Rechtsprechung
| OLG Jena, 28.02.2007 - 1 WF 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3; ZPO § 308 Abs. 1
Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage - Wegfall des Anlasses zur Klageerhebung für den Kindessunterhalt bei Berücksichtigung des Kindesunterhaltes in einem Vergleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Kostengrundentscheidung zu Lasten des Klägers; Kindesunterhalt in Höhe von 100% des Regelbedarfs Ost der 3. Altersstufe; Auslegung des eingereichten Schriftsatzes als Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder als Klageschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gotha, 13.10.2006 - 17 F 331/06
- OLG Jena, 28.02.2007 - 1 WF 32/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1225
- NJ 2007, 371
- FamRZ 2007, 1107
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02
Kostentragung nach Klagerücknahme
Auszug aus OLG Jena, 28.02.2007 - 1 WF 32/07
Nimmt der Kläger die Klage zurück, begibt er sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen (BGH, NJW 2004, 223). - BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 72/03
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Zustellung
Auszug aus OLG Jena, 28.02.2007 - 1 WF 32/07
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist die durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) eingefügte Vorschrift des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO (a.F.) auch dann anwendbar, wenn eine Klage zurückgenommen wird, bevor sie zugestellt worden ist, und wenn die Zustellung deshalb nachfolgend unterbleibt (BGH, FamRZ 2004, 697). - BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04
Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen …
Auszug aus OLG Jena, 28.02.2007 - 1 WF 32/07
Der Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO erweist sich auch nicht deshalb als unrichtig, weil im Prozesskostenhilfeverfahren Gerichtskosten nicht entstanden und außergerichtliche Kosten dem Gegner (§ 118 Abs. 1 S. 4 ZPO nicht zu erstatten sind. Der Kläger hat nämlich nicht nur Prozesskostenhilfe beantragt, sondern zugleich Klage eingereicht. Richtig ist zwar, dass ein als Klage bezeichneter Schriftsatz zunächst nur als ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gemeint sein kann. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn in dem Schriftsatz gebeten wird, "vorab" über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden, oder wenn die Klagebegründung in anderer Weise klarstellt, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt ist (BGH, FamRZ 2005, 794).
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 WF 155/09
Rechtsfolgen einer Rücknahme eines Ehescheidungsantrages im …
Der Antragsteller hatte aber im Gegensatz zu der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des BGH (MDR 2005, 824 = NJW-RR 2005, 1015 unter Verweis auf BGH NJW 2004, 1530; vgl. auch: OLGR Koblenz 2009, 462; OLGR Brandenburg 2009, 507; OLGR Jena 2007, 565; OLG Hamm FamRZ 2005, 1185; OLGR Schleswig 2003, 445; OLGR Köln 2003, 68) nicht bereits einen unbedingten Antrag auf Scheidung eingereicht, sondern diesen von der vorherigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht. - AG Brandenburg, 12.07.2010 - 31 C 321/09
Räumung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Räumungsklage
Nimmt eine Klägerin die Klage zurück, begibt sie sich nämlich in der Regel freiwillig in die Rolle des Unterlegenen (BGH, NJW 2004, Seiten 223 f. = Das Grundeigentum 2004, Seiten 106 f.; BGH, NJW-RR 1995, Seite 495; OLG Jena, FamRZ 2007, Seiten 1107 f. = OLG-Report 2007, Seiten 565 f. = NJ 2007, Seiten 371 f. = MDR 2007, Seiten 1225 f.).Die Klägerseite kann die bisherige Kostenautomatik dem entsprechend vermeiden, wenn - wie auch hier - der Anlass zur Klageerhebung vor Rechtshängigkeit weggefallen ist und sie daraufhin ihre Klage unverzüglich zurücknimmt (…BT-Drucksache 14/4722, S. 81; OLG Jena, FamRZ 2007, Seiten 1107 f. = OLG-Report 2007, Seiten 565 f. = NJ 2007, Seiten 371 f. = MDR 2007, Seiten 1225 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 57/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
GKG § 41 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 41 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; GKG § 63 Abs. 3 S. 2; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 3
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG §§ 41, 53; ZPO § 3
Gebührenstreitwert für einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes
- Wolters Kluwer
Gebührenstreitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; Anspruch auf die vorübergehende Wiedereinräumung des Besitzes an einer Pachtsache; Heranziehung des Mietzinses oder Pachtzinses zur Feststellung des Nutzungsinteresses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gegenstandswert für Wiedereinräumung des Besitzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gebührenstreitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Wiedereinräumung des Besitzes (IMR 2007, 1118)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 28.08.2006 - 2 O 241/06
- OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 57/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1225
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 14.08.2006 - 3 W 78/06
Streitwertfestsetzung beim Entzug einer Mietsache
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 57/06
In einem solchen Fall liegt in dem Entzug oder der Störung des Besitzes die gleichzeitige Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauches und damit die Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht (vgl. OLGR Rostock 2006, 1004).
- LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
Zwar wird in diesem Zusammenhang regelmäßig eine Bruchteilsbewertung zwischen einem Drittel (vgl. etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. April 2007 - 3 W 57/06, Rn. 5; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 03. Februar 2014 - 5 W 4/14, Rn. 13; OLG Dresden…, Beschluss vom 14. August 2023 - 22 W 443/22, Rn. 25, jew. zit. nach juris) und der Hälfte (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 24. April 2008 - 15 W 22/08, Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 05. September 2008 - 2 W 22/08, Rn. 12, jew. zit. nach juris) des Hauptsachestreitwertes vorgenommen, wenn aber die beabsichtigte einstweilige Verfügung der Verwirklichung des Hauptsachebegehrens zumindest nahe kommt (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12. September 2011 - 101 W 1/11, Rn. 9; unter Betonung des Befriedigungsinteresses auch OLG München…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 7 U 1079/18, Rn. 63; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 01. Februar 2021 - 6 W 55/20 , Rn. 7 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 21. Juli 2022 - 10 U 65/22, Rn. 134, jew. zit. nach juris), ist ein Abschlag indes nicht obligat.
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