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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 11.12.2002 | OLG Nürnberg, 19.07.2002

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4417
OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02 (https://dejure.org/2002,4417)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2002 - 9 UF 157/02 (https://dejure.org/2002,4417)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2002 - 9 UF 157/02 (https://dejure.org/2002,4417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 538; ; ZPO § ... 538 Abs. 2; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 12; ; FGG § 53b; ; BGB § 1587a; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Falle der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich durch das Amtsgericht von Amts wegen durchzuführen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs; Amtsermittlungsgrundsatz hinsichtlich aller relevanten Tatsachen; Ermittlung der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften von Amts wegen; Zwingende gerichtliche Korrektur bei falscher Ehezeitangabe des Versorgungsträgers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 271
  • FamRZ 2003, 625
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 9 UF 257/00

    Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02
    Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das Amtsgericht bei allen in Betracht kommenden Beteiligten des Versorgungsausgleichsverfahrens gem. § 53b FGG entsprechende Auskünfte einzuholen (zum Ganzen Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 168 f.).

    Der Senat weist das Amtsgericht erneut darauf hin, dass es aus Klarstellungsgründen ratsam erscheint, die am Verfahren über den Versorgungsausgleich formell beteiligten Versorgungsträger in das Rubrum des Urteils aufzunehmen (vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 168, 169;… Oelkers in: Becksches Richterhandbuch, 2. Aufl. 1999 S. 774), wie dies auch der allgemeinen familiengerichtlichen Praxis entspricht.

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02
    Zwar sieht das FGG eine solche Verfahrensweise nicht ausdrücklich vor, sie entspricht jedoch der allgemeinen Praxis in den Verfahren der allgemeinen Gerichtsbarkeit (vgl. nur BGH, FamRZ 1982, 152;… im Übrigen Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 621 e Rn. 76 m. w. N.).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Ehezeitende; Zustimmung des Scheidungsantrags; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02
    Da die zuvor erfolge Übersendung der einfachen Abschrift des Scheidungsantrages im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht genügt (BGH NJW 1982, 2379) und da eine anderweitige Zustellung der Scheidungsantragsschrift auch nicht festgestellt werden kann, dürfte erst auf Grund des rügelosen Einlassens des Antragsgegners in der mündlichen Verhandlung vom 14. November 2001 vor dem Amtsgericht (Bl. 83 d. A.) eine Heilung dieses Verfahrensmangels eingetreten und insoweit der Zeitpunkt des Ehezeitendes gemäß § 1587 Abs. 2 BGB zu bestimmen sein (Brandenburgisches OLG FamRZ 1998, 1439).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 126/95

    Bewertung von Versorgungsansprüchen gegen berufsständische Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02
    Für das Verfahren über den Versorgungsausgleich hat dies zunächst zur Folge, dass das Amtsgericht sämtliche im Rahmen des Versorgungsausgleiches nach § 1587a BGB möglicherweise zu berücksichtigenden Rechte und deren Dynamik (dazu BGH FamRZ 1998, 424 f.) zu ermitteln und sodann zu überprüfen hat, ob diese Anrechte tatsächlich dem Versorgungsausgleich unterfallen, da nur so die von Amts wegen zu treffende Entscheidung über den Versorgungsausgleich ordnungsgemäß vorbereitet werden kann.
  • OLG Brandenburg, 04.12.1997 - 10 UF 83/96

    Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gegen die Durchführung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02
    Da die zuvor erfolge Übersendung der einfachen Abschrift des Scheidungsantrages im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht genügt (BGH NJW 1982, 2379) und da eine anderweitige Zustellung der Scheidungsantragsschrift auch nicht festgestellt werden kann, dürfte erst auf Grund des rügelosen Einlassens des Antragsgegners in der mündlichen Verhandlung vom 14. November 2001 vor dem Amtsgericht (Bl. 83 d. A.) eine Heilung dieses Verfahrensmangels eingetreten und insoweit der Zeitpunkt des Ehezeitendes gemäß § 1587 Abs. 2 BGB zu bestimmen sein (Brandenburgisches OLG FamRZ 1998, 1439).
  • OLG Köln, 29.10.2003 - 26 UF 161/03

    Rechtsfolgen der Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Sorgerechtsverfahren

    Damit ist angesichts der enumerativen Aufzählung im übrigen auch hinreichend klargestellt, dass eine Gesetzeslücke nicht vorliegt und demzufolge eine analoge Anwendung der verschärften Zurückverweisungsvoraussetzungen nicht zulässig ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 624, MDR 2003, 271; Thomas Putzo, ZPO, 25. A., § 621e Rn 15).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2003 - 10 UF 277/02

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und …

    Ob dem Amtsgericht, wie der Antragsteller meint, Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob insoweit eine Aufhebung und Zurückverweisung bei Beschwerden nach § 621 e ZPO nur in entsprechender Anwendung von § 538 ZPO n. F. in Betracht kommt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, MDR 2003, 271;… Musielak/Borth, ZPO, 3. Aufl., § 621 e, Rz. 26;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 e, Rz. 76 ff.) und ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, kann dahinstehen.
  • OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03

    Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern

    Ein Antrag der Parteien ist insoweit nicht erforderlich, da § 538 Abs. 2 ZPO , der ein solches Antragserfordernis enthält, in § 621e Abs. 3 Satz 2 ZPO als der für das Verfahren der befristeten Beschwerde maßgeblichen Verweisungsvorschrift nicht aufgeführt ist (Senat, Beschluss vom 13. März 2003 - 10 UF 827/02 - OLG Brandenburg, MDR 2003, 271 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 8 UF 177/09

    Anwendbares Recht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Für eine analoge Anwendung des § 538 ZPO ist in Anbetracht des klaren Wortlauts des § 621e Abs. 3 ZPO a.F. kein Raum, da es an einer die Analogie rechtfertigenden Regelungslücke fehlt (OLG Dresden FamRZ 2004, 209; OLG Köln FamRZ 2005, 1921; OLG Brandenburg, MDR 2003, 271;… Musielak/Borth, ZPO, 5. Aufl., § 621e, Rn. 26;… a.A. Zöller - Phillipi, ZPO, 27. Auflage, Rn. 76 zu § 621e).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.12.2002 - 10 WF 187/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7562
OLG Hamm, 11.12.2002 - 10 WF 187/02 (https://dejure.org/2002,7562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2002 - 10 WF 187/02 (https://dejure.org/2002,7562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 10 WF 187/02 (https://dejure.org/2002,7562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 50
    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 271
  • FamRZ 2003, 881
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 12.07.2000 - 8 UF 106/00

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für Kind - kein eselbständiges …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2002 - 10 WF 187/02
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so z.B. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 249; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 170).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 7 WF 47/99
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2002 - 10 WF 187/02
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so z.B. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 249; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 170).
  • OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05

    Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre …

    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so auch OLG Köln FamRZ 2005, 221; OLG Hamm FamRZ 2003, 881, OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 249, OLG Naumburg FamRZ 2001, 170).
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 119/06

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Damit folgt er nunmehr der herrschenden Rechtsprechung in Literatur und Rechtsprechung, wonach Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig sind (vgl. u.a. OLG München FamRZ 2005, 635; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1591; OLG Hamm FamRZ 2003, 881;… OLG Keidel/Engelmann, FGG, 15. Aufl., § 50 Rn. 47;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 50, Rn. 9 jeweils mit w. N.).
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 127/06

    Zur Zulässigkeit einer einfachen Beschwerde gem. § 50 FGG

    Damit folgt er nunmehr der herrschenden Rechtsprechung in Literatur und Rechtsprechung, wonach Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig sind (vgl. u.a. OLG München FamRZ 2005, 635; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1591; OLG Hamm FamRZ 2003, 881;… OLG Keidel/Engelmann, FGG, 15. Aufl., § 50 Rn. 47;… Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 50, Rn. 9 jeweils mit w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6255
OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02 (https://dejure.org/2002,6255)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.07.2002 - 10 WF 1963/02 (https://dejure.org/2002,6255)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 10 WF 1963/02 (https://dejure.org/2002,6255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutzwürdiger Wohnraum im Sinne eines Schonvermögens bei Investierung eines Verkaufserlöses aus einem Verkauf einer Ehewohnung ; Anspruch auf Aufrechterhaltung einer bewilligten Prozesskostenhilfe (PKH)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 271
  • FamRZ 2003, 774 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 24.10.2001 - 10 WF 3471/01

    Prozesskostenhilfe - Schutzwürdiges Wohnraum-Schonvermögen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02
    Der Schutzgedanke des § 88 Abs. 2 BSHG kann nach Ansicht des Senates nur dann gelten, wenn der schutzwürdige Wohnraum zu dem Zeitpunkt, zu welchen der Anfall von Prozesskosten ersichtlich wird, schon vorhanden war (vgl. Entscheidung des Senates vom 24.10.2001, Az. 10 WF 3471/01 sowie in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.a.O. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590).
  • OLG Bamberg, 21.10.1994 - 7 WF 134/94

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Fehlen von eigenem verwertbarem Vermögen; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02
    Der Schutzgedanke des § 88 Abs. 2 BSHG kann nach Ansicht des Senates nur dann gelten, wenn der schutzwürdige Wohnraum zu dem Zeitpunkt, zu welchen der Anfall von Prozesskosten ersichtlich wird, schon vorhanden war (vgl. Entscheidung des Senates vom 24.10.2001, Az. 10 WF 3471/01 sowie in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.a.O. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590).
  • OLG Stuttgart, 10.08.1995 - 18 WF 73/95

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren bei Eigentum mehrerer Häuser

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02
    Der Schutzgedanke des § 88 Abs. 2 BSHG kann nach Ansicht des Senates nur dann gelten, wenn der schutzwürdige Wohnraum zu dem Zeitpunkt, zu welchen der Anfall von Prozesskosten ersichtlich wird, schon vorhanden war (vgl. Entscheidung des Senates vom 24.10.2001, Az. 10 WF 3471/01 sowie in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.a.O. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590).
  • OLG Bamberg, 21.06.1995 - 7 WF 89/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02
    Der Schutzgedanke des § 88 Abs. 2 BSHG kann nach Ansicht des Senates nur dann gelten, wenn der schutzwürdige Wohnraum zu dem Zeitpunkt, zu welchen der Anfall von Prozesskosten ersichtlich wird, schon vorhanden war (vgl. Entscheidung des Senates vom 24.10.2001, Az. 10 WF 3471/01 sowie in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.a.O. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590).
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