Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 106 Abs. 2 § 308 Abs. 1
Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei nachträglicher Festsetzung von Kosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.09.2004 - 302 O 219/02
- OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1138
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99
Kein Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel nur zum Zwecke der Nachliquidation
Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05
Eine einheitliche Entscheidung über wechselseitige Ausgleichungsanträge ist nur dann geboten, wenn beide Seiten aufgrund der in der Berufungsinstanz ergangenen Kostengrundentscheidung ihre Kosten beider Rechtszüge angemeldet haben (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 519 - zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 30 W 28/25
Kostenfestsetzungsverfahren: Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bei …
Die Festsetzung der im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht festgesetzten Kosten kann gemäß § 106 Abs. 2 ZPO unbeschadet der bereits zugunsten der Beklagten festgesetzten Kosten durchgeführt werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 8 W 22/05 -, Rn. 1 - 3, juris).Die getrennte Festsetzung ihrer Kosten außerhalb des Beschwerdeverfahrens und ohne Kostenausgleichung ist daher für die Beschwerdeführer das kostengünstigere Verfahren (vgl. OLG Hamburg, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 519).
- OLG Hamburg, 29.01.2026 - 4 W 178/25
Kostenerstattung für die grenzüberschreitende Zustellung einer einstweiligen …
Die Möglichkeit, nicht festgesetzte Kosten nach § 106 Abs. 2 nachträglich - ohne Entstehung weiterer Kosten - festsetzen zu lassen, lässt im Übrigen für die mit gleichem Ziel eingelegte Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 22/05.MDR 2005, 1138, Rn. 3).
- OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?
Die Antragstellerin hätte ihr Ziel einer Korrektur des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einer entsprechenden Antragstellung damit einfacher und billiger erreichen können (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht vom 17.3.2005, 8 W 22/05).
- LAG Hessen, 03.08.2015 - 2 Ta 292/15
Einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt das …
Für die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 11. Mai 2015 - Az. 4 Ca 140/14 - eingelegte sofortige Beschwerde fehlt danach das erforderliche Rechtsschutzinteresse, da das Begehren - wie aufgezeigt - auf einfachere und billigere Weise erreicht werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 8 W 22/05, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 1999 - 14 W 593/99, NJW-RR 2000, 519 f.; Zöller/Herget, ZPO, 30. Auflage, § 106 ZPO rn. - OLG Hamm, 15.10.2012 - 6 WF 16/11
Aufhebung des Kostenansatzes mangels Erlass einer Kostengrundentscheidung
Denn beim Kostenfestsetzungsverfahren handelt es sich im Gegensatz zum Kostenansatzverfahren um ein antragsabhängiges Parteiverfahren (vgl. hierzu auch BPatG München, Beschluss v. 28.09.2010, 33 W (pat) 100/09; OLGR Hamburg 2005, 740;… Zöller- Vollkommer, 29. Aufl., § 308 Rdnr. 1). - OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 6 W 46/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Keine Korrektur …
Die Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses um nachträglich angemeldete Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren muss deshalb ausscheiden, weil das Begehren auf einfacherem und billigeren Weg erreicht werden kann (KG Beschluss vom 07.06.2018 - 25 WF 17/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 22/05; Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99; jew. zit. nach juris;… Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. § 106 Rn 4).
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 17.02.2005 - 4 Ta 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 117 ZPO
Prozesskostenhilfe - Judicialis
ZPO § 117
- IWW
- rechtsportal.de
ZPO § 117
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung absetzbarer Positionen bei schuldhaft unterbliebener Mitteilung während des Rechtsstreits - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erbringung aller Angaben und Belege vor Ende des Rechtsstreites; Rückwirkende Erteilung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.12.2004 - 2 Ca 9890/04
- LAG Köln, 17.02.2005 - 4 Ta 10/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1138
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Rechtsprechung
| OLG München, 23.12.2004 - 11 WF 1757/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
KostO § 94 Abs. 3 S. 2
Umfang der Kostenentscheidung
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech, 21.10.2003 - 2 F 105/02
- OLG München, 23.12.2004 - 11 WF 1757/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1138
- FamRZ 2005, 1582
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 5 UF 102/04
Familiensache: Ansatz der Auslagen gegen den Beschwerdeführer bei unbegründeter …
Die neuere Rechtsprechung, nach der in Kindessachen gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 Kostenordnung für Gerichtskosten einschließlich Auslagen nur derjenige haftet, den das Gericht dazu bestimmt (zur Neufassung der Vorschrift seit 1. Januar 2002), betrifft demzufolge durchweg Verfahren der ersten Instanz beim Familiengericht (OLG München, Beschluss vom 11. März 2005, Aktenzeichen 11 WF 665/05 - zitiert nach Juris - OLG München OLGR 2005, 308; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 216; 6. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, FamRZ 2005, 229; OLG Koblenz FamRZ 2004, 391). - OLG Koblenz, 25.05.2009 - 13 WF 387/09
Zulässigkeit des Kostenansatzes hinsichtlich der Verfahrenspflegervergütung
Unter Kosten sind gemäß § 1 KostO Gebühren und Auslagen zu verstehen (vgl. OLG München, FamRZ 2005, 1582 ; OLG Koblenz, NJW 2003, 2032, 2032;… Hartmann, aaO., § 94, Rz. 27; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2003 Az: 6 WF 162/02, recherchiert unter Beck online).
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