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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.07.2003 - 9 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3393
OLG Oldenburg, 29.07.2003 - 9 U 65/02 (https://dejure.org/2003,3393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.07.2003 - 9 U 65/02 (https://dejure.org/2003,3393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 9 U 65/02 (https://dejure.org/2003,3393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Neuer Vortrag in der Berufungsinstanz: Nichtberücksichtigung des erstmaligen Bestreitens von Zinsen und einer erstmaligen Verjährungseinrede

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 459 BGB a.F.; § 462 BGB a.F.; § 472 BGB a.F.; § 477 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.; § 262 ZPO; § 282 Abs. 1 ZPO; § 525 ZPO; § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO
    In zweiter Instanz erhobene Einrede der Verjährung ; Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht; Klageerweiterung im Berufungsverfahren ohne Einlegung eines eigenen Rechtsmittels; Erstmaliges Bestreiten des Zinsanspruchs mit der Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 524; ; ZPO § 525; ; ZPO § 264

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 524; ZPO § 525; ZPO § 264
    Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Klageerweiterung des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    In zweiter Instanz erhobene Einrede der Verjährung ; Minderungsansprüche beim Erwerb einer gebrauchten Motoryacht; Klageerweiterung im Berufungsverfahren ohne Einlegung eines eigenen Rechtsmittels; Erstmaliges Bestreiten des Zinsanspruchs mit der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 292
  • MDR 2004, 292 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04

    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

    Verschiedene Berufungsgerichte haben die Auffassung vertreten, dass die erstmals in der Berufungsinstanz erfolgte Erhebung der Verjährungseinrede selbst dann nicht zu berücksichtigen sei, wenn der maßgebliche Sachverhalt als solcher unstreitig ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2004, Az I-10 U 103/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 249; OLG Oldenburg JurBüro 2004, 41; OLG Brandenburg, BauR 2003, 1256 f.; KG, KGR 2003, 392 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 17 U 63/05

    Kreditfinanzierte Immobilienanlage: Bereicherungsschuld des Anlegers bei …

    Die prozessuale Präklusionsvorschrift des § 531 Abs. 2 ZPO ist deshalb verfassungskonform dahin auszulegen, dass von ihrem Anwendungsbereich eine vom Beklagten erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ausgenommen ist, wenn die tatsächlichen Grundlagen nicht streitig sind und die Zulassung daher nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt (Rixecker, NJW 2004, 705, 707;… vgl. auch Jauernig, Zivilprozessrecht, 28. Aufl., 2003, § 73 V, S. 302/303;… W. Lüke, Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2003, Rdn. 41; a.A. z.B. OLG Frankfurt, BauR 2004, 560; OLG Oldenburg, MDR 2004, 292; H. Roth, JZ 2005, 174, 176 ders., JZ 2006, 9, 15).
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 17 U 103/04

    Erstmaliges Erheben der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

    aa) Nachdem sich verschiedene Obergerichte (KG KGR 2003, 392; OLG Brandenburg BauR 2003, 1256; OLG Düsseldorf GE 2004, 625; OLG Frankfurt OLGR 2004, 243; OLG München BauR 2004, 1982; OLG Oldenburg MDR 2004, 292) - durchweg ohne nähere Begründung - an der Zulassung der Einrede der Verjährung durch § 531 Abs. 2 ZPO gehindert sahen, kam das OLG Karlsruhe (MDR 2005, 412) zu einem gegenteiligen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2003 - 1 U 115/03

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

    Bei der Verjährungseinrede handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel, welches nach § 531 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf die Frage der Verzögerung des Rechtsstreits nicht zugelassen werden kann (Brandenburgisches OLG, BauR 2003, 1256, 1257; OLG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2003, Aktenzeichen 9 U 65/02, dokumentiert bei JURIS;… vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 24. Auflage, § 531 Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 7 U 230/03

    Berufung: Zulassung erstmals vorgebrachter Angriffsmittel bei eigener Möglichkeit …

    Deshalb ist anerkannt, dass eine Partei bereits im ersten Rechtszug ungeachtet der Frist des § 124 BGB ein ihr zustehendes Anfechtungsrecht ausüben (…Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 31 zu § 531 unter Berufung auf BAG MDR 1984, 347) oder die Verjährungseinrede erheben muss (…KG, Urt. v. 26.11.2002, KGR Berlin 2003, 392, 394; OLG Oldenburg, Urt. v. 29.07.2003, 9 U 65/02, zur Veröffentlichung in OLGR vorgesehen;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., Rn. 32 zu § 531).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - I-5 W 20/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5932
OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - I-5 W 20/03 (https://dejure.org/2003,5932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2003 - I-5 W 20/03 (https://dejure.org/2003,5932)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - I-5 W 20/03 (https://dejure.org/2003,5932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 148
    Voraussetzungen der Aussetzung des Hauptsacheverfahrens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 148
    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 527
  • MDR 2004, 292
  • BauR 2004, 1033
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 20.02.1997 - 28 W 705/97

