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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 20.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,780
BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07 (https://dejure.org/2007,780)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2007 - III ZR 13/07 (https://dejure.org/2007,780)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - III ZR 13/07 (https://dejure.org/2007,780)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    BNotO § 19; BeurkG § 17; GmbHG § 56

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BNotO § 19; ; BeurkG § 17; ; GmbHG § 56

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19; BeurkG § 17; GmbHG § 56
    Belehrungspflicht des Notars über Differenzhaftung bei Anhaltspunkten für überhöhte Bewertung einer Sacheinlage (hier: Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Stammeinlagen)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung eines Notars bei fehlendem Hinweis auf die Gefahr einer Differenzhaftung des Übernehmers; Umfang der Belehrungspflicht eines Notars; Darlehensrückzahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft; Aufklärungspflicht über die Vollwertigkeit einer ...

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht des Notars bei Stammkapitalerhöhung durch Sacheinlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19; BeurkG § 17; GmbHG § 56
    Aufklärungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich der Differenzhaftung des Übernehmers einer erhöhten Stammeinlage durch Sacheinlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Hinweispflicht auf Gefahr einer Differenzhaftung des Übernehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 19; BeurkG § 17; GmbHG § 56
    Belehrungspflicht des Notars über Differenzhaftung bei Anhaltspunkten für überhöhte Bewertung einer Sacheinlage (hier: Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Stammeinlagen)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Notare müssen GmbH-Gesellschafter bei Sachkapitalerhöhung auf Gefahr der Differenzhaftung hinweisen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Belehrungspflicht des Notars bei Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH mit Sacheinlagen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Notare müssen GmbH-Gesellschafter gegebenenfalls auf die Gefahr einer Differenzhaftung des Übernehmers hinweisen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Differenzhaftung des Übernehmers bei Stammkapitalerhöhung der GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3566
  • ZIP 2007, 2126
  • MDR 2008, 51
  • DNotZ 2008, 376
  • VersR 2008, 227
  • WM 2007, 2162
  • BB 2007, 2540
  • DB 2007, 2477
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95

    Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07
    Wenn die Gesellschafter einer GmbH einen Beschluss zur Kapitalerhöhung fassen und Gesellschafterdarlehen in Stammeinlagen umwandeln wollten, bestehe für den Notar im Regelfall Anlass, die Vollwertigkeit der Darlehensrückzahlungsansprüche zu klären und die Beteiligten darüber zu belehren, dass bei einer unterkapitalisierten GmbH eine Nachschlusspflicht wegen der übernommenen neuen Stammeinlagen auf die Gesellschafter zukommen könne (Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95 - NJW 1996, 524, 525).

    Lässt sich dies und damit eine unzutreffende Erfassung des Sachverhalts oder des Willens der Beteiligten nicht ausschließen, dann muss der Notar nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BeurkG entsprechende Fragen stellen (BGH, Urteil vom 16. November 1995, aaO, m.w.N.).

    Auf der anderen Seite muss der Notar jedoch, wie in dem mehrfach angeführten Urteil vom 16. November 1995 (aaO) betont, damit rechnen, dass von den Beteiligten entscheidende Umstände nicht erkannt und rechtliche Begriffe falsch verstanden werden.

  • OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06

    Belehrungspflicht des Notars bei Umwandlung von Gesellschafterdarlehn in …

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07
    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Dezember 2006 - 11 U 15/06 - wird zurückgewiesen.

    Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG-Report 2007, 165 = RNotZ 2007, 115) hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91

    Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07
    Der Notar ist zu einer wirtschaftlichen Beratung zwar nicht verpflichtet und darf sich überdies auf die tatsächlichen Angaben der Beteiligten in der Regel verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - IX ZR 24/90 - NJW 1991, 1346, 1347; Urteil vom 5. November 1992 - IX ZR 260/91 - NJW 1993, 729, 730;… Ganter in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, Rn. 1084 ff.).
  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

    Auszug aus BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07
    Der Notar ist zu einer wirtschaftlichen Beratung zwar nicht verpflichtet und darf sich überdies auf die tatsächlichen Angaben der Beteiligten in der Regel verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1991 - IX ZR 24/90 - NJW 1991, 1346, 1347; Urteil vom 5. November 1992 - IX ZR 260/91 - NJW 1993, 729, 730;… Ganter in Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, Rn. 1084 ff.).
  • BGH, 24.04.2008 - III ZR 223/06

    Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

    Lässt sich dies und damit eine unzutreffende Erfassung des Sachverhalts oder des Willens der Beteiligten nicht ausschließen, dann muss der Notar entsprechende Fragen stellen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 BeurkG; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95 - NJW 1996, 524, 525 = DStR 1996, 273 m. Anm. Goette = DNotZ 1996, 572 m. Anm. Rinsche und Kanzleiter; Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 13/07 - NJW 2007, 3566, 3567 = DStR 2007, 2124 m. Anm. Goette = GmbHR 2007, 1331 m. Anm. Wachter; dazu ferner Volmer, EWiR 2007, 753).

    Dem hat sich der erkennende Senat hinsichtlich einer Sachkapitalerhöhung für den Rechtsbegriff des "eigenkapitalersetzenden Darlehens" und allgemein für die Frage, ob eine einzubringende Gesellschafterforderung gegen die GmbH "vollwertig" sei, angeschlossen (Beschluss vom 2. Oktober 2007 aaO).

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 272/09

    Notarhaftung: Amtspflicht des Notars zu einer Nachfrage bei den …

    Er muss bei der Erforschung des Willens unter anderem bedenken, dass die Beteiligten möglicherweise entscheidende Gesichtspunkte übersehen, auf die es für das Rechtsgeschäft ankommen kann (…z.B. Senatsurteil vom 24. April 2008 - III ZR 223/06, WM 2008, 1318 Rn. 12; Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 13/07.

