Rechtsprechung
| KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02, 5 W 124/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 3
- JurPC
ZPO § 3
Streitwert bei Unterlassungsverfügung gegen E-Mail-Werbung - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
E-Mail-Spamming - Unterlassungsansprüche und Streitwert
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-Email an einen Journalisten; Streitwert nach freiem Ermessen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2001 - 16 O 619/01
- KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02, 5 W 124/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1505
- MMR 2003, 110
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89
Streitwertbemessung - Streitwertbemessung
Auszug aus KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02
Für die Bemessung ist in erster Linie das wirtschaftliche eigene Interesse des Unterlassungsgläubigers an der Anspruchsverwirklichung maßgebend (BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
- OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Die festgesetzten Streitwerte bewegen sich vielmehr in einer Bandbreite zwischen 2.000,00 DM (OLGR Celle 2002, 48) und 15.000,00 DM (KG MMR 2003, 110). - KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20
Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20
Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten …
Es hängt unter anderem von dem Wert des verletzten Rechts, den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. Senat, Beschluss vom 23.09.2002 - 5 W 106/02 - NJW-RR 2003, 1505, Rdnr. 3 nach juris zum Wettbewerbsrecht; Senat, Beschluss vom 02.02.2021 - 5 W 14/21 - S. 2 zum Markenrecht).
- KG, 18.02.2022 - 5 U 1007/20
Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen …
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - KG, 08.09.2020 - 5 W 1023/20
Follower-Anzahl - Streitwertbestimmung bei wettbewerbsrechtlichem …
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - OLG Bremen, 15.03.2004 - 2 W 24/04
Streitwert für einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Übermittlung …
Der Wert von EUR 7.500,00 bewegt sich durchaus im Rahmen des für diese Art der Belästigung festzusetzenden Streitwerts (vgl. KG NJW-RR 2003, 1505). - OLG Braunschweig, 10.02.2014 - 2 W 11/14
E-Mail-Spam durch Xing-Einladung
Während einige Gerichte, insbesondere soweit es den privaten Bereich betrifft, für die Zusendung von Emails lediglich dreistellige Werte ansetzen (…vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17. Oktober 2013, I-6U 65/13, m. w. N. (Rn. 19)), werden im gewerblichen Bereich teilweise mehrere tausend Euro für angemessen erachtet (vgl. BGH, Beschl. v. 20.05.2009, I ZR 218/07, 6.000,00 EUR Rechtsanwaltskanzlei für Newsletter mit 15 Seiten Information für Kapitalanleger; OLG Koblenz, Beschl. v. 29. September 2006, 14 W 590/06: 10.000,00 EUR Spam-Email mit 421 KB; KG, Beschl. v. 23. September 2002, 5 W 106/02 und 124/02, 15.000,00 DM u. a. unter Hinweis auf den großen Nachahmungseffekt,). - KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20
Verfahrenswert bei Ansprüchen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - KG, 10.01.2022 - 5 U 1113/20
Ansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke; Werbung und Angebote in einem …
Es hängt unter anderem von dem Wert des verletzten Rechts, den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 02.02.2021 - 5 W 14/21 - S. 2 zum Markenrecht). - KG, 13.10.2025 - 5 U 49/24 Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris).
- KG, 02.01.2024 - 5 W 95/23
Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses eines Unterlassungsgläubigers an …
- KG, 06.12.2023 - 5 W 149/23
Wertfestsetzung in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassen …
- KG, 26.02.2007 - 12 W 16/07
Streitwert: Unterlassungsanspruch eines durch unerwünschte e-mail-Werbung eines …
- KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02
Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
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Rechtsprechung
| KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
ZPO § 3
- online-und-recht.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde gegen Streitwertbeschluss bei unerlaubter Zusendung von Werbe-Email; Kriterien bei der Ausübung des freien Ermessens i.S.d. § 3 (Zivilprozssordnung) ZPO
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2001 - 16 O 619/01
- KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02
- KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1505
- MMR 2003, 110
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89
Streitwertbemessung - Streitwertbemessung
Auszug aus KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02
Für die Bemessung ist in erster Linie das wirtschaftliche eigene Interesse des Unterlassungsgläubigers an der Anspruchsverwirklichung maßgebend (BGH, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung). - KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02
Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
Auszug aus KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02
5 W 106/02 5 W 124/02 .
- LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05
Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte E-Mail-Werbung: Beseitigung der …
Auch muss ins Gewicht fallen, ob der Adressat seine E-Mail Adresse beruflich nutzt (KG Berlin 5. Zivilsenat, Beschluss vom 23.September 2002-5W 106/02, 5 W 124/02, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Online-Nutzung von Filmausschnitten als ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Filmherstellers; Speichern eines Programms auf einem Datenträger als Vervielfältigung i.S.v. § 94 Urhebergesetz (UrhG)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.12.2000 - 16 O 463/00
- KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Papierfundstellen
- MMR 2003, 110
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96
Elektronische Pressearchive
Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1999, 325 [BGH 10.12.1998 - I ZR 100/96] /327 - "elektronische Pressearchive"). - KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein …
Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Die beanstandete Online-Nutzung der Filmausschnitte stellt sich als ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Filmherstellers bzw. seines Rechtsnachfolgers dar (vgl. Senat GRUR 2002, 252/253 f - "Mantellieferung"). - BGH, 22.09.1972 - I ZR 6/71
"Handbuch moderner Zitate"
Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Der Beklagten ist auch zuzugestehen, dass auch die Auslese und Anordnung von Dritten verfasster Werke eine eigenschöpferische Leistung darstellen kann, die ein eigenes Urheberrecht an dem Sammelwerk auslöst, doch ist § 4 UrhG nicht zu entnehmen, dass Sammelwerke oder Datenbanken, die eine persönliche geistige Schöpfung sind, im Verhältnis zu den entlehnten Werkstellen Dritter auch dann als selbständige Werke im Sinne des § 51 UrhG zu werten sind, wenn sie sich im Wesentlichen in der Wiedergabe des fremden Werks erschöpfen, mag auch die Auswahl, Gliederung und Art der Zusammenstellung als eigene persönliche Leistung eines Urheberrechtsschutzes würdig sein (vgl. BGH GRUR 1973, 216/217 - "Handbuch moderner Zitate"). - KG, 27.10.1998 - 5 U 3231/98
DEFA-Film / DEFA Film
Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Die DEFA als Rechtsnachfolgerin des VEB hat also nach dem § 94 Abs. 1 UrhG originäre Nutzungsrechte und Vermietungsrechte hinsichtlich des Films erworben (vgl. Senat GRUR 1999, 721). - KG, 05.05.1998 - 5 U 2656/97
Barfuß ins Bett / Barfuss ins Bett
Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
Auf die in der vormaligen DDR hergestellten Filme sind - was ihren urheberrechtlichen Schutz anbelangt - gemäß Anlage I Kap. II Abschn. II Nr. 2 § 1 zum Einigungsvertrag die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes einschließlich derjenigen zu den verwandten Schutzrechten anzuwenden (vgl. Senat GRUR 1999, 328 [KG Berlin 05.05.1998 - 5 U 2656/97] , gebilligt durch BGH NJW 2001, 2402 - "barfuß im Bett").
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
TV-Total
aa) Da diese Bestimmungen die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers schützen und dieser unternehmerische Aufwand für den gesamten Film erbracht wird, gibt es keinen Teil des Films, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre; der Handel mit sogenannten Klammerteilrechten zeigt, dass auch kleinste Teile von Filmwerken und Laufbildern einen schützenswerten wirtschaftlichen Wert haben (vgl. OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126; KG MMR 2003, 110, 112;… Schulze in Dreier/Schulze aaO § 94 Rdn. 29 und § 95 Rdn. 8;… Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 9. Aufl., § 95 UrhG Rdn. 6;… Wandtke/Bullinger/Manegold, Urheberrecht, 2. Aufl., § 94 UrhG Rdn. 4; Hillig, ZUM 2005, 482; anders zum Schutzrecht des Tonträgerherstellers an Tonfetzen OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548). - OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04
TV-Total
Da die Beklagte nur einen relativ kleinen Teil aus dieser Sendung verwendet hat, ist allein entscheidend, ob gerade der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante, GRUR 1988, 533, 534- Vorentwurf II, st. Rspr; dies gilt auch für Filmwerke (BGHZ 9, 262, 267 f - Schwanenbilder: KG MMR 2003, 110, 112-Paul und Paula).Das Zitat muss beispielhaft oder hilfsweise zur Unterstützung oder Fortentwicklung eigener Gedankengänge oder auch zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Übernommenen beitragen; erforderlich ist eine innere Verbindung von aufnehmenden und aufgenommenem Werk (KG GRUR-RR 2002, 313, 315- Übernahme nicht genehmigtet Zitate aus Tagebüchern; MMR 2003, 110, 111 - Paul und Paula).
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