Rechtsprechung
| BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Quersubventionierung von Laborgemeinschaften
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unlauteres Handeln eines Laborarztes bei Abrechnungsverschiebungen; Anbietung der Abrechnung von Laboruntersuchungen als Selbstkosten zwecks Überweisung von Patienten an die eigene Person; Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens; Wettbewerbswidrigkeit ...
- kkh.de
Wettbewerbsrecht / Unzulässige Beeinflussung von niedergelassenen Ärzten durch einen Laborarzt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 4 Nr. 1 ; MBO -Ä (1997) Kap. B § 31
"Quersubventionierung von Laborgemeinschaften"; Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Leistungen eines Laborarztes unter Selbstkosten - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Quersubventionierung von Laborgemeinschaften
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verdeckte Schmiergeldzahlungen durch Laborarzt
Besprechungen u.ä.
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Quersubventionierung von Laborgemeinschaften verstößt gegen Berufsrecht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3718
- MDR 2006, 224
- GRUR 2005, 1059
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87
Gruppenprofil
Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Einem solchem Angebot unter Selbstkosten steht es gleich, wenn die günstigen Preise für die von den niedergelassenen Ärzten abzurechnenden Laboruntersuchungen dadurch ermöglicht werden, dass der Laborarzt einer von ihm betreuten Laborgemeinschaft der niedergelassenen Ärzte freie Kapazitäten seines Labors unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt (im Anschluss an BGH GRUR 1989, 758 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil).Dieser Gesichtspunkt kommt in dem für Ärzte geltenden berufsrechtlichen Verbot zum Ausdruck, sich für die Zuweisung von Patienten oder für die Zuweisung von Untersuchungsmaterial eine Gegenleistung gewähren zu lassen oder selbst eine solche Gegenleistung zu gewähren (vgl. § 31 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen, § 31 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen und § 31 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte; ferner BGH, Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 758, 760 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Die Beurteilung des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht (vgl. BGHZ 158, 236, 245 - Internet-Versteigerung;… BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 213/01, GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken). - BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01
Testamentsvollstreckung durch Banken
Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Die Beurteilung des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs richtet sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht (vgl. BGHZ 158, 236, 245 - Internet-Versteigerung; BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 213/01, GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken).
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Dagegen scheidet eine unsachliche Beeinflussung der Nachfrageentscheidung der niedergelassenen Ärzten nach O-I- und O-II-Leistungen schon deshalb aus, weil die Anlockwirkung, die von einem besonders günstigen Angebot ausgeht, niemals wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Leistungswettbewerbs ist (vgl. BGHZ 151, 84, 87 - Kopplungsangebot I). - BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00
Kleidersack
Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Ein ähnlicher Zweck liegt dem heilmittelwerberechtlichen Zugabeverbot zugrunde, das auch nach dem Wegfall der Zugabeverordnung das Gewähren oder Annehmen von Zugaben untersagt, weil Ärzte und Apotheker die Entscheidung darüber, welches Medikament sie verschreiben oder empfehlen, allein im Interesse des Patienten treffen sollen und sich dabei nicht davon leiten lassen sollen, ob ihnen bei der Empfehlung oder Verschreibung eines bestimmten Präparats ein persönlicher Vorteil zufließt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack;… Köhler in Baumbach/Hefermehl aaO § 4 Rdn. 1.84). - OLG Celle, 18.07.2002 - 13 U 137/01
Wettbewerbsverstoß: Preisunterbietung durch Laborfachärzte im Wege der …
Auszug aus BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02
Das Berufungsgericht hat die Beklagten dagegen antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt (OLG Celle GRUR-RR 2002, 336).
- BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13
Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform …
Rn. 21 aa) Gemäß § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein und den entsprechenden Regelungen in Berufsordnungen der anderen Zahnärztekammern ist es dem Zahnarzt nicht gestattet, sich im Vorfeld einer Behandlung in der Weise zu binden, dass er Dritten für die Zuweisung von Patienten eine Gegenleistung verspricht oder gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften, zu § 31 Abs. 1 MBO Ärzte 1997;… BGH, GRUR 2012, 1050 Rn. 23 - Dentallaborleistungen;… Spickhoff/Scholz aaO § 31 MBO Ärzte Rn. 1 und 5). - BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10
Dentallaborleistungen
Rn. 23 aa) Ärzte sind aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht gehalten, die Entscheidung darüber, an wen sie einen Patienten verweisen oder wem sie Untersuchungsmaterial zur Laboruntersuchung überlassen, allein nach ärztlichen Gesichtspunkten mit Blick auf das Patienteninteresse zu treffen (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I;… Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 16 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).Dieser auch für Zahnärzte geltende Gesichtspunkt kommt in dem berufsrechtlichen Verbot zum Ausdruck, sich für die Zuweisung von Patienten oder für die Zuweisung von Untersuchungsmaterial eine Gegenleistung gewähren zu lassen oder selbst eine solche Gegenleistung zu gewähren (vgl. § 8 Abs. 5 MBO Zahnärzte; ferner BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360, 2361; Urteil vom 22. Juni 1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 760 = WRP 1990, 319 - Gruppenprofil; BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; OLG Nürnberg, MDR 1988, 861; OLG Düsseldorf, MedR 2009, 664).
Rn. 24 Ein ähnlicher Zweck liegt dem heilmittelwerberechtlichen Zugabeverbot zugrunde, das auch nach dem Wegfall der Zugabeverordnung das Gewähren oder Annehmen von Zugaben untersagt, weil Ärzte und Apotheker die Entscheidung darüber, welches Medikament sie verschreiben oder empfehlen, allein im Interesse des Patienten treffen und sich dabei nicht davon leiten lassen sollen, ob ihnen bei der Empfehlung oder Verschreibung eines bestimmten Präparats ein persönlicher Vorteil zufließt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).
Rn. 26 bb) Es ist deshalb unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen unsachlichen Einflussnahme gemäß § 1 UWG aF unlauter, einen Arzt durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils zu veranlassen, diese Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack; zu § 4 Nr. 1 UWG BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I;… GRUR 2010, 850 Rn. 16 - Brillenversorgung II; BGH…, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 157/08, GRUR 2011, 431 Rn. 16 = WRP 2011, 444 - FSA-Kodex).
Gleiches gilt für die Annahme eines für § 1 UWG aF maßgebenden unangemessenen unsachlichen Einflusses (vgl. zu § 4 Nr. 1 UWG BGH, GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05
Nachlass bei der Selbstbeteiligung
Der Streitfall ist insoweit mit den den Senatsentscheidungen "Kleidersack" (…Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886) und "Quersubventionierung von Laborgemeinschaften" (Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508) zugrunde liegenden Sachverhalten vergleichbar (…vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 UWG Rdn. 1.84;… Seichter in Ullmann jurisPK-UWG § 4 Nr. 1 Rdn. 71;… MünchKomm.UWG/Heermann, § 4 Nr. 1 Rdn. 197 ff.).
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 103/07
Quersubventionierung von Laborgemeinschaften II
Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 21.4. 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).Das beanstandete Verhalten verstößt unter diesen Voraussetzungen - auch ohne eine rechtliche Kopplung zwischen Vorteilsgewährung und Patientenüberweisung - gegen das Verbot der Ausübung eines unangemessenen unsachlichen Einflusses auf das Nachfrageverhalten i. S. des § 4 Nr. 1 UWG (BGH, Urt. v. 21.4. 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).
Denn ebenfalls denkbar, wenn auch wenig wahrscheinlich erscheint es, dass die niedergelassenen Ärzte die Entscheidung über die Überweisung von Patienten für O-III-Untersuchungen unabhängig davon treffen, mit welchem Laborarzt sie in einer Laborgemeinschaft zusammenarbeiten (BGH GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I).
