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Weitere Entscheidungen unten: OLG Bremen, 12.01.2011 | OLG Hamm, 29.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11400
OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10 (https://dejure.org/2011,11400)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.01.2011 - 2 W 125/10 (https://dejure.org/2011,11400)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 2 W 125/10 (https://dejure.org/2011,11400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 247 Abs. 1 AktG; § 3 ZPO; § 48 Abs. 1 GKG
    Streitwert bei der Klage eines Kommanditisten einer Publikums-KG gegen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3; AktG § 247 Abs. 1
    Streitwert der Klage eines Kommanditisten einer Publikums-KG gegen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Beschlussmängel, Kommanditist, Publikumspersonengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert der Klage eines Kommanditisten einer Publikums-KG gegen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 628
  • NZG 2011, 312
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92

    Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Nach der herrschenden Meinung wird § 247 Abs. 1 AktG auch auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH analog angewendet (siehe BGH NJW-RR 1999, 1485; OLG München, Beschluss v. 18.12.07, 7 W 1875/07 BeckRS 2008, 25354), während der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung dieser Norm auf das Vereinsrecht ebenso abgelehnt hat wie bei Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209f. zum Vereinsrecht und NJW-RR 2002, 823 zur KG).

    Dabei hatte der Gesetzgeber vor allem die Absicht, Kleinaktionäre mit möglicherweise nicht mehr als einer einzigen Aktie davon abzuhalten, mutwillig ohne echtes eigenes wirtschaftliches Interesse mit geringstmöglichem Kostenrisiko Klagen zu erheben, welche die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft erheblich in Mitleidenschaft ziehen können (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209).

    Vielmehr verkörpert die Vereinsmitgliedschaft im Allgemeinen keinen Anteil am Verbandsvermögen, sondern sichert im Grundsatz allen Mitgliedern die gleichen Rechte gegenüber dem Verein, so dass es im Vereinsrecht keine tatsächliche Grundlage für ein Auseinanderklaffen zwischen sehr geringem wirtschaftlichen Interesse des Klägers und den nachteilig betroffenen wirtschaftlichen Belangen der Gesellschaft gibt (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209).

  • BGH, 21.02.2002 - II ZR 91/00

    Verfahrensrecht - Streitwert der Grundstückswertabwicklung

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Nach der herrschenden Meinung wird § 247 Abs. 1 AktG auch auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH analog angewendet (siehe BGH NJW-RR 1999, 1485; OLG München, Beschluss v. 18.12.07, 7 W 1875/07 BeckRS 2008, 25354), während der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung dieser Norm auf das Vereinsrecht ebenso abgelehnt hat wie bei Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209f. zum Vereinsrecht und NJW-RR 2002, 823 zur KG).

    Einer analogen Anwendung des § 247 Abs. 1 AktG steht auch nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof diese Analogie bei einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft gleichfalls abgelehnt hat (siehe BGH NJW-RR 2002, 823).

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von …

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Der Bundesgerichtshof lässt aber eine hiervon abweichende Satzungsbestimmung der Gesellschaft zu und hat in einem der hier im KG-Vertrag getroffenen Schiedsabrede sehr nahe kommenden Schiedsvertrag die konkludente Satzungsbestimmung gesehen, derartige Beschlussmängelklagen auch gegen die Gesellschaft zu erheben (siehe BGH BB 1999, 1835, 1836 zu II. 2.).
  • BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Nach der herrschenden Meinung wird § 247 Abs. 1 AktG auch auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH analog angewendet (siehe BGH NJW-RR 1999, 1485; OLG München, Beschluss v. 18.12.07, 7 W 1875/07 BeckRS 2008, 25354), während der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung dieser Norm auf das Vereinsrecht ebenso abgelehnt hat wie bei Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209f. zum Vereinsrecht und NJW-RR 2002, 823 zur KG).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82

    Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung bei einer KG - auch wenn es sich um eine Publikumsgesellschaft handelt - Prozesse über die Grundlagen der Gesellschaft, zu denen auch die Wirksamkeit von Gesellschaftsvertragsänderungen gehört, grundsätzlich nur unter den Gesellschaftern auszutragen und nicht zwischen einem Gesellschafter bzw. allen Gesellschaftern und der Gesellschaft selbst, weil letztere keine Dispositionsbefugnis über das Gesellschaftsverhältnis besitzt (siehe OLG Rostock, NZG 2009, 705; BGHZ 85, 350, 353; BGH WM 1983, 785).
  • BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93

    Verletzung des grundrechtlich geschützten Justizgewährleistungsanspruch durch …

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Dieser Streitwert ist einerseits geeignet, mutwilligen Klagen vorzubeugen, und orientiert sich auch an den Interessen der Gesellschaft und der anderen Gesellschafter, wahrt andererseits aber noch den auch im Rahmen des § 247 Abs. 1 AktG zu berücksichtigenden Anspruch des Anlegers, dass ihm der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (siehe BVerfG NJW 1997, 311f. m.w.Nw.).
  • OLG Schleswig, 06.10.2008 - 5 W 51/08

