Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4208
LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 (https://dejure.org/2005,4208)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 (https://dejure.org/2005,4208)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 (https://dejure.org/2005,4208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund -

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 935, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611 BGB, § 935, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 935 § 940
    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuweisung von Arbeitstätigkeiten entsprechend der Qualifikation; Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung als Leistungsverfügung; Glaubhaftmachung eines ernsthaften Bedürfnisses an einer gerichtlichen Eilentscheidung ; Durchsetzung des arbeitsvertraglichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Indem hier nur eine summarische, kursorische Prüfung stattfindet, die Gewährung rechtlichen Gehörs verkürzt und die Anforderung an die gerichtliche Aufklärung des Sachverhalts herabgesetzt werden, steigt das Risiko rechtlicher Fehlbeurteilung (illustrativ: BAG, Urteil vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG [zu B II 2]) sowie unzutreffender tatsächlicher Annahmen, weil etwa entscheidungserheblicher Sachverhalt nicht vollständig und wahrheitsgemäß vorgetragen wird.

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Gericht zu Unrecht einen Verfügungsanspruch angenommen hat, schließt der Erlass der Verfügung das Verschulden des Antragstellers weder hinsichtlich seiner dann gegebenen Schadensersatzpflicht (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG [zu B II 2]) noch im Hinblick auf eine verhaltensbedingte Kündigung aus (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.2002, 4 Sa 337/01, n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1 …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln…, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a.a.O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    So pflegt das Landesarbeitsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 [vor C der Gründe]) - seit jeher in Beschlussverfahren das Vorliegen des Verfügungsgrundes gesondert zu prüfen (Kammerbeschluss vom 16.05.1990. NZA 1991, 29) und geht in Urteilsverfahren, wenn der Antragsteller eine Leistungsverfügung (und nicht nur eine Sicherungsverfügung) erstrebt, davon aus, dass ein Verfügungsgrund nur ausnahmsweise gegeben ist (LAG Düsseldorf vom 03.12.2003, a.a.O.).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Ist dies der Fall, muss die von der Beklagten erteilte Weisung billigem Ermessen entsprechen, d. h. es müssen die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sein (BAG, Urteil vom 23.09.2004, 6 AZR 567/03, AP Nr. 64 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    So vermag die erstinstanzliche Entscheidung im ordentlichen Prozessverfahren schon die gebotene Vorklärung des Beschäftigungsanspruchs zu erbringen (vgl. BAG-GS, Beschluss vom 27.02.1985, GS 1/84, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [zu C II 3 c der Gründe]).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    So pflegt das Landesarbeitsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 [vor C der Gründe]) - seit jeher in Beschlussverfahren das Vorliegen des Verfügungsgrundes gesondert zu prüfen (Kammerbeschluss vom 16.05.1990. NZA 1991, 29) und geht in Urteilsverfahren, wenn der Antragsteller eine Leistungsverfügung (und nicht nur eine Sicherungsverfügung) erstrebt, davon aus, dass ein Verfügungsgrund nur ausnahmsweise gegeben ist (…LAG Düsseldorf vom 03.12.2003, a.a.O.).
  • OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2002, CR 2003, 187, OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, NJW-RR 1995, 1088, Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940, Rz. 7).
  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    b) Demgegenüber wird von Teilen der Instanzrechtsprechung (LAG München, Urteil vom 18.09.2002, LAGE Nr. 45 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = NZA-RR 2003, 269) sowie der Literatur (…APS/Koch, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 234, Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 62 Rz. 127) dem Arbeitnehmer, der nicht oder nicht vertragsgemäß beschäftigt wird, zugebilligt, den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch im Wege der Leistungsverfügung (Befriedigungsverfügung) durchzusetzen, und das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (§ 940 ZPO) bereits daraus hergeleitet, dass dem Arbeitnehmer andernfalls eine dauernde Anspruchsvereitelung drohe.
  • LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Damit wird verkannt, dass die einstweilige Verfügung nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist und der Anspruchsteller daher im Verfügungsverfahren keine gerichtlich verbindliche Begutachtung des streitigen Rechtsverhältnisses durch das Gericht erreichen kann (Kammerbeschluss vom 06.09.1995, NZA-RR 1996, 12 = LAGE Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972, LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2004, 10 TaBV 41/04, n.v., LAG Köln, Beschluss vom 20.12.2003, ZBVR 2004, 101).
  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Zwar würden, wenn man für die Durchsetzung der tatsächlichen Beschäftigung das Bestehen einer Notlage verlangte (so LAG Hamm, Urteil vom 18.02.1998, LAGE Nr. 41 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; vgl. LAG Hamm, Urteil vom 03.02.2004, 19 Sa 120/04), überspannte Anforderungen an den Verfügungsgrund gestellt.
  • BVerfG, 21.04.1994 - 1 BvR 14/93