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 157/08
FSA-Kodex
Insbesondere hat es offengelassen, ob durch das Angebot der unentgeltlichen Teilnahme an den gebührenrechtlichen Seminaren - unter Berücksichtigung einer damit verbundenen geldwerten Zuwendung sowie des von der Beklagten angeführten besonderen Anlasses einer mit der Gesundheitsreform verbundenen Umstellung der Abrechnungspraxis und vergleichbarer kostenfreier Angebote der Kassenärztlichen Vereinigung - ein unangemessener unsachlicher Einfluss im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Januar 2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I) auf die angesprochenen Teilnehmer ausgeübt worden ist. - BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06
Winteraktion
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG in Betracht kommt, wenn der angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (…vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003, 886 - Kleidersack; Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften;… Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 14 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung;… vgl. ferner Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-1 Rdn. 212;… Stuckel in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 84, 86;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 1.84;… Seichter in jurisPK-UWG/Ullmann, 2. Aufl., § 4 Nr. 1 Rdn. 146).Insbesondere kann eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. von § 4 Nr. 1 UWG schon dann zu bejahen sein, wenn die beanstandete Werbemaßnahme geeignet ist, die angesprochenen Berater auch ohne Eingehen einer Bindung i.S. von § 43a Abs. 1 BRAO im Hinblick auf die angebotene Teilnahme an dem Gewinnspiel zu einer Vermittlung des beworbenen Produkts zu veranlassen (vgl. - zum Verhältnis des § 4 Nr. 1 UWG zu Verbotstatbeständen der ärztlichen Berufsordnung - BGH GRUR 2005, 1059, 1060 f. - Quersubventionierung von Laborleistungen).
- OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08
Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und …
Ein solcher Druck ist nur dann angemessen, wenn die Empfehlung allein auf ärztlichen Erwägungen im Hinblick auf die Bedürfnisse des konkret beratenen Patienten ausgesprochen wird (vgl. BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).Die Empfehlung eines Arztes für ein bestimmtes Haus, die auch darauf beruht, dass ihm ein Vorteil zufließt, ist aber mit dem Grundsatz einer allein nach ärztlichen Gesichtspunkten zu treffenden Entscheidung nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
Die Entscheidung darf nicht aufgrund eigener Interessen des Arztes getroffen werden, insbesondere nicht danach, ob ihm für die Überweisung eine Gegenleistung zufließt oder nicht (BGH GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften;… Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte [MBO], 4. Aufl., § 31 Rn. 1).
- BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08
Brillenversorgung II
Rn. 17 aa) Haben Marktteilnehmer bei ihren geschäftlichen Entscheidungen (auch) die Interessen Dritter zu wahren, so ist eine unangemessene unsachliche Einflussnahme i.S. von § 4 Nr. 1 UWG gegeben, wenn sie durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils dazu veranlasst werden können, diese Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.2005 - I ZR 201/02, GRUR 2005, 1059, 1060 f. = WRP 2005, 1508 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften I; BGH GRUR 2008, 530 Tz. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung). - OLG München, 09.06.2011 - 29 U 2026/08
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen die Durchführung unentgeltlicher …
Im Rahmen des § 4 Nr. 1 UWG kommt es auf eine rechtliche Koppelung nicht an (BGH GRUR 2005, 1059 [1061] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).Ein unangemessener unsachlicher Einfluss kann schon dann zu bejahen sein, wenn die Ärzte, an die sich das Angebot richtet, sich auch ohne rechtliche Koppelung veranlasst sehen, Arzneimittel der Beklagten ihren Patienten zu verordnen oder zu empfehlen (vgl. BGH GRUR 2005, 1059 [1061] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
Rn. 34 Für eine Annahme einer solchen Verbindung ist es nicht ausreichend, wenn die von der Beklagten angesprochenen niedergelassenen Ärzte möglicherweise erwägen, dass eine Änderung ihres Verordnungs- oder Empfehlungsverhaltens zugunsten von Arzneimitteln der Beklagten dazu führen könnte, dass die Beklagte ihnen auch in der Zukunft die Teilnahme an vergleichbaren Veranstaltungen kostenfrei ermöglichen würde (vgl. BGH GRUR 2010, 850, Tz. 13 - Brillenversorgung II; vgl. auch: BGH GRUR 2005, 1059 [1061] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften;… Stuckel in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a.a.O., § 4 Nr. 1 UWG RdNr. 79).
