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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.08.2003

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8016
LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02 (https://dejure.org/2003,8016)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02 (https://dejure.org/2003,8016)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 16 (18) Ta 106/02 (https://dejure.org/2003,8016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleich; vollstreckungsfähiger Inhalt; ordnungsgemäße Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich; Vorliegen eines vollstreckungsfähigen Inhalts; Fehlende Bestimmtheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1380
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02
    Für einen dahingehenden Klageantrag fehle es bereits an der hinreichenden Bestimmtheit im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 395/99 - AP Nr. 33 zu § 253 ZPO, zu II der Gründe = NZA 2001, 1157).
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. jüngst BAG vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung …

    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, dürfen für die Auslegung nicht verwertet werden (BGH, Beschluss vom 25.08.1999 - XII ZR 136/97; Urteil vom 06.11.1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440; LAG Düsseldorf MDR 2003, 1380; OLG Hamm MDR 1974, 238).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2011 - 11 Ta 254/11

    Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen Pflicht zur Erteilung von …

    Aufgabe des Vollstreckungsverfahrens ist die Klärung der Frage, ob der Schuldner einer titulierten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber die Frage, worin diese Verpflichtung besteht (LAG Düsseldorf 21.07.2003 - 16 Ta 105/02 - MDR 2003, 1380; OLG Frankfurt 10.03.2003 - 20 W 96/99 - zitiert nach juris; BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516; BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2007 - 3 Ta 136/07

    Zur Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs als Vollstreckungstitel und zur …

    Es ist anerkanntes Recht, dass die Frage, was eine ordnungsgemäße Abrechnung meint, im Erkenntnisverfahren bzw. im Wortlaut des Vergleiches selbst klarzustellen ist (vgl. LAG Düsseldorf v. 21.07.2003 - 16 (18) Ta 106/02 - LAG Rheinland-Pfalz v. 24.03.2006 - 5 Ta 26/06 - ähnlich BAG v. 25.04.2001 - 5 AZR 395/99 -).
  • LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11

    Rechtswidrige Zwangsgeldfestsetzung wegen fehlender Aushändigung einer …

    Aufgabe des Vollstreckungsverfahrens ist die Klärung der Frage, ob der Schuldner einer titulierten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber die Frage, worin diese Verpflichtung besteht (LAG Düsseldorf, 21.07.2003 - 16 Ta 105/02 - MDR 2003, 1380; OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 20 W 96/99 - BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516; BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2012 - 8 Ta 198/12

    Zwangsvollstreckung - Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung - Vergleich

    Aufgabe des Vollstreckungsverfahrens ist die Klärung der Frage, ob der Schuldner einer titulierten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber die Frage, worin diese Verpflichtung besteht (LAG Düsseldorf vom 21.07.2003 - 16 Ta 105/02 - MDR 2003, 1380; BAG v. 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - NZA 2003, 516; BAG v. 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3597
BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03 (https://dejure.org/2003,3597)
BayObLG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 1Z AR 83/03 (https://dejure.org/2003,3597)
BayObLG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 1Z AR 83/03 (https://dejure.org/2003,3597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Firmenbestattung" - Dubioses Gewerbe zum Nachteil von Gläubigern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verweisungsantrag; Gewerbeabmeldung wegen Betriebseinstellung; Übernahme des Verfahrens ; Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung gelegen ; ...

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 106 IN 2688/03
  • AG Memmingen - 2 IN 91/03
  • BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1380
  • NZI 2004, 90
  • Rpfleger 2003, 680
  • NZG 2004, 874
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Eine Bindungswirkung besteht aber dann nicht, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/318).

    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993,~l273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).

  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht; …

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Für das Insolvenzverfahren einer GmbH, die ihre werbende Tätigkeit bereits vor Stellung des Insolvenzantrages eingestellt hatte, ist deshalb das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat (BayObLG NZI 1999, 457; OLG Hamm ZInsO 1999, 533; NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267).

    Der Wohnsitz des Geschäftsführers ist insbesondere dann nicht maßgeblich, wenn die GmbH ihren Betrieb eingestellt, die Geschäftsräume aufgegeben und der Geschäftsführer die Geschäftsbücher und Unterlagen an seinen Wohnsitz mitgenommen hat (OLG Hamm NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267;… MünchKomm Inso/Ganter § 3 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 1 Sbd 16/99

    Anforderungen an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Örtliche Zuständigkeit …

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Für das Insolvenzverfahren einer GmbH, die ihre werbende Tätigkeit bereits vor Stellung des Insolvenzantrages eingestellt hatte, ist deshalb das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat (BayObLG NZI 1999, 457; OLG Hamm ZInsO 1999, 533; NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267).

    Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers mit dem Aufgabenkreis der Durchführung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens begründet für sich genommen keine Zuständigkeit am Sitz des Geschäftsführers (OLG Hamm ZInsO 1999, 533/534).

  • OLG Hamm, 14.01.2000 - 1 Sbd 100/99
    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Für das Insolvenzverfahren einer GmbH, die ihre werbende Tätigkeit bereits vor Stellung des Insolvenzantrages eingestellt hatte, ist deshalb das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat (BayObLG NZI 1999, 457; OLG Hamm ZInsO 1999, 533; NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267).

    Der Wohnsitz des Geschäftsführers ist insbesondere dann nicht maßgeblich, wenn die GmbH ihren Betrieb eingestellt, die Geschäftsräume aufgegeben und der Geschäftsführer die Geschäftsbücher und Unterlagen an seinen Wohnsitz mitgenommen hat (OLG Hamm NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267;… MünchKomm Inso/Ganter § 3 Rn. 8).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Eine Bindungswirkung besteht aber dann nicht, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/318).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993,~l273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts am Ort des Mittelpunkts der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Schuldnerin ist nicht gegeben, wenn der Schuldner im maßgeblichen Zeitpunkt des Eingangs des Insolvenzantrages bei Gericht seine wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat (Fortführung von BayObLG vom 25.7.2003, 1Z AR 72/03 = BayObLGZ 2003 Nr. 34).
  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids - …

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993,~l273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BayObLG, 11.08.1999 - 4Z AR 23/99

    Örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03
    Für das Insolvenzverfahren einer GmbH, die ihre werbende Tätigkeit bereits vor Stellung des Insolvenzantrages eingestellt hatte, ist deshalb das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren satzungsmäßig festgelegten Sitz hat (BayObLG NZI 1999, 457; OLG Hamm ZInsO 1999, 533; NZI 2000, 220/221; OLG Braunschweig NZI 2000, 266/267).
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