Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) |
| II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache (§§ 459 - 493) |
1Sichert der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer eine bestimmte Größe des Grundstücks zu, so haftet er für die Größe wie für eine zugesicherte Eigenschaft. 2Der Käufer kann jedoch wegen Mangels der zugesicherten Größe Wandelung nur verlangen, wenn der Mangel so erheblich ist, daß die Erfüllung des Vertrags für den Käufer kein Interesse hat.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 468 BGB a.F.
33 Entscheidungen zu § 468 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 220/84
Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Nichteinhaltung der zugesicherten ...
- BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße - ...
- BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
- BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83
Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung
- OLG Frankfurt, 12.10.1982 - 20 W 463/82
Vormerkung bei Wahlschuldverhältnis
- OLG Hamburg, 16.06.2000 - 12 U 88/98
Abgrenzung Erfällung - Gewährleistung
- OLG Frankfurt, 18.08.1998 - 5 U 145/97
Rechte, Pflichten und Haftung des Verkäufers/Unternehmers bei ...
- LG München II, 28.09.1983 - 1 O 4623/82
Keine Eigenschaftszusicherung durch Wohnflächenangabe
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.12.1970 - II 96/65
Steuerbefreiung - Begünstigter Teil des Erwebs - Begünstigte Fläche - ...