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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1108
BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99 (https://dejure.org/2000,1108)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - VI ZR 98/99 (https://dejure.org/2000,1108)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - VI ZR 98/99 (https://dejure.org/2000,1108)
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Fahrradfahrer-Zusammenstoß

§§ 402 ff ZPO, Erforderlichkeit der Erhebung des Sachverständigenbeweises, auch wenn die urkundliche Verwendung eines in einem Strafverfahren abgegeben Sachverständigengutachtens möglich wäre, Recht der Parteien, dem Sachverständigen Fragen zu stellen;

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Verschulden bei Vorfahrtsverstoß in übersichtlicher Kurve, Entkräftung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 286 B

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3072
  • MDR 2000, 1148
  • NZV 2000, 504
  • VersR 2001, 121
  • BB 2000, 1859
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96

    Prüfungspflicht des PKW-Halters

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120 und vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, jeweils m.w.N.) muß der Tatrichter in einem solchen Fall, wenn die urkundenbeweislich herangezogenen Ausführungen nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.

    Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (Senatsurteil vom 14. Oktober 1997 (aaO) m.w.N.).

  • BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96

    Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren; …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120 und vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, jeweils m.w.N.) muß der Tatrichter in einem solchen Fall, wenn die urkundenbeweislich herangezogenen Ausführungen nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 278/18

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund des Versterbens der Mutter des …

    Der Urkundenbeweis darf nämlich nicht dazu führen, dass den Parteien das ihnen zustehende Recht, den Sachverständigenbeweis anzutreten, verkürzt wird (vgl. Senat, Urteile vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99, NJW 2000, 3072, juris Rn. 8;… vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96, NJW 1998, 311, juris Rn. 12).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …

    Rn. 282 Die entscheidungserheblichen Fragen sind damit durch den Sachverständigen ausreichend beantwortet, so daß davon abgesehen werden konnte, eine schriftliche oder mündliche Begutachtung durch ihn im vorliegenden Verfahren anordnen (vgl. KG NJW 2006, 1677 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 2324; MDR 2000, 1148; NJW 1997, 3381).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger; …

    Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158; vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120; vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99 - VersR 2001, 121).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 6 U 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7241
OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 6 U 4/00 (https://dejure.org/2000,7241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2000 - 6 U 4/00 (https://dejure.org/2000,7241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2000 - 6 U 4/00 (https://dejure.org/2000,7241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    UWG § 1
    EDV-Programm für Arztpraxen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    EDV-Software für Ärzte: PC-Einstellung auf Parallelimporte ist unzulässig

  • beck.de (Leitsatz)

    EDV-Programm für Arztpraxen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrige Gestaltung eines Software-Programms für Arztpraxen

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1148
  • GRUR 2001, 763
  • MMR 2000, 548
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 6 U 4/00
    Denn mit dieser Einstellung greift die Antragsgegnerin zugunsten der von der Firma K. angebotenen parallelimportierten Fertigarzneimittel in die Verordnungstätigkeit des Arztes nach dessen Entscheidung, dem Patienten ein bestimmtes Medikament zu verordnen, ein und zwingt ihn durch das Anklicken der ja/nein-Schaltfläche zu einer erneuten Entscheidung darüber, welches Medikament er verordnen möchte, nämlich das "teurere" inländische oder das "preiswertere" parallelimportierte Produkt eines bestimmten Anbieters, nämlich der Firma K. Die von der Antragsgegnerin gewählte Programmeinstellung ist daher eine Form des gezielten Abfangens von Kunden verbunden mit einem Element des physischen Zwangs (…vgl. dazu Baumbach-Hefermehl, UWG 21. Aufl., § 1 UWG Rdn. 214; zum wettbewerbswidrigen Abfangen von Kunden durch Ausnutzung von Zugriffsmöglichkeiten vgl. BGH GRUR 1987, 532 ff, 533 - Zollabfertigung).
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