Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 8 W 1615/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 98 § 91 a
Frist bei Beschwerde zur Abänderung einer nach § 98 ZPO getroffenen Kostenentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 8 O 7392/96
- OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 8 W 1615/97
Papierfundstellen
- MDR 1997, 974
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 08.02.1990 - 5 W 61/90
Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) auf den außergerichtlichen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 8 W 1615/97
Dies rechtfertigt sich aus dem Rechtsgedanken, daß eine sofortige Beschwerde analog § 91a Abs. 2 ZPO auch darauf gestützt werden kann, eine Kostenentscheidung gemäß § 91a statt nach § 98 ZPO herbeizuführen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 91, 638;… Thomas-Putzo, 20. Aufl., Rz. 4 zu § 98 ZPO ).
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass die §§ 99 Abs. 2, 91 a Abs. 2 ZPO nach allgemeiner Auffassung im Fall einer Entscheidung über die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs i.S.d. § 98 ZPO entsprechend anzuwenden sind; insoweit wäre also ebenfalls die sofortige Beschwerde statthaft (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997 974; OLG Frankfurt OLGR 2007, 962;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 98 Rn. 11;… Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 98 Rn. 1;… MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 98 Rn. 9). - LG München I, 08.09.2015 - 14 T 12989/15
Vergleichskosten
Die gem. §§ 99 Abs. 2 S. 1, 91 a Abs. 2 S. 1 ZPO analog statthafte (vgl. BGH NJW 2011, 3654 sowie OLG Nürnberg, B.v. 12.06.1997, 8 W 1615/97, jeweils m. w. N.) und gem. §§ 567 ff. ZPO auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. - OLG Frankfurt, 22.06.2000 - 1 WF 94/00 Die sofortige Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des § 91 a Abs. 2 ZPO zulässig, da die Beschwerdeführerinnen sinngemäß eine Entscheidung wie bei einer Erledigung der Hauptsache beantragen (OLG Nürnberg MDR 1997, 974).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.05.1997 - 20 W 279/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 974
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 05.09.2006 - 4 T 122/06
Vorbescheid eines Notars mit Ankündigung der Umschreibung einer …
Hier kann er im Rahmen des § 732 ZPO formelle Einwendungen im Klauselerinnerungsverfahren vorbringen bzw. im Rahmen des § 767 ZPO materielle Einwendungen im Wege einer Vollstreckungsgegenklage (zur fehlenden Beschwerdebefugnis des Schuldners vergleiche OLG Frankfurt MDR 1997, 974; OLG Hamm NJW-RR 1999, 861; BayObLG Rpfleger 2000, 74).
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