Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 06.09.2004 - 4 W 232/04 - 39 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 63 Abs. 3 S. 2; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 3; ; GKG § 68 Abs. 2; ; GKG § 72 Nr. 1; ; BGB § 779 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bemessung des Streitwertes eines Vergleichs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgaben zur Festsetzung des Streitwerts eines Vergleichs; Vorliegen eines Streites über einen Miteigentumsanteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.07.2004 - 9 O 156/04
- OLG Saarbrücken, 06.09.2004 - 4 W 232/04 - 39
Papierfundstellen
- MDR 2005, 179
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 22.02.1996 - 18 W 57/95
Rechtsstreit; Gegenstandswert; Hilfsanspruch; Hilfswiderklage; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.09.2004 - 4 W 232/04
Maßgeblich für den Streitwert eines Vergleichs ist der Wert sämtlicher streitiger Ansprüche, die in den Vergleich einbezogen worden sind (OLG Frankfurt, JurBüro 1985, 1985; OLG Köln, JurBüro 1996, 476 [re.
- OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
Streitwert einer Räumungsklage: Bemessung des Vergleichsmehrwerts; …
Davon geht auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus, die formuliert, Gegenstandswert eines Vergleichs sei, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigten (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09, WuM 2009, 543; OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Karlsruhe, B. v. 30.01.2008, 4 U 145/07, NJW-RR 2009, 444; OLG Düsseldorf, B. v. 12.04.2005, 24 U 66/04, JurBüro 2005, 479; OLG Saarbrücken, B. v. 06.09.2004, 4 W 232/04, MDR 2005, 179; OLG Frankfurt, B. v. 09.07.1985, 5 W 12/85, JurBüro 1985, 1857 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; LG Stuttgart, B. v. 04.11.2008, 19 T 417/08, JurBüro 2009, 86 je m.w.N.). - OLG Bremen, 20.11.2023 - 2 W 48/23
Kein Vergleichsmehrwert, wenn ein Prozessvergleich auch bislang nicht streitige …
Grundsätzlich gilt für den gebührenrelevanten Mehrwert eines Vergleichs, dass ein Vergleichsmehrwert anfällt, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit oder außergerichtlicher Streit erledigt oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden (LAG Köln, Beschluss vom 09.06.2016 - 4 Ta 122/16- , juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 232/04 -, Rn. 6, juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.09.1998 - 25 WF 143/98 -, juris). - OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
Streitwertbemessung: Mehrwert bei einem Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel
Der Vergleichsbetrag allein ist nicht entscheidend, sondern die Frage, welcher Streit oder welche Ungewissheit der Parteien beigelegt worden ist (OLG Saarbrücken, MDR 2005, 179). - OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16
Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde
Der Vergleichsbetrag allein ist nicht entscheidend, sondern die Frage, welcher Streit über welche Ungewissheit der Parteien beigelegt worden ist (vergleiche OLG Saarbrücken, MDR 2005, 179). - OLG Naumburg, 20.12.2019 - 12 W 65/19
Streitwert eines Prozessvergleichs unter Einbeziehung nicht rechtshängiger …
Maßgeblich für den Streitwert eines Vergleichs ist also der Wert sämtlicher streitiger Ansprüche, die in den Vergleich einbezogen worden sind (z. B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. September 2004, 4 W 232/04, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
Zur anwaltlichen Beweisgebühr für die Mitwirkung bei Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zu Protokoll des Gerichts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhebung einer anwaltlichen Beweisgebühr bei der Mitwirkung der Aufnahme einer eidesstattlichen Versicherung zu Protokoll des Gerichts; Voraussetzungen der Entstehung einer Beweisgebühr; Entstehung einer Beweisgebühr im Verfahren der einstweiligen Verfügung und bei ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.01.2003 - 27 O 873/02
- KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 179
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Allerdings dürfte es an der erforderlichen Beweisanordnung des Gerichts fehlen, wenn das Gericht lediglich zur Verfahrensbeschleunigung die eidesstattliche Versicherung der anwesenden Beweisperson unter Bezugnahme auf eine dem Gericht in schriftlicher Form vorliegende Aussage zu Protokoll nimmt (so OLG Düsseldorf, MDR 1981, 153 bei Nachholung der Glaubhaftmachung noch nicht bestrittenen Vortrags; OLG Hamburg MDR 1986, 330 und Landgericht Verden, Rpfleger 1985, 327 mit ablehnender Anmerkung Schmidt, bei Versicherung der Richtigkeit des schriftsätzlichen Vorbringens;… s. a. v. Eicken a.a.O. § 34 Rn. 9). - OLG Frankfurt, 24.01.1985 - 6 W 2/85
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Ob auch bei Einreichung einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung eine Beweisaufnahme angenommen werden kann, wenn dem eine Anordnung des Gerichts zugrunde liegt, die über die bloße Entgegennahme des Schriftstücks hinausgeht (so OLG Hamburg MDR 2003, 478; anderer Ansicht OLG Frankfurt Rpfleger 1985, 326 mit zustimmender Anmerkung Schmidt;… v. Eicken a.a.O. § 34 Rn. 9, 10), kann offenbleiben. - OLG Hamburg, 10.12.2002 - 8 W 175/02
Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr im Verfahren der eidesstattlichen …
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Ob auch bei Einreichung einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung eine Beweisaufnahme angenommen werden kann, wenn dem eine Anordnung des Gerichts zugrunde liegt, die über die bloße Entgegennahme des Schriftstücks hinausgeht (so OLG Hamburg MDR 2003, 478; anderer Ansicht OLG Frankfurt Rpfleger 1985, 326 mit zustimmender Anmerkung Schmidt;… v. Eicken a.a.O. § 34 Rn. 9, 10), kann offenbleiben.
