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Rechtsprechung
   AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28697
AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03 (https://dejure.org/2005,28697)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 21.02.2005 - 19 C 244/03 (https://dejure.org/2005,28697)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 19 C 244/03 (https://dejure.org/2005,28697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts durch Verbindung von Verfahren; Nachträgliche Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes; Analoge Anwendung des § 506 Zivilprozessordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 772
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13

    Sachliche Zuständigkeit; Verbindung

    (…Wagner in: Münchner Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 147 Rn. 13;… Stadler in: Musielak, a.a.O., § 147 Rn. 6;… Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage, § 147 ZPO Rn. 8; jeweils mit weiteren Nachweisen; anders: AG Neukölln, MDR 2005, S. 772, zitiert nach juris.de).
  • OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15

    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts …

    Damit bleibt wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori sachlich das Amtsgericht zuständig, auch wenn bei anfänglicher Klagehäufung durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben wäre (Senat…, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14, juris Rn. 12; Senat…, Beschluss vom 13.09.2013 - 32 SA 65/13, juris Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.08.2009 - 1 W 46/09, BeckRS 2012, 07747;… Wagner in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 147 ZPO Rn. 13;… Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 147 ZPO Rn. 6;… Greger in: Zöller, a.a.O., § 147 ZPO Rn. 8 jeweils m.w.N.;… a.A. Toussaint in: BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 506 ZPO, Rn. 8.1; AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005 - 19 C 244/03, juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14

    Bindungswirkung einer Verweisung

    30. Aufl., § 147 ZPO Rn 8 jeweils m. w. N.; anders lediglich AG Neukölln MDR 2005, 772).
  • OLG Rostock, 30.01.2018 - 4 UH 5/17

    Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach …

    Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -).
  • KG, 05.01.2017 - 2 AR 61/16

    Sachliche Zuständigkeit: Auswirkung einer Verbindung mehrerer Prozesse bei …

    Zwar trifft es zu, dass die ganz herrschende - wenn auch keineswegs unbestrittene - Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf den in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatz perpetuatio fori davon ausgeht, dass bei einer nachträgliche Verbindung mehrerer Verfahren die amtsgerichtliche Zuständigkeit auch dann bestehen bleibt, wenn die Streitwertgrenze von 5.000,00 Euro (§§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG) überschritten wird (vgl. dazu die in dem Beschluss des Landgerichts zitierten Nachweise; a. A. allerdings AG Neukölln, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 19 C 244/03, MDR 2005, 772; Lappe, NJW 2006, 270 [271]).
  • KG, 17.11.2008 - 2 AR 51/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung an das Landgericht nach der Verbindung …

    Während teilweise -auf Grund des Ausnahmecharakters des § 506 ZPO gegenüber § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 1996, 891) schwerlich vertretbar-angenommen wird, dass jede Verbindung eine Verweisung analog § 506 ZPO erlaube (so AG Neukölln MDR 2005, 772;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., 1976, § 506 Anm. D II), wird von anderen eine Verweisungsbefugnis nach Verbindung auch unter dem Aspekt der zu verhindernden Erschleichung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit grundsätzlich abgelehnt, da seit dem 01.01.2002 auch gegen amtsgerichtliche Urteile die Revision möglich sei (…so Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 1 Rn 14).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2024 - 1 AR 4/24

    Übereinstimmende Verweisungsanträge sprechen gegen Willkür!

    Denn es wird, wenn auch vereinzelt, auch die vom Amtsgericht Brandenburg an der Havel vertretene analoge Anwendung des § 506 Abs. 1 ZPO befürwortet (AG Neukölln, Beschluss vom 21.2.2005, 19 C 244/03, zitiert nach juris;… BeckOK/Toussaint, ZPO, Stand 1.12.2023, § 506, Rn. 8.1; Lappe NJW 2006, 270, 271), was die Sichtweise des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel als nicht willkürlich erscheinen lässt.
  • OLG Rostock, 30.01.2018 - 4a 4 UH 5/17

    Bindungswirkung einer Verweisung durch das Amtsgericht an das Landgericht nach …

    Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -).
  • OLG Rostock 4a., 30.01.2018 - 4a) 4 UH 5/17
    Vor diesem Hintergrund ist die seitens des Amtsgerichtes Waren (Müritz) erfolgte Verweisung zumindest in ihrem Ergebnis noch nicht einmal bereits unvertretbar oder gar als falsch zu bezeichnen (vgl. die Argumentation bei AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005, Az.: 19 C 244/03, und KG, Beschluss vom 15.06.2006, Az.: 2 AR 22/06, wo eine solche Begründung jedenfalls als "ernsthafte Auseinandersetzung mit der herrschenden Auffassung" bezeichnet wird - jeweils zitiert nach juris -).
  • AG Berlin-Neukölln, 10.03.2006 - 7 C 9/06
    Die Vorschrift muss aber ihrem Sinn und Zweck nach auf die Fälle der hier vorliegenden Art Anwendung finden; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger die Verbindung und die Verweisung beantragt (vgl. AG Neukölln MDR 2005, 772 f.).
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