    NJW 2007, 3566 Rn. 9, 12; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95, NJW 1996, 524, 525 und vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91, WM 1992, 1662, 1665), wobei er allerdings nicht "ins Blaue hinein" nachzufragen braucht (BGH…, Urteil vom 16. November 1995 aaO; vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 12/94, NJW 1995, 330, 331 …und vom 9. Juli 1992 aaO).

  • BGH, 10.07.2008 - III ZR 292/07

    Anforderungen auf die Risikoaufklärung durch den Notar bei Einschaltung des …

    Lässt sich ein mangelndes oder unzutreffendes Verständnis und eine unzutreffende Erfassung des Sachverhalts oder des Willens der Beteiligten nicht ausschließen, muss der Notar entsprechende Fragen stellen (BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95 - NJW 1995, 524, 525; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 13/07 - NJW 2007, 3566, 3567 und Senatsurteil vom 24. April 2008 - III ZR 223/06 - DB 2008, 1316, 1317;… Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Rn. 466, 468).
  • BGH, 10.07.2008 - III ZR 293/07

    Anforderungen auf die Risikoaufklärung durch den Notar bei Einschaltung des …

    Lässt sich ein mangelndes oder unzutreffendes Verständnis und eine unzutreffende Erfassung des Sachverhalts oder des Willens der Beteiligten nicht ausschließen, muss der Notar entsprechende Fragen stellen (BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95 - NJW 1995, 524, 525; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2007 - III ZR 13/07 - NJW 2007, 3566, 3567 und Senatsurteil vom 24. April 2008 - III ZR 223/06 - DB 2008, 1316, 1317;… Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Rn. 466, 468).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 20 W 369/10

    Haftung des Urkundsbeteiligten als Veranlasser im Sinne von § 2 KostO

    Dabei darf er aber regelmäßig die Angaben der Beteiligten zugrunde legen, es sei denn, er hat Anhaltspunkte dafür, dass sie als Tatsachen vorgetragene rechtliche Begriffe falsch verstanden haben (vgl. BayObLGZ 2005, 278; vgl. auch BGH ZIP 2007, 2126, je zitiert nach juris; Senat, Senat, Beschluss vom 24.03.2011, 20 W 55/08).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 55/08

    Notarkosten: Verstoß gegen Zitiergebot nach § 154 II KostO

    Dabei darf er aber regelmäßig die Angaben der Beteiligten zugrunde legen, es sei denn, er hat Anhaltspunkte dafür, dass sie als Tatsachen vorgetragene rechtliche Begriffe falsch verstanden haben (vgl. BayObLGZ 2005, 278; vgl. auch BGH ZIP 2007, 2126, je zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6765
OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07 (https://dejure.org/2007,6765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2007 - 2 WF 51/07 (https://dejure.org/2007,6765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 2 WF 51/07 (https://dejure.org/2007,6765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121
    Beiordnung eines auswärtigen, am Wohnort der vertretenen Partei ansässigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beiordnung eines gerichtsfremden Beistands in einem Prozesskostenhilfeverfahren ohne die Beschränkung "zu den Bedingungen eines hier ansässigen Rechtsanwalts"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht ortsansässigen Anwalts; Voraussetzungen für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 51
  • FamRZ 2008, 163
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).

    Einem Antragsteller ist daher bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Regel der von ihm gewählte, an seinem Wohnort ansässige Rechtsanwalt beizuordnen, wenn es sich nicht um einen einfach gelagerten Rechtsstreit handelt, der die ausschließlich schriftliche Information eines Prozessbevollmächtigten am Ort des Prozessgerichts zulässt (OLG Karlsruhe - 17. Senat - NJW 2005, 2718; weitergehend OLG Karlsruhe - 20. Senat - FamRZ 2004, 1298).

    Eine Beschränkung der Reisekosten bis zur Höhe der Mehrkosten für eine Beiordnung eines Verkehrsanwalts ist hier nicht geboten (siehe hierzu OLG Karlsruhe - 17. Zivilsenat - NJW 2005, 2718), da eine Partei hier vernünftigerweise nicht mit übersteigenden Mehrkosten rechnen muss.

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).

    Zwar enthält der Beiordnungsantrag ohne abweichende Erklärung grundsätzlich ein konkludentes Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechende Einschränkung der Beiordnung (BGH NJW 2006, 3783).

    Ein auswärtiger Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (§ 123 Abs. 3 ZPO, BGH NJW 2004, 2749; BGH NJW 2006, 3783).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2002 (MDR 2003, 233) ist die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohnsitzes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende Partei im Regelfall eine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Maßnahme i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. ZPO.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Ein auswärtiger Rechtsanwalt kann grundsätzlich nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (§ 123 Abs. 3 ZPO, BGH NJW 2004, 2749; BGH NJW 2006, 3783).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (…so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (…so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (…so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 7 WF 92/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2007 - 16 WF 40/07

    Prozesskostenhilfe; Umgangsrecht: Beschwerderecht bei einer Beiordnung "zu den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers ist auch beschwerdebefugt, denn er ist durch die Einschränkung auf die Vergütungsansprüche eines ortsansässigen Anwalts beschwert (BGH NJW 2006, 3783; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2007 -16 WF 40/07- veröffentlicht in juris; BAG NJW 2005, 3085;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 127 Rdn. 19; a.A OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1613).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 20 WF 178/02

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines Verkehrsanwalts in einfachen Sachen

  • OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06

    Anspruch auf Beiordnung ohne den Zusatz der Beiordnung zu den kostenrechtlichen …

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