Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 765 Abs 1 BGB, § 53 Abs 1 Nr 1 GKG, § 3 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweilige Verfügungverfügungsverfahren: Unterlassungsverfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft; Streitwertbemessung bei fehlendem Risiko einer Bürgeninsolvenz - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber zieht Vorauszahlungsbürgschaft: Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung? (IBR 2019, 192)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 16.11.2018 - 6 O 310/18
- OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 761
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18
Alleine die vertragswidrige Inanspruchnahme der Bürgschaft stellt noch keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsachenentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.1990 - 5 U 109/90, juris).Rn. 17 3.) Letztlich hat die Antragstellerin nicht substantiiert vorgetragen, warum ihr das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar wäre, mithin das Abwarten einer Hauptsachentscheidung für sie eine unerträgliche Rechtsbeeinträchtigung darstellen würde oder ein sonstiger schwerwiegender Nachteil drohe, wenn der Bürgschaftsbetrag ausbezahlt würde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.1990 - 5 U 109/90, juris).
- LG Bonn, 14.02.2008 - 6 T 27/08
Streitwert für die Untersagung der Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18
In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet dies mangels Insolvenzgefahr lediglich die Gefahr eines Zinsschadens wegen der unberechtigten Inanspruchnahme der Bürgschaft (…vgl. zur Bewertung eines Anspruches auf Unterlassen der Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft Herget, in: Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16, Einstweilige Verfügung, 32. Auflage 2018; LG Bonn, Beschluss vom 14.02.2008 - 6 T 27/08, juris auch auf den Zinsschaden als Interesse abstellend: OLG Celle, Beschluss vom 01.02.1995 - 13 U 136/94, juris). - OLG Celle, 01.02.1995 - 13 U 136/94
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18
In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet dies mangels Insolvenzgefahr lediglich die Gefahr eines Zinsschadens wegen der unberechtigten Inanspruchnahme der Bürgschaft (…vgl. zur Bewertung eines Anspruches auf Unterlassen der Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft Herget, in: Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16, Einstweilige Verfügung, 32. Auflage 2018; LG Bonn, Beschluss vom 14.02.2008 - 6 T 27/08, juris auch auf den Zinsschaden als Interesse abstellend: OLG Celle, Beschluss vom 01.02.1995 - 13 U 136/94, juris).
- OLG Saarbrücken, 19.05.2026 - 5 W 27/26
Übernahme von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung: Bemessung …
Rn. 4 Die Ermittlung des Streitwerts einer Klage bzw., hier, eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat anhand des - nach freiem Ermessen des Gerichts zu schätzenden - Interesses des Klägers zu erfolgen, wobei nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung abgestellt werden muss, die den Rechtszug einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 2023 - 5 W 43/23, VersR 2023, 1464; OLG Zweibrücken, MDR 2019, 761;… Loyal, in: Stein, ZPO 24. Aufl., § 3 Rn. 36). - KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23 Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 EUR-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 EUR; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
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