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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 01.02.2006

Rechtsprechung
   KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1571
KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
KG, Entscheidung vom 13.02.2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 (https://dejure.org/2006,1571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2
    Feststellung der Mithaftungsquote des Vorausfahrenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Höhere Haftungsquote bei zu starkem Bremsen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Höhere Haftungsquote bei zu starkem Bremsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze für die Bemessung der Unfallschuld sowie der Schadensersatzpflicht des ohne zwingenden Grund eine starke Bremsung durchführenden Vorausfahrenden; Unfallschuld des im Straßenverkehr auffahrenden Fahrzeugführers im Falle von Unaufmerksamkeit oder einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1404
  • NZV 2007, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

    Auszug aus KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05
    § 4 Abs. 1 StVO verlangt, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug grundsätzlich so zu wählen, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn plötzlich stark gebremst wird (vgl. Senat VersR 2002, 1571 = NZV 2003, 41 KGR 2003, 31 = VRS 104, 103).

    Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund und unzureichender Sicherheitsabstand und/oder Unaufmerksamkeit zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden nach der Rechtsprechung des Kammergerichts grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (vgl. Senat, NZV 2003, 41 = KGR 2003, 21 = VersR 2002, 1571).

  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 67/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall bei nicht vorhersehbarem …

    In diesem Fall kommt eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Betracht, die umso größer ist, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG, MDR 2006, 1404; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2014, 186).
  • OLG Saarbrücken, 12.06.2026 - 3 U 38/25

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall, Straßenglätte, grundloses Bremsen

    Rn. 21 cc) Auch ein - unterstellt - starkes Abbremsen ohne zwingenden Grund erschüttert den Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden nicht (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 14 U 87/20, Rn. 16, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28. April 2017 - 9 U 189/15, Rn. 24, juris;… Urteil vom 20. Dezember 2012 - 9 U 88/11, juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Juni 2008 - 1 U 246/07, Rn. 26, juris; KG Berlin, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05, Rn. 13, juris;… Urteil vom 22. November 2001 - 12 U 3682/00, Rn. 6, juris; LG Saarbrücken…, Urteil vom 8. Oktober 2021 - 13 S 85/21, Rn. 11, juris;… König in: Hentschel/König, 48. Aufl. 2025, StVO § 4 Rn. 37, beck-online;… Freymann in: Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, StVO § 4 Rn. 147, beck-online; wohl auch OLG Oldenburg…, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 1 U 60/17, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. März 2021 - 23 U 120/20, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 31. August 2018 - 7 U 70/17, juris; a. A. OLG Köln…, Urteil vom 30. September 1994 - 19 U 34/94, Rn. 4, juris).
  • KG, 26.02.2009 - 12 U 237/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Verursachungsanteile bei einem …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Fällen des Auffahrens wegen starken Abbremsens ohne zwingenden Grund (Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO) die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer ist, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 1995 - 12 U 5941/93 - ; Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659 = DAR 2006, 506 = VRS 111, 29 = MDR 2006, 1404 = NZV 2007, 79 = VM 2006, 76 Nr. 80 L).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsanteil des Fahrers eines …

    Andererseits ist auch die Mithaftung des Vorausfahrenden bei einem Auffahrunfall umso größer, je unwahrscheinlicher ein plötzliches Abbremsen ist (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 U 70/05 - KGR 2006, 659; NZV 2007, 79).
  • OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Rn. 9 Der Senat orientiert sich an der Rechtsprechung, nach der die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG Berlin MDR 2006, 1404; auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1968).
  • OLG Hamm, 27.09.2018 - 6 U 68/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Bremsens ohne …

    Diese Quote steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, wonach die Mithaftung des Vorausfahrenden umso größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (OLG Hamm…, Urteil vom 09.12.2013 - I-6 U 54/13 - juris Rn. 7; KG Berlin, Urteil vom 13.02.2006 - 12 U 70/05, juris Rn. 16).
  • LG Itzehoe, 12.04.2011 - 7 O 318/10