    Verfassungsmäßigkeit der auf eine hauptamtliche Tätigkeit für das Ministerium für …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Der Umstand, dass der Kläger langjährig schwerpunktmäßig in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer eingesetzt war, hat - unabhängig von der in § 10 des Arbeitsvertrages niedergelegten doppelten Schriftformklausel - nicht unter dem Gesichtspunkt der Konkretisierung zu einer Einschränkung des Direktionsrechts geführt (Kammerurteil vom 23.06.1994, ZTR 1994, 436).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung, …

  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

  • LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98

    Einigungsstellenspruch; einstweilige Verfügung; Auskunft

  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung; …

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - U (Kart) 9/02
  • LAG Düsseldorf, 16.05.1990 - 12 TaBV 9/90

    Beschlussverfahren: Zulässigkeit einer Unterlassungsverfügung

  • LAG Berlin, 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
  • LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der …

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch schlichten Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 01. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch …

    für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch; LAG Berlin 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - zitiert nach juris., LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108, LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMP-GM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt NZA 2005, 547 ).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN;… Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    30 Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ( LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris;… GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547 ).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN;… Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10

    Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung …

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris;… GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN;… Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Niedersachsen, 26.03.2025 - 13 GLa 651/24

    Änderungskündigung; einstweilige Verfügung; Theorie der …

    Da das Eilverfahren Rechtsschutz unter Einschränkung des rechtlichen Gehörs und unter Ersetzung der Beweisführung durch Glaubhaftmachung gewährt, steigt das Risiko rechtlicher Fehlbeurteilung sowie unzutreffender tatsächlicher Annahmen, etwa, weil entscheidungserheblicher Sachverhalt nicht vollständig und wahrheitsgemäß vorgetragen wird (vgl. LAG Düsseldorf 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 -, juris, Rn. 22).

    Anderenfalls würde der Verfügungsklägerin mit der Beschäftigungsverfügung ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem sie sich aus taktischen Gründen, ohne dass ihr die tatsächliche Beschäftigung aus individualrechtlichen Gründen ein dringliches Anliegen ist, in Konfliktlagen günstiger positionieren kann und das ihm die Durchsetzung anderer Ziele erleichtert (vgl. LAG Düsseldorf 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 -, juris, Rn. 22).

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung, …

    Ebenso wenig verliert der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die erforderliche Dringlichkeit, wenn nach abweisendem Urteil erster Instanz der Arbeitnehmer sowohl die Berufungsfrist als auch die Berufungsbegründungsfrist ausschöpft (a.A. ohne Begründung, LAG Düsseldorf, Urteil vom 1.Juni 2005 - 12 Sa 352/05 = MDR 2005, 1419 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein …

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN;… Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten …

    Damit erhöht sich die Gefahr, dass die Verfügung, wenn zu Unrecht erlassen oder nicht erforderliche Anordnungen enthaltend, irreversible Nachteile und irreversible Schäden zeitigt (LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - BeckRS 2005, 42328 Rn. 16).
  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und …

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf führte dazu im Urteil vom 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 - aus:.

    [… Es] bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation […]" (LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - mwN. und umfangreicher Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung).

  • LAG Hamburg, 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der …

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch schlichten Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen …

  • ArbG Erfurt, 27.06.2023 - 3 Ga 9/23

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigung § …

  • ArbG Krefeld, 15.09.2017 - 3 Ga 12/17

    Einstweilige Verfügung, Urlaub, zeitliche Festlegung des Urlaubs, Urlaubswünsche …

  • ArbG Stuttgart, 15.01.2026 - 28 Ga 82/25

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch - Operateur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht