Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.05.2015

Rechtsprechung
   LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20214
LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14 (https://dejure.org/2015,20214)
LG Landshut, Entscheidung vom 29.06.2015 - 72 O 3510/14 (https://dejure.org/2015,20214)
LG Landshut, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 72 O 3510/14 (https://dejure.org/2015,20214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Tabakwerbung auf der Unternehmens-Webseite eines Tabakunternehmens

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Tabakwerbeverbot gilt auch für eine Unternehmenswebseite (ohne Verkauf) eines Tabakherstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tabakwerbung auf einer zur Außendarstellung betriebenen Unternehmenshomepage; Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft

  • online-und-recht.de

    Werbeverbot für Tabakerzeugnisse gilt auch für normale Unternehmenswebseite und nicht nur für Online-Shop

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Tabakwerbeverbot gilt auch für Unternehmensseiten im Internet

  • kanzlei.biz

    Tabakwerbeverbot gilt auch für die Homepage eines Tabakherstellers

  • rewis.io

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Internetauftritt eines Tabakherstellers wegen Verstoßes gegen das Tabakwerbeverbot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Tabakwerbeverbot gilt auch für Webseite eines Tabakherstellers ohne Bestellmöglichkeit - Unternehmenswebseite als Dienst der Informationsgesellschaft

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Tabakwerbeverbot gilt auch für die Herstellerhomepage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tabak-Werbeverbot auch für "normale" Unternehmens-Webseite

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Tabakwerbung auf Herstellerwebseite verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Unternehmensseiten im Internet müssen Tabakwerbeverbot beachten - Tabakwarenverbot gilt auch für Webseiten auf denen keine Tabakerzeugnisse verkauft werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 137/09

    Unser wichtigstes Cigarettenpapier

    Auszug aus LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14
    Für die Werbewirkung reicht vielmehr die Eignung zur Verkaufsförderung aus (BGH GRUR 2011, 631, 632).

    Die Ausnahme vom Werbeverbot erstreckt sich damit auch auf den Internettauftritt eines tabakproduzierenden Unternehmens (zum Vorrang des Verbraucherschutzes gegenüber Imagewerbung vgl. BGH GRUR 2011, 631).

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 19 U 184/06

    Tabakwerbung im Online-Shop

    Auszug aus LG Landshut, 29.06.2015 - 72 O 3510/14
    Wie oben ausgeführt, ist dies anders als beim Kauf einer gedruckten Fachzeitschrift (§ 21 a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VTabakG) oder dem Besuch eines Onlineshops für Tabakwaren (§ 21 a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 VTabakG, vgl. OLG Karlsruhe, 19 U 184/06) auch nicht denklogisch das einzige Motiv, die Webseite aufzurufen, da die Präsentation des Unternehmens im Rahmen der streitgegenständlichen Homepage der Beklagten gerade nicht mit "redaktionelle Berichten" über Tabakerzeugnisse oder Rauchutensilien i. S. d. Ausnahmetatbestands gleichzusetzen ist.
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16

    Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

    Außerdem hat das Landgericht dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz pauschaler Abmahnkosten gegen die Beklagte in Höhe von 214 EUR zuzüglich Zinsen zuerkannt (LG Landshut, MMR 2016, 119).
  • OLG München, 21.04.2016 - 6 U 2775/15

    Tabakwerbung auf Tabakunternehmenswebseite

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es in Ziffer 1 lautet "... zu unterlassen, auf ihrer Unternehmenswebseite im Internet für Tabakerzeugnisse.

    Das Urteil des Landgerichts Landshut, Az. 72 O 3510/14, wird in der durch Ziffer I. dieses Urteils geänderten Fassung ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

    die Klage unter Aufhebung des am 29.06.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Landshut, Az. 72 O 3510/14, abzuweisen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15168
OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14 (https://dejure.org/2015,15168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2015 - 6 U 39/14 (https://dejure.org/2015,15168)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 6 U 39/14 (https://dejure.org/2015,15168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG
    Verwechslungsgefahr zwischen Zeichen mit beschreibenden Anklängen; Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verwechslungsgefahr von Marken mit beschreibenden Anteilen

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr zwischen Zeichen mit beschreibenden Anklängen; Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts

  • online-und-recht.de

    Regional tätige Unternehmen haben nur räumlich begrenzten Kennzeichenschutz

  • kanzlei.biz

    Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens eines Neuro-Spine-Centers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 15
    Verwechselungsgefahr zweier Zeichen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts mit beschreibenden Anklängen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Unternehmenskennzeichen begründet für Arztpraxis nur regionalen Schutz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unternehmenskennzeichen begründet für Arztpraxis nur regionalen Markenschutz

  • lhr-law.de (Zusammenfassung)

    Prüfung der Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marken mit beschreibenden Anteilen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schutzumfang eines Unternehmenskennzeichens für Arztpraxis beschränkt sich auf Einzugsgebiet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begrenzter Domain-Kennzeichenschutz für regionale Unternehmen

  • heldt-zuelch.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Bestandteile mit beschreibenden Anklängen im Markenzeichen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Schutz von regional handelnder Klinik vor ähnlich klingender Domain räumlich begrenzt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr bei regionalen Kombinationszeichen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 372
  • MMR 2016, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 55/11

    Schutzumfang eines regional beschränkten Unternehmenskennzeichenrechts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14
    Zu ergänzen ist lediglich, dass diesem Verfahren ein Rechtsstreit zwischen dem Beklagten und dem Partner des Klägers in dessen Gemeinschaftspraxis, Herrn A, vorausgegangen ist, das mit einem am 21. Juni 2012 verkündeten Teilversäumnis- und Schlussurteil des Senats endete ( 6 U 55/11 - Anlage K 3).

    Dem Beklagten steht ein Unternehmenskennzeichenrecht an dem Zeichen "neuro-spine-center" zu, allerdings beschränkt auf den Wirtschaftsraum O1 (Senat vom 21.6. 2012 - 6 U 55/11).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14
    Der jedenfalls mitprägenden Funktion des Namens "X" steht auch nicht entgegen, dass der Bestandteil "Neuro Spine Center" im Druckbild hervorgehoben ist, denn das vermag den beschreibenden Charakter des Zeichenbestandteils nicht auszuräumen (vgl. BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 6 U 39/14
    Der Familienname des Unternehmensinhabers stellt ein klassisches Kennzeichnungsmittel dar, dem der Verkehr im Allgemeinen einen klaren Herkunftshinweis entnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 134/05 Tz. 13 - Hansen-Bau).
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