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Weitere Entscheidung unten: KG, 22.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3472
OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -Verz Nr. 9003
    Höhe der Aktenversendungspauschale bei Rücksendung der Akten auf Kosten des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschale Abgeltung von auf Seiten der Justiz durch eine Aktenversendung entstehen gesamten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1072
  • MDR 2006, 957
  • FamRZ 2006, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Erhebung einer Aktenversendungspauschale; Auf kostenrechtliche Vorschriften …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05
    Parallele Vorschriften finden sich in § 107 Abs. 5 OWiG (vgl. dazu AG Brandenburg JurBüro 2005, 316) und in § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO.
  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Januar 2006 - 14 W 823/05 - hat er gemeint, dass der Wortlaut zu Nr. 9003 KV unter (1) eindeutig und nicht auslegungsfähig sei.

    Das OLG Koblenz hat durch den vom Rechtsanwalt zitierten Beschluss vom 5. Januar 2006 - 14 W 823/05 - einen etwas anderen Sachverhalt zu bewerten gehabt, als er hier zu entscheiden ist.

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt …

    Dazu hat das Landgericht auf die in NJW 2006, 306 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2005 (22 U 185/05) und den Senatsbeschluss 14 W 823/05 verwiesen.
  • AG Zittau, 18.07.2006 - 4 OWi 10/06
    In der Rechtsprechung und der Literatur gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Aktenversendungspauschale auch die dem Rechtsanwalt für die Rücksendung der Akten entstehenden Portoauslagen abdeckt (vgl. u.a . AG Brandenburg in Juristisches Büro 2005, 316, AG Vechta Beschluss vom 25.01.2005 (28 Owi 11/05)), OLG Hamm NJW 2006, S. 1076 ff und OLG Koblenz NJW 2006, S. 1072 f).

    Schickt der Antragsteller gleichwohl auf eigene Kosten zurück, so scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder sonstige Erstattung der Portokosten jedoch aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2006 in NJW 2006, S. 1072 f).

  • OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05

    Gerichtskosten: Anfall der vollen Aktenversendungspauschale auch bei Rücksendung …

    Zudem ist festzustellen, dass es im Wesen einer Pauschalregelung liegt, dass der tatsächliche Aufwand, der im Einzelfall entsteht, keine Rolle spielt (OLG Koblenz Beschluss vom 5. Januar  2006 - 14 W 823/05).
  • AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12

    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in …

    Rn. 8 Wegen der pauschalierten Betrachtungsweise kommt es dabei insbesondere nicht darauf an, ob und in welcher Höhe im einzelnen Fall tatsächlich Kosten entstehen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2006, 207 und OLG Hamm NJW 2006, 1076).
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Rechtsprechung
   KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4271
KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05 (https://dejure.org/2005,4271)
KG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 12 W 46/05 (https://dejure.org/2005,4271)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 (https://dejure.org/2005,4271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 4; ; GKG § 41 Abs. 2; ; GKG § 41 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 41 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 41 Abs. 2

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 3, 9; GKG § 41
    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung; Klage auf zukünftige Leistung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 § 9; GKG § 41
    Streitwertbemessung bei Klage auf zukünftig bis zu einer Räumung gewerblicher Mieträume zu zahlende Nutzungsentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum bis zu einem unbekannten Zeitpunkt der Räumung; Festlegung des Gebührenstreitwerts; Ansprüche aus einem Mietverhältnis; Beendigung eines Mietverhältnisses, Pachtverhältnisses oder ähnlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 957
  • ZMR 2006, 207
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 24.01.2005 - 62 T 12/05
    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwertes gemäß § 3 zu erfolgen hat (so auch die Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin, GE 2005, 237; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 201; Kammergericht, KGR Berlin 2000, 234; OLG Frankfurt, MDR 1980, 761; a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1303).

    Die von der Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin (GE 2005, 237) in Ansatz gebrachten sechs Monatsmieten erscheinen für den Zeitraum von der Einreichung der Klageschrift bis zur voraussichtlichen Räumung aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten als zu gering.

