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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9907
BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,9907)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2012 - V ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,9907)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2012 - V ZR 161/11 (https://dejure.org/2012,9907)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung eines Altbaus; Beschlusskompetenz bezüglich der Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Eigentümer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 5 Nr 1 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 5 WoEigG
    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung eines Altbaus; Beschlusskompetenz bezüglich der Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Eigentümer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21
    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Winterdienst in der Wohnungseigentumsanlage nur einstimmig festlegbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verpflichtung von einzelnen Wohnungseigentümer zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht im Wechsel durch Mehrheitsbeschluss bzw. Vereinbarung; Vorliegen einer Ermesssensentscheidung bzgl. der Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans für die ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Pflicht der Eigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Sanierungsplans bei ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Einzelbaumaßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer von Sondereigentum haben bei Instandsetzungsmaßnahmen einen Spielraum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Räum- und Streupflicht in Weganlage - Übertragung per Mehrheitsbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 5
    Ermessen der Wohnungseigentümer bei Sanierung; Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zum Winterdienst nur durch Vereinbarung; Streupflicht; Sanierung in Einzelschritten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 1, 5
    Begründung einer Verpflichtung von einzelnen Wohnungseigentümer zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht im Wechsel durch Mehrheitsbeschluss bzw. Vereinbarung; Vorliegen einer Ermesssensentscheidung bzgl. der Erstellung eines mehrjährigen Sanierungsplans für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung und Streupflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Räum- und Streupflichten der Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sanierungsbedürftiges Wohnungseigentum

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sanierungsplan oder Einzelmaßnahmen und der Beschluss zur Räum- und Streupflicht

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Räum- und Streupflicht bei Wohnungseigentumsanlage - Übertragung per Mehrheitsbeschluss

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss zu Räum- und Streupflicht?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss über Pflicht zum Winterdienst ist nichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG muss keinen Sanierungsplan aufstellen

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Räum- und Streupflicht - Keine Anspruchsbegründung durch Mehrheitsbeschluss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelung der Winterdienstpflicht nicht durch Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft möglich - Übertragung der Winterdienstpflicht auf Dritte entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung der Wohnungseigentümer zu Räum- und Streudiensten per Mehrheitsbeschluss

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Beschlusskompetenz für Streupflicht! (IMR 2012, 241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung eines Altbaus: Erfordernis eines mehrjährigen Sanierungsplans? (IMR 2012, 243)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1724
  • MDR 2012, 701
  • NZM 2012, 421
  • ZMR 2012, 646
  • WM 2013, 481
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 …und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15;… vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).

    Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, aaO, Rn. 10).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 ff.;… Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, aaO, Rn. 10).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (…Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 …und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über …

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (…Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15;… vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 239/10

    Pfandrecht an Rechten: Verjährung des Anspruchs des Pfandgläubigers gegen den …

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Dies hätte nur in einem - von den Beklagten nicht angestrengten - Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO behoben werden können (st. Rspr., siehe nur Senat, Urteil vom 4. November 2011 - V ZR 239/10, Rn. 9, juris mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Die Mehrheitsmacht kann schließlich auch nicht auf die Überlegung gestützt werden, dass die Wohnungseigentümer ohnehin verkehrssicherungspflichtig seien und die Hausordnung deshalb keine neuen Pflichten begründe (so OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 976, 977;… Heinemann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 57; Elzer, ZMR 2006, 733, 737).
  • OLG Hamburg, 07.10.2009 - 2 Wx 58/09

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Ermessensausübung der …

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
    Ob ein solcher Plan beschlossen wird, steht ebenso wie seine spätere Fortentwicklung grundsätzlich im Ermessen der Gemeinschaft (OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240 f.).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (…vgl. Senat, Urteile vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8; vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4); sie müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und im Grundsatz auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen (vgl. BayObLG, NZM 2002, 531, 532;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 112).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …

    Ein Anspruch auf Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme setzt nämlich voraus, dass nur ein ganz bestimmtes und sofortiges Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4;… Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8).
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu …

    Rn. 36 aa) Fehlt es der Wohnungseigentümerversammlung an der erforderlichen Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 10 f. m.w.N.;… Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, 333, juris Rn. 32).
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