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; …

    Rn. 28 Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/ oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht (OLG Celle, Urt. v. 09.03.2000 - 14 U 84/99, zit.n.juris, KG Urt. v. 13.02.2006 - 12 U 470/05, MDR 2006, 1404).
  • AG Wuppertal, 05.04.2011 - 34 C 2/11

    Im Falle eines durch den Verzicht auf ein Bremsmanöver möglicherweise …

    Das Gericht macht sich für die insoweit zu bildende Haftungsquote die nachfolgende zutreffende Rechtsansicht zu eigen (Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksamkeit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so fällt der Beitrag des Auffahrenden grundsätzlich doppelt so hoch ins Gewicht; das führt dazu, dass der Auffahrende vom Vorausfahrenden regelmäßig Schadenersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann (KG Urt. v. 13.02.2006, 12 U 70/05) mit der Wirkung, dass die Haftungsquote 1/3 zu Lasten der Beklagtenseite beträgt, ohne dass die an sich etwas höhere abstrakte und konkrete Betriebsgefahr des Busses hierauf einen relevanten Einfluss gewinnt.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 306/05 - 31   

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https://dejure.org/2006,3976
OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 306/05 - 31 (https://dejure.org/2006,3976)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 U 306/05 - 31 (https://dejure.org/2006,3976)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 5 U 306/05 - 31 (https://dejure.org/2006,3976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kaskoversicherung: Anspruch auf Entschädigung nach Entwendung eines Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 I (2) S. 3; ; AKB § 7 V (4)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kaskoversicherung: Anspruch auf Entschädigung nach Entwendung eines Kraftfahrzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I (2) S. 3 § 7 V (4)
    Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Versicherung durch Angabe des Listenpreises eines angeblich entwendeten KFZ auf die Frage nach dem Kaufpreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Aufklärungsobliegenheit eines Versicherten, wenn dieser auf die Frage des Versicherers nach dem Kaufpreis eines angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs einen "Listenpreises" angibt; Voraussetzungen für die Widerlegung der Vermutung vorsätzlichen Verhaltens aus § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1404
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 306/05
    Abgesehen davon, dass der Kläger den wahren Sachverhalt nicht, wie es Voraussetzung für eine Versagung von Leistungsfreiheit wäre (BGH, Urt. v. 5.12.2001 - IV ZR 225/00 - ) uneingeschränkt offenbart hat - er selbst hat weder den wahren Kaufpreis genannt noch den richtigen Kilometerstand - sind seine Antworten nicht freiwillig erfolgt.
  • BGH, 19.05.1976 - IV ZR 83/75

    Leistungspflicht einer Kfz-Versicherung bei Diebstahl - Existenz von zwei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 306/05
    Im übrigen aber gilt, dass der von dem Listenpreis verschiedene Kaufpreis gerade dann für die Schätzung der Höhe der zu leistenden Entschädigung von besonderem Interesse ist, wenn es sich um ein auf dem Markt seltener erhältliches Kraftfahrzeug handelt, dessen Inaugenscheinnahme auf Grund einer behaupteten Entwendung nicht möglich ist (BGH, Urt. v. 19.5.1976 - IV ZR 83/75 - VersR 1976, 849).
  • OLG Köln, 26.11.1979 - 5 U 33/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 306/05
    Zwar wird für besondere Fälle - in denen eine Neuwertentschädigung versprochen ist - erörtert, ob nicht die Angabe des Listenpreises als Kaufpreis das Informationsinteresse des Versicherers hinreichend befriedigt (OLG Köln VersR 1981, 669).
  • LG Dortmund, 15.04.2009 - 22 O 71/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei falscher Kilometerangabe - …

    Auch unrichtige Angaben zum Kaufpreis eines Fahrzeuges gegenüber dem Versicherer stellen eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar, welche grundsätzlich zur Leistungsfreiheit führt (BGH VersR 1976, 849; OLG Hamm VersR 1997, 997; OLG Saarbrücken NJOZ 2006, 1996).
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