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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1016
BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07 (https://dejure.org/2008,1016)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2008 - XII ZB 189/07 (https://dejure.org/2008,1016)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2008 - XII ZB 189/07 (https://dejure.org/2008,1016)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 233

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 233 Fb; ; ZPO § 233 Fd

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels trotz Fristversäumung aufgrund Nichtbefolgung einer Einzelanweisung durch eine Kanzleiangestellte; Zurechnung des Verhaltens von einer mit der Führung eines Fristenkalenders betrauten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Versäumte Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; mündlich erteilte Einzelanweisung an Kanzleiangestellte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache; Nichtbefolgung einer Einzelanweisung durch eine Kanzleiangestellte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergessene Eintragung in den Fristenkalender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Büroorganisation - Klare Worte des Anwalts reichen aus

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Vertrauen auf Befolgung von Weisungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Büroorganisation - Klare Worte des Anwalts reichen aus

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Befolgung von Weisungen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Vertrauen auf Befolgung von Weisungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2589
  • MDR 2008, 814
  • FamRZ 2008, 1338
  • VersR 2009, 1139
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Er ist deshalb im allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711 m.N.).

    Betrifft die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung (etwa im Drange der übrigen Geschäfte, vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430, 1431) in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711 und vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03 - NJW 2004, 688, 689 m.N.).

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts genügt in einem solchen Fall aber die klare und präzise Anweisung, die genannte Begründungsfrist sofort einzutragen, zumal hier die weitere allgemeine Büroanweisung bestand, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711, 1712, vom 15. November 2007 - IX ZB 219/06 - NJW 2008, 526, 527…, vom 4. April 2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430, 1431 und Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 2778, 1723 unter Rz. 8).

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Betrifft die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung (etwa im Drange der übrigen Geschäfte, vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430, 1431) in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711 und vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03 - NJW 2004, 688, 689 m.N.).

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts genügt in einem solchen Fall aber die klare und präzise Anweisung, die genannte Begründungsfrist sofort einzutragen, zumal hier die weitere allgemeine Büroanweisung bestand, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711, 1712, vom 15. November 2007 - IX ZB 219/06 - NJW 2008, 526, 527, vom 4. April 2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430, 1431 und Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 2778, 1723 unter Rz. 8).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Vereitelung wirkungsvollen Rechtsschutzes - Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Betrifft die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung (etwa im Drange der übrigen Geschäfte, vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430, 1431) in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711 und vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03 - NJW 2004, 688, 689 m.N.).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts genügt in einem solchen Fall aber die klare und präzise Anweisung, die genannte Begründungsfrist sofort einzutragen, zumal hier die weitere allgemeine Büroanweisung bestand, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - FamRZ 2004, 1711, 1712, vom 15. November 2007 - IX ZB 219/06 - NJW 2008, 526, 527, vom 4. April 2007 - III ZB 85/06 - NJW-RR 2007, 1430, 1431 und Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 2778, 1723 unter Rz. 8).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07
    Nur wenn sie ihm in dieser Zeit oder jedenfalls vor Ablauf der Begründungsfrist zusammen mit der Handakte zum Entwurf der Beschwerdebegründung vorgelegt worden wären, hätte er den Ablauf der Begründungsfrist und deren zutreffende Eintragung auf der Handakte sogleich selbständig überprüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZB 40/02 - FamRZ 2003, 369, 370 m.N.).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 219/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der …

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf …

  • BGH, 29.04.1998 - XII ZB 140/95

    Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …

  • BGH, 22.01.1997 - XII ZB 195/96

    Fristwahrende Prozesshandlungen - Anwalt - Vertrauen auf Handakte - Zuverlässige …

  • BGH, 17.06.1998 - VIII ZB 14/98

    Verschulden bei Mißachtung einer Einzelweisung des Rechtsanwalts

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …

    Wenn das Berufungsgericht der Klägerin auf der Grundlage des neuen Rechts lediglich ein fiktives Einkommen aus halbschichtiger Erwerbstätigkeit zugerechnet hat, bleibt auch dies hinter der Rechtsprechung des Senats zurück (BGHZ 177, 272, 275 = FamRZ 2008, 1338).
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …

    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend zu vergewissern, ob eine erteilte Weisung auch ausgeführt worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07, NJW 2008, 2589 Rn. 12;… Beschluss vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, NJW-RR 2004, 1361, 1362, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Betrifft die Einzelanweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Absendung eines Fristverlängerungsantrags zur Wahrung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen worden sein oder werden, dass die Anweisung nicht in Vergessenheit gerät und die Absendung unterbleibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 12;… Beschluss vom 15. Mai 2012 - VI ZB 27/11, NJW-RR 2013, 179 Rn. 12;… Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07, aaO Rn. 13 m.w.N.).

    Hierzu genügt es regelmäßig, wenn die Anweisung hinreichend klar und präzise ist und das Büropersonal aufgefordert wird, den Auftrag sofort vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08, FamRZ 2009, 1132 Rn. 20; Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07, aaO Rn. 14;… Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 219/06, NJW 2008, 526 Rn. 12).

  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 446/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei …

    Er ist deshalb im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 mwN und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 12 mwN).

    Betrifft die Anweisung indessen einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung - etwa im Drang der übrigen Geschäfte - in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 mwN und vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 13 mwN).

    Durch eine klare und präzise Anweisung im Einzelfall, die Rechtsmittelbegründungsfrist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen, wird in diesen Fällen eine ausreichende Vorkehrung getroffen, insbesondere dann, wenn weiter eine allgemeine Büroanweisung besteht, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 13 f. mwN).

    Im Gegensatz zu dem vom Senat bereits entschiedenen Fall (Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 13 f. mwN) ist hier auch keine klare und präzise mündliche Anweisung im Einzelfall vorgetragen, die Berufungsbegründungsfrist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren.

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1857
BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 (https://dejure.org/2008,1857)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 (https://dejure.org/2008,1857)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2008 - VIII ZB 58/06 (https://dejure.org/2008,1857)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 519 ZPO
    Vervollständigung der Berufungsschrift durch Drittunterlagen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - BGH klärt, bis zu welchem Zeitpunkt die Formalien stimmen müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1161
  • MDR 2008, 814
  • NZM 2008, 684
  • AnwBl 2008, 637
  • AnwBl Online 2008, 130
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

    Auszug aus BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06
    Die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung können nach dem auf dem Rechtsstaatsprinzip beruhenden Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (BVerfGE 74, 228, 234) nicht von der internen Organisation des Berufungsgerichts abhängen.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 14/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06
    Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelparteien nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses, also danach, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befassten Gericht eröffnet, zur Erzielung eines auch weiterhin geordneten Verfahrensablaufs aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Person des Rechtsmittelführers, zweifelsfrei erkennbar sein müssen (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2005 - VIII ZB 30/05, www.bundesgerichtshof.de, unter II 1; zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06, WM 2007, 233 = NJW-RR 2007, 413, unter II 2 a; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903, unter II 2 a, jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift; …

    Auszug aus BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06
    Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelparteien nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses, also danach, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befassten Gericht eröffnet, zur Erzielung eines auch weiterhin geordneten Verfahrensablaufs aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Person des Rechtsmittelführers, zweifelsfrei erkennbar sein müssen (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2005 - VIII ZB 30/05, www.bundesgerichtshof.de, unter II 1; zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06, WM 2007, 233 = NJW-RR 2007, 413, unter II 2 a; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903, unter II 2 a, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2005 - VIII ZB 30/05

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06
    Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelparteien nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses, also danach, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befassten Gericht eröffnet, zur Erzielung eines auch weiterhin geordneten Verfahrensablaufs aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die Person des Rechtsmittelführers, zweifelsfrei erkennbar sein müssen (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2005 - VIII ZB 30/05, www.bundesgerichtshof.de, unter II 1; zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 14/06, WM 2007, 233 = NJW-RR 2007, 413, unter II 2 a; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903, unter II 2 a, jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21

    Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität

    Auch soweit die Beklagte nunmehr anführt, eine Erkennbarkeit des angegriffenen Urteils ergebe sich jedenfalls mithilfe der Berufungsschrift der klagenden Partei, und damit unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2008, VIII ZB 58/06, auf ein Zusammenspiel dieser beiden Berufungen abstellt, dringt sie mit diesem Argument nicht durch.

    Denn die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung können nach dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht von der internen Organisation des Berufungsgerichts abhängen (BGH, Beschluss vom 09.04.2008, VIII ZB 58/06, NJW-RR 2008, 1161, zitiert nach beck-online).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Das bedeutet jedoch nicht, dass die erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers ausschließlich durch dessen ausdrückliche Bezeichnung zu erzielen wäre; sie kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und aus etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (vgl. BGH 29. Juni 1956 - V ZB 20/56 - BGHZ 21, 169, 173; 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - AP ZPO § 518 Nr. 68; zuletzt 9. April 2008 - VIII ZB 58/06 -).

    Der zugrunde liegende Zweck besteht darin, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befassten Gericht eröffnet, zur Erzielung eines auch weiterhin geordneten Verfahrensablaufs aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens, insbesondere die des Rechtsmittelführers, zweifelsfrei erkennbar sein müssen (…BGH 29. Juni 1956 - V ZB 20/56 - aaO;… 7. November 1995 - VI ZB 12/95 - aaO; 9. April 2008 - VIII ZB 58/06 -).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …

    Zwar sind ebenso wie an die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers (BGH, Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZB 58/06, NJW-RR 2008, 1161 Rn. 5) grundsätzlich strenge Anforderungen an die Erklärung zu stellen, für welchen der Rechtsmittelführer die Revision begründet wird.
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