    Streitwert bei Anfechtung von Wahlhandlungen zur Vertreterversammlung einer …

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Dagegen wird wiederum die analoge Anwendung des § 247 Abs. 1 AktG im Genossenschaftsrecht bejaht (siehe OLG Schleswig NZG 2009, 434, 435 m.w.Nw.).
  • OLG Rostock, 30.07.2008 - 1 U 33/08

    Publikums-KG: Grundlage für das Rechtsverhältnis der Gesellschafter …

    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung bei einer KG - auch wenn es sich um eine Publikumsgesellschaft handelt - Prozesse über die Grundlagen der Gesellschaft, zu denen auch die Wirksamkeit von Gesellschaftsvertragsänderungen gehört, grundsätzlich nur unter den Gesellschaftern auszutragen und nicht zwischen einem Gesellschafter bzw. allen Gesellschaftern und der Gesellschaft selbst, weil letztere keine Dispositionsbefugnis über das Gesellschaftsverhältnis besitzt (siehe OLG Rostock, NZG 2009, 705; BGHZ 85, 350, 353; BGH WM 1983, 785).
  • OLG München, 18.12.2007 - 7 W 1875/07
    Auszug aus OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
    Nach der herrschenden Meinung wird § 247 Abs. 1 AktG auch auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH analog angewendet (siehe BGH NJW-RR 1999, 1485; OLG München, Beschluss v. 18.12.07, 7 W 1875/07 BeckRS 2008, 25354), während der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung dieser Norm auf das Vereinsrecht ebenso abgelehnt hat wie bei Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209f. zum Vereinsrecht und NJW-RR 2002, 823 zur KG).
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dejure.org Übersicht OLG Bremen

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13541
OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10 (https://dejure.org/2011,13541)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4 UF 123/10 (https://dejure.org/2011,13541)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4 UF 123/10 (https://dejure.org/2011,13541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 117 ZPO; §§ 76, 113 Abs. 1, 64 Abs. 1 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde, Zuständigkeit des Ausgangsgerichts

  • rechtsportal.de

    Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bei dem Ausgangsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bei dem Ausgangsgericht

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 63 F 1318/10
  • OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2146
  • MDR 2011, 628
  • FamRZ 2011, 913
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10
    Der Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente indiziert zwar, dass der Betroffene krank ist, führt aber nicht zwingend zur Annahme der unterhaltsrechtlichen Erwerbsunfähigkeit (BGH, Urteil vom 22.10.1997, FamRZ 1998, 357, 359;… Mittendorf, in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Auflage 2009, Kap. 6 Rn 367 f.).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10
    Aus der zu § 117 ZPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der der Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren an das Rechtsmittelgericht zu richten ist (BGH, Urteil vom 22.10.1986, NJW 1987, 440, 441), ergibt sich nichts anderes, da die Berufung gemäß § 519 Abs. 1 ZPO anders als die Beschwerde beim Rechtsmittelgericht einzulegen ist.
  • VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02

    Entscheidungszuständigkeit bzw Einlegungszuständigkeit für PKH-Antrag für …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10
    Nach einer anderen Auffassung ist das Ausgangsgericht bis zur Übersendung der Akten an das Rechtsmittelgericht für die Entgegennahme des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zuständig (…Unger, in: Schulte-Bunert/Weinreich, Komm. z. FamFG, 2. Auflage 2010, § 64 FamFG Rn 6;… Götsche, in: Horndasch/Viefhues, Komm. z. FamFG, 2. Auflage 2011, § 76 FamFG Rn 109; Reinken, FuR 2010, 268, 277; vgl. zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2002, NVwZ-RR 2003, 390;… Völker/Zempel, in: Prütting/Gehrlein, Komm. z. ZPO, 2. Auflage 2010, § 117 ZPO Rn 2).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 2/94

    Entscheidung über ein Prozeßkostenhilfegesuch vor Anhängigkeit des Verfahrens zur …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10
    Verfahrensgericht im Sinne dieser Vorschrift ist das Gericht, bei dem das Hauptsacheverfahren zur Zeit der Anbringung des Verfahrenskostenhilfegesuchs anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll (BGH, Beschluss vom 09.03.1994, NJW-RR 1994, 706;… Bork, in: Stein/Jonas, Komm. z. ZPO, 22. Auflage 2004, § 117 ZPO Rn 3;… Geimer, in: Zöller, Komm. z. ZPO, 28. Auflage 2010, § 117 ZPO Rn 1).
  • OLG Bremen, 18.12.2008 - 5 WF 100/08

    Umfang der Anrechnung einer fiktiv angenommenen wöchentlichen Arbeitszeit bei …

    Auszug aus OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10
    und den Erwerbstätigenbonus in Höhe von EUR 350,-*1/7= EUR 50,- zu bereinigen (OLG Bremen, Beschluss v. 18.12.2008, FamRZ 2009, 889;… Viefhues, in: juris-PK BGB, 5. Auflage 2010, § 1603 BGB Rn 35).
  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 700/12

