Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1993 - VII ZR 118/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung - Zurückverweisung - Klageantrag - Aufgliederung - Neues Verteidigungsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 528 Abs. 1
Aufgliederung des Klageantrages in der Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1393
- MDR 1993, 471
- BauR 1993, 361
- ZfBR 1993, 119
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 93/85
Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 14.01.1993 - VII ZR 118/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bezieht sich § 528 Abs. 1 ZPO schon seinem Wortlaut nach nur auf Angriffs- und Verteidigungsmittel, nicht aber auf den Angriff oder die Verteidigung selbst (vgl. BGH Senatsurteil vom 12. Februar 1981 - VII ZR 112/80 = NJW 1981, 1217 und Urteil vom 23. April 1986 - VIII ZR 93/85 = NJW 1986, 2257, 2258).Die Novelle hat sachlich insoweit aber nichts geändert (vgl. BGH Urteil vom 23. April 1986 - VIII ZR 93/85 = NJW 1986, 2257, 2258).
- BGH, 12.07.1962 - VII ZR 80/61
Auszug aus BGH, 14.01.1993 - VII ZR 118/91
Eine im zweiten Rechtszug vorgenommene Aufgliederung, durch die eine Klage erst in die den Voraussetzungen des § 253 ZPO entsprechende Form gebracht wird, ist kein neues "Angriffs- und Verteidigungsmittel" im Sinne von § 528 Abs. 1 ZPO (Senatsurteil vom 12. Juli 1962 - VII ZR 80/61 = VersR 1962, 1086;… Stein/Jonas/Grunsky, ZP 20. Aufl. § 527 Rdn. 6;… Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 527 Anm. A II;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher § 527 Rdn. 13;… Zöller/Schneider ZPO 17. Aufl. § 528 Rdn. 8).In einer solchen Aufgliederung des Streitgegenstandes liegt kein neues Vorbringen; es ist vielmehr der Angriff selbst (Senatsurteil vom 12. Juli 1962 aaO.).
- BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80
Kennzeichnung der Schlusszahlung
Auszug aus BGH, 14.01.1993 - VII ZR 118/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bezieht sich § 528 Abs. 1 ZPO schon seinem Wortlaut nach nur auf Angriffs- und Verteidigungsmittel, nicht aber auf den Angriff oder die Verteidigung selbst (vgl. BGH Senatsurteil vom 12. Februar 1981 - VII ZR 112/80 = NJW 1981, 1217 und Urteil vom 23. April 1986 - VIII ZR 93/85 = NJW 1986, 2257, 2258).
- BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12
Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen
Denn eine im Hinblick auf § 253 Abs. 2 ZPO vorgenommene nähere Aufgliederung der Klageforderung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel, sondern gehört zum Angriff selbst (BGH, Urteile vom 14. Januar 1993 - VII ZR 118/91, NJW 1993, 1393 unter II 1; sowie vom 21. November 1996 - VII ZR 187/95, NJW 1997, 870 unter II 1, 2, jeweils zu § 528 ZPO aF) und bedarf daher nicht der Zulassung nach § 531 ZPO. - BGH, 21.11.1996 - VII ZR 187/95
Zurückweisung der Aufgliederung eines Klageantrags in der Berufungsinstanz
"Wird die fehlende, aber notwendige Aufgliederung eines Klageantrages in der Berufungsinstanz nachgeholt, so ist das kein neues "Angriffs- und Verteidigungsmittel" i.S. von § 528 Abs. 2 ZPO (Ergänzung des Senatsurteils vom 14. Januar 1993 - VII ZR 118/91 = NJW 1993, 1393 f = BGHR ZPO § 528 Anwendungsbereich 3 = BGH LM ZPO § 528 Nr. 47 = BauR 1993, 361 = ZfBR 1993, 119 = MDR 1993, 471 f).«.Eine im zweiten Rechtszug vorgenommene Aufgliederung, durch die eine Klage erst die § 253 ZPO entsprechende Fassung erhalt, ist kein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne von § 528 ZPO (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1993 - VII ZR 118/91 = NJW 1993, 1393 f = BGHR ZPO § 528 Anwendungsbereich 3 = BGH LM ZPO § 528 Nr. 47 = BauR 1993, 361 = ZfBR 1993, 119 = MDR 1993, 471 f).
