Rechtsprechung
| OLG München, 06.11.1996 - 11 W 2925/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angefallene Gebühren des Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht bis zur Rücknahme des Widerspruches als Bestandteil der entstandenen Kosten im Vollstreckungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 01.04.1996 - 25 O 11865/95
- OLG München, 06.11.1996 - 11 W 2925/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 895
- MDR 1997, 299
- Rpfleger 1997, 172
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 30.11.1992 - 11 W 2416/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 31.07.2003 - 8 W 306/03
Kostenentscheidung: Rücknahme des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und …
Dazu gehören nicht nur die Kosten, die regelmäßig durch die Beantragung des Vollstreckungsbescheids erwachsen (vgl. bes. § 43 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO), sondern auch die im Widerspruchsverfahren angefallenen Kosten, wenn der Widerspruch wirksam zurückgenommen (§ 697 Abs. 4 ZPO) und dadurch das Streitverfahren in das (beim Landgericht fortzuführende) Mahnverfahren zurückversetzt worden ist (OLG München RPfl 1997, 172; OLG Frankfurt RPfl 1981, 239;… Holch aaO Rn 20 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Vereinfachungsnovelle (BTDrs 7/2729 S. 102);… Olzen aaO Rn 28;… Vollkommer aaO Rn 10;… Baumbach / Hartmann, ZPO 61. Aufl. 2003, § 699 Rn 15;… Hüßtege aaO Rn 17).Soweit eine verbreitete, teilweise als "herrschende Meinung" bezeichnete Ansicht es für unzulässig hält, im Anschluss an den Vollstreckungsbescheid ein ergänzendes Kostenfestsetzungsverfahren durchzuführen, weil dies mit dem Zweck des Mahnverfahrens - schnelle Titelschaffung - unvereinbar sei (so zB KG MDR 1995, 530; OLG Schleswig JurBüro 1985, 781; OLG Frankfurt RPfl 1981, 239; beiläufig auch BGH NJW 1991, 2084; Hansens JurBüro 1987, 1281; anderer Ansicht (mit den besseren Gründen) zB OLG München RPfl 1997, 172; OLG Koblenz JurBüro 1985, 780; nun auch KG NJW-RR 2001, 58; KGRep 2001, 70), trifft dies nicht den vorliegenden Sachverhalt.
- OLG Schleswig, 06.06.2008 - 2 W 76/08
Ergänzung des Vollstreckungsbescheids wegen versehentlich nicht aufgenommener …
Es handelt sich mithin um nichts anderes als ein dem Mahngericht zugewiesenes vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren (OLG Nürnberg JurBüro 2006, 141; OLG München Rpfleger 1997, 172). - OLG Nürnberg, 13.10.2005 - 13 W 1484/05
Nachfestsetzung im Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids versehentlich …
Nach Ansicht des Senats spricht allerdings viel für die letztere Auffassung, nachdem es sich bei der ziffernmäßigen Aufnahme der Mahnverfahrenskosten in den Vollstreckungsbescheid um nichts anderes als ein dem Mahngericht zugewiesenes vereinfachtes Kostenfestsetzungsverfahren handelt (ähnlich: OLG München, MDR 1997, 299: wie ein Kostenfestsetzungsbeschluß zu behandeln) mit der Besonderheit, daß eine Kostengrundentscheidung insoweit entbehrlich ist.Ein Grund, in diesem dem Mahngericht übertragenen Kostenfestsetzungsverfahren eine Nachfestsetzung - anders als im Verfahren nach §§ 104 ff. ZPO, in welchem die Zulässigkeit einer Nachfestsetzung allgemein anerkannt ist - nicht zuzulassen, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1985, 780;… Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; unklar: OLG München, MDR 1997, 299: Ergänzung des Vollstreckungsbescheids in der Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses).
- LG Bonn, 03.05.2005 - 8 T 54/05 Rn. 3 Wie bereits im gerichtlichen Hinweis vom 08.04.2005 ausgeführt, ist die nachträgliche Aufnahme von Kosten des Verfahren in den Vollstreckungsbescheid im Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO zulässig (vgl. KG, Beschl. v. 28.11.2000 - 1 W 1202/99, KGR 2001, 69; OLG München, Beschl. v. 06.11.1996 - 11 W 2925/96, MDR 1997, 299; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.09.1984 - 9 W 199/84, JurBüro 1985, 781).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.11.1996 - 26 WF 137/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BRAGO §§ 31, 128; ZPO § 118
- rechtsportal.de
BRAGO §§ 31, 128 ; ZPO § 118
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einlegen des Rechtsbehelfs der Erinnerung von einem durch eine Abhilfeentscheidung beschwerten Beteiligten in einem Kostenfestsetzungsverfahren; Voraussetzung für die Entstehung einer Erörterungsgebühr
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 04.01.1996 - 12 F 319/94
- AG Eschweiler, 13.03.1996 - 12 F 319/94
- OLG Köln, 13.11.1996 - 26 WF 137/96
Papierfundstellen
- MDR 1997, 299
- FamRZ 1997, 950
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 30.03.1993 - 25 WF 35/93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Sozialhilfeempfänger
Auszug aus OLG Köln, 13.11.1996 - 26 WF 137/96
Dies ergibt sich eindeutig aus dem Terminsprotokoll (insoweit liegt ein entscheidender Unterschied zu dem vom Senat entschiedenen Fall FamRZ 1993, 1472 f. vor). - KG, 07.06.1988 - 1 WF 1551/88
Anwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit bei bloßer Anhängigkeit einer …
Auszug aus OLG Köln, 13.11.1996 - 26 WF 137/96
Aber auch die Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO setzt nicht die Rechtshängigkeit, sondern lediglich die Anhängigkeit des Verfahrens voraus (…Riedel/Sußbauer (Keller), a.a.O., Rdn. 86 zu § 31;… Gerold/Schmidt (von Eicken), a.a.O., Rdn. 149 zu § 31; KG, JurBüro 1988, 1671 ff).
- OLG Nürnberg, 10.03.2003 - 7 WF 666/03
Zur Bestimmung des Streitwertes bei Nichtanhängigkeit eines gerichtlichen …
Auch für die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) und eine eventuell angefallene Erörterungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO) ist auf den anhängig gemachten Streitgegenstand unabhängig davon, ob dieser auch rechtshängig geworden ist, abzustellen (vgl. etwa OLG Köln, MDR 97, 299; KG, MDR 88, 1067).
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