Rechtsprechung
| BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Bestimmung des zuständigen Gerichts trotz Insolvenzverfahren
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbrechung des Zivilprozesses wegen förmlicher Insolvenz des Beklagten; Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 36 Abs 2 ZPO, § 36 Abs 3 S 1 ZPO, § 240 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
Unterbrechung des Zivilprozesses wegen förmlicher Insolvenz des Beklagten; Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit - IWW
- Betriebs-Berater
Insolvenzverfahren - Verhältnis Gerichtsstandsbestimmungsverfahren und Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ZPO § 240 ; ZPO § 249
Bestimmung des zuständigen Gerichts zur Entscheidung über eine Vertragsrückabwicklung; Unterbrechung des Verfahrens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei - datenbank.nwb.de
Unterbrechung des Zivilprozesses wegen förmlicher Insolvenz des Beklagten; Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenz steht Zuständigkeitsbestimmung nicht entgegen!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestimmung des zuständigen Gerichts zur Entscheidung über eine Vertragsrückabwicklung
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 24.02.2023 - 6 AR 1/23
- BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2044
- NJW-RR 2024, 737
- ZIP 2024, 1227
- MDR 2024, 795
- NZI 2024, 551
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08
Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6).Rn. 34 Einem Verweisungsbeschluss kann daher die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 847 Rn. 12; Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6).
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201; Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6).
- BGH, 26.07.2022 - X ARZ 3/22
Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der beklagten Partei steht einem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht entgegen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - X ARZ 3/22, NJW 2022, 2936 Rn. 36).Rn. 22 Aus demselben Grund steht eine Unterbrechung des Rechtsstreits auch einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - X ARZ 3/22, NJW 2022, 2936 Rn. 36; ebenso BAG…, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 10 AS 9/15, NZA 2016, 466 Rn. 16).
- BGH, 11.01.2023 - XII ZB 538/21
Familiensache Trennungsunterhalt: Anfechtbarkeit der während einer Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass auch Handlungen des Gerichts, die nach außen vorgenommen werden, grundsätzlich unwirksam sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11).Sie können lediglich mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11;… Beschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000, juris Rn. 14;… Beschluss vom 31. März 2004 - XII ZR 167/00, MDR 2004, 1077, juris Rn. 4).
- BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 86/20
Verfahrensunterbrechung aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Damit weicht es von einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ab (Beschluss vom 15. September 2020 - 1 AR 86/20, ZRI 2020, 621), das davon ausgeht, dass eine Unterbrechung des Rechtsstreits auch einer Entscheidung des Gerichts über seine Zuständigkeit entgegensteht.Dies zieht auch das Bayerische Oberste Landesgericht nicht in Zweifel (BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020 - 1 AR 86/20, ZRI 2020, 621, juris Rn. 9).
- BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Rn. 34 Einem Verweisungsbeschluss kann daher die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 847 Rn. 12;… Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6). - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201;… Beschluss vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, NJW-RR 2008, 1309 Rn. 6). - BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Rn. 19 Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 ZPO sind als rechtliche Vorfragen derart eng mit den für die Zuständigkeitsbestimmungen maßgeblichen Erwägungen verknüpft, dass Divergenzen bei solchen Rechtsfragen ebenfalls das Vorlageverfahren nach § 36 Abs. 3 ZPO eröffnen (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 8 zu § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). - BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Sie können lediglich mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden (BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000, juris Rn. 14;… Beschluss vom 31. März 2004 - XII ZR 167/00, MDR 2004, 1077, juris Rn. 4). - BGH, 02.02.2005 - XII ZR 233/02
Rechtsfolgen der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Rn. 25 Dieses Verbot gilt allerdings nicht für Nebenentscheidungen wie etwa die Kostenentscheidung (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2005 - XII ZR 233/02) oder die Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch (BGH, Beschluss vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126). - BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - X ARZ 119/23
Eine solche Entscheidung betrifft nicht die Hauptsache selbst, sondern nur die Zuständigkeit und hat daher nur vorbereitenden Charakter (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 7). - BGH, 31.03.2004 - XII ZR 167/00
Anfechtung während eines Verfahrensstillstandes ergangener gerichtlicher …
- BAG, 21.12.2015 - 10 AS 9/15
Rechtsweg - Verweisung durch ein Gericht, bei dem der Rechtsstreit nicht anhängig …
- BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64
Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des …
- BayObLG, 30.07.2026 - 102 AR 97/26
Zuständigkeitsstreit, Verweisung, Insolvenzverfahren, Unterbevollmächtigung, …
Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass auch Handlungen des Gerichts, die während der Unterbrechung nach außen vorgenommen werden, grundsätzlich unwirksam sind (BGH, Beschluss vom 19. März 2024, X ARZ 119/23, NJW-RR 2024, 737 Rn. 24;… Beschluss vom 11. Januar 2023, XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 2. April 2025, 102 AR 17/25 e, NZI 2025, 483 Rn. 13).Erlaubt sind dem Gericht während der Unterbrechung nur Nebenentscheidungen wie etwa die Kostenentscheidung oder die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag sowie vorbereitende Entscheidungen in einem gesonderten Verfahren nach § 36 Abs. 1 ZPO; zu diesen Ausnahmen gehört die zur Beendigung der Anhängigkeit der Sache bei dem entscheidenden Gericht insgesamt führende Zuständigkeitsverneinung jedoch nicht (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 25 f. m. w. N.;… BayObLG NZI 2025, 483 Rn. 13).
