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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7191
OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02 (https://dejure.org/2002,7191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 13 W 3607/02 (https://dejure.org/2002,7191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 13 W 3607/02 (https://dejure.org/2002,7191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG KV Nr. 1211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG KV Nr. 1211
    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des Kostenverzeichnisses zum GKG nur dann, wenn noch kein Urteil vorausgegangen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz (KV GKG); Klagerücknahme vor Schluß der mündlichen Verhandlung bei Nichtergehen eines Urteils; Erweiterung der Teilklage nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 416
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 13.02.1998 - 8 W 26/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Dementsprechend kommt eine Gebührenermäßigung z.B. dann nicht in Betracht, wenn nach Erlaß eines Versäumnisurteils die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird (OLG München, MDR 1996, 968; OLG Hamburg, MDR 1998, 623; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Anmerkung 4 zu Nr. 1211 KV), oder wenn dem Vergleich ein Zwischenurteil vorausgegangen ist, selbst wenn dieses nur die Frage einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten zum Gegenstand hatte (…OLG Düsseldorf, a.a.O.).

    Es verbleibt auch dann bei der vollen Gebühr der Nr. 1210 KV GKG für den Gesamtstreitwert, wenn nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die Klage erweitert und sodann ein Prozeßvergleich geschlossen wird (OLG Hamburg, MDR 2000, 111; MDR 1998, 623).

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Zwar wird an der gesetzlichen Regelung Kritik geäußert (…vgl. insbesondere Zöller/Greger, 23. Aufl., ZPO § 253 Rn. 27), verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser Gestaltung bestehen jedoch nicht (vgl. BVerfG, JurBüro 2000, 146).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99

    Gerichtskosten nach Erlass eines Zwischenurteils und anschließendem …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG München, 27.06.1996 - 11 W 1610/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Dementsprechend kommt eine Gebührenermäßigung z.B. dann nicht in Betracht, wenn nach Erlaß eines Versäumnisurteils die Klage zurückgenommen oder ein Vergleich abgeschlossen wird (OLG München, MDR 1996, 968; OLG Hamburg, MDR 1998, 623; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Anmerkung 4 zu Nr. 1211 KV), oder wenn dem Vergleich ein Zwischenurteil vorausgegangen ist, selbst wenn dieses nur die Frage einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten zum Gegenstand hatte (…OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 01.11.1999 - 8 W 325/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Es verbleibt auch dann bei der vollen Gebühr der Nr. 1210 KV GKG für den Gesamtstreitwert, wenn nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die Klage erweitert und sodann ein Prozeßvergleich geschlossen wird (OLG Hamburg, MDR 2000, 111; MDR 1998, 623).
  • KG, 03.06.1997 - 1 W 7226/96
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02
    Auch wenn diese Frage nicht Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist, soll doch darauf hingewiesen werden, daß einerseits nicht jeder zur Aufhebung und Zurückverweisung führende Verfahrensfehler eine Unrichtigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 GKG darstellt (…Hartmann, a.a.O., § 8 GKG Rn. 9 m.w.N.) und andererseits es vorliegend an der Kausalität eines dem Urteil vorausgegangenen Verfahrensfehlers für das Entstehen der bereits mit der Klageeinreichung einzuzahlenden Gebühren fehlt (KG, JurBüro 1997, 653).
  • KG, 29.11.2005 - 1 W 348/04

    Gerichtskostenermäßigung nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Kläger

    Es entspricht daher auch dem Sinn und Zweck der Regelung in Nr. 1211 c, 2. Hs., dass ein zuvor ergangenes Versäumnisurteil bei späterer Verwirklichung eines der Ermäßigungstatbestände nach Nr. 1211 KV eine Gebührenermäßigung generell ausschließt (OLG Nürnberg MDR 2003, 416; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 316; Hans. OLG Hamburg JurBüro 2001, 317 und MDR 1998, 625).
  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über …

    Demzufolge wird, auch nach ständiger Rechtsprechung des Senates, regelmäßig nicht auf ein Maß an Arbeit, sondern auf die Erfüllung bestimmter Tatbestände abgestellt (aus der Senatsrechtsprechung etwa Beschluss vom 30.03.2016 - 11 WF 266/16; Beschluss vom 26.03.2015 - 11 W 365/15, = NJW 15, 1765; siehe bereits BGH, Urteil v. 19.10.1967 - VII ZR 324/64;… Meyer, GKG/FamGKG, 17. Aufl., Vorb. zum GKG Rn. 10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.12.2002 - 13 W 3607/02 Tz 9).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 4/18

    Voraussetzungen der Gerichtskostenermäßigung im Falle der Erledigung des …

    Auch ein im Rechtsmittelverfahren aufgehobenes Urteil zählt deshalb zu den allgemein einer Ermäßigung entgegenstehenden Urteilen i. S. d. Nr. 1222 S. 1, 2. Hs. KV-GKG (…ebenso OLG Celle, 2 W 255/12, Beschluss vom 09. Oktober 2012, juris Rn. 8; OLG Nürnberg MDR 2003, 416).

    Rn. 5 Soweit mit der Erinnerung eine Prüfung der Nichterhebung von Kosten gem. § 21 GKG für das Berufungsverfahren begehrt wird, mangelt es bereits an der Kausalität eines etwaigen Fehlers in der gerichtlichen Sachbehandlung für das Entstehen der bereits mit Berufungseinlegung anfallenden 4, 0-Gebühr nach Nr. 1220 KV-GKG (vgl. OLG Nürnberg MDR 2003, 416).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.11.2002 - 8 W 229/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15881
OLG Hamburg, 04.11.2002 - 8 W 229/02 (https://dejure.org/2002,15881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2002 - 8 W 229/02 (https://dejure.org/2002,15881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2002 - 8 W 229/02 (https://dejure.org/2002,15881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 4; ZPO § 103 § 104
    Rückfestsetzung der Kosten nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 321 O 215/96
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 8 W 229/02

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 416
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