Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten, Wahlmöglichkeit des Geschädigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungewisser Eintritt zukünftiger Beeinträchtigung; Immaterielle Beeinträchtigung; Wahlrecht; Geschädigter; Zukunftsschäden; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldforderung; Immaterieller Vorbehalt; Immaterielle Zukunftsschäden; Schmerzensgeldantrag; Umfassender Antrag; ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Einbeziehung von Zukunftsschäden in die Berechnung
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.11.1991 - 8 O 127/91
- OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91
Papierfundstellen
- MDR 1993, 219
- NZV 1993, 27 (Ls.)
- VersR 1992, 975
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 21.02.1991 - 12 U 42/90
Schmerzensgeld; Monatliche Schmerzensgeldrente; Schüler; Kniebandschädigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.01.1991 - 11 U 146/90
Unfall; Beeinträchtigung; Erwerbsfähigkeit; Schmerzensgeld; Bemessung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88
Schmerzensgeld; Verletzungsfolgen; Zukünftige; Schmerzen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08
Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines …
Rn. 26 Soweit der Kläger darüber hinaus mit dem Klageantrag zu 2. die weitergehende Feststellung der Einstandspflicht für vergangene, d.h. für den Zeitraum vom ##.10.2008 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, und für vorhersehbare zukünftige immaterielle Schäden begehrt, ist die Klage unbegründet und unterliegt der Abweisung; mit Blick auf den Klageantrag zu 1. und auf der Grundlage der Rechtsprechungsgrundsätze über die Einheitlichkeit der Schmerzensgeldbemessung waren diese bereits in dem mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten, unbeschränkten Schmerzensgeld enthalten (vgl. insoweit v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525 ff; BGH VersR 1980, 975; 1995, 471; OLG Köln VersR 1992, 975; OLG Düsseldorf VersR 1996, 984; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1625). - OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01
Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den …
Daraus ergaben sich aber bei der unangefochtenen Hinnahme des Urteilsausspruchs zur Höhe des unbezifferten, "angemessenen" Schmerzensgeldes zwei Probleme (vgl. auch v. Gerlach in VersR 2000, 525 [529 ff.]): Erstens waren Unfallfolgen, soweit sie nicht völlig außerhalb normaler Prognostizierbarkeit lagen (vgl. insoweit BGH in NJW 1998, 160; BGH in NJW 1995, 1614), von der Rechtskraft des Urteils erfaßt und konnten später nicht mehr gesondert geltend gemacht werden (vgl. BGH in NJW 1997, 3019 [3021]; BGH in NJW 1995, 1614 zu II.1.b.aa.; BGH in NJW 1980, 754 f.; OLG Hamm, OLGR 1996, 91; OLG Hamm VersR 2001, 1386 ff.; OLG Köln, OLGR 1992, 244 = VersR 1992, 975; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590).Insoweit war zu prüfen, ob diese - unabhängig von einer ausdrücklichen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes über solche Spätfolgen eintretende - Rechtskraftwirkung des Urteils auch in seinem Inhalt ausreichend bei der Bemessung der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes berücksichtigt worden waren (vgl. insoweit OLG Köln, OLGR 1992, 244 = VersR 1992, 975; v. Gerlach in VersR 2000, 525 [530 zu lit. b]).
Die von der Klägerin erlittenen Verletzungen und die daraus entstandenen, bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht verläßlich zu beurteilenden Beeinträchtigungen hätten nach Ansicht des Senates ein Schmerzensgeld von 50.000,00 DM gerechtfertigt, während die schlechte Prognose, die weitere Operationen zwar schon wahrscheinlich, aber noch nicht unbedingt voraussichtlich machte, mit einem Pauschalzuschlag von 20 % = 10.000,00 DM zu bemessen gewesen wäre (vgl. zu einer solchen Schätzung OLG Köln in OLGR 1992, 244 f.; v. Gerlach in VersR 2000, 525 [530]).
- OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02
Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim …
Außerdem hat der Geschädigte bei in Betracht kommenden, aber noch Ungewissen immateriellen Zukunftsschäden die Wahl, einen Vorbehalt zu machen oder einen umfassenden Schmerzensgeldantrag zu stellen (OLG Köln, VersR 1992, 975).
- OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Entschädigung von Verkehrsunfallopfern
Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).Gleiches muss für grob fahrlässige Rechtsgutverletzungen gelten, da auch hier ein im besonderen Maße die verkehrsübliche Sorgfalt verletzendes Verhalten des Schädigers das Geschehen für den Geschädigten aus dem Bereich des allgemeinen Lebensrisikos herausrückt (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1992, 975).
- OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen …
Ein solches Erfordernis ist auch nicht der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1992, 975f.) zu entnehmen. - LG Aachen, 13.11.2009 - 6 S 122/09
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des …
Rn. 8 Mit der Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes soll ein Verletzter in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurden; darüber hinaus soll das Schmerzensgeld auch der Genugtuung dienen, jedenfalls soweit ein vorsätzliches oder auch grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers gegeben ist (OLG Köln, r+s 1992, 273;… Palandt, BGB, 68. Auflage 2009, § 253 Rn. 11 ff. m.w.N.). - OLG Köln, 30.09.1994 - 19 U 34/94
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Rn. 13 Bei der Schätzung des angemessenen Ausgleichs sind die Schwere und Dauer der erlittenen Schmerzen, Umfang und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung und die aus dem Unfall herrührenden gesundheitlichen Zukunftsrisiken zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln OLGR 1992, 244). - OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 19 U 257/01
Schmerzensgeldbemessung bei noch ungewissem Eintritt zukünftiger immaterieller …
Rn. 4 Die hier vorliegende Mitabgeltung des Zukunftsschadens rechtfertigt im Regelfall bereits eine Erhöhung des ohne Berücksichtigung der Zukunftsrisiken geschuldeten Schmerzensgeldes um 25 % (OLG Köln VersR 1992, 975), was die in der zitierten BGH-Entscheidung noch zusätzlich vorhandenen Verletzungen aufwiegt. - OLG Saarbrücken, 10.12.1998 - 3 U 244/98 Es bleibt dem Verletzten - wie hier der Klägerin - aber auch unbenommen, von einer solchen Beschränkung abzusehen und einen alle denkbaren Zukunftsschäden umfassenden Antrag zu stellen (OLG Köln, VersR 1992, 975 ;… Müller, Spätschäden im Haftpflichtrecht, Homburger Tage 1997, S. 30).
- OLG Oldenburg, 02.12.1997 - 5 U 79/97
Fehlerhafte Nichterkennung einer Osteotomie; Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die vom Landgericht herangezogene Rechtsprechung betrifft die - bei den hier gestellten Anträgen nicht einschlägige - Diskussion inwieweit eine zeitliche Begrenzung der Schmerzensgeldbemessung möglich ist und ob bei einem sog. uneingeschränkten Schmerzensgeldantrag auch für mögliche Zukunftsschäden unter endgültigem Verzicht auf eine entsprechende Absicherung durch einen Feststellungsantrag ein prozentualer Zuschlag vorgenommen werden darf (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 927; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 615 und Nds. Rpflege 1997, 115 ff; OLG Köln VersR 1992, 975 f [OLG Köln 20.05.1992 - 2 U 191/91]). - OLG Köln, 10.12.1993 - 19 U 81/93
Schadensersatz auf Grund eines Sturzes beim Überqueren von mit grobem …
- LG Traunstein, 18.07.2016 - 7 O 3674/14
Zum Abgeltungsumfang des Schmerzensgeldes bei Vergleich mit Vorbehalt
- LG Aachen, 24.05.2018 - 12 O 430/17
Winterwartung an Bushaltestellen
- OLG Jena, 24.11.1998 - 8 U 621/98
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Berücksichtigung der …
- OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 12 U 162/92
Schmerzensgeldurteil; Immaterieller Vorbehalt; Schmerzensgeld; Nasenverletzung; …
- OLG Düsseldorf, 07.11.1994 - 1 U 268/93
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Verletzung eines …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.06.1992 - 5 U 236/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- baumpruefung.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzpflicht; Verkehrssicherungspflicht
Papierfundstellen
- MDR 1993, 219
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 01.03.1995 - 6 U 1170/94
Verkerssicherungspflicht bei Bäumen am Straßenrand
Für die Straße, auf der der Schadensfall eintrat, obliegt der Beklagten unstreitig die Verkehrssicherungspflicht, die sich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume erstreckt (BGH VersR 1965, S. 475 , S. 476, OLG Oldenburg VersR 1977, S. 845 , OLG Koblenz NJW-RR 1986, S. 1086, OLG Frankfurt NJW-RR 1987, S. 864, OLG Koblenz MDR 1993, S. 219 ).Verdächtige Umstände, die auf eine besondere Gefahrenlage hindeuten und eine eingehende fachmännische Untersuchung angezeigt erscheinen lassen, können sich u.a. aus trockenem Laub, dürren Ästen oder verdorrten Teilen, aus Verletzungen oder Beschädigungen, einem hohen Alter, dem Erhaltungszustand, der Stellung des Baumes oder aus seinem statischen Aufbau ergeben (OLG Koblenz MDR 1993, S. 219 ).
