Rechtsprechung
| LG Trier, 27.11.2003 - 3 S 89/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- LawCommunity.de
Abschluss eines Mobilfunkvertrages durch Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kann ein Betreuter einen Mobilfunkvertrag abschließen?
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Genehmigung eines Mobilfunk-Laufzeitvertrag, Vermögenssorge
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Der Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit Grundgebühren und Mindestlaufzeit ist keine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Handy-Vertrag keine alltägliche Angelegenheit
- beck.de (Leitsatz)
Mobilfunk-Laufzeitvertrag mit unter Vermögenssorge stehender Person
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Handy-Vertrag keine alltägliche Angelegenheit
Papierfundstellen
- MMR 2004, 263
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Rechtsprechung
| LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
TDG § 8 Abs. 1, BGB §§ 1004, 823, UWG § 1
Haftung des Access-Providers für SPAM - aufrecht.de
SPAM.
- stroemer.de
Haftung für Subdomains
- webhosting-und-recht.de
Haftung eines Sub-Domain-Hosters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- heise.de (Pressebericht, 12.12.2003)
Gericht bestätigt Haftung des Subdomain-Vermieters für Spam
- heise.de (Pressebericht, 12.12.2003)
Haftung des Subdomain-Vermieters für Spam
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung des Subdomain-Vermieters für Spam
- beck.de (Leitsatz)
Störerhaftung des Domaininhabers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung des Subdomain-Vermieters für Spam
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 27.02.2003 - 2 C 8566/02
- LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Papierfundstellen
- MMR 2004, 263
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Darüber hinaus hat der BGH die Werbung mittels Telefon und Telefax grundsätzlich für rechtswidrig gehalten, wenn der Adressat nicht zuvor seine Zustimmung erklärt hat (sogenannte Opt-in-Lösung im Gegensatz zur bei Briefkastenwerbung vertretenen Opt-out-Lösung: Werbung ist erlaubt, es sei denn, der Empfänger hat durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten ausdrücklich kundgetan, dass er keine Werbung wünscht, BGHZ 106, 229, 234). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Ebenso wie von der Domain-Vergabestelle DENIC erwartet wird, dass sie die Registrierung einer Domain bei offenkundigen und unschwer erkennenden Rechtsverstößen eines registrierten Second-Level-Domain-Inhabers aufhebt (BGH, MMR 2001, 671), kann auch vom Second-Level-Domain-Inhaber (Host-Provider) erwartet werden, dass er die Third-level-Sub-Domain-Inhaber (Subdomain-Inhaber) jedenfalls kennt (Name und Adresse) und bei Rechtsverstößen die ihm rechtlich und technisch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße ergreift. - BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Jedoch hat der BGH bereits zur unverlangten Werbung im früheren BTX-System entschieden, dass diese Werbemethode, wenn ein gewisser Grad der Belästigung überschritten wird, unzulässig ist (BGHZ 103, 203 ff.).
- LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
Zulässigkeit von E-Mail-Werbung; Unaufgeforderte Zusendung von E-Mail-Werbung an …
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-Mail-Werbung (Spamming) unzulässig (vgl. Kaminski/Henßler/Kolaschnik/ Papathoma-Beatge, Rechtshandbuch E-Business, 2002, Seite 355, RN 40 m. w. N.; NJW, Beilage zu Heft 14/2001, Seite 36 ff. mit einem umfassenden Überblick zum gegenwärtigen Streitstand; LG Berlin, NJW 98, 3208 AG Brakel, NJW 98, 3209; LG Berlin, NJW 2002, 2569; Flechsig, MMR 2002, 347 ff. m w. N.). - LG Berlin, 14.05.1998 - 16 O 301/98
E-Mail-Werbung (II)
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-Mail-Werbung (Spamming) unzulässig (vgl. Kaminski/Henßler/Kolaschnik/ Papathoma-Beatge, Rechtshandbuch E-Business, 2002, Seite 355, RN 40 m. w. N.; NJW, Beilage zu Heft 14/2001, Seite 36 ff. mit einem umfassenden Überblick zum gegenwärtigen Streitstand; LG Berlin, NJW 98, 3208 AG Brakel, NJW 98, 3209; LG Berlin, NJW 2002, 2569; Flechsig, MMR 2002, 347 ff. m w. N.). - OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Kenntnis; Strafbewehrte Unterlassungserklärung; …
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Jedoch entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Störer jeder ist, "der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung er rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei es genügt, dass er das eigenverantwortliche Handeln eines Dritten unterstützt oder ausnutzt, obwohl er rechtlich in der Lage ist, es zu verhindern" (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3 U 101/01, Urteil vom 13.09.2001, m. w. N. insbesondere zur BGH-Rechtsprechung). - AