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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20423
OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14 (https://dejure.org/2015,20423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2015 - 3 U 215/14 (https://dejure.org/2015,20423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 3 U 215/14 (https://dejure.org/2015,20423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    AtopiControl

    § 21a AMG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG, § 27 LFGB, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Irreführende Produktbezeichnung eines der Hautpflege dienenden Kosmetik-Produkts; Streitgegenstand nach einer Teileinigung der Parteien hinsichtlich angegriffener Angaben; Einordnung eines Kosmetik-Produkts als ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosmetik für Hautpflege ist auch bei Einsatz für eine Hauterkrankung kein Präsentationsarzneimittel

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kosmetikprodukt als Präsentationsarzneimittel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Therapiebegleitende Hautpflege-Kosmetik ist kein Präsentationsarzneimittel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Therapiebegleitende Hautpflege-Kosmetik ist kein Präsentationsarzneimittel

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    AtopiControl ist Kosmetik, keine Arznei

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Neurodermitis-Produkte - AtopiControl ist Kosmetik, keine Arznei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines medizinisch-kosmetischen Hautpflegeprodukts; Beurteilung des Irreführungsgehalts nach Beschränkung des Streitgegenstandes auf die Produktbezeichnung selbst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1087
  • GRUR-RR 2016, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250, 254 - Marktführerschaft;… BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 50 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil; BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 19 - Runes of Magic II).

    Das erforderliche Erfahrungswissen kann das Gericht grundsätzlich auch dann haben, wenn die entscheidenden Richter nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählen (BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 19 - Runes of Magic II m.w.N.).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Im Allgemeinen bedarf es keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (ebenda;… GRUR 2012, 215 Rn. 14 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGHZ 194, 314 Rn. 32 - Biomineralwasser).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Im Allgemeinen bedarf es keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (ebenda; GRUR 2012, 215 Rn. 14 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker;… BGHZ 194, 314 Rn. 32 - Biomineralwasser).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Es entspricht auch dem Vorgehen des Gerichtshofs der Europäischen Union, der bei der Beurteilung einer Irreführung regelmäßig auf die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers abstellt, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen oder eine Verbraucherbefragung in Auftrag zu geben (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - C-210/96, Slg. 1998, I-4657 Rn. 32 f. = GRUR Int. 1998, 795 = WRP 1998, 848 - Gut Springenheide, m. w. N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250, 254 - Marktführerschaft;… BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 50 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil;… BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 19 - Runes of Magic II).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250, 254 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 50 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil;… BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 19 - Runes of Magic II).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso auch durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. für die Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmittel BGH WRP 1995, 386 - Knoblauchkapseln, m. w. N.); hierzu gehören auch die Verwendungsangaben des Herstellers, die Bezeichnung, die Werbung und der Vertriebsweg (OLG Hamburg, GRUR 2000, 626, 627 - Haarwaschmittel).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Allerdings spricht nichts dagegen, ein werbliches Umfeld, das nicht Gegenstand eines gesonderten Angriffs ist, verbotsbegründend gleichermaßen für mehrere der gesonderten Angriffe heranzuziehen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 31.10.2013, Az. 3 U 171/12, - Canesten).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04

    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Rn. 69 Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, PharmR 2007, 58 juris-Rn. 73;… Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, vor § 12 UWG Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 19.08.1999 - 3 U 60/99

    Unterlassung unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso auch durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. für die Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmittel BGH WRP 1995, 386 - Knoblauchkapseln, m. w. N.); hierzu gehören auch die Verwendungsangaben des Herstellers, die Bezeichnung, die Werbung und der Vertriebsweg (OLG Hamburg, GRUR 2000, 626, 627 - Haarwaschmittel).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 20 UKI 7/24

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln eines Energieversorgungsunternehmens in …

    Rn. 98 (1) Zwar wird vielfach angenommen, dass ein Merkmal nicht deswegen erfolgreich angegriffen werden kann, weil es in Kombination mit einem gesondert erfolgreich angegriffenen Merkmal verwendet wird; in diesem Fall sei dieses gesondert erfolgreich angegriffene Merkmal bei der Prüfung des anderen Merkmals hinwegzudenken (OLG Hamburg, GRUR-RR 2016, 131 Rn. 57;… offen gelassen von BGH GRUR 2024, 476 Rn. 19 ff. - Corona-Prophylaxe).
  • BGH, 09.10.2025 - I ZR 135/24

    Kollagen-Trinkampullen

    Rn. 36 Für die Ermittlung des Verständnisses der jeweils herausgegriffenen Passage kann auf den gesamten Inhalt der Anlage K 4 als konkrete Verletzungsform einschließlich der anderen beanstandeten Passagen (…aA insoweit wohl OLG Hamburg, OLGR 2006, 873 [juris Rn. 73]; OLG Hamburg, WRP 2015, 1137 [juris Rn. 69];… OLG Hamm, GRUR 2023, 664 [juris Rn. 68];… Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl., vor § 12 Rn. 100; Schmidt, GRUR-Prax 2014, 71; offengelassen in BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2023 - I ZR 24/23, GRUR 2024, 476 [juris Rn. 24] = WRP 2024, 465 - Corona-Prophylaxe) zurückgegriffen werden.
  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 24/23

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für ein Medizinprodukt mit Bezug …

    Eine gesonderte Angabe könne nicht wegen des unlauteren Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden (unter Verweis auf OLG Hamburg, WRP 2015, 1137 [juris Rn. 69 bis 71] mwN).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 4 U 144/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Mundspüllösung zur Corona-Prophylaxe

    Hieraus folgt, dass eine gesonderte Angabe nicht wegen des unlauteren Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden kann (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 16.07.2015 - 3 U 215/14, GRUR-RR 2016, 131, Rn. 69-71 mwN., zit. nach juris - AtopiControl)..
  • OLG Köln, 11.11.2016 - 6 U 83/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Medizinproduktes "zur Kontrolle und …

    Ein solches Verständnis steht nicht nur in Einklang mit der von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 21.09.2006, 3 U 214/05, Bl. 99 ff. GA), sondern insbesondere auch der vom Antragsteller selbst in anderen Verfahren vor dem OLG Hamburg (3 U 215/14, Urteil vom 16.07.2015, MDR 2015, 1087) vertretenen Ansicht, nämlich dass durch die Verwendung der Bezeichnung "AtopiControl" für Produkte im Bereich der Pflege mit medizinischem Anspruch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der falsche Eindruck entstehe, dass es sich um Arzneimittel zur Behandlung von Neurodermitis handele, und dass die Produkte geeignet seien, Neurodermitis zu heilen oder jedenfalls zu lindern: Dem Verbraucher werde der Eindruck vermittelt, dass durch die Anwendung der Produkte die Atopie in Form des atopischen Ekzems kontrolliert werden könne; der Verbraucher werde daher annehmen, dass er durch die Anwendung der Produkte die Symptome der Neurodermitis beherrschen, d.h. heilen oder jedenfalls lindern könne.
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