- OLG Nürnberg, 20.09.1995 - 4 U 1761/95
Umstürzender Baum beschädigt PKW
Eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn der Träger der Sicherungspflicht deutliche Anzeichen übersieht oder mißachtet, die auf eine konkret drohende Gefahr für die Standsicherheit eines Baumes hindeuten (OLG Koblenz, MDR 93, 219).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Zum Haftungsausschluß bei Schulunfällen (tätliche Auseinandersetzung zwischen Mitschülern) - §§ 539 Abs. 1 Nr. 14b, 636 Abs. 1 Satz 1, 637 RVO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das vorsätzliche Herbeiführen eines schädigenden Ereignisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung, Schadensersatz - Körperverletzung bei Schlägerei unter Mitschülern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 24.05.1991 - 5 O 288/90
- OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
Papierfundstellen
- NJW 1993, 742 (Ls.)
- NJW-RR 1993, 97
- MDR 1993, 219
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78
Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF) …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).
- OLG Koblenz, 16.06.1989 - 2 U 80/88
Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).
- BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75
Prügelei auf dem Schulhof
Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch Schädigungen, die während der Schulzeit aus bewußten Aggressionshandlungen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Mitschülern entstehen, als schulbezogen einzustufen sind und der Haftungsausschlußnorm des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO unterfallen (vgl. BGHZ 67, 279, 283; OLG Bamberg ZfS 1990, 302).
- OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98
Umfang des Vorsatzes
Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).
- AG Schleiden/Eifel, 13.03.2000 - 2 C 286/99
Voraussetzungen für den Anspruch auf Schmerzensgeld; Tätliche …
Schulbezogen sind dabei insbesondere auch Verletzungen, die auf Raufereien zwischen Schülern beruhen, insbesondere in den Pausen sowie während der Abwesenheit von Aufsichtspersonen (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 93, 97, Geigel, Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., S. 1367).Für einen Anspruch im Anwendungsbereich der §§ 104 ff. SGB VII genügt es jedoch gerade nicht, wenn der Schädiger "Verletzungen" bewußt in Kauf nimmt, er muß sich auch des Umfangs des Schadens bewußt sein, der Vorsatz muß sich auf den konkreten Schadenserfolg beziehen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).
- OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01
Ansprüche aus den Folgen einer Schulrauferei
a) Während der Geltung der entsprechenden Vorschriften der RVO (§ 636 ff RVO) war es unstreitig, daß eine vorsätzliche Schädigung, die zu einer Entsperrung der Haftungsprivilegierung führte, nur dann anzunehmen war, falls sich der Vorsatz des Schülers auch auf die Verletzungsfolgen erstreckte (vgl. BGH NJW 80, 996; OLG Koblenz NJW-RR 93, 97). - LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Verantwortlichkeit des …
Im Falle des Haftungsausschlusses gemäß §§ 105 f. SGB VII ist darüber hinaus erforderlich, dass sich der Vorsatz auch auf den konkreten Schadenserfolg erstreckt, vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1993, S. 97.
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