Rechtsprechung
| BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte beim Gutachtervertrag: Haftungsausfüllung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertrag - Schutzbereich - Dritter - Schaden - Pflichtverletzung - Vertrauenstatbestand - Gutachten - Gutachter - Vertrauen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter: Fehlerhaftes Gutachten verpflichtet zum Schadensersatz; § 249
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 328, 249
Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem Sachverständigengutachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vertragsrecht; Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich eines Vertrages
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftungserweiterung für Freie Sachverständige!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Dritthaftung für freie Sachverständige? (IBR 2001, 132)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 23.10.1998 - 13 U 39/97
- BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98
Papierfundstellen
- NJW 2001, 514
- ZIP 2001, 574
- MDR 2001, 623
- NZM 2001, 253
- VersR 2001, 1388
- WM 2001, 529
- DB 2001, 431 (Ls.)
- BauR 2001, 426
- ZfBR 2001, 169
- ZfBR 2001, 75 (Ls.)
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82
Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98
Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Falle eines Gutachtenvertrages für einen Dritten, der selbst keinen Anspruch auf die Hauptleistung aus dem Vertrag hat, sich Schutzpflichten dann ergeben können, wenn der Auftraggeber das Werk bei einer Person, die über eine besondere, vom Staat anerkannte oder durch einen vergleichbaren Akt nachgewiesene Sachkunde verfügt (z.B. öffentlich-bestellter Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (z.B. BGH, Urt. v. 02.11.1983 - IVa ZR 20/82, NJW 1984, 335, 336;… Urt. v. 02.04.1998 - III ZR 245/96, NJW 1998, 1948, 1949).Eingeschlossen hiervon ist auch die Möglichkeit, stillschweigend einen Dritten, namentlich denjenigen zu begünstigen, der jeweils der Sache nach des sich aus dem Vertrag ergebenden Schutzes bedarf (vgl. BGH, Urt. v. 02.11.1983, aaO).
Ob ein solcher rechtsgeschäftlicher Wille besteht, hat der Tatrichter nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln (BGH, Urt. v. 02.11.1983, aaO;… Urt. v. 26.11.1986 - IVa ZR 86/85, NJW 1987, 1758, 1759).
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96
Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und …
Auszug aus BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98
Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Falle eines Gutachtenvertrages für einen Dritten, der selbst keinen Anspruch auf die Hauptleistung aus dem Vertrag hat, sich Schutzpflichten dann ergeben können, wenn der Auftraggeber das Werk bei einer Person, die über eine besondere, vom Staat anerkannte oder durch einen vergleichbaren Akt nachgewiesene Sachkunde verfügt (z.B. öffentlich-bestellter Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (…z.B. BGH, Urt. v. 02.11.1983 - IVa ZR 20/82, NJW 1984, 335, 336; Urt. v. 02.04.1998 - III ZR 245/96, NJW 1998, 1948, 1949). - BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85
Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …
- BGH, 07.07.2020 - VI ZR 308/19
Klage auf Schadensersatz nach einer mangelhaften Fahrzeugreparatur; Folgen einer …
Der Beklagte hat seine Tätigkeit nicht als von der Z-Versicherung hinzugezogener freier Sachverständiger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, juris Rn. 33; OLG München, NZV 1991, 26; OLG Köln, NZV 2005, 44; Steffen, DAR 1997, 297), sondern als Angestellter der Z-Versicherung erbracht. - BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
Anspruchsberechtigt sind der Besteller des Gutachtens, wenn und soweit er geschädigt ist, und jeder in den Schutzbereich des Gutachtens einbezogene Dritte (Senat, Urt. v. 14.11.2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, 515).Darüber hinaus ist anerkannt, daß auch solche Sachverständige, die ohne staatliche Anerkennung gutachterlich tätig werden, nach den für Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter aufgestellten Grundsätzen jedenfalls dann nicht nur gegenüber ihrem Vertragspartner haften, sondern auch Dritten für die Richtigkeit ihres Gutachtens einstehen müssen, wenn der Auftrag zur Erstattung des Gutachtens nach dem zugrundezulegenden Vertragswillen der Parteien den Schutz Dritter umfaßt (Senat, Urt. v. 14.11.2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, 516;… Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2001, § 328 Rdn. 139).
- BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen
Nach dem im Revisionsverfahren zu unterstellenden Sachverhalt kann die vom Berufungsgericht problematisierte Unumgänglichkeit der Schlachtung allerdings die Frage einer etwaigen Mitverursachung des Schadens durch den Kläger betreffen (vgl. Sen.Urt. v. 14.11.2000 - X ZR 203/98, Umdr. S. 16, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BGH, 16.04.2002 - VI ZR 227/01
Zurechnung selbstschädigenden Verhaltens des Verletzten
Nach ständiger Rechtsprechung muß deshalb das zum Schaden führende Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (vgl. BGHZ 137, 11, 19; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98 - VersR 2001, 1388, 1389; vom 23. September 1998 - IV ZR 1/98 - VersR 1998, 1410, 1411). - BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur …
Die Abwägung nach Maßgabe des Schutzzwecks der haftungsbegründenden Norm soll sicherstellen, dass nur Schäden der Art ersetzt werden müssen, die durch Befolgung der verletzten gesetzlichen Regel beziehungsweise der verletzten Vertragspflicht verhindert werden sollten (BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, 515). - OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 29 U 50/24
Haftung der Beteiligten für infolge Montagefehlers umgefallenen Baukran
Zwar kann ein Gutachter für schädliche Auswirkungen seines Gutachtens auch einem Dritten gegenüber haften (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98 -, juris). - BGH, 07.02.2002 - III ZR 1/01
Haftung des Architekten für die Richtigkeit eines Prüfvermerks
Ein solcher Vertrag ist - wie es auch sonst für die auf Begutachtung oder Erteilung bestimmter Bestätigungen oder Testate von Wirtschaftsprüfern und ähnlichen fachkundigen Personen gerichtete Verträge gilt - als Werkvertrag anzusehen (vgl. BGHZ 145, 187, 190 f; Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98 - NJW 2001, 514; zur gutachterlichen Erfassung von Mängeln BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - VII ZR 475/00 - ZIP 2002, 224, 225; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Der Beklagte hatte den übernommenen Auftrag - unabhängig davon, ob ein schützenswertes Vertrauen in die Richtigkeit der Bestätigungen enttäuscht worden ist - fehlerfrei auszuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98 - NJW 2001, 514, 515).
- OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03
Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher …
Denn der zum Zwecke der Regulierung eines Schadens mit einem Sachverständigen geschlossene Gutachtervertrag ist nach gefestigter Rechtsprechung und einhelliger Meinung in der Literatur ein Werkvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der regulierenden Haftpflichtversicherung (vgl. BGH NJW 2001, 514 [515]; LG Köln, NZV 2002, 513 ; OLG München r+s 1990, 273 [274];… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 328 Rdn.34; Steffen, DAR 1997, 297 [298]; Nickel, zfs 1998, 409 [410]; Huber, DAR 1997, 297 [298]).Denn für die Entfaltung solcher Schutzwirkung zugunsten Dritter ist es nicht erforderlich, dass es sich bei dem Sachverständigen um eine Person handelt, die - wie etwa ein öffentlich bestellter Sachverständiger - über eine besondere, vom Staat anerkannte oder durch einen vergleichbaren Akt nachgewiesene Sachkunde verfügt (BGH NJW 2001, 514 [516];… Steffen, a.a.O.).
- OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Restwertbörse
Dies gilt selbst dann nicht, wenn man die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. BGH NJW 2001, 514, 515) heranzieht, nach der in bestimmten Fällen Dritte, gegenüber denen ein Gutachten verwendet werden soll, in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses zwischen einem Sachverständigen und seinem Auftraggeber mit einbezogen sind. - BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses
Diese Schutzwirkung kann unmittelbare Schadensersatzansprüche des Dritten gegen den Sachverständigen begründen (vgl. Senatsurteil BGHZ 127, 378; s. auch BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, zur Veröffentlichung vorgesehen; zusammenfassend Zugehör NJW 2000, 1601). - OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 8 U 89/17
Haftung eines Kfz-Sachverständigen gegenüber der schadensregulierenden …
- OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 107/11
Haftung eines Sachverständigen: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- LSG Hessen, 23.03.2012 - L 9 U 27/11
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
- OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
Werkvertrag: Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung von Prüfpflichten im …
- OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 108/11
Haftung eines Sachverständigen: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 252/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 256/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 253/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 254/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 251/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 257/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 259/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
- OLG Köln, 12.03.2013 - 24 U 142/12
Abweisung der Klage gegen einen Sachverständigen, da die Unrichtigkeit des …
- OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 13 U 94/06
Schadensersatz; Geschäftsbesorgungsvertrag: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das …
- OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 236/00
Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks
- LG Hanau, 12.01.2026 - 3 O 314/16
Haftung eines Sachverständigen nach den Grundsätzen des Vertrags mit …
- LG Bielefeld, 29.03.2001 - 8 O 570/00
Versicherungsnehmer als Begünstigter aus einem vom Versicherer eingeholten …
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 3 U 23/05
Zur Haftung für Folgeschäden auf Grund einer sachlich fehlerhaften …
- OLG Köln, 22.12.2015 - 5 U 135/15
Haftung des behandelnden Arztes gegenüber nahen Angehörigen des Patienten
- OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
Kaksoversicherung - Gutachtenauftrag der Versicherung - Schutzbereich des …
- OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 1 U 114/12
Haftung eines Sachverständigen für falsches Verkehrswertgutachten gegenüber …
- LG Konstanz, 17.06.2005 - 61 S 2/05
Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Verneinung einer Pflicht des …
- LG Köln, 26.06.2002 - 9 S 34/02
- OLG Köln, 09.03.2015 - 21 U 25/14
Wann verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Grundstücksbewertung?
