Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.10.2013 - II-6 WF 166/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verfahrenskostenhilfe: Kosten des Unterbevollmächtigten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RVG § 46
Verfahrenskostenhilfe: Kosten des Unterbevollmächtigten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 46
Umfang der Verfahrenskostenhilfe; Vergütung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Erstattung von Kosten für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins durch einen unterbevollmächtigten Rechtsanwalt
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 19.02.2013 - 45 F 231/11
- OLG Hamm, 18.10.2013 - II-6 WF 166/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 308
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2013 - 6 WF 166/13
Denn im Rahmen der Kostenerstattung nach den §§ 104 ff. ZPO ist anerkannt, dass die Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sind, wenn sie die ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH FamRZ 2003, 441; JurBüro 2005, 93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2006, 10 W 126/05 zitiert nach juris). - BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2013 - 6 WF 166/13
Denn im Rahmen der Kostenerstattung nach den §§ 104 ff. ZPO ist anerkannt, dass die Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sind, wenn sie die ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH FamRZ 2003, 441; JurBüro 2005, 93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2006, 10 W 126/05 zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 45/07
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalt: Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2013 - 6 WF 166/13
Denn die Kosten eines für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins unterbevollmächtigten Rechtsanwalts sind gemäß § 46 RVG nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung jedenfalls in dem Umfang aus der Staatskasse zu vergüten, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht entstanden wären, (so schon BVerwG NJW 1994, 3243 und OLG Schleswig JurBüro 1985, 247 noch zu § 126 Abs. 1 BRAGO; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 628;… Gebauer/Schneider RVG, 3. Aufl., § 46 Rz. 40ff;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 46 RVG Rz. 31f). - OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 10 W 126/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für unterbevollmächtigten Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2013 - 6 WF 166/13
Denn im Rahmen der Kostenerstattung nach den §§ 104 ff. ZPO ist anerkannt, dass die Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sind, wenn sie die ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH FamRZ 2003, 441; JurBüro 2005, 93; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2006, 10 W 126/05 zitiert nach juris).
- BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und …
Dieser könne die ihm durch die im eigenen Namen erfolgte Beauftragung eines Terminsvertreters entstandenen Auslagen bis zu der Höhe erstattet verlangen, in der Kosten angefallen wären, wenn er selbst zum Termin gereist wäre (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 6 WF 166/13, juris Rn. 5).Rn. 36 (5) Der Verneinung einer Erstattungsfähigkeit der Kosten der Terminsvertreterin als Auslagen im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG steht - anders als die Rechtsbeschwerde meint - schließlich auch nicht entgegen, dass nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Kosten für einen Terminsvertreter als Auslagen nach § 46 RVG erstattet werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 6 WF 166/13, juris Rn. 5; LAG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 7. April 2022 - 3 Ta 72/21, juris Rn. 27 ff.; LAG Niedersachsen NZA-RR 2006, 597 f.; LG Bonn…, Beschluss vom 17. April 2023 - 8 T 70/22, juris Rn. 13; siehe auch BVerwG, NJW 1994, 3243 [noch zu § 126 BRAGO];… aA LAG Nürnberg, NZA-RR 2020, 35 Rn. 16).
- BGH, 26.03.2024 - VI ZB 58/22
Rechtsanwaltskosten: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Rn. 16 (3) Der Wertung, dass Kosten der Terminsvertreterin keine Auslagen im Sinne von Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG sind, steht auch nicht entgegen, dass nach einer von der Rechtsbeschwerde angeführten, in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansicht dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Kosten eines Terminsvertreters als Auslagen nach § 46 RVG zu erstatten seien (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2020, 381; OLG Hamm, MDR 2014, 308, juris Rn. 5;… OLG Brandenburg, AnwBl. 2007, 728, juris Rn. 3; KG Berlin…, Beschluss vom 1. November 2004 - 19 WF 222/04, juris Rn. 3 [noch zu § 126 BRAGO]; weitere Nachweise, auch zur Gegenansicht: BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2023 - VIII ZB 53/21, NJW 2023, 2126 Rn. 36). - LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21
Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten - …
Rn. 31 dd) Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminsvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO;… Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06; OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138;… sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.).Rn. 32 ee) Nur ein solches Verständnis der §§ 45 ff RVG (vgl. OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 6) gewährleistet die verfassungsrechtlich gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebotene weitgehende Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten (…vgl. dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20, Rn. 4).
- LAG Nürnberg, 19.09.2019 - 6 Ta 82/19
Prozesskostenhilfe - fiktive Reisekosten
Hierzu verwies der Beigeordnete nochmals auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 18.10.2013, 6 WF 166/13, der Bezirksrevisor auf eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 01.04.2019, worauf der Beigeordnete seine Rechtsansicht nochmals erläuterte.Soweit Entscheidungen herangezogen wurden - wie BGH, Beschluss vom 09.05.2018, I ZB 62/17; OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2016, 2 W 108/16 -, ging es dort um die Reduzierung tatsächlich angefallener Reisekosten, nicht aber um den Ansatz fiktiver Reisekosten, im Falle des OLG Hamm - Beschluss vom 18.10.2013, 6 WF 166/13 - um die Erstattung der gesonderten Verfahrensgebühr für die Unterbevollmächtigten, sind diese Entscheidungen nicht einschlägig.
- LG Bonn, 17.04.2023 - 8 T 70/22 Rn. 13 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO;… Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06; OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138;… sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.).
Nur ein solches Verständnis der §§ 45 ff RVG (vgl. OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 6) gewährleistet die verfassungsrechtlich gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebotene weitgehende Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten (…vgl. dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20, Rn. 4).
- AG Frankfurt/Main, 28.02.2023 - 30 C 731/22
Unterbevollmächtigter Terminsvertreter, Erstattungsfähigkeit der Kosten
Entsprechend wird dies im Rahmen der Verfahrens- beziehungsweise Prozesskostenhilfe unbeanstandet gehandhabt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2007, Az. 10 WF 45/07 für die vom Terminsvertreter verdiente Terminsgebühr; allgemeiner: OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2013 Az. 6 WF 166/13).
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