  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer …

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. März 2004 (MDR 2004, 1437= BGHReport 2004, 1055) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    IV. 5/88|RG; 08.07.1889; IV 5/88">RGZ 24, 373, 377 über Sinn und Zweck sowie über die Anwendung des § 9 ZPO entwickelt worden sind (bestätigt in RGZ 37, 383 und BGHZ 36, 144).
  • KG, 25.10.2004 - 8 W 75/04

    Gebührenstreitwert des Räumungsrechtsstreits

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    Da in § 41 Abs. 2 GKG auf beide Sätze des Abs. 1 dieser Vorschrift verwiesen wird, gilt gerade auch für den Räumungsstreitwert die Streitwerterhöhung durch Addition der Nebenkosten nur dann, wenn diese als Pauschale vereinbart worden sind (vgl. Kammergericht, KGR Berlin 2005, 211).
  • OLG Stuttgart, 07.02.1997 - 13 W 3/97

    Gegenstandswert bei Klage auf künftige Mietzahlung

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwertes gemäß § 3 zu erfolgen hat (so auch die Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin, GE 2005, 237; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 201; Kammergericht, KGR Berlin 2000, 234; OLG Frankfurt, MDR 1980, 761; a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1303).
  • LG Berlin, 01.10.2002 - 65 T 73/02

    Bemessung des Wertes einer Klage auf künftige Leistung durch das Gericht

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    Gleiches gilt für eine Entscheidung der Zivilkammer 65 des Landgerichts vom 1. Oktober 2002 (ZMR 2003, 264), in der der Vermieter bei weiter bestehendem Mietverhältnis wegen einer Mietminderung eine Klage auf Zahlung künftig fällig werdender Mieten erhoben hatte.
  • OLG Frankfurt, 14.03.1980 - 22 W 1/80
    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05
    Mit der ganz herrschenden Meinung geht der Senat davon aus, dass die Bestimmung des Streitwertes gemäß § 3 zu erfolgen hat (so auch die Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin, GE 2005, 237; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 201; Kammergericht, KGR Berlin 2000, 234; OLG Frankfurt, MDR 1980, 761; a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1303).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09

    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer …

    Auch die bloße Parteistellung begründet für sich genommen noch keinen Zahlungsanspruch; denn bei Streitgenossenschaft ist nicht jeder Streitgenosse notwendig auch Auftraggeber (vgl. OLG Köln AnwBl 1978, 65; KG ZMR 2006, 207 m.w.N.).
  • AG Meldorf, 12.04.2011 - 81 C 1534/10

    Bei teilweisem Übergang von einer Feststellungsklage zu einer Leistungsklage sind …

    Anschluss an OLG Stuttgart, 13 W 3/97 vom 07.02.1997; entgegen OLG Stuttgart vom 17.01.2011 zum Az. 5 U 158/10; RGZ 81, 373; BGHZ 36, 144; OLGR Nürnberg 2006, 318; KG, 12 W 46/05 vom 22.12.2005; KGR Berlin 2000, 234; OLGR Frankfurt 2004, 201; OLG Karlsruhe, MDR 1977, 407; vergleiche BVerfGK 6, 130; BVerfG, NJW 1996, 1531.

    § 9 ZPO ist auf diesen Feststellungsantrag anwendbar (OLG Stuttgart, 13 W 3/97 vom 07.02.1997; für Mietzahlungen auch BVerfG, NJW 1996, 1531; BGH, NJW-RR 2005, 938; BGH, NZM 2004, 824; a.A. noch BGH, NJW 1958, 1967 für Mietzinsen; OLG Stuttgart vom 17.01.2011 zum Az. 5 U 158/10; OLGR Nürnberg 2006, 318; KG, 12 W 46/05 vom 22.12.2005; KGR Berlin 2000, 234; OLGR Frankfurt 2004, 201; OLG Karlsruhe, MDR 1977, 407; LG Bonn, 6 S 36/09 vom 01.07.2009; LG Köln, 1 T 231/07 vom 10.09.2007; LG Potsdam, 11 T 68/06 vom 11.10.2007; LG Dessau, 2 O 620/05 vom 28.06.2006), weil § 546a BGB ein Recht auf wiederkehrende Geldleistungen begründet.

    Soweit der Anwendungsbereich des § 9 ZPO teilweise teleologisch auf Rechte reduziert wird, die typischerweise von Dauer sind (RGZ 81, 373; BGHZ 36, 144; OLG Stuttgart vom 17.01.2011 zum Az. 5 U 158/10; OLGR Nürnberg 2006, 318; KG, 12 W 46/05 vom 22.12.2005; a.A. OLG Stuttgart, 13 W 3/97 vom 07.02.1997), ist eine solche teleologische Reduktion nicht angezeigt.

