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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 11.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4008
OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01 (https://dejure.org/2001,4008)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.08.2001 - 1 W 1796/01 (https://dejure.org/2001,4008)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. August 2001 - 1 W 1796/01 (https://dejure.org/2001,4008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO §§ 690 ff; ; ZPO § 78; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - vorausgehendes Mahnverfahren - Unterbevollächtigung - fiktive Reisekosten

  • rechtsportal.de

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - vorausgehendes Mahnverfahren - Unterbevollächtigung - fiktive Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 690 ff, § 78, § 91 Abs. 1 S. 1; Abs. 2 S. 1, 2
    Kostenrecht: Erstattungsfähige Reisekosten eines postulationsfähigen, aber nicht zugelassenen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltskosten; Auswärtiger Anwalt; Reisekosten; Wechsel des Prozessvertreters; Fiktive Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 57
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01
    aa) Nach der Neufassung des § 78 ZPO ist streitig, ob die Reisekosten eines beim Prozeßgericht zwar postulationsfähigen aber nicht zugelassenen Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind, insbesondere, ob maßgeblich auf die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. oder auf die entsprechende Anwendung der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO abzustellen ist (für die Erstattungsfähigkeit im Regelfall: OLG Frankfurt, MDR 2000, 1215; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; Kammergericht, MDR 2001, 473 ff; SchlH OLG, Jur.
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01
    Büro 2001, 203; OLG München, MDR 2001, 773; Musielak/Wolst, ZPO, 2. Auflage, § 91 Rn 17 ff).
  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01
    aa) Nach der Neufassung des § 78 ZPO ist streitig, ob die Reisekosten eines beim Prozeßgericht zwar postulationsfähigen aber nicht zugelassenen Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind, insbesondere, ob maßgeblich auf die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. oder auf die entsprechende Anwendung der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO abzustellen ist (für die Erstattungsfähigkeit im Regelfall: OLG Frankfurt, MDR 2000, 1215; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; Kammergericht, MDR 2001, 473 ff; SchlH OLG, Jur.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 W 107/00

    Erstattungsfähige Gebühren des Zweitanwalts als Unterbevollmächtigter der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01
    aa) Nach der Neufassung des § 78 ZPO ist streitig, ob die Reisekosten eines beim Prozeßgericht zwar postulationsfähigen aber nicht zugelassenen Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind, insbesondere, ob maßgeblich auf die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. oder auf die entsprechende Anwendung der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO abzustellen ist (für die Erstattungsfähigkeit im Regelfall: OLG Frankfurt, MDR 2000, 1215; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 475; Kammergericht, MDR 2001, 473 ff; SchlH OLG, Jur.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 4 W 68/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01
    Büro, 2001, 197; verneinend: OLG Zweibrücken, MDR 2001, 535; OLG Karlsruhe, Jur.
  • OLG Nürnberg, 21.06.1999 - 1 W 1470/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 1 W 1796/01
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Kosten eines Mahnanwaltes - jedenfalls in den Fällen, in denen mit einem Widerspruch nicht gerechnet werden mußte - grundsätzlich erstattungsfähig; dies gilt auch in den Fällen, in denen eine geschäftsgewandte Partei eine Routineangelegenheit aus ihrem alltäglichen Geschäftsbetrieb weiterverfolgt (OLG Nürnberg, MDR 1999, 1467).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für …

    Rn. 7 In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.10.2001 - 11 W 2467/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12168
OLG München, 11.10.2001 - 11 W 2467/01 (https://dejure.org/2001,12168)
OLG München, Entscheidung vom 11.10.2001 - 11 W 2467/01 (https://dejure.org/2001,12168)
OLG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - 11 W 2467/01 (https://dejure.org/2001,12168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch eines Sachverständigen bei Unverwertbarkeit des Gutachtens; Möglichkeit der Entziehung eines Gutachtenauftrags durch das Gericht bei Nichteinhaltung einer gesetzten Frist; Entschädigung bei vorzeitigem Entzug des Gutachtenauftrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 57
  • FamRZ 2002, 765
  • AnwBl 2002, 62
  • AnwBl 2002, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 8 U 2204/08

    Sachverständigenentschädigung: Entfallen des Vergütungsanspruchs wegen grob …

    Rn. 35 Demnach ist im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens nach § 4 JVEG betreffend die Vergütung eines wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnten Sachverständigen zu beachten (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 16.07.2008, 2 W 31/08, OLGR Rostock 2009, 38;OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2005, 14 W 713/05, OLGR Koblenz 2006, 223; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2003, 9 W 53/03, BauR 2004, 1817; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2002, 10 W 55/02, JMBl NW 2002, 270; OLG München, Beschluss vom 11.10.2001, 11 W 2467/01, MDR 2002, 57;… Meyer/Hoever/Bach, JVEG, 25. Aufl., § 8 Rn. 8.36):.
  • OLG Rostock, 16.07.2008 - 2 W 31/08

    Sachverständigenentschädigung: Verlust bei erfolgreicher Befangenheitsablehnung

    Dies gilt uneingeschränkt für nach Übernahme des Gutachtenauftrags entstandene Ablehnungsgründe (vgl. OLG München MDR 2002, 57; OLG Oldenburg BauR 2004, 1817).
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