Rechtsprechung
| BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97 |
DDR-Bezirksrichter
Art. 12 GG, § 6 RNPG, (hier: verfassungswidrige) Zugangsverweigerung zur Rechtsanwaltschaft wegen menschenrechs- oder rechtsstaatswidrigen Verhaltens in der DDR-Justiz, keine Anwendung von BRD-Maßstäben, individuelle Beurteilung, Berücksichtigung der Einbindung in ein Kollegialorgan;
Dauer der "Bewährungszeit"
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; StGB/DDR § 213; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; RAG § 7 Nr. 2; ; BRAO § 7 Nr. 5; ; GVG/DDR § 26
- nomos.de
, S. 37
Art. 12 Abs. 1 GG; § 213 StGB/DDR; § 7 Nr. 2 RAG; § 7 Nr. 5 BRAO; § 26 GVG/DDR
Rechtsanwalt/Zulassung/Tätigkeit als DDR-Richter in politischen Strafsachen/Prognose/einzelfallbezogene Würdigung/Berufsfreiheit - Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - DDR - Strafverfahren - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufsverbot - Richterdienst
- BRAK-Mitteilungen
Verletzung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Verweigerung der Zulassung zur Anwaltschaft allein wegen früherer DDR-Strafrichtertätigkeit ohne konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 7 Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1
Zulassung eines in der ehemaligen DDR als Richter tätigen Juristen zur Rechtsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen-Anhalt, 10.06.1995 - 1 EGH 6/94
- BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
- BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Papierfundstellen
- MDR 2001, 57
- NStZ 2001, 98
- NJ 2000, 585
- NJ 2001, 32
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Rn. 18 c) Ebenfalls entschieden ist, dass die Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege eine Vertrauensgrundlage benötigt, zu deren Minimalerfordernissen die individuelle Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen zählt, die gefährdet wird, wenn einem Rechtsanwalt Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen werden können (vgl. BVerfGE 93, 213 ).Rn. 25 (1) Die schlichte Zugehörigkeit zum System gilt nicht einmal als ein ausreichendes Tatbestandsmerkmal im Zusammenhang mit einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, obwohl der Gesetzgeber diesen Sachverhalt als einen Indikator für solche Verstöße ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
Rn. 26 (2) Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit kann nur dann angenommen werden, wenn konkrete Umstände hinzutreten und ein Richter durch schuldhaftes Verhalten entweder selbst fundamentale Schutzgüter verletzt hat oder es für ihn absehbar gewesen ist, dass solche Verletzungen die Folge seines Handelns sein werden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
Stets ist zu berücksichtigen, ob nicht die Handlung innerhalb des Systems geboten, zur eigenen Sicherheit erforderlich oder der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet war (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
Handlungen von stark repressivem oder schädigendem Charakter sind ihm damit nicht vorzuwerfen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 93, 213 ).
Rn. 38 ee) Eine zehnjährige Bewährungszeit ist angesichts einer allenfalls geringen Schuld bei Handlungen, die innerhalb des Systems folgerichtig und der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet waren (vgl. hierzu BVerfGE 93, 213 ), unverhältnismäßig.
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Rn. 19 d) Im Zusammenhang mit den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages ist schließlich entschieden worden, in welchem Umfang die frühere Identifikation mit dem SED-Regime, die in der Deutschen Demokratischen Republik übliche Loyalität und Kooperation oder ein hoher Rang im öffentlichen Dienst bei Einschränkungen der Berufswahlfreiheit zu Lasten von Bewerbern Bedeutung gewinnen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).Handlungen von stark repressivem oder schädigendem Charakter sind ihm damit nicht vorzuwerfen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 93, 213 ).
Eine solche Einlassung ist keine mangelnde Distanzierung, sondern eine Konfliktbeschreibung in einer Umbruchsituation, für die das Bundesverfassungsgericht bereits früher angemahnt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG einen Wandel der inneren Einstellung ernsthaft zu prüfen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Rn. 17 b) Die mit der im vorliegenden Verfahren angewandten Vorschrift des § 7 Nr. 2 RAG wortgleiche Vorschrift des § 7 Nr. 5 BRAO ist bereits für verfassungsrechtlich unbedenklich befunden worden, soweit die Zulassung zur Anwaltschaft davon abhängig gemacht wird, dass sich ein Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben (vgl. BVerfGE 63, 266 ).Nach dem Verständnis des Bundesgerichtshofs von dieser Vorschrift, das auch der angegriffenen Entscheidung zu Grunde liegt, lassen sich unverhältnismäßige Entscheidungen im Allgemeinen vermeiden, wenn auf die Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung abgestellt und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten im Ganzen gewürdigt wird und die Schwere des jeweiligen Fehlverhaltens durch eine adäquate zeitliche Befristung der Versagung erreichbar ist (vgl. BVerfGE 63, 266 ).
- BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 -, b) den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 1995 - 1 EGH 6/94 - .Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - und der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 1995 - 1 EGH 6/94 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98
BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Entgegen der Annahme des Deutschen Richterbundes gibt es auch keine Hinweise darauf, dass er sich als Prozess-Staffage missbrauchen ließ, wie dies beispielsweise im Fall Havemann dokumentiert ist (vgl. dazu BGHSt 44, 275 und Rottleuthner , Das Havemann-Verfahren, 1. Aufl., 1999). - BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Dies hat der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen ähnlich gesehen (vgl. BGHZ 53, 95). - EuGH, 14.02.1984 - 2/83
Alfer / Kommission
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Rn. 27 Durch den von der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Häftlingsfreikauf war auch im Westen hinlänglich bekannt, dass ein gewisser Anteil der Juristen in der Deutschen Demokratischen Republik an solchen Strafverfahren beteiligt war; sie haben nach den Vorermittlungen durch das Ministerium für Staatssicherheit (…vgl. Behlert, in: Rottleuthner, Steuerung der Justiz in der DDR, Einflussnahme der Politik auf Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, 1994, S. 287 ;… Furian, Der Richter und sein Lenker, Politische Justiz in der DDR, 1. Aufl., 1992, S. 22 und S. 147 ff.; vgl. auch die MfS-Dienstanweisung Nr. 2/83 vom 13. Oktober 1983 mit Anlage 6, in: Lochen/Meyer-Seitz , Die geheimen Anweisungen zur Diskriminierung Ausreisewilliger, Dokumente der Stasi und des Ministeriums des Innern, 1992, S. 89, 103, 180 ff., 191 ff.;… Reuter, NJ 1990, S. 322 ) als Staatsanwälte die Anklage vertreten; sie haben als Richter entsprechend den Anleitungen des Staates (…vgl. Ministerium der Justiz , Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 5. Aufl., 1987, § 99 Anm. 2 und 4;… vgl. näher dazu Gängel, in: Rottleuthner, a.a.O., S. 33 f., 253 ff., 278 ff.) und des Obersten Gerichts (…vgl. Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Sonderdruck, Juni 1979, S. 33 f., S. 68 f.;… Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Nr. 6/1980, S. 8 f., und die Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Nr. 2/1988, S. 11 ff.) Strafen verhängt, die nach bundesrepublikanischen Maßstäben unverhältnismäßig waren. - BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ). - BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 97, 12 m.w.N.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
- BGH, 27.06.2016 - AnwZ (Brfg) 10/16
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung wegen Beleidigung des ausbildenden …
Dass § 7 Nr. 5 BRAO verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das Bundesverfassungsgericht, wie die Antragstellerin selbst vorträgt, bereits mehrfach entschieden (vgl. BVerfGE 63, 266, 286 ff.; Beschluss vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97 Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter …
Insbesondere aber ist die "Unwürdigkeit" in einer Vielzahl anderer Regelungsbereiche des Berufsrechts als Widerrufsgrund seit langem bekannt und in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des "Würdigkeitserfordernisses" in § 7 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung etwa BVerfG, Beschluss vom 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 [286 ff.] sowie aus neuerer Zeit Beschluss vom 21.09.2000 - 1 BvR 514/97 -, MDR 2001, 57). - BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar
Die eingeholten Stellungnahmen im Verfahren 1 BvR 514/97 (vgl. Beschluss vom heutigen Tage), die den Beteiligten bekannt sind, haben die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse über die übliche Strafrechtspraxis in der Deutschen Demokratischen Republik dahin bestätigt, dass die Beschwerdeführerin sowohl hinsichtlich der absoluten Dauer der ausgeworfenen Strafen als auch hinsichtlich der großzügigen Strafaussetzung zur Bewährung zu den milden Richtern gehörte.Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Freikauf zum Teil in das Kalkül der Angeklagten selbst gehörte; das war auch für die entscheidenden Richter erkennbar, weil die Akten mit einem "Z" gekennzeichnet waren (vgl. die persönliche Stellungnahme des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schümann, als Teil der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer im Verfahren 1 BvR 514/97).
- BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 10/99
Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Grundsätze …
Die mit rechtsstaatlichen Maßstäben unvereinbaren Urteile rechtfertigen unter Berücksichtigung der Staatsform und des Strafrechtssystems der DDR, in die der Antragsteller eingebunden war, noch keinen schwerwiegenden Schuldvorwurf, der ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97, BRAK-Mitt. 2000, 301, 304 f).Ob dem Antragsteller gleichwohl kein schweres persönliches Fehlverhalten zugerechnet werden kann, weil er durch die Wiederwahlanforderungen, die ständige Kontrolle und die jederzeitige Absetzbarkeit in hohem Maße vom Wohlwollen der Parteiführung abhängig war und der ständigen Kontrolle durch Weisungen und Überprüfungen seitens des Obersten Gerichts ausgesetzt war (dazu BVerfG, Beschluß vom 21. September 2000 - 1 BvR 514/97, aaO), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine einmalige Zuwendung nach dem …
Auch steht vorliegend nicht ein staatlicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Rechtsposition von Art. 12 Abs. 1 GG in Frage, welche Fallkonstellation der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. September 2000 - 1 BvR - 514/97 -,NJ 2001, 32 f.) mit dem Ausschluss des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts zu Grunde lag.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve - 2 O 92/99
- OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 14.06.1994 - 8 W 17/94
Abzug der fiktiven Wahlanwaltsgebühr vom höheren Auftragswert gem. § 13 BRAGO bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, die bei teilweiser Gewährung von Prozeßkostenhilfe die vom Mandanten zu zahlende Vergütung des Anwalts auf die Differenz zwischen der bezüglich der Angelegenheit im ganzen geschuldeten Vergütung und der bezüglich des von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe umfaßten Teils geschuldeten Vergütung beschränkt (vgl. dazu BGHZ 13, 373; Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 424 ; HansOLG Hamburg JurBüro 1995, 426;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO , 14. Aufl., § 122 Rdnr. 8;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO , 8. Aufl., § 13 Rdnrn. 31, 32;… Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rdnr. 45; Hansens JurBüro 1988, 145 ff.; Enders JurBüro 1995, 169, 172).Diesem ist auch zuzumuten, gemäß der Beiordnung tätig zu werden, soweit ein Unterschied in der Höhe zwischen der Vergütung des Wahlanwalts und der aufgrund Beiordnung zustehenden Vergütung besteht (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 424 ; HansOLG Hamburg JurBüro 1995, 426).
- OLG Hamburg, 22.11.1994 - 2 WF 96/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, die bei teilweiser Gewährung von Prozeßkostenhilfe die vom Mandanten zu zahlende Vergütung des Anwalts auf die Differenz zwischen der bezüglich der Angelegenheit im ganzen geschuldeten Vergütung und der bezüglich des von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe umfaßten Teils geschuldeten Vergütung beschränkt (vgl. dazu BGHZ 13, 373; Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 424 ; HansOLG Hamburg JurBüro 1995, 426;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO , 14. Aufl., § 122 Rdnr. 8;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO , 8. Aufl., § 13 Rdnrn. 31, 32;… Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 121 Rdnr. 45; Hansens JurBüro 1988, 145 ff.; Enders JurBüro 1995, 169, 172).Diesem ist auch zuzumuten, gemäß der Beiordnung tätig zu werden, soweit ein Unterschied in der Höhe zwischen der Vergütung des Wahlanwalts und der aufgrund Beiordnung zustehenden Vergütung besteht (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 424 ; HansOLG Hamburg JurBüro 1995, 426).
- OLG Köln, 23.02.1981 - 14 WF 15/81
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00
Für diese und damit gegen die von den Antragstellern unter Berufung auf das OLG Köln (JurBüro 1981, 1011, 1013) vertretene Auffassung spricht entscheidend, daß § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dem beigeordneten Rechtsanwalt im Bereich der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe jeden Anspruch gegen die Partei selbst versagt.
- OLG Düsseldorf, 27.01.2005 - 10 WF 38/04
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei teilweiser Bewilligung von …
Im Falle der Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe und Führung des Prozesses in vollem Umfang darf der Rechtsanwalt lediglich die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung nach dem Gesamtstreitwert und der Wahlanwaltsvergütung nach dem Wert, für den er beigeordnet worden ist, verlangen (vgl. OLG Düsseldorf (14. ZS), MDR 2001, 57; OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 424; OLG Hamburg JurBüro 1995, 426;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 122 Rz. 8;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl., § 13 Rz. 31, 32;… Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rz. 45). - OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20
Höhe der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei lediglich teilweiser …
Für diese Auffassung spricht auch, dass es dem beigeordneten Anwalt unter Umständen zuzumuten sein kann, nur noch gemäß der Beiordnung tätig zu werden, soweit ein Unterschied zwischen der Vergütung des Wahlanwalts und der aufgrund Beiordnung zustehenden Vergütung besteht (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2000, 12250 Rn. 3, beck-online). - OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 13 WF 122/20 Für diese Auffassung spricht auch, dass es dem beigeordneten Anwalt unter Umständen zuzumuten sein kann, nur noch gemäß der Beiordnung tätig zu werden, soweit ein Unterschied zwischen der Vergütung des Wahlanwalts und der aufgrund Beiordnung zustehenden Vergütung besteht (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2000, 12250 Rn. 3, beck-online).
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