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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.09.2012 - 7 WF 91/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27867
OLG Hamburg, 13.09.2012 - 7 WF 91/12 (https://dejure.org/2012,27867)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2012 - 7 WF 91/12 (https://dejure.org/2012,27867)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2012 - 7 WF 91/12 (https://dejure.org/2012,27867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen: Nichtberücksichtigung von zweifelsfrei nicht während der Ehezeit erworbenen Anrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 50 Abs. 3
    Berücksichtigung von nicht auszugleichenden Anrechten bei der Bemessung des Verfahrenswerts für den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von nicht auszugleichenden Anrechten bei der Bemessung des Verfahrenswerts für den Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1229
  • FamRZ 2013, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 05.07.2011 - 7 WF 646/11

    Verfahrenswert des Versorgungsausgleichsverfahrens: Berücksichtigung von nicht …

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 7 WF 91/12
    Keiner Erörterung bedarf daher die Frage, ob der in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung zu folgen ist, wonach (etwa im Wege einer teleologischen Reduktion des Gesetzeswortlautes) Anrechte, deren Einbeziehung in der Versorgungsausgleich von vornherein deswegen nicht in Betracht kommt, weil während der Ehezeit keine Anwartschaften erworben worden sind, ohnehin schon nach § 50 Abs. 1 FamGKG bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen sein sollen (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss v. 5.7. 2011, Az. 7 WF 646/11; OLG Naumburg, Beschluss v. 20.9. 2011, 8 WF 229/11).
  • OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 229/11

    Bestimmung des Verfahrenswerts in Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2012 - 7 WF 91/12
    Keiner Erörterung bedarf daher die Frage, ob der in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung zu folgen ist, wonach (etwa im Wege einer teleologischen Reduktion des Gesetzeswortlautes) Anrechte, deren Einbeziehung in der Versorgungsausgleich von vornherein deswegen nicht in Betracht kommt, weil während der Ehezeit keine Anwartschaften erworben worden sind, ohnehin schon nach § 50 Abs. 1 FamGKG bei der Wertbemessung nicht zu berücksichtigen sein sollen (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss v. 5.7. 2011, Az. 7 WF 646/11; OLG Naumburg, Beschluss v. 20.9. 2011, 8 WF 229/11).
  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 13 UF 737/13

    Scheidungsverbundverfahren: Abtrennung wegen einer zu einer unzumutbaren Härte …

    Rn. 58 Da sich häufig erst nach Einholung der Auskunft bei dem jeweiligen Versorgungsträger herausstellt, ob ein Anrecht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist oder nicht, sind für die Wertberechnung hingegen auch solche Anrechte zu berücksichtigen, die nach Einholung der Auskunft grundsätzlich überhaupt für den Versorgungsausgleich in Betracht kommen, unabhängig davon, ob im Folgenden ein Ausgleich stattfindet oder nicht (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 24.07.2013 - 7 WF 670/13 - nicht veröffentlicht und OLG Koblenz AGS 2011, 456 sowie OLG Brandenburg Beschluss vom 14.06.2011 - 10 UF 249/10 - juris und OLG Hamburg, MDR 2012, 1229).

    Rn. 59 Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man über die Vorschrift des § 50 Abs. 3 FamGKG, wenn man eine teleologische Reduktion ablehnt, nachdem nach dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages (…vgl. BT-Dr. 16/11 903, S. 61) die Formulierung des § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. FamGKG von "für jedes auszugleichende Anrecht" in der ursprünglichen Gesetzesvorlage geändert wurde in "für jedes Anrecht" (vgl. OLG Hamburg, MDR 2012, 1229 und OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 227).

  • OLG Frankfurt, 03.04.2017 - 5 WF 45/17

    Bemessung Verfahrenswert nach § 50 FamGKG

    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht sind Anrechte, bei denen die vom Familiengericht eingeholte Auskunft des Versorgungsträgers ergibt, dass überhaupt kein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht besteht oder ein Anrecht jedenfalls nicht innerhalb der Ehezeit erworben wurde, bei § 50 Abs. 1 FamGKG nicht miteinzubeziehen, weil eine Berücksichtigung eines Anrechts bei der Wertbestimmung voraussetzt, dass die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich zumindest in Betracht kommt und eine Entscheidung hierüber ergeht (OLG Bamberg FamRZ 2016, 657 = BeckRS 2015, 19409; OLG Karlsruhe NJW-RR 2014, 68 [OLG Karlsruhe 16.09.2013 - 5 WF 66/13] ; OLG Celle NJW-Spezial 2012, 59; OLG Hamburg BeckRS 2012, 19973 = FuR 2013, 173; OLG Koblenz AGS 2011, 456; OLG Stuttgart NJW 2010, 2221;… BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 18. Ed 2017, "Versorgungsausgleichssachen" Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21703
OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12 (https://dejure.org/2012,21703)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2012 - 11 WF 1138/12 (https://dejure.org/2012,21703)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 11 WF 1138/12 (https://dejure.org/2012,21703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vergütung des für mehrere Kindschaftssachen bestellten Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Scheidungsverbundverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lediglich eine Pauschalvergütung für Verfahrensbeistand in familienrechtlichem Verbundverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes für ein minderjähriges Kind im Scheidungsverbundverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3735
  • MDR 2012, 1229
  • FamRZ 2013, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …

