Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) |
| II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache (§§ 459 - 493) |
(1) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Sache in mangelfreiem Zustande zu dem wirklichen Werte gestanden haben würde.
(2) Findet im Falle des Verkaufs mehrerer Sachen für einen Gesamtpreis die Minderung nur wegen einzelner Sachen statt, so ist bei der Herabsetzung des Preises der Gesamtwert aller Sachen zugrunde zu legen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 472 BGB a.F.
385 Entscheidungen zu § 472 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 29.10.2009 - V ZR 59/09
Berechnung einer Minderung wegen arglistig verschwiegener Mängel eines verkauften ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 24.03.2020 - 18 U 6558/19
Diesel-Abgasskandal: Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB ...
- OLG München, 24.03.2020 - 18 U 6606/19
Ansprüche des Käufers nach Kauf eines PKWs mit dem Motor des Typs EA 189 aufgrund ...
- OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
Urteil im sog. Abgasskandal: Zur Subsidiarität der Feststellungsklage und zur ...
- OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 8 U 62/18
Werkmangel, Baumangel, Tiefgaragenplatz, erforderliche Breite, Einparken
- OLG Köln, 26.05.1998 - 4 U 34/97
Lieferung eines Bedienungshandbuchs als Hauptleistungspflicht bei EDV-Hard- und ...
- BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verletzung der gerichtlichen ...
- OLG Hamm, 18.11.1999 - 22 U 142/99
Arglistiges Verschweigen eines Mangels beim Verkauf einer Eigentumswohnung