung der Ausschreibung wegen Rechtsprechungsänderung
- LG Koblenz, 17.04.2008 - 1 O 353/07
Das für Zulässigkeit einer Feststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse …
- OLG Hamm, 29.01.1999 - 11 U 91/98
Schadensersatz im Wege der Amtshaftung gegen die Veterinäraufsichtsbehörde wegen …
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Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96 |
Uterus-Entfernung
§ 823 BGB, Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei nur relativer Indikation (im Verhältnis zum Sicherheitsbedürfnis des Patienten)
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Operation - Relative Indizierung - Sicherheitsbedürfnis der Patientin - Aufklärung - Einwilligung in Operation
- rechtsportal.de
BGB § 823
Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1637
- MDR 1997, 352
- VersR 1997, 451
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
Auszug aus BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96
Damit ist die Klägerin in der gebotenen Weise ebenfalls darüber aufgeklart worden, daß die Operation hinsichtlich des linken Adnexes nicht dringlich war (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. April 1992 - VI ZR 216/91 - NJW 1992, 2354, 2355) und sogar - wenngleich mit dem Risiko einer bösartigen Veränderung - unterlassen werden konnte.
- BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18
Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung (hier: zum …
Es wird festzustellen haben, welche Aufklärung der Klägerin in Bezug auf die ursprünglich geplante Operation, auf vor der Operation vorhersehbare Operationserweiterungen und unabhängig davon auch wegen des sich aus den vor der Operation erhobenen Befunden ergebenden Verdachts einer Krebserkrankung hätte zu teil werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, welches Risiko sich aus den Befunden im Hinblick auf eine mögliche Krebserkrankung tatsächlich ergab, sowie auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der insoweit gebotenen Maßnahmen (vgl. Senat, Urteile vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96, NJW 1997, 1637, juris Rn. 13 ff.;… vom 18. März 2003 - VI ZR 266/02, NJW 2003, 1862, juris Rn. 18; jeweils zu einer Gebärmutterentfernung). - BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …
Hingegen war der Beklagte, obwohl beweispflichtig, beweislos (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451). - OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14
Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden
Rn. 41 Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, dass ein Patient zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes durch eine gebotene vollständige Aufklärung auch über die bestehenden Risiken in die Lage versetzt werden muss, eigenständig zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er sich auf das Risiko einlassen will (BGH NJW 2000, 1788; NJW 1997, 1637; NJW 1998, 1784; NJW 1989, 1533).
- BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97
Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
In rechtlicher Hinsicht hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Januar 1997 (VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451) näher dargelegt, in welcher Weise der Patient bei einer nur relativen Indikation zur Operation aufgeklärt werden müsse, und insbesondere darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen das Sicherheitsbedürfnis des Patienten ausschlaggebend sei. - BGH, 18.03.2003 - VI ZR 266/02
Rechtfertigung eines ohne wirksame Einwilligung vorgenommenen Heileingriffs …
War die Hysterektomie nur vertretbar, um der Klägerin eine weitere Operation zu ersparen, hätte sie in Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts darüber aufgeklärt werden müssen, daß und mit welchem Risiko ein Aufschieben oder gänzliches Unterlassen des Eingriffs verbunden ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451, 452). - BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99
Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation
Sollte sich zur Indikation die Auffassung der Klägerin bestätigen, könnten die Grundsätze eingreifen, die der erkennende Senat in den Urteilen vom 7. April 1992 - VI ZR 216/91 - VersR 1992, 747, vom 14. Januar 1997 - VI ZR 30/96 - VersR 1997, 451 und vom 17. Februar 1998 - VI ZR 42/97 - VersR 1998, 716 für die Aufklärung bei einer nur relativen Indikation zur Operation aufgestellt hat. - OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie
Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation). - OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; …
Allein die Unterzeichnung des Informationsblattes "Information über die Angiographie" (Bl. 17, 17 R GA) genügt nicht für die Beweisführung des Arztes (BGH NJW 1997, 1637 ), den Patienten ausreichend unterrichtet zu haben. - OLG Köln, 12.08.2009 - 5 U 47/09
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei relativ indizierten oder …
Verschlechterungsmöglichkeiten und ein Missverhältnis bei dem Tauschrisiko müssen in aller Deutlichkeit angesprochen werden (BGH VersR 1980, 1145; BGH NJW 1981, 1319; BGH NJW 1992, 2354; BGH NJW 1997, 1637; BGH NJW 1998, 1784). - OLG Köln, 29.01.2007 - 5 U 85/06
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Ist der Eingriff überhaupt oder seinem Umfange nach nur relativ indiziert, weil seine Erforderlichkeit (auch) vom Sicherheitsbedürfnis des Patienten abhängt, muss dies mit den Patienten besprochen werden, weil es jenem überlassen bleiben muss, ob er unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Sicherheit auch Risiken in Kauf nehmen will, die einzugehen nicht zwingend nötig erscheint (vgl. BGH NJW 1998, 1784; 1997, 1637). - OLG Köln, 01.06.2005 - 5 U 91/03
Arzthaftung - Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Tumoroperation
- OLG Hamm, 20.05.2019 - 3 U 33/19
Unzureichende Aufklärung vor einer Operation
- OLG Koblenz, 16.04.2014 - 5 U 1392/13
Behandlungsfehlerhaftigkeit der nach sachverständiger Einschätzung …
- OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 17 U 78/24
Arzthaftung: Verzicht des Patienten auf (mündliche) Risikoaufklärung
- OLG Hamm, 18.10.1999 - 3 U 206/98
Verletzung der Aufklärungspflichten durch einen behandelnden Arzt; Ausreichende …
- OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und …
- OLG Hamm, 11.10.2004 - 3 U 93/04
Bestehen eines Schadensersatzanspruches hinsichtlich eines eingetretenen …
- OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 14 U 66/12
Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten wegen mangelhafter Aufklärung über …
- OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Rechtswegbestimmung: zuständiges Gericht bei die vorzeitige Besitzeinweisung für …
- OLG Hamm, 19.06.2019 - 3 U 33/19
Unzureichende Aufklärung vor einer Operation
- OLG Hamm, 11.03.2014 - 26 U 22/14
- OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 U 50/03
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit der …
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