Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zum Umfang vollständiger Aufklärung über einen Unfallschaden
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 460 S. 1 § 476 § 477
Umfang der Aufklärungspflichten des Pkw-Verkäufers bei Unfallschaden; Beweislast bei Teilinformation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht; Kfz-Verkäufer; Unfallschaden; Beweislast; Autokauf
Papierfundstellen
- MDR 2002, 758
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85
Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden
Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges dem Käufer einen ihm bekannten Unfallschaden auch ungefragt mitzuteilen hat, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (BGH NJW 1982, 1386; NJW-RR 1987, 436, 437). - BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81
Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges dem Käufer einen ihm bekannten Unfallschaden auch ungefragt mitzuteilen hat, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will (BGH NJW 1982, 1386; NJW-RR 1987, 436, 437). - OLG Bamberg, 02.03.1994 - 8 U 91/93
Inhalt der Erklärung: "Blechschaden" am Kfz
Auszug aus OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
Wenn der Verkäufer - wie hier - nur schriftliche (Teil-) Informationen zu Unfallschäden gegenüber dem Käufer abgegeben hat, so trifft ihn die Beweislast dafür, dass er den Käufer vollständig und richtig aufgeklärt hat (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rnr. 1885 m.H. auf OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333 und OLG Hamm vom 06.05.1996, 32 U 143/95 nicht veröffentlicht).
- OLG Hamm, 21.01.2013 - 22 U 120/12
Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Hausgrundstück wegen arglistiger …
So haben sowohl das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (MDR 2002, 758-759) als auch das OLG Koblenz (VRS 102, 174-177 (2002)) in Fällen, in denen eine unzureichende schriftliche Teilinformation über maßgebliche Umstände gegeben wurde, die Beweislast für die vollständige und richtige Aufklärung beim Verkäufer gesehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16
Arglistige Täuschung; Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beweislast
Rn. 27 Vgl. - jeweils zur arglistigen Täuschung nach § 123 BGB - OLG Rostock, Urteil vom 10. September 2009 - 3 U 229/08 -, juris, Rn. 58; S.-H. OLG, Urteil vom 2. November 2001 - 14 U 35/01 -, MDR 2002, 758 = juris, Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 1996 - 19 U 118/95 -, VersR 1996, 631 = juris, Rn. 13; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 123 Rn. 30; Moritz, in: Herberger u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 123 Rn. 37, 112. - OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Angabe des Baujahrs eines Hauses in einem …
Bei einem durch positives Tun hervorgerufenen Irrtum oder einer nachweislich falschen oder irreführenden schriftlichen Information, wie hier, muss jedoch der Anfechtungsgegner die den Irrtum beseitigende vollständige Aufklärung des Anfechtenden beweisen (vgl. etwa OLG Schleswig, Urt. v. 02.11.2001, 14 U 35/01, MDR 2002, 758;… Palandt/Ellenberger, 68. Aufl., § 123 Rn. 30 m.w.N.). - OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 14/03
Höhe des Mietzinses als wesentlicher, vom Schriftformerfordernis erfasster …
Auch unter Berücksichtigung der Warn- und Beweisfunktion (dazu: BGH MDR 1998, 1216, 1217) ist der Formzwang sinnvoll, denn er schützt den Vermieter vor einem übereilten Entgegenkommen (OLG Rostock OLGR 2002, 34, 36). - LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2021 - 13 O 335/21
Unfallschaden, Prozeßbevollmächtigter, Leasinggeber, Vorgerichtliche …
Rn. 75 So wird in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag nur eine unzureichende schriftliche Teilinformation zu Unfallschäden gegenüber dem Käufer abgegeben hat, ihn die Beweislast dafür treffe, dass er den Käufer vollständig und richtig aufgeklärt habe (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, MDR 2002, 758 [dieser Entscheidung lag eine Bezeichnung "Heckschaden! (Heckklappe, Stoßstange) und lackiert" zugrunde, die den entscheidenden Umfang des dortigen Schadensbildes (= kräftiger linksseitiger Heckschaden mit leichtem Hinterwagenverzug und einer darauf beruhenden gutachterlich festgestellten Wertminderung in Höhe von 1.800 DM) nicht wiedergegeben habe];… vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Auflage 2017, Rn. 4389).
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