- OLG München, 05.03.1990 - 11 W 853/90
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Im Verfahren der einstweiligen Verfügung liegt nach nahezu einhelliger Auffassung eine Beweisaufnahme auch dann vor, wenn die als Beweismittel in diesem Verfahren zugelassene eidesstattliche Versicherung (§§ 294 Abs. 1, 920, 936 ZPO) von der in der Verhandlung anwesenden Beweisperson mündlich vor Gericht abgegeben wird (…Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO § 31 Rn. 107;… Hansens, BRAGO § 31 Rdn. 39;… Hartmann, Kostengesetze, § 31 BRAGO Rn. 158 f; Senat, JurBüro 1980, 1673; OLG Hamburg JurBüro 1984, 399; OLG Koblenz MDR 1986, 329; OLG München JurBüro 1992, 324). - OLG Düsseldorf, 26.03.1985 - 1 Ws 183/85
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Allerdings dürfte es an der erforderlichen Beweisanordnung des Gerichts fehlen, wenn das Gericht lediglich zur Verfahrensbeschleunigung die eidesstattliche Versicherung der anwesenden Beweisperson unter Bezugnahme auf eine dem Gericht in schriftlicher Form vorliegende Aussage zu Protokoll nimmt (so OLG Düsseldorf, MDR 1981, 153 bei Nachholung der Glaubhaftmachung noch nicht bestrittenen Vortrags; OLG Hamburg MDR 1986, 330 und Landgericht Verden, Rpfleger 1985, 327 mit ablehnender Anmerkung Schmidt, bei Versicherung der Richtigkeit des schriftsätzlichen Vorbringens;… s. a. v. Eicken a.a.O. § 34 Rn. 9). - OLG Hamburg, 25.09.1985 - 8 W 250/85
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Allerdings dürfte es an der erforderlichen Beweisanordnung des Gerichts fehlen, wenn das Gericht lediglich zur Verfahrensbeschleunigung die eidesstattliche Versicherung der anwesenden Beweisperson unter Bezugnahme auf eine dem Gericht in schriftlicher Form vorliegende Aussage zu Protokoll nimmt (so OLG Düsseldorf, MDR 1981, 153 bei Nachholung der Glaubhaftmachung noch nicht bestrittenen Vortrags; OLG Hamburg MDR 1986, 330 und Landgericht Verden, Rpfleger 1985, 327 mit ablehnender Anmerkung Schmidt, bei Versicherung der Richtigkeit des schriftsätzlichen Vorbringens;… s. a. v. Eicken a.a.O. § 34 Rn. 9). - OLG Koblenz, 15.07.1985 - 14 W 400/85
Auszug aus KG, 16.09.2004 - 1 W 153/03
Im Verfahren der einstweiligen Verfügung liegt nach nahezu einhelliger Auffassung eine Beweisaufnahme auch dann vor, wenn die als Beweismittel in diesem Verfahren zugelassene eidesstattliche Versicherung (§§ 294 Abs. 1, 920, 936 ZPO) von der in der Verhandlung anwesenden Beweisperson mündlich vor Gericht abgegeben wird (…Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO § 31 Rn. 107;… Hansens, BRAGO § 31 Rdn. 39;… Hartmann, Kostengesetze, § 31 BRAGO Rn. 158 f; Senat, JurBüro 1980, 1673; OLG Hamburg JurBüro 1984, 399; OLG Koblenz MDR 1986, 329; OLG München JurBüro 1992, 324).
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