Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99 |
Fahrradfahrer-Zusammenstoß
§§ 402 ff ZPO, Erforderlichkeit der Erhebung des Sachverständigenbeweises, auch wenn die urkundliche Verwendung eines in einem Strafverfahren abgegeben Sachverständigengutachtens möglich wäre, Recht der Parteien, dem Sachverständigen Fragen zu stellen;
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Verschulden bei Vorfahrtsverstoß in übersichtlicher Kurve, Entkräftung
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 286 B
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 286 B
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gutachten - Ermittlungsverfahren - Hinzuziehung eines Sachverständigen - Antrag einer Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PO § 286
Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus einem Ermittlungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3072
- MDR 2000, 1148
- NZV 2000, 504
- VersR 2001, 121
- BB 2000, 1859
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96
Prüfungspflicht des PKW-Halters
Auszug aus BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120 und vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, jeweils m.w.N.) muß der Tatrichter in einem solchen Fall, wenn die urkundenbeweislich herangezogenen Ausführungen nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (Senatsurteil vom 14. Oktober 1997 (aaO) m.w.N.).
- BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96
Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren; …
Auszug aus BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120 und vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, jeweils m.w.N.) muß der Tatrichter in einem solchen Fall, wenn die urkundenbeweislich herangezogenen Ausführungen nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen.
- BGH, 12.03.2019 - VI ZR 278/18
Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund des Versterbens der Mutter des …
Der Urkundenbeweis darf nämlich nicht dazu führen, dass den Parteien das ihnen zustehende Recht, den Sachverständigenbeweis anzutreten, verkürzt wird (vgl. Senat, Urteile vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99, NJW 2000, 3072, juris Rn. 8;… vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96, NJW 1998, 311, juris Rn. 12). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
Rn. 282 Die entscheidungserheblichen Fragen sind damit durch den Sachverständigen ausreichend beantwortet, so daß davon abgesehen werden konnte, eine schriftliche oder mündliche Begutachtung durch ihn im vorliegenden Verfahren anordnen (vgl. KG NJW 2006, 1677 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 2324; MDR 2000, 1148; NJW 1997, 3381). - BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01
Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger; …
Deshalb hat der Tatrichter eine schriftliche oder mündliche Begutachtung schon dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158; vom 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96 - VersR 1998, 120; vom 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99 - VersR 2001, 121).
- OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14
Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der …
Rn. 13 a) Die Beweiserhebung des Erstgerichts zu beanstanden, weil eine umfassende und sachgerechte Aufklärung des Unfallgeschehens (…BGH NJW-RR 2011, 428, [429, Rn. 9]; NZV 2000, 504; NJW 2004, 1871; NJW 2009, 2604 [2605 ];… Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [juris]; v. 27.01.2012 - 10 U 3065/11 [juris]; v. 10.02.2012 - 10 U 4147/11 [juris]) unterblieben ist, und somit gegen die Verpflichtung verstoßen wurde, den zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (BGH NJW 2009, 2604; NJW-RR 2011, 428). - OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14
Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit
Rn. 13 a) Die Beweiserhebung des Erstgerichts ist zu beanstanden, weil gegen die Verpflichtung verstoßen wurde, den zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (BGH NJW-RR 2011, 428; NJW-RR 2004, 425; NJW 2004, 1871; NZV 2000, 504; NJW 2008, 2846; NJW 2009, 2604 [2605 ];… Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [juris]; v. 27.01.2012 - 10 U 3065/11 [juris]; v. 10.02.2012 - 10 U 4147/11 [juris]). - BGH, 02.06.2008 - II ZR 121/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Unschlüssigkeit von …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Behauptung der Partei in der urkundenbeweislich herangezogenen Begutachtung eine Stütze findet oder nicht (BGH, Urt. v. 6. Juni 2000 - VI ZR 98/99, NJW 2000, 3072;… Urt. v. 14. Oktober 1997 - VI ZR 404/96, NJW 1998, 311;… Urt. v. 22. April 1997 - VI ZR 198/96, NJW 1997, 3381). - OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15 Das berührt jedoch nicht den Anspruch der Parteien darauf, dass zum maßgeblichen Sachverhalt Zeugen befragt und Sachverständige gehört werden (vergleiche BGH, Urteil vom 06.06.2000, VI ZR 98/99; Urteil vom 12.07.2013, V ZR 85/12; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Dresden, 08.03.2022 - 14 U 1267/21
Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls Einwand eines Mitverschuldens …
Die Parteien haben zur beabsichtigten Verwertung rechtliches Gehör erhalten und gegen die Gutachten keine Einwendungen erhoben oder dazu weitere Fragen gestellt (…vgl. etwa BGH NJW 1997, 3381, juris Rn. 11; NJW 2000, 3072, juris Rn. 8; jeweils m.w.N.;… Zöller/Greger, a.a.O., vor § 402 Rn. 11 m.w.N.). - LG Bochum, 15.02.2007 - 6 O 255/06
Der Betreiber einer Autowaschanlage genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn …
Der Urkundenbeweis darf nur nicht dazu führen, dass den Parteien das ihnen zustehende Recht, dem Sachverständigen Fragen zu stellen, verkürzt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3072(3073); BGH NJW 2002, 2324 (2325) = NZV 2002, 365 (366)).Deshalb hat ein Gericht eine mündliche Begutachtung zumindest dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, dass sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet oder wenn weitere (neue) Einwände gegen die gutachterlichen Feststellungen geltend gemacht werden (vgl. BGH NJW 1998, 311; BGH NJW 2000, 3072 (3073); BGH NJW 2002, 2324(2325) = NZV 2002, 365(366)).
- OLG München, 25.01.2019 - 10 U 2443/18
Haftung aus Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall
Nach der Rechtsprechung des Senats muss sich in der Regel bei bestehenden Unklarheiten ein Erstgericht zudem von Amts wegen zur Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachten gedrängt sehen (Senat NJW-Spezial 2016, 459;… Urt. v. 30.06.2017 - 10 U 3545/14 [BeckRS 2017, 115492]; BGH NJW-RR 2011, 428; NZV 2000, 504;… Senat, Urt. v. 14.03.2014 - 10 U 2996/13 [BeckRS 2014, 06114]). - OLG Düsseldorf, 28.10.2003 - 23 U 6/03
Ersetzt Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung?
- OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
Verwertung beigezogener Strafakten
- OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung der …
- BGH, 18.01.2007 - IX ZR 196/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14
Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs- …
- OLG München, 30.04.2015 - 10 U 2283/14
Zusammenstoß zwischen Mountainbike und Geländewagen
- KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
Schadensersatz: Rechtskraftentfaltung bei Abweisung einer Klage auf …
- OLG Nürnberg, 11.10.2004 - 5 W 3428/04
Kostenerstattung - Einschaltung eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren
- OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren
- OLG München, 06.02.2015 - 10 U 70/14
Mangelhafte Beweisaufnahme nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn
- OLG Koblenz, 19.07.2007 - 5 U 1713/06
Begriff der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Anfechtbarkeit der Übertragung …
- OLG München, 30.04.2015 - 10 U 4107/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Fahrzeuggespann und rückwärts in …
- OLG Koblenz, 03.11.2005 - 5 U 452/05
Einführung von Beweisergebnissen aus anderen gerichtlichen Verfahren in dem …
- KG, 23.09.2004 - 20 U 108/03
Arzthaftungsprozess: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 6 U 4/00 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
EDV-Software für Ärzte: PC-Einstellung auf Parallelimporte ist unzulässig
- beck.de (Leitsatz)
EDV-Programm für Arztpraxen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 1
Wettbewerbswidrige Gestaltung eines Software-Programms für Arztpraxen
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1148
- GRUR 2001, 763
- MMR 2000, 548
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84
Zollabfertigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2000 - 6 U 4/00
Denn mit dieser Einstellung greift die Antragsgegnerin zugunsten der von der Firma K. angebotenen parallelimportierten Fertigarzneimittel in die Verordnungstätigkeit des Arztes nach dessen Entscheidung, dem Patienten ein bestimmtes Medikament zu verordnen, ein und zwingt ihn durch das Anklicken der ja/nein-Schaltfläche zu einer erneuten Entscheidung darüber, welches Medikament er verordnen möchte, nämlich das "teurere" inländische oder das "preiswertere" parallelimportierte Produkt eines bestimmten Anbieters, nämlich der Firma K. Die von der Antragsgegnerin gewählte Programmeinstellung ist daher eine Form des gezielten Abfangens von Kunden verbunden mit einem Element des physischen Zwangs (…vgl. dazu Baumbach-Hefermehl, UWG 21. Aufl., § 1 UWG Rdn. 214; zum wettbewerbswidrigen Abfangen von Kunden durch Ausnutzung von Zugriffsmöglichkeiten vgl. BGH GRUR 1987, 532 ff, 533 - Zollabfertigung).
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