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   OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19   

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https://dejure.org/2020,14239
OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19 (https://dejure.org/2020,14239)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2020 - 18 U 4601/19 (https://dejure.org/2020,14239)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 18 U 4601/19 (https://dejure.org/2020,14239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 263 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1, § 311 Abs. 3, § 826, § 831
    Urteil im sog. Abgasskandal: Zur Subsidiarität der Feststellungsklage und zur Kausalität zwischen Täuschung und Vertragsschluss

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen Manipulation der Abgaskontrolle in einem Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Für einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB kann zumindest dann nichts anderes gelten, wenn die Schädigungshandlung - wie im vorliegenden Fall - in einer Täuschung des Käufers durch den vom Verkäufer verschiedenen Hersteller der Kaufsache zu sehen ist (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, Rn. 25, NJW-RR 2015, 275).

    Andererseits kann er auch an dem Vertrag mit dem Dritten insgesamt festhalten und vom Schädiger lediglich Entschädigung seines enttäuschten Vertrauens fordern; er kann also verlangen, so gestellt zu werden, wie es der von ihm aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens des Schädigers angenommenen Situation entsprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, Rn. 28, NJW-RR 2015, 275).

    Ein allgemeiner rechtlicher Grundsatz des Inhalts, dass vertragliche und gesetzliche Haftung stets den gleichen Inhalt haben müssen, ist nicht anzuerkennen (BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14, Rn. 32, NJW-RR 2015, 275).

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe habe in einem vergleichbaren Fall die Zulässigkeit der Feststellungsklage bejaht (Urteil vom 18.07.2019 - 17 U 160/18).

    e) Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe in dem klägerseits zitierten Urteil vom 18.07.2019 (Az.:17 U 160/18) verneint der Senat einen Anspruch des Geschädigten auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die zu den gewöhnlichen Unterhaltungskosten gehören und dem Erhalt der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs dienen.

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    aa) Der Schadensersatzanspruch eines arglistig getäuschten Käufers aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB gegen einen Dritten, der die Täuschung verübt hat, ist darauf gerichtet, dass der Käufer so gestellt wird, wie er stünde, wenn er nicht getäuscht worden wäre (vgl. hierzu und im Folgenden: BGH, Urteil vom 10.01.2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78, Leitsatz).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in dem bereits zitierten Urteil vom 10.01.2011 (Az.: VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78) zwar einen auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB gestützten Schadensersatzanspruch des Immobilienkäufers gegen einen Dritten, der ihn über den tatsächlichen Umfang der durchgeführten Dacharbeiten getäuscht hatte, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages für möglich erachtet.

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt in seinem Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 (Az.: 13 U 142/18, BeckRS 2019, 3395) darauf ab, dass nach der Lebenserfahrung niemand ein Kraftfahrzeug in Kenntnis einer nicht bestehenden Genehmigung oder Genehmigungsfähigkeit käuflich erwerben würde (a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Anders als bei der Verletzung absoluter Rechte (wie des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2018 - I ZR 187/16) reicht bei der vorliegenden Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens, die im vorliegenden Fall allein in Betracht kommt, die bloße Möglichkeit des Eintritts künftiger Schadensfolgen für die Bejahung des Feststellungsinteresses nicht aus (Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 256, Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    a) Wie bereits dargelegt, besteht im Falle einer durch arglistige Täuschung verübten sittenwidrigen Schädigung der Schaden in der eingegangenen Verpflichtung, die der Getäuschte bei Kenntnis der wahren Umstände nicht eingegangen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2004 - VI ZR 306/03, Rn. 14 ff., BGHZ 161, 361).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Die Darlegungs- und Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Täuschung und eingegangener Verpflichtung trifft den Geschädigten, wobei auf den Nachweis der konkreten Kausalität der Täuschung für den Willensentschluss des Getäuschten nicht verzichtet werden kann (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 79. Aufl., § 826 Rn. 18; BGH, Urteil vom 04.06.2013 - VI ZR 288/12, Rn. 25, NJW-RR 2013, 1448).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Regelmäßig genügt es, dass der Getäuschte Umstände darlegt, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1995 - V ZR 34/94, Rn. 17, NJW 1995, 2361).
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 18 U 4601/19
    Die Leistungsklage eröffnet dagegen die Möglichkeit, den gesamten Streitstoff in einem Rechtsstreit zu erledigen (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 256 Rn. 7a; BGHZ 5, 314).
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