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Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 15.04.2005

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5360
LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05 (https://dejure.org/2005,5360)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2005 - 16 Sa 331/05 (https://dejure.org/2005,5360)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 16 Sa 331/05 (https://dejure.org/2005,5360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückbehaltungsrecht in Insolvenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Insolvenzverwalters einer Firma gegen Arbeitnehmer auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für ein bei dem Arbeitnehmer verbliebenen Personenkraftwagen (Pkw); Folgen einer Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines nach ...

  • Judicialis

    BGB § 163; ; BGB § 271

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 163 § 271
    Rückgabe des Dienstwagens bei Insolvenz nach Vergleichsabschluss - kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstwagen als Faustpfand - Insolvenzverwalter zahlt Abfindung nicht, Angestellter behält das Auto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters einer Firma gegen Arbeitnehmer auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für ein bei dem Arbeitnehmer verbliebenen Personenkraftwagen (Pkw); Folgen einer Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 162
  • NZA-RR 2006, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05
    Im Insolvenzverfahren gilt, wie der Kläger zu Recht ausgeführt hat, die Besonderheit, dass nunmehr eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger erfolgen soll und deshalb grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht oder ein sonstwie geartetes Recht zum Besitz aufgrund der zwischen dem Beklagten und der Gemeinschuldnerin getroffenen Vereinbarung nicht mehr besteht (vgl. hierzu Urteile des BGH vom 23.05.2003, Az. V ZR 279/02 in MDR 2003, 1258/1259 sowie vom 07.03.2002, Az. IX ZR 457/99 in MDR 2002, 907/908).
  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 279/02

    Zurückbehaltungsrecht des nichtberechtigten Besitzers wegen Aufwendungen zur …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05
    Im Insolvenzverfahren gilt, wie der Kläger zu Recht ausgeführt hat, die Besonderheit, dass nunmehr eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger erfolgen soll und deshalb grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht oder ein sonstwie geartetes Recht zum Besitz aufgrund der zwischen dem Beklagten und der Gemeinschuldnerin getroffenen Vereinbarung nicht mehr besteht (vgl. hierzu Urteile des BGH vom 23.05.2003, Az. V ZR 279/02 in MDR 2003, 1258/1259 sowie vom 07.03.2002, Az. IX ZR 457/99 in MDR 2002, 907/908).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5055
LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 (https://dejure.org/2005,5055)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 (https://dejure.org/2005,5055)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. April 2005 - 10 Ta 309/04 (https://dejure.org/2005,5055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    KSchG § 5; ZPO § 85 Abs. 2
    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei fehlerhafter Abwicklung von Rechtsschutzanträgen durch gewerkschaftlichen Vertrauensmann

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist bezüglich der Erhebung einer Kündigungsschutzklage; Verschulden bezüglich der verspäteten Weiterleitung von Unterlagen; Voraussetzungen für eine Verschuldenzurechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete …

    Auszug aus LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04
    Das Verschulden anderer nicht mit der Führung des Prozesses beauftragter Personen kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Eigenverschuldens in Betracht, wenn dem Kläger also vorzuhalten wäre, dass er bei der Auswahl derer, die er im Vorfeld der Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten beteiligt hat, nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen (LAG Bremen, Beschluss vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 - KR § 5 KSchG Rdnr. 75).
  • LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch die Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04
    Nachdem Herr H den Kläger dahingehend beraten hatte, dass v in der Kündigungsschutzangelegenheit Rechtsschutz durch die D gewähren könne und ihm zugesichert hatte, dass er die Unterlagen an den v -Bezirk weiterleiten werde, durfte sich der Kläger darauf verlassen, dass Herr H die rechtzeitige Weiterleitung einer beabsichtigten Klage nicht fahrlässig unterlassen würde (vgl. LAG Bremen, Beschluss vom 23.07.1999 - 4 Ta 48/99 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.1998 - 4 Ta 188/97

    Anwaltsverschulden; Kündigungsschutzklage; Verfristung; Büroverschulden; …

    Auszug aus LAG Köln, 15.04.2005 - 10 Ta 309/04
    Teilweise wird eine Einschaltung des Betriebsrats nicht für ausreichend angesehen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Betriebsrat der Vertreter der Belegschaft in kollektiven Fragen und für Einzelinteressen der Arbeitnehmer, insbesondere für die Durchsetzung individueller Ansprüche nicht zuständig sei (so LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.04.1998 - 4 Ta 188/97 - zum Meinungsstreit KR-Friedrich, § 5 KSchG, Rdnr. 33).
  • LAG Hamm, 11.01.2022 - 14 Sa 938/21

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen Falschinformation …

    Rn. 39 aa) Im Falle eigener Unkenntnis von der Notwendigkeit, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, kommt eine nachträgliche Zulassung nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer sich an eine zur Erteilung von Auskünften geeignete, zuverlässige Stelle wendet und von dort eine für die Fristversäumnis ursächliche unrichtige Auskunft erhält (…vgl. LAG Nürnberg 26. März 2015 - 5 Sa 259/14 - juris, Rn. 35: LAG Köln 18. August 2006 - 9 Ta 272/06 - juris, Rn. 24; 15. April 2005 - 10 Ta 309/04 - juris, Rn. 13;… ErfK/Kiel, 22. Auflage, 2022, KSchG § 5 Rn. 17;… HK-ArbR/Schmitt, 4. Auflage, 2017, KSchG § 5 Rn. 24).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 5 Ta 263/07

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prozessbevollmächtigter, …

    Die Einzelgewerkschaft ist nicht Prozessbevollmächtigter i. S. v. § 85 Abs. 2 ZPO (…h.Rspr.: LAG Köln, v. 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 -, a.a.O.; LAG Köln, Beschl. v.15.04.1005 - 10 Ta 309/04 -, MDR 2006, 162 f.; LAG Bremen, Beschl. v. 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 -, NZA 2004, 228ff.; Hessisches LAG, Beschl. v. 02.12.2002 - 15 Ta 2058/02 -, zit. n. Juris).

    Das Verschulden anderer, nicht mit der Führung des Prozesses beauftragter Personen kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Eigenverschuldens in Betracht, wenn dem Kläger also vorzuhalten wäre, dass er bei der Auswahl derer, die er im Vorfeld der Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten beteiligt hat, nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen (LAG Bremen…, Beschluss vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 -, a.a.O.; LAG Köln, Beschluss v. 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 -, a.a.O.;… KR/Friedrich, 8. Aufl., Rn 75 zu § 5 KSchG).

  • LAG Köln, 13.06.2006 - 4 Ta 159/06

    Nachträgliche Klagezulassung

    Die Zurechnungsnorm des § 85 Abs. 2 ZPO ist zwar nach hiesiger Rechtsprechung im Rahmen der nachträglichen Klagezulassung anzuwenden (vgl. z.B. LAG Köln 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 - entgegen z.B. LAG Hamm 21.12.1995 LAGE § 5 KSchG Nr. 73).

    Mit der inzwischen wohl herrschenden Auffassung unter den Landesarbeitsgerichten (LAG Bremen 23.07.1999, LAGE § 5 KSchG Nr. 96; LAG Bremen 26.05.2003, NZA 2004, 228; Hessisches LAG 02.12.2002 - 15 Ta 2058/02 - LAG Köln 15.04.2005 - 10 Ta 309/04 - ; vgl. auch LAG Hamm 01.04.2005 - 1 Ta 84/05) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass in Fällen wie dem vorliegenden die Einzelgewerkschaft nicht Prozessbevollmächtigter ist.

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