    Ermessensfehlgebrauch des Landgerichts; Streitverkündung; Zulassung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03
    Rn. 11 Der Senat darf die angefochtene Entscheidung nur darauf prüfen, ob die Voraussetzungen des § 148 ZPO für eine Aussetzung vorliegen; eine Überprüfung der dem Landgericht vorbehaltenen Ermessensentscheidung ist ihm verwehrt, wenn und soweit kein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (KG-Report, 2000, 266; OLG Dresden, BauR 1998, 595, 596; OLG München, NJW-RR 1998, 576 alle m.w.N.).

    Rn. 15 Soweit teilweise die Aussetzung des anhängigen Rechtsstreits in der Hauptsache im Hinblick auf das selbständige Beweisverfahren analog § 148 ZPO für zulässig erachtet wird (so KG, KG-Report 2000, 266 und OLG München, NJW-RR 1998, 576), wird dies begründet damit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig sei und es dann aber auch möglich sein müsse, das danach anhängig gemachte Hauptsacheverfahren auszusetzen, weil anderenfalls die Zulassung der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren wenig Sinn machen würde.

    Denn entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1998, 576) liegt der maßgebende Grund für die analoge Anwendung der Streitverkündungsvorschriften auf das selbständige Beweisverfahren gerade nicht darin, dass mehrfache Beweiserhebungen wegen des gleichen Gegenstandes mit möglicherweise unterschiedlichen Ergebnissen vermieden werden sollen.

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03
    Rn. 16 Der Bundesgerichtshof hat die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren deshalb für zulässig erachtet, weil die Streitverkündung bezwecke, einem Dritten die Einflussnahme auf einen zwischen anderen Parteien anhängigen Prozess durch Unterstützung einer Partei zu ermöglichen, wenn sich die Entscheidung des Verfahrens auf seine Rechtsstellung auswirken könne und weil die Beteiligung des Dritten die Aufklärung des Sachverhaltes wesentlich fördern könne (BGH, NJW 1997, 859).

    Vielmehr ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1997, 859) der maßgebende Grund für die analoge Anwendung der Streitverkündungsvorschriften auf das selbständige Beweisverfahren ausschließlich der Umstand gewesen, dass es im selbständigen Beweisverfahren genauso wie im Hauptprozess sinnvoll sein kann, einem Dritten die Einflussnahme auf das Verfahren zu ermöglichen, wenn und weil sich die Entscheidung des Verfahrens auf seine Rechtsstellung auswirken kann.

  • OLG Dresden, 13.01.1998 - 14 W 1316/97

    Bauprozeß: Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03
    Rn. 11 Der Senat darf die angefochtene Entscheidung nur darauf prüfen, ob die Voraussetzungen des § 148 ZPO für eine Aussetzung vorliegen; eine Überprüfung der dem Landgericht vorbehaltenen Ermessensentscheidung ist ihm verwehrt, wenn und soweit kein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (KG-Report, 2000, 266; OLG Dresden, BauR 1998, 595, 596; OLG München, NJW-RR 1998, 576 alle m.w.N.).
  • KG, 12.05.2000 - 7 W 3005/00

    Aussetzung des Hauptverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 5 W 20/03
    Rn. 15 Soweit teilweise die Aussetzung des anhängigen Rechtsstreits in der Hauptsache im Hinblick auf das selbständige Beweisverfahren analog § 148 ZPO für zulässig erachtet wird (so KG, KG-Report 2000, 266 und OLG München, NJW-RR 1998, 576), wird dies begründet damit, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig sei und es dann aber auch möglich sein müsse, das danach anhängig gemachte Hauptsacheverfahren auszusetzen, weil anderenfalls die Zulassung der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren wenig Sinn machen würde.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig …

    Teilweise wird eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 148 ZPO abgelehnt (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, BauR 2004, 1033;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 148 Rdn. 24 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 15 W 40/07

    Verfahrensaussetzung nur bei Vorgreiflichkeit eines laufenden …

    Hinsichtlich der Ermessensausübung kann die angegriffene Entscheidung nur auf einen etwaigen Missbrauch des Ermessens überprüft werden, wobei das Beschwerdegericht nicht befugt ist, sein Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen (…KG Berlin, Beschl. v. 10. Oktober 2006, 8 W 55/06, juris Rz. 4 = MDR 2007, 736 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1998, 83; Beschl. v. 18. Juni 2003, 5 W 20/03, juris, Rz. 10 = BauR 2004, 388 (Ls.)).
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