Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) |
II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache (§§ 459 - 493) |
(1) 1Der Käufer einer nur der Gattung nach bestimmten Sache kann statt der Wandelung oder der Minderung verlangen, daß ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird. 2Auf diesen Anspruch finden die für die Wandelung geltenden Vorschriften der §§ 464 bis 466, des § 467 Satz 1 und der §§ 469, 470, 474 bis 479 entsprechende Anwendung.
(2) Fehlt der Sache zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, eine zugesicherte Eigenschaft oder hat der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen, so kann der Käufer statt der Wandelung, der Minderung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Rechtsprechung zu § 480 BGB a.F.
217 Entscheidungen zu § 480 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18
Ausschluss der Durchsetzbarkeit der im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der nicht ...
- BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines ...
- BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19
Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90
Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99
Mängel beim Gattungskauf
- BGH, 25.03.1992 - VIII ZR 74/91
Arglistiges Verschweigen eines Fehlers bei Gattungskauf unter Kaufleuten
- BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73
Wellstegträger - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf, §§ 377, ...
- BGH, 26.10.1960 - VIII ZR 150/59
Einverständnis eines Verkäufers mit einer Ersatzlieferung hinsichtlich einer ...
- BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 112/77
Auswirkungen der Kenntnis eines Käufers von einem Sachmangel auf den zu ...
Querverweise
Auf § 480 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf. Tausch
- II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache
- § 481
- AGB-Gesetz (AGBG)
- Sachlich-rechtliche Vorschriften
- Unwirksame Klauseln
- § 11 (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)