Die kostenfreie Teilnahme an den Seminaren der Beklagten war deshalb mit Blick auf ihre geringe Anreizwirkung nicht geeignet, die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Ärzte vollständig in den Hintergrund treten zu lassen, zumal bei niedergelassenen Ärzten die Gefahr einer irrationalen, nicht von sachlichen Kriterien getragenen Nachfrageentscheidung noch weniger wahrscheinlich ist als bei einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2005, 1059 [1060] - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 6t A 1816/09
Rechtsmittel gegen einen "Freispruch" nach § 92 Abs. 2a) HeilBerG NRW bei Fehlen …
Insoweit sei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2005 (I ZR 201/02) zur Quersubventionierung von Laborgemeinschaften zu verweisen.Der Bundesgerichtshof habe mit Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02 - darauf hingewiesen, dass nach § 31 BO eine rechtliche Koppelung zwischen Zuwendung und Leistung notwendig sei.
Rn. 77 OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 176/06 -, GesR 2007, 320 = juris Rn. 51. Vgl. auch BGH, Urteil vom 21. April 2005 - I ZR 201/02 -, NJW 2005, 3718 = juris Rn. 23 zu § 4 Nr. 1 UWG: "Ein unangemessener unsachlicher Einfluss kann vielmehr schon dann zu bejahen sein, wenn die niedergelassenen Ärzte... sich auch ohne rechtliche Koppelung veranlasst sehen, dieser Laborpraxis Patienten zu überweisen..." Vertiefend zum Unterschied zur bloßen aktienrechtlichen Beteiligung vgl. OLG Köln, Urteil vom 4. November 2005 - 6 U 46/05 -, GRUR 2006, 600.
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R
Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung …
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung …
- OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06
Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an …
- OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
FSA-Kodex: Indizielle Bedeutung von Wettbewerbsregeln für die Beurteilung der …
- VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle …
- BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18
Kartellzivilverfahren wegen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch …
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 121/06
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung …
- OLG München, 03.12.2009 - 29 U 3781/09
Wettbewerbsverstoß eines Datenbankanbieters: Kostenlose Überlassung einer …
- BGH, 27.11.2008 - I ZR 192/07
Werbung mit der Erstattung des Selbsterhalts bei der Teilkaskoversicherung …
- KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11
aut idem-Substitution - Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms: …
- OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
Wettbewerbsverstoß: Unsachliche Beeinflussung durch die Veranstaltung eines …
- OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
Darlegungs- und Beweislast im Wettbewerbsprozess
- SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 118/11
Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer …
- SG Dresden, 21.01.2015 - S 18 KA 180/11
Quotierung der Vergütung laboranalytischer Untersuchungen bei einer …
- LG Hamburg, 30.07.2025 - 315 O 269/25
Preisreduktion für Rezepturarzneimittel aus dem Markt für medizinisches Cannabis
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Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 114 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 114 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Klageänderung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine nachträgliche Klageänderung; Gerichtliche Prüfung der Erhöhung eines Streitwertes durch die nachträgliche Änderung eines Antrags
- Anwaltsblatt
§ 114 ZPO
Nachträgliche Klageänderung - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114 Abs. 1
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Bewilligte Prozesskostenhilfe gilt nicht für Klageänderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 429
- MDR 2006, 224
- FamRZ 2006, 37 (Ls.)
- BB 2005, 2602 (Ls.)