Rn. 21 bb) Ein dennoch (hier: in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung) ergangener zuständigkeitsverneinender Beschluss ist jedoch - wenn die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO wie hier (s. oben zu Buchst. a]) erfüllt sind - als rechtskräftige Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 27 und 30).
Gerichtliche Entscheidungen, die trotz Unterbrechung oder Aussetzung ergehen, sind nämlich nicht nichtig, sondern lediglich mit den gegebenen Rechtsbehelfen anfechtbar (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 28 m. w. N.).
Für einen Verweisungsbeschluss, der grundsätzlich nicht der Anfechtung unterliegt, ergibt sich daraus, dass er zu einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO führen kann, weil dies die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit ist, einander widersprechende Entscheidungen über die Zuständigkeit zu überprüfen, was auch der Zwecksetzung dieses Verfahrens, Zuständigkeitskonflikte auf möglichst schnelle und zweckmäßige Weise zu lösen, entspricht (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 29).
- BayObLG, 02.04.2025 - 102 AR 17/25
Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Örtliche Zuständigkeit, …
Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass auch Handlungen des Gerichts, die während der Unterbrechung nach außen vorgenommen werden, grundsätzlich unwirksam sind (BGH, Beschluss vom 19. März 2024, X ARZ 119/23, NJW-RR 2024, 737 Rn. 24;… Beschluss vom 11. Januar 2023, XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11).Erlaubt sind dem Gericht während der Unterbrechung nur Nebenentscheidungen wie etwa die Kostenentscheidung oder die Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag sowie vorbereitende Entscheidungen in einem gesonderten Verfahren nach § 36 Abs. 1 ZPO; zu diesen Ausnahmen gehört die zur Beendigung der Anhängigkeit der Sache bei dem entscheidenden Gericht insgesamt führende Zuständigkeitsverneinung jedoch nicht (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 25 f. m. w. N.).
Rn. 14 bb) Ein dennoch (hier: in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung) ergangener zuständigkeitsverneinender Beschluss ist jedoch - wenn die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO wie hier (s. oben zu Buchst. a]) erfüllt sind - als rechtskräftige Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 27 und 30).
Gerichtliche Entscheidungen, die trotz Unterbrechung oder Aussetzung ergehen, sind nämlich nicht nichtig, sondern lediglich mit den gegebenen Rechtsbehelfen anfechtbar (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 28 m. w. N.).
Für einen Verweisungsbeschluss, der grundsätzlich nicht der Anfechtung unterliegt, ergibt sich daraus, dass er zu einer Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO führen kann, weil dies die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit ist, einander widersprechende Entscheidungen über die Zuständigkeit zu überprüfen, was auch der Zwecksetzung dieses Verfahrens, Zuständigkeitskonflikte auf möglichst schnelle und zweckmäßige Weise zu lösen, entspricht (BGH NJW-RR 2024, 737 Rn. 29).
- OLG Celle, 23.09.2026 - 20 UH 27/26
Unzuständigkeitserklärung hat durch Beschluss zu erfolgen!
Willkür liegt aber nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - X ARZ 119/23, NJW-RR 2024, 737 Rn. 34;… vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, aaO, …und vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, aaO).
- OLG Celle, 14.07.2026 - 20 UH 19/26
Begründen der maßgeblichen Anhängigkeit durch den Eingang des …
Willkür liegt aber nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - X ARZ 119/23, NJW-RR 2024, 737 Rn. 34;… vom 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08, aaO, …und vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05, aaO). - BayObLG, 13.05.2024 - 101 Kap 1/22
Wirecard-KapMuG-Verfahren
§ 249 Abs. 2 ZPO regelt zwar nur die Unwirksamkeit der von einer Partei in Bezug auf die Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen der anderen Partei gegenüber; entsprechendes gilt aber für gerichtliche Handlungen, die nach außen vorgenommen werden (allg. M.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2024, X ARZ 119/23, juris Rn. 24; BGH…, Beschluss vom 11. Januar 2023, XII ZB 538/21, MDR 2023, 518 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 31. März 2004, XII ZR 167/00, MDR 2004, 1077 [juris Rn. 4];… BGH, Urt. v. 21. Juni 1995, VIII ZR 224/94, MDR 1995, 1163 [juris Rn. 5]; jeweils m. w. N.;… Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2022, § 249 Rn. 20 m. w. N.;… Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 249 Rn. 19 m. w. N.). - BayObLG, 24.07.2024 - 101 Sch 10/24
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Zulässigkeit der …
Sie können lediglich mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden (BGH, Beschluss vom 19. März 2024, X ARZ 119/23, MDR 2024, 795 Rn. 28;… Beschluss vom 11. Januar 2023, XII ZB 538/21, NJW-RR 2023, 630 Rn. 11;… Beschluss vom 17. Dezember 2008, XII ZB 125/06, juris Rn. 14;… Beschluss vom 31. März 2004, XII ZR 167/00, juris Rn. 4). - BGH, 09.07.2025 - VII ZR 209/22 Gerichtliche Entscheidungen, die trotz Unterbrechung oder Aussetzung ergehen, können lediglich mit den gegebenen Rechtsmitteln angefochten werden (vgl. BGH Beschluss vom 19. März 2024 - X ARZ 119/23 Rn. 28, MDR 2024, 795 m.w.N.).
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