Rechtsprechung
| OLG München, 10.06.1988 - 23 U 2164/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verspätetes Vorbringen; Parteivorbringen; Schriftliches Vorverfahren; Haupttermin; Klageerwiderungsfrist; Verzögerung
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1371
- MDR 1989, 919
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus OLG München, 10.06.1988 - 23 U 2164/88
Dies widerspricht auch nicht der Entscheidung des BVerfG (NJW 1987, 2733 [hier: IV (413) 200 c]), wonach verspätetes Vorbringen dann nicht ausgeschlossen werden dürfe, wenn offenkundig sei, daß dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre. - BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82
Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen …
Auszug aus OLG München, 10.06.1988 - 23 U 2164/88
Dabei kommt es nicht auf die hypothetische Beurteilung an, welchen Einfluß auf die Dauer des Verfahrens die Tatsache haben konnte, daß die gesetzte Klageerwiderungsfrist Ä um wenige Tage Ä überschritten worden ist, sondern nur darauf, daß zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem LG der Rechtsstreit ohne Berücksichtigung der verspäteten Klageerwiderung zur Entscheidung reif war, unter Berücksichtigung des Inhalts der Klageerwiderung jedoch nicht (absoluter Verzögerungsbegriff Ä vgl. BGH, NJW 1983, 575 [hier: IV (413) 180 a]).
- OLG Bremen, 09.02.2009 - 3 U 24/08
Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei geringfügiger Fristüberschreitung
Soweit das Landgericht eine Entscheidung des OLG München (NJW 1990, 1371 ) heranzieht (letztlich jedoch dahinstehen lässt), führt auch dies zu keiner anderen Bewertung.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.12.1988 - 22 W 95/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Stillschweigende Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts; Vergleich; Kosten; Begründung des Kostenbeschlusses
Papierfundstellen
- MDR 1989, 919
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95
Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen …
Diese Voraussetzung ist bei einem Verzicht auf die Begründung eines Kostenbeschlusses nach § 91 a ZPO in erster Instanz erfüllt (OLG Hamm MDR 1989, 919 [OLG Hamm 12.12.1988 - 22 W 95/88]; NJW-RR 1993, 827, 828 [OLG Hamm 07.09.1992 - 20 W 30/92];… Zöller/Gummer, § 567 Rdn. 15;… § 514 Rdn. 7).Indem die Parteien auf eine Mitteilung der Entscheidungsgründe verzichteten, brachten sie hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß sie auf die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung keinen Wert legten und Rechtsmittel ausgeschlossen sein sollten (OLG Hamm MDR 1989, 919 [OLG Hamm 12.12.1988 - 22 W 95/88]; NJW-RR 1993, 828).
- OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02
Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht …
Entgegen der jedenfalls früheren Auffassung anderer Senate des OLG Hamm, ein Rechtsmittelverzicht liege bereits dann vor, wenn sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich über den prozessualen Anspruch einigen, dem Gericht die Kostenentscheidung übertragen und zugleich auf deren Begründung verzichten (OLG Hamm [22. Zivilsenat] MDR 1989, 919; OLG Hamm [20. Zivilsenat] NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm [12. Zivilsenat] NJW-RR 1994, 1407) hält der erkennende Senat daran fest, dass ein Rechtsmittelverzicht unmissverständlich erklärt werden muss (OLG München JurBüro 1981, 892; OLG Köln KostRspr BRAGO § 9 Nr. 43, zumindest tendenziell auch: OLG Hamm [9. Zivilsenat] NJW-RR 2000, 212). - OLG Hamm, 03.12.1999 - 19 W 138/99 Zwar wird darin teilweise in der Rechtsprechung die schlüssige Vereinbarung eines Verzichts auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gesehen (OLG Hamm 29. ZS. NJW-RR 1996, 509; OLG Hamm 12. ZS. NJW-RR 1994, 1407; OLG Hamm 20. ZS. NJW-RR 1993, 827; OLG Hamm 33. ZS MDR 1989, 919; OLG Brandenburg NJW-RR 1995, 1212).
- OLG Hamm, 07.09.1992 - 20 W 30/92
Gerichtlicher Vergleich; Verzicht auf Begründung der Kostenentscheidung; …
Wird in einem erstinstanzlich abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich auf die Begründung einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO verzichtet, so bedeutet dies gleichzeitig auch die wirksame Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts (vgl. OLG Hamm MDR 89, 919 BGH NJW 86, 198 m. w. N.). - OLG Hamm, 04.06.1999 - 9 W 9/99
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Gerichts wegen fehlender …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.06.1989 - 2 W 101/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 919
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 14.01.1999 - 15 W 144/98
Einstellungsbeschlüsse nach § 769 ZPO sind grundsätzlich unanfechtbar
Überwiegend wird dagegen allein wegen Fehlens einer Begründung keine "greifbare Gesetzwidrigkeit" des Beschlusses angenommen (OLG Karlsruhe, 16. FamS, FamRZ 88, 634; OLG Köln, 2. ZS., MDR 89, 919; 25. FamS, NJW-RR 98, 365;… Zöller-Herget, § 769 Rdnr. 6;… MüKomm-Karsten Schmidt, § 769 Rdnr. 33;… Thomas/Putzo, § 769 Rdnr. 18; Schneider, MDR 85, 547; 87, 64). - OLG Köln, 11.06.2001 - 27 WF 116/01
Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Überwiegend wird dagegen allein wegen des Fehlens einer Begründung eine greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses nicht angenommen (OLG Köln, 2. Zivilsenat, MDR 1989, 919; 25. Zivilsenat, NJW-RR 1998, 365; 15. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1235;… Münchener Kommentar-Karsten Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 769 Rdnr. 33;… Münchener Kommentar-Krüger § 707 Rdnr. 24;… Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl., § 707 Rdnr. 19 und § 769 Rdnr. 18;… Zöller-Herget § 707 Rdnr. 22 § 769 Rdnr. 13; Egon Schneider MDR 1985, 547, 548 f.; MDR 1987, 64). - OLG Jena, 07.05.1998 - 5 W 82/98
Zulässigkeit der Schreibfehlerberichtigung durch
Etwas anderes gilt nur, worin eine Entscheidung greifbar gesetzeswidrig ist, insbesondere auf Verkennen der Ermessensvoraussetzungen oder auf sonstigem Ermessensfehlgebrauch beruht (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 93, 1216; OLG Köln, MDR 89, 919; OLG Karlsruhe in FamRZ 88, 634; OLG Rostock in OLG-NL 95, 286-1 OLG Dresden, OLG-Rep. 97, 102; ThürOLG, Beschluss vom 14.05.1996 - 2 W 134/96 - und vom 30.07.1994 - 2 W 29a/96 -).
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