- AnwBl 2006, 75
- Rpfleger 2006, 86
- Rpfleger 2006, 96
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04
Hinreichende Erfolgsaussicht hat eine Klage, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers auf Grund seiner Sachverhaltsdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder jedenfalls für vertretbar und in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung mindestens für möglich hält (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 -VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161). - BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04
a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246). - BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03
Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung
Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04
a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
- BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des …
Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, unter II 2; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429, unter II 2 a). - BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Jedoch dürfen nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 42/05 - BGH-Report 2006, 119 m.w.N. und vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - NJW 2007, 3212) erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden. - LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert
Dieser kann nur die Anträge bzw. Streitgegenstände zum Inhalt haben, die im Zeitpunkt der Antragstellung auch anhängig sind (BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - JurBüro 2006, 151 = MDR 2006, 224).Anträge im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen aber vor dem Instanzende dem Gericht vorliegen (…Geimer in Zöller, a. a. O., § 117 Rn. 2c), danach haben sie keinerlei hinreichende Erfolgsaussicht (vgl. § 114 ZPO) mehr; diese kann nur für die Zeit bis zum Ende der Instanz bestehen (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - a. a. O.;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 170/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 6 Ta 324/07 - EzA-SD 2007 Nr. 9, S. 16;… Geimer in Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 117 Rn. 2b).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10
Neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Vergleichsmehrwert
D. h., mit Beschluss vom 19.05.2010 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe Rn. 488, 510). - OLG Koblenz, 28.03.2007 - 5 W 206/07
Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Das Verfahren auf Grund einer Klageerweiterung zählt nicht zum Rechtszug, auch nicht für den Beklagten (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 65. A., § 119 , Rn. 39 "Klageerweiterung"; vgl. auch BGH MDR 2006, 224 zur Klageänderung; OLG Karlsruhe AnwBl. 1987, 340 ). - LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09
Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe …
Erfolgt nach vollständiger Bescheidung des PKH-Antrags eine Klagerweiterung und/oder ein Vergleichschluss der Parteien, der einen Mehrwert enthält, ist ein neuer Prozesskostenhilfeantrag im noch laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren notwendig, um Prozesskostenhilfe auch für den Streitgegenstand des Mehrwerts des Vergleichs erhalten zu können, nachdem ein PKH-Antrag, der nach abgeschlossenem Verfahren gestellt wird, grundsätzlich nicht zu einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe führen kann (Zöller-Geimer zu § 117 ZPO Rdnr. 2b mzwN, Motzer in Müko ZPO zu § 119 Rdnr. 56, BGH v. 22.09.2005 IX ZB 163/04 in JurBüro 2006, 151 f.). - OLG Saarbrücken, 17.12.2024 - 5 U 72/24
Wirtschaftliche Verhältnisse des Jugendlichen bei Prozesskostenhilfebewilligung …
Diese Bewilligung galt nicht für die später geänderte Klage auf Zahlung an den Versicherten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429;… Fischer, in: Musielak/Voit, a.a.O., § 119 Rn. 9a), und anlässlich dieser Klageänderung (Schriftsatz vom 6. Mai 2024 = Bl. 212 ff. GA-I) hat die Klägerin auch keine Prozesskostenhilfe für ihren neuen Klageantrag begehrt und keine konkreten Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherten gemacht, obwohl sie sich dieser Notwendigkeit offenbar bewusst war, wie ihr allgemeiner Hinweis auf eine vermeintliche Unfähigkeit, für seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu sorgen (Bl. 212 GA-I), zeigt. - VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970
Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung; …
Die dafür vom Verwaltungsgericht als Beleg angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, B.v. 22.9.2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429; vgl. auch VGH Mannheim, B.v. 11.1.2006 - 12 S 1962/05, NVwZ-RR 2006, 508) betrifft freilich einen Fall einer objektiven Klageänderung. - LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
D. h., mit Beschluss vom 14. Januar 2011 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - 7 Ta 1907/13
Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung - Bewilligungsantrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - 19 E 1113/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits für denselben Streitgegenstand in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2016 - L 7 AS 1801/16
PKH-Verfahren
- OLG Koblenz, 03.07.2008 - 1 W 315/08
Erweiterung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei …
- VGH Bayern, 17.03.2016 - 11 C 15.1995
Berichtigung eines ausgestellten Führerscheins - aliud und minus
- LAG Sachsen, 14.12.2015 - 4 Ta 74/15
Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlendem …
- LG Stuttgart, 16.03.2026 - 7 O 102/24
Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage nach fehlerhafter Fahndungsausschreibung …
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