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   OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08   

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https://dejure.org/2009,4266
OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08 (https://dejure.org/2009,4266)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2009 - 29 U 3255/08 (https://dejure.org/2009,4266)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 29 U 3255/08 (https://dejure.org/2009,4266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis auf die Unmöglichkeit von Preselection und Call-by-Call - Kein Telekom-Anschluss notwendig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Werbung für einen Telefonanschluss

  • Judicialis

    UWG § 5a Abs. 2; ; TKG § 40 Abs. 1

  • fst-ev.org PDF

    Hinweispflicht bei Nichtverfügbarkeit von Preselection und Call-by-Call im Rahmen der werblichen Gestaltung, anderenfalls Irreführung durch Unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a Abs. 2; TKG § 40 Abs. 1
    "Kein Telekom-Anschluss notwendig"; Anforderungen an die Werbung für einen Telefonanschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für Telefonanschluss bei fehlender Call-by-Call-Option

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss auf nicht verfügbare Preselection für bestimmten Telefonanschluss hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 355 (Ls.)
  • MMR 2009, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG Oldenburg, 22.05.2008 - 1 U 116/07

    Ausschluss der Preselection keine Pflichtangabe

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Auch das von den Parteien erörterte Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22. Mai 2008 - 1 U 116/07 (in juris nachgewiesen) gebietet keine andere Beurteilung, da diesem ein anderer Sachverhalt zu Grunde lag.
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Soweit ein Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt ist, besteht er allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 173 - bundesligakarten.de Tz. 19 m. w. N.); maßgebend ist insoweit das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der bis zum 29. Dezember 2008 geltenden Fassung.
  • BGH, 08.05.2008 - I ZR 83/06

    Abmahnkostenersatz

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Das gilt auch dann, wenn der Abmahnende - wie im Streitfall - über eine eigene Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH GRUR 2008, 928 - Abmahnkostenersatz Tz. 12 - 17).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Insoweit ist allein die rechtliche Beurteilung zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2007, 981 - 150 % Zinsbonus Tz. 15 m. w. N.).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei Tz. 36 m. w. N.).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Es ist wettbewerbswidrig, in der Werbung allein den günstigen Preis einer Leistung herauszustellen, ohne gleichzeitig in klarer Zuordnung leicht erkennbar und deutlich lesbar auf die Folgekosten hinzuweisen, die sich ergeben, wenn der Verbraucher auf das Angebot eingeht (vgl. BGH GRUR 2003, 890 [891] - Buchclub-Koppelungsangebot m. w. N.), also Hinweise auf Belastungen, die den herausgestellten günstigen Preis unmittelbar relativieren, nicht dargestellt sind (vgl. BGH GRUR 2006, 164 - Aktivierungskosten II Tz. 20; m. w. N.).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Eine irreführende Angabe ist vielmehr auch dann zu beanstanden, wenn der dadurch angesprochene Verbraucher im Zeitpunkt seiner Entscheidung zum Vertragsschluss nicht in einem Irrtum befangen ist, aber die betreffende Angabe geeignet ist, ihn anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot näher zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (vgl. BGH GRUR 1995, 610 [611] - Neues Informationssystem m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2008, 186 - Telefonaktion Tz. 31; Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Rz. 2.192 f.; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 2008, § 5 UWG Rz. 91; Reese in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 5 UWG Rz. 228; Piper in: Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage 2006, § 5 UWG Rz. 115, 218).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Da die Mitglieder des Senats zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und im Übrigen durch die ständige Befassung mit Wettbewerbsstreitigkeiten besondere Sachkunde bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses besitzen, haben sie das im Streitfall erforderliche Erfahrungswissen, so dass auf die Erholung des von der Klägerin zu dieser Frage angebotenen Sachverständigengutachtens verzichtet werden kann (vgl. BGH GRUR 2006, 937 - Ichthyol II Tz. 27 m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08
    Auch der - zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ergangenen - Entscheidung Internet-Reservierungssystem des Bundesgerichtshofs (GRUR 2003, 889 f) ist für den Streitfall nichts anderes zu entnehmen, schon weil der angegriffenen Werbung klare und unmissverständliche Hinweise auf eine im weiteren Bestellgang erfolgende Aufklärung fehlen (vgl. auch Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Rz. 4.120).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 51/05

    Werbung für Telefondienstleistungen

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 21/07
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 28/09

    Kein Telekom-Anschluss nötig

    Die Revision weist mit Recht darauf hin, dass der Verkehr unter diesen Umständen davon ausgeht, es handele sich bei den beiden genannten Auswahlverfahren um regelmäßig mit einem Telefonanschluss verbundene Möglichkeiten (so auch OLG München, MMR 2009, 562).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

    Das Berufungsgericht hat zwar abweichend von den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. August 2006 (4 U 43/06), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19. April 2007 (2 U 135/06) sowie des Oberlandesgerichts München vom 12. Oktober 2006 (29 U 4584/05) und vom 5. Februar 2009 (29 U 3255/08) angenommen, dass keine Verpflichtung der Beklagten bestanden hat, in der streitgegenständlichen Werbung für ihre Telefon-Flatrates auf das Fehlen von Preselection-Optionen hinzuweisen.
  • OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und

    Angesichts der neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hält der Senat an der in seinem Urteil vom 5. Februar 2009 - 29 U 3255/08 - Kein Telekom-Anschluss notwendig (MMR 2009, 562) geäußerten Auffassung zur Wesentlichkeit des Fehlens der Preselection-Option auch bei Flatrate-Angeboten nicht fest.
  • OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters

    Zudem hat die Beklagte in der angegriffenen Werbung gemäß Anlage K 1 in keiner Weise auf das Festnetzangebot der Klägerin Bezug genommen und auf diese Weise eine entsprechende Verkehrserwartung geweckt; darin unterscheidet sich der Streitfall signifikant von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 846 - Kein T-Anschluss nötig ; MMR 2010, 184 [auch diese Entscheidung betraf einen Fall, in dem unter Bezugnahme auf die Klägerin geworben worden war, wie der Vorentscheidung des OLG Frankfurt, Urt. v. 29. Mai 2008 - 6 U 108/07, juris, dort Tz. 62, entnommen werden kann]) und des Senats (a.a.O., - Ausschluss von Call-by-Call und Preselection und MMR 2009, 562 - Kein T-Anschluss notwendig ) zu Grunde lagen.
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