In einer solchen Aufgliederung des Streitgegenstandes liegt kein neues Vorbringen, es ist vielmehr der Angriff selbst (Senatsurteil vom 14. Januar 1993 aaO. m.w.Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 20.05.2008 - 23 U 128/07
Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung …
Diese Darstellung zur Bestimmung der geltend gemachten Ansprüche gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist kein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel i.S. von § 531 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1993, VII ZR 118/91, NJW 1993, 1393; BGH, Urteil vom 22.11.1996, VII ZR 187/95, NJW 1997, 870; jeweils zu § 528 ZPO). - OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 46/16
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Bereicherungsrechtliche Rückforderung …
Stimmen die Vorstellungen der Beteiligten nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (BGH, Urt. v. 04.02.1999 - III ZR 56/98, NJW 1993, 1393, 1394). - LG Darmstadt, 28.03.2013 - 24 S 54/12
Unzulässigkeit einer "Saldoklage" bei selbstständigen Ansprüchen
Rn. 12 Zwar bedarf die Zulässigkeit einer solchen nachträglichen Bestimmung nicht der Zulassung nach §§ 529 Abs. 1, 531 ZPO, da es sich bei der im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorgenommenen näheren Aufgliederung der Klageforderung nicht um ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel handelt, sondern diese zum Angriff selbst gehört (vgl. BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - VII ZR 118/91 -, juris Rn. 7;… BGH, Urt. v. 21. November 1996 - VII ZR 187/95 -, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| AG München, 19.01.1993 - 14 M 1621/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 807
Papierfundstellen
- MDR 1993, 471
Wird zitiert von ... (2)
- AG Göppingen, 04.07.2005 - 1 M 1354/05
Abnahmehindernis für eine eidesstattliche Versicherung: Anforderungen an den …
Der Umstand, dass der Schuldner am Verfahren auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich seine Haftunfähigkeit ergibt, hindert die Ausführung des dem Gerichtsvollzieher erteilten Verhaftungsauftrages nicht (AG München, MDR 1993, 471), da die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ein kurzes Verfahren erfordert, dass in der Regel nicht länger als zehn Minuten dauert; eine attestierte Haftunfähigkeit bedeutet nicht zugleich, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, an diesem Verfahren teilzunehmen; der Gerichtsvollzieher ist in derartigen Fällen daher anzuweisen, den Schuldner aufgrund des Haftbefehles zu verhaften; eine Einstellung des Verfahrens aufgrund eines derartigen Attestes kommt nicht in Betracht (…AG München a. a. O.). - LG Stuttgart, 03.04.2003 - 19 T 114/03 Denn dass ein Schuldner krankheitsbedingt nicht in der Lage ist zu arbeiten, d. h. mehrere Stunden am Tag körperliche und oder geistige Leistung zu vollbringen, bedingt nicht, dass es ihm unmöglich ist, an einem kurzen, in der Regel nicht länger als eine Viertel Stunde dauernden Gerichtsverfahren teilzunehmen und die dort verlangten Angaben zu seiner Vermögens- und Einkommenssituation zu machen (vgl. LG Heilbronn, DGVZ 1991, 39; AG München, MDR 1993, 471).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 114/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 42
Ablehnung eines Richters - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Richterablehnung; Beendigung; Instanz
Papierfundstellen
- MDR 1993, 471
- Rpfleger 1993, 327
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86
Sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1993 - 2Z BR 114/92
Ziel einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist es, den abgelehnten Richter an weiterer Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren zu hindern (BayObLGZ 1986, 249, 251).
- OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99
Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter …
3 Z 193/87|OLG Stuttgart; 03.02.1988; 8 W 608/87">MDR 88, 500; 93, 471; OLG Hamburg NJW 92, 1462, 1463; Zöller-Vollkommer a.a.O. § 47 Rdnr. 1; Büchel in: Beck"sches Richterhandbuch, A XXIV Rdnr. 29; AK-Wassermann, ZPO, § 47 Rdnr. 1; a.A. OLG Frankfurt MDR 92, 409; MünchKomm-ZPO/Feiber § 47 Rdnr. 4). - OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99
Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 24.09.1996 - 9 Sa 407/96
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit - unzulässiger Antrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 27.04.2012 - 32 W 7/12
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Anforderungen an die …
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, führt die Beendigung eines Rechtszuges erst dann zur Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, wenn die Instanz vollständig abgeschlossen ist, weil erst dann die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben und die getroffene Entscheidung von dem Gericht, dem die abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1653; ebenso BayObLG, MDR 1993, 471;… Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 44 Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 01.02.1993 - 3 W 2/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 471
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