  • KG, 28.04.2007 - 12 W 35/07

    Streitwert: Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach …

    (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 -).

    Dies hält der Überprüfung nicht stand; der Senat schätzt den Streitwert in ähnlich gelagerten Fällen nach § 3 ZPO regelmäßig auf den 12fachen Betrag der monatlichen Nutzungsentschädigung (vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - KGR 2006, 459 = GE 2006, 188 = ZMR 2006, 207 = GuT 2006, 84 = MDR 2006, 957 und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 - GE 2007, 292).

    Dies muss in einfach gelagerten Fällen wie dem vorliegenden dazu führen, den Gebührenstreitwert auf den 12-fachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen (so st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - KGR 2006, 459 = GE 2006, 188 = ZMR 2006, 207 = GuT 2006, 84 = MDR 2006, 957 und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 - GE 2007, 292; im Ergebnis auch OLG Frankfurt, OLGR 2004, 201).

  • OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07

    Nutzungsentschädigung bezüglich der Alleinnutzung der Ehewohnung nach der …

    Es ist auch nicht hinreichend sicher feststellbar, dass der Anspruch weniger als 3 1/2 Jahre Bestand haben wird (…vgl. Hartmann, aaO, Anh I § 48 GKG [§ 9 ZPO] Rn. 9; KG MDR 2006, 957).
  • KG, 19.09.2011 - 8 W 57/11

    Streitwert: Antrag auf monatliche Nutzungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der …

    Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine längere oder kürzere Frist erwarten lassen, ist von einem Zeitraum von 12 Monaten auszugehen (KG ZMR 2006, 207; 2007, 366; OLG Stuttgart MDR 2011, 513, jew. m.w.N.).

    Es handelt sich also um den "Normalfall", wie er etwa den Entscheidungen KG ZMR 2006, 207 und 2007, 366 sowie OLG Stuttgart MDR 2011, 513 zugrunde lag, dass der Mieter über Monate keine Zahlungen mehr erbrachte, als die Klage eingereicht wurde.

  • LG Dessau-Roßlau, 30.01.2013 - 1 T 22/13

    Streitwert in Mietsachen: Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung bis zur …

    Wenn mit der Räumung in kürzerer Zeit sicher zu rechnen ist, ist es daher kein Widerspruch § 3 ZPO anzuwenden, wie es das Kammergericht mit Beschluss vom 22.12.2005 (- 12 W 46/05 -, ZMR 2006, 207) getan hat.

    Soweit grundsätzlich vom zwölffachen Monatsbetrag auszugehen ist (vgl. KG ZMR 2006, 207), kann diese Formel nur allgemein, nicht aber konkret für den Einzelfall Geltung beanspruchen (so auch im Ergebnis auf sechs Monate abstellend: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 25.08.2005 - 7 T 8177/05 -, WuM 2005, 664).

  • KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur …

    Bei Anwendung von §§ 3, 9 ZPO könnte zweifelhaft sein, welcher Zeitraum zu berücksichtigen ist, weil bezogen auf den gemäß § 40 GKG maßgebenden Zeitpunkt festgestellt werden müsste, wann eine Mängelbeseitigung voraussichtlich erfolgen wird, was insbesondere von der meist nicht abschätzbaren Dauer des Rechtsstreits abhängt (vgl. zum Problem der mit einem Räumungsantrag verbundenen Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung KG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 zu 12 W 46/05, OLGR 2006, 459 = GE 2006, 188).
  • KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die …

  • OLG Naumburg, 19.05.2011 - 1 W 14/11

    Streitwertbemessung: Klage auf künftige Nutzungsentschädigung bis zur …

  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 5 U 214/06

    Fristlose Kündigung eines Mietvertrags über ein "Wohnbüro" mit einer Gesellschaft …

  • KG, 01.07.2009 - 8 W 59/09

    Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Klage des Wohnraummieters auf …

  • KG, 30.08.2007 - 12 W 60/07

    Streitwert eines Beweissicherungsverfahrens über einen bestimmten Unfallverlaufs …

  • LG Berlin, 24.05.2007 - 62 T 60/07

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage auf künftige Nutzungsentschädigung für …

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