    Beschwerde in Familiensachen nach neuem Recht: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    Rn. 10 Dagegen hat das Oberlandesgericht Bremen die Auffassung vertreten, jedenfalls bis zur Weiterleitung der Verfahrensakten an das Beschwerdegericht könne das Verfahrenskostenhilfegesuch außer bei dem Rechtsmittelgericht auch bei dem Gericht eingereicht werden, dessen Entscheidung angefochten werden soll (OLG Bremen FamRZ 2011, 913).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 UF 48/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Rechtsmittelfrist …

    Auch die Argumentation des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 12.1.2011, 4 UF 123/10, zitiert nach Juris), das Amtsgericht sei der richtige Adressat des Verfahrenskostenhilfeantrags, da dieses die Beschwerde entgegennehmen und die Akte an das Rechtsmittelgericht weiterleiten müsse, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Bremen, 14.04.2011 - 4 UF 163/10

    Adressat für einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine …

    Zwar kann der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde jedenfalls bis zur Weiterleitung der Verfahrensakten an das Beschwerdegericht zur Entscheidung über das Rechtsmittel auch bei dem Gericht eingereicht werden, dessen Entscheidung angefochten werden soll (OLG Bremen, Beschluss vom 12.01.2011, Geschäftsnummer 4 UF 123/10; FamFR 2011, 84 mit weiteren Nachweisen zum Streit über die Empfangszuständigkeit für solche Anträge).
  • OLG Bamberg, 22.08.2011 - 2 UF 154/11

    Unterhaltsverfahren: Zuständiges Gericht bei Einreichung eines …

    Danach kann der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde jedenfalls bis zur Übersendung der Verfahrensakten an das Beschwerdegericht sowohl bei dem Gericht gestellt werden, dessen Entscheidung angefochten werden soll, als auch beim Beschwerdegericht (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 14.4.2011 - 4 UF 163/10 -zitiert nach juris; und Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen Beschluss vom 12.1.2011, 4 UF 123/10, FamRZ 2011, 913).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 7 UF 23/11

    Verfahrenskostenhilfe: Versäumung der Beschwerdefrist durch Einreichung eines …

    Auch die Argumentation des Oberlandesgerichts Hamburg in seinem Beschluss vom 12. Januar 2011 (4 UF 123/10), das Familiengericht sei der richtige Adressat des Verfahrenskostenhilfeantrags, weil dieses die Beschwerde entgegennehmen und die Akten an das Beschwerdegericht weiterleiten müsse, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren wegen Einreichung …

    Der Senat folgt insoweit der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.08.2011 - 2 UF 154/11 - = FamRZ 2011, 913 f.), dass dies für eine beabsichtigte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG dasjenige Gericht ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll.
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dejure.org Übersicht OLG Bremen

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.12.2010 - II-10 WF 181/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17561
OLG Hamm, 29.12.2010 - II-10 WF 181/10 (https://dejure.org/2010,17561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2010 - II-10 WF 181/10 (https://dejure.org/2010,17561)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - II-10 WF 181/10 (https://dejure.org/2010,17561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe, Ablehnung der Beiordnung, Beschwerdebefugnis des Rechtsanwalts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 114, 127 ZPO
    Prozesskostenhilfe, Ablehnung der Beiordnung, Beschwerdebefugnis des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127
    Zulässigkeit der Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 628
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2010 - 10 WF 181/10
    Sein Gebührenanspruch gegen die Partei bleibt ihm erhalten; das Risiko, für anwaltliche Tätigkeit, die er vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine prozesskostenhilfebedürftige Partei leistet, keine Vergütung zu erhalten, liegt bei ihm (vgl. auch BGH NJW 1990, 836; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 462).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1990 - 16 WF 76/90
    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2010 - 10 WF 181/10
    Sein Gebührenanspruch gegen die Partei bleibt ihm erhalten; das Risiko, für anwaltliche Tätigkeit, die er vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine prozesskostenhilfebedürftige Partei leistet, keine Vergütung zu erhalten, liegt bei ihm (vgl. auch BGH NJW 1990, 836; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 462).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2026 - L 7 SO 1945/24
    Das Risiko, für anwaltliche Tätigkeit, die er vor Bewilligung der PKH für eine prozesskostenhilfebedürftige Partei leistet, keine Vergütung zu erhalten, liegt aber bei ihm (OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2010 - 10 WF 181/10 -, juris, Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R. …

    Durch die Versagung der Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwaltes ist nicht letzter, sondern allein der Verfahrensbeteiligte selbst beschwert und daher gegen einen entsprechenden Beschluß beschwerdeberechtigt (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 30. Dezember 2011 - 10 WF 393/11 - juris = BeckRS 2012, 00827; OLG Hamm, Beschluß vom 29. Dezember 2010 - 10 WF 181/10 - FamRZ 2011, 1163 = MDR 2011, 628 f .; OLG Frankfurt, Beschluß vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.;… LAG München aaO;… Zöller29-Geimer, ZPO § 127 Rz. 14).
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