    Auszug aus OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12
    Im Gegenzug wird die Pauschalvergütung auch dann nicht beschränkt, wenn ein Verfahrensbeistand in unkomplizierten Angelegenheiten nur in sehr eingeschränktem Umfang tätig werden muss (vgl. BGH NJW 2010, 3449 = FamRZ 2010, 1896).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 478/10

    Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei Tätigkeit im …

    Auszug aus OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12
    Im Hinblick darauf hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofs in zwei Beschlüssen vom 17.11.2010 - XII ZB 478/10 (NJW 2011, 455 = FamRZ 2011, 199) und 19.01.2011 - XII ZB 486/10 (NJW 2011, 1451 = FamRZ 2011, 467) für Verfahrensbeistände, die im Hauptsacheverfahren einerseits und im Eilverfahren andererseits bzw. in einem Sorgerechtsverfahren und parallel dazu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für ein minderjähriges Kind bestellt worden waren, jeweils einen Anspruch auf eine gesonderte Vergütungspauschale bejaht, wobei eine Anrechnung nicht stattfinden soll.
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 486/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Parallele Bestellung in …

    Auszug aus OLG München, 30.07.2012 - 11 WF 1138/12
    Im Hinblick darauf hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofs in zwei Beschlüssen vom 17.11.2010 - XII ZB 478/10 (NJW 2011, 455 = FamRZ 2011, 199) und 19.01.2011 - XII ZB 486/10 (NJW 2011, 1451 = FamRZ 2011, 467) für Verfahrensbeistände, die im Hauptsacheverfahren einerseits und im Eilverfahren andererseits bzw. in einem Sorgerechtsverfahren und parallel dazu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für ein minderjähriges Kind bestellt worden waren, jeweils einen Anspruch auf eine gesonderte Vergütungspauschale bejaht, wobei eine Anrechnung nicht stattfinden soll.
  • OLG München, 22.02.2013 - 11 WF 250/13

    Vergütung des in zwei Kindschaftsverfahren bestellten Verfahrensbeistandes nach …

    (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 30.07.2012 - 11 WF 1138/12 infolge des BGH-Beschlusses vom 01.08.2012 - XII ZB 456/11.).

    Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg, insbesondere weil angesichts des BGH-Beschlusses vom 01.08.2012 - XII ZB 456/11, = NJW 2012, 3100 , der vom Bezirksrevisor herangezogene Senatsbeschluss vom 30.07.2012 - 11 WF 1138/12, = NJW 2012, 3735 , nicht mehr aufrecht erhalten werden kann:.

    Soweit der Senat - zeitlich ganz kurz vor dem BGH-Beschluss vom 01.08.2012 - entschieden hat, innerhalb eines Verbundes von Scheidungs- und Folgesachen gemäß § 137 Abs. 1 , Abs. 3 FamFG könne in einem Verfahren die Pauschalvergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 2, 3 FamFG nur einmal anfallen (Beschl. v. 30.07.2012 - 11 WF 1138/12, = NJW 2012, 3735 m. Anm. Menne FamRB 12, 368), wird daran nicht mehr festgehalten: Es kommt demgemäß nicht darauf an, ob die Gerichts kosten in derartigen Fällen nur einmal anfallen (§ 44 Abs. 1 FamGKG ) oder ob es sich bei Scheidungs- und Folgesachen um "dieselbe Angelegenheit" im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts handelt (§§ 16 Nr. 4, 15 Abs. 2 RVG ;… immerhin orientiert sich die Neuregelung der Vergütung an anwaltlichen Gebühren, vgl. Prütting-Stößer, FamFG , 2009 , § 158 Rn. 30).

  • OLG Köln, 28.11.1985 - 4 WF 313/85
    Aus Art. 6 GG als unmittelbar auf das materielle Recht einwirkende Grundrechtsnorm (BVerfGE 6, 55, 71 f, 76 = FamRZ 1957, 82; 10, 59, 66 = FamRZ 1959, 416; 13, 318, 325 = FamRZ 1962, 107; 22, 93, 98 = FamRZ 1967, 447; 28, 104, 112 = FamRZ 1970, 304; 31, 58, 67 = FamRZ 1971, 414; 55, 114, 126 = FamRZ 1980, 1093, 1095) ist des weiteren zu folgern, daß der an der Ehe festhaltende Ehepartner über die gesetzlich normierten Fälle hinaus (Trennungsunterhalt, Prozeßkostenvorschuß) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Scheidungs- und Trennungswillen des anderen Ehepartners zu unterstützen.
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