- LG Düsseldorf, 29.05.2008 - 21 S 142/07
Gutachtervertrag hat Schutzwirkung für Dritte
- LG Zwickau, 14.06.2007 - 3 O 283/06
Verkehrswertgutachten: Müssen Baumängel festgestellt werden?
- AG Ingolstadt, 13.10.2015 - 12 C 741/15
Kein Anspruch auf Erstattung von Gutachtergebühren
- AG Köln, 24.03.2006 - 138 C 32/06
Schadensersatzanspruch aus einem KFZ-Sachverständigenbegutachtungsvertrag wegen …
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Rechtsprechung
| BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 138 Aa
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 138 Aa
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 138 Aa
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gute Sitten - Bankbürgschaft - Ausgleich - Leistungsunvermögen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 138 Aa
Sittenwidrigkeit, keine - bei bloßer Wahrnehmung eigener Interessen - ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 138
Pflichten des Gläubigers bei Leistungsunvermögen des Schuldners - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Nachtrag zum GU-Vertrag sittenwidrig? (IBR 2001, 295)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1414
- MDR 2001, 623
- NZBau 2001, 257
- NZBau 2001, 258
- WM 2001, 815
- BB 2001, 906
- DB 2001, 976 (Ls.)
- BauR 2001, 998 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86
Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99
Maßgeblich für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Geschäfts sind die bei dessen Abschluß zutage getretenen Umstände (BGHZ 100, 353, 359 f), nicht die Folgen, zu denen es nach dem Ablauf der Dinge nachträglich führt. - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99
Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu befinden, obwohl das Urteil inhaltlich nicht auf der Säumnisfolge beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1996, 3086). - BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85
Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei …
Auszug aus BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99
Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu befinden, obwohl das Urteil inhaltlich nicht auf der Säumnisfolge beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1996, 3086). - OLG Saarbrücken, 22.11.1995 - 1 U 363/95
Auszug aus BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99
Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu befinden, obwohl das Urteil inhaltlich nicht auf der Säumnisfolge beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1996, 3086).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10
Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?
Rn. 83 Selbst bei Annahme einer wirtschaftlichten bzw. intellektuellen Übermachtsituation verpflichtet diese den einen Vertragspartner nicht ohne weiteres dazu, unter Zurückstellung eigener Interessen mit dem anderen Vertragspartner einen Ausgleich zu suchen (BGH, Urteil vom 02.02.2001, V ZR 429/99, NJW 2001, 1414;… Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 138, Rn 24 mwN). - OLG München, 17.06.2008 - 5 U 5669/07
Gewerberaummiete: Zugesagte Errichtung von Büroeinheiten in den Obergeschossen …
Der Senat berücksichtigt dabei, dass die guten Sitten dem Gläubiger nicht die Verpflichtung auferlegen, bei einer Vereinbarung über die Folgen des Leistungsunvermögens des Schuldners mit diesem unter Zurückstellung eigener Interessen einen Ausgleich zu suchen (BGH, Urteil vom 02.02.2001 - V ZR 429/99, NJW 2001, 1414). - OLG Saarbrücken, 20.12.2012 - 8 U 376/11
Bankkreditvertrag: Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftender bei …
Aufgrund der Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme auch des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (…vgl. BGH NJW 1989, 1665 ff. Rdnr. 12; NJW 2001, 1414 ff. Rdnr. 9;… NJW-RR 2004, 924 f. Rdnr. 19;… Brandenburgisches OLG NJW-RR 2002, 578 ff. Rdnr. 7 f.;… OLG Celle OLGR Celle 2006, 14 ff. Rdnr. 10 ff.; jeweils zit. nach juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 138 Rdnr. 36;… Pamp in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 82 Rdnr. 92). - OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme eines Ehegatten für eine …
Mitdarlehensnehmer ist, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH WM 2001, 815 - juris Tz. 18). - LG Wiesbaden, 05.12.2013 - 9 O 108/13
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens als Ratenkredit durch Kündigung bei …
Aufgrund der Vertragsfreiheit ist es nämlich grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme auch des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (…vgl. BGH NJW 1989, 1665 ff. [BGH 16.03.1989 - III ZR 37/88] Rdnr. 12; NJW 2001, 1414 ff. [BGH 02.02.2001 - V ZR 429/99] Rdnr. 9;… NJW-RR 2004, 924 f. [BGH 23.03.2004 - XI ZR 114/03] Rdnr. 19;… Brandenburgisches OLG NJW-RR 2002, 578 ff. [OLG Brandenburg 09.08.2001 - 9 UF 238/00] Rdnr. 7 f.;… OLG Celle OLGR Celle 2006, 14 ff. Rdnr. 10 ff.; jeweils zit. nach [...];… Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 138 Rdnr. 36;… Pamp in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 82 Rdnr. 92).
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