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   OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06   

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https://dejure.org/2006,1979
OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06 (https://dejure.org/2006,1979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2006 - 6 W 117/06 (https://dejure.org/2006,1979)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2006 - 6 W 117/06 (https://dejure.org/2006,1979)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung und der nach § 6 TDG erforderlichen Anbieterdaten ist nur bedingt geeignet, die geschäftlichen Belange der Mitbewerber des Verletzers zu beeinträchtigen. Die Bemessung des Streitwertes bei einem deratigen Wettbewerbsverstoß mit 5000 EUR ...

  • openjur.de

    §§ 3, 8 UWG; § 6 TDG

  • Justiz Hessen

    § 6 TDG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer Unterlassungsverfügung wegen des Fehlens der Widerrufsbelehrung und der Pflichtangaben eines Telediensteanbieters

  • wb-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei fehlendem Impressum und falscher Widerrufsbelehrung

  • JurPC

    Streitwert bei einstweiliger Verfügung wegen fehlenden Impressums

  • Wolters Kluwer

    (Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Streitwertbemessung einer Unterlassungsverfügung wegen des Fehlens der Widerrufsbelehrung und der Pflichtangaben eines Telediensteanbieters)

  • Judicialis

    TDG § 6; ; UWG § 8 III

  • linksandlaw.info

    Fehlendes bzw. Falsches Impressum - Berechnung Streitwert

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei fehlendem Impressum und falscher Widerrufsbelehrung

  • RA Kotz

    Streitwert bei Fehlen einer Widerrufsbelehrung und fehlerhafter Anbieterdaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63; UWG § 3 § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Bemessung des Streitwerts für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung bei einem Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • auktion-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Fehler im Widerruf und Impressum 5000,- EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei fehlerhaftem Impressum + rechtswidriger Widerrufsbelehrung nur 5.000,- EUR

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlender Anbieterkennzeichnung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Gerichte kürzen immer häufiger Abmahnungskosten

  • beck.de (Leitsatz)

    Streitwert für Unterlassungsverfügung bei fehlender Widerrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlerhaftem Impressum + rechtswidriger Widerrufsbelehrung nur 5.000,- EUR

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 11 O 102/06
  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 6 W 117/06

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07

    Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der

    In der Regel wird der Verbraucher seine Kaufentscheidung nicht von der konkreten Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung abhängig machen, zumal fraglich sein dürfte, ob der durchschnittliche, rechtlich nicht vorbelastete Verbraucher den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt einer Widerrufsbelehrung überhaupt kennt (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2006 - 6 W 117/06).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Die Interessen der einzelnen Mitbewerber, die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflussen, wird durch solche Verstöße jedoch nur mittelbar berührt (Beschl. v. 17.08.2006 - 6 W 117/06; v. 18.08.2006 - 6 W 156/06; v. 05.03.2007 - 6 W 28/07; v. 13.08.2007 - 6 W 115/07 und v. 28.08.2007 - 6 W 131/07).
  • OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 2 W 46/07

    Wettbewerbsrecht: Höhe des Streitwerts bei Wettbewerbsverstoß im Internet - hier

    Die Geschäftssitze der Beteiligten liegen zwar sehr weit auseinander, sodass unmittelbare geschäftliche Berührungspunkte nur wenig zu erkennen sein mögen (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt B. v. 17.08.2006 - 6 W 117/06).

    Zwar mögen das Fehlen der Anbieterdaten und der fehlende Hinweis auf ein Widerrufs- und Rückgaberecht als solche nicht geeignet sein, die Kaufentscheidung zu Gunsten des Verletzers und zum Nachteil seiner sich gesetzestreu verhaltenden Konkurrenten zu beeinflussen, da sie erst im Falle einer Vertragsstörung Bedeutung erlangen (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.a.O. 6 W 117/06).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 6 U 209/19
    Die Interessenlage des einzelnen Mitbewerbers , die die Streitwertbemessung für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 III Nr. 1 UWG maßgeblich beeinflusst, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur mittelbar berührt (Senat MMR 2007, 117 ).

    Der Senat hält daher einen Gegenstandswert von 10.000 EUR für angemessen; dem liegt ein Wert 5.000 EUR für die fehlende Anbieterkennzeichnung (vgl. Senat, MMR 2007, 117 ) sowie ein Wert von 5.000 EUR für die fehlende Widerrufsbelehrung samt den weiteren Angaben zugrunde.

  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11

    Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

    2 Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Senats, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines

    In der Regel wird der Verbraucher seine Kaufentscheidung nicht von der konkreten Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung abhängig machen, zumal fraglich sein dürfte, ob der durchschnittliche, rechtlich nicht vorbelastete Verbraucher den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt einer Widerrufsbelehrung überhaupt kennt (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2006 - 6 W 117/06).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen

    Der Senat hat zwar wiederholt entschieden, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2006 - 11 O 146/06
    Da an der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 312c BGB zum Schütze des Verbrauchers ein erhebliches Allgemeininteresse besteht, ist bei Zuwiderhandlungen regelmäßig die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten, wonach nur solche unlautere Wettbewerbshandlungen unlauter sind, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2006, Az.: 6 W 117/06; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbs recht, 24. Aufl., § 3 Rdnr. 79).
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