Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
2. Abschnitt - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 305 - 361b) |
2. Titel - Gegenseitiger Vertrag (§§ 320 - 327) |
(1) Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Teile obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, den weder er noch der andere Teil zu vertreten hat, so verliert er den Anspruch auf die Gegenleistung; bei teilweiser Unmöglichkeit mindert sich die Gegenleistung nach Maßgabe der §§ 472, 473.
(2) Verlangt der andere Teil nach § 281 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet; diese mindert sich jedoch nach Maßgabe der §§ 472, 473 insoweit, als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Werte der geschuldeten Leistung zurückbleibt.
(3) Soweit die nach diesen Vorschriften nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.
Rechtsprechung zu § 323 BGB a.F.
862 Entscheidungen zu § 323 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 363/21 Corona
Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21 Corona
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung ...
- BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober ...
- BGH, 10.06.2005 - V ZR 225/04
Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Reduzierung der Grundstücksfäche ...
- BGH, 26.09.1990 - VIII ZR 205/89
Beschädigung der Mietsache ohne Verschulden des Mieters
- BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH
- BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; ...
- LAG Niedersachsen, 13.10.1997 - 5 Sa 2066/96
Kündigung eines Betriebsrates aus Witterungsgründen im Betonbaugewerbe; ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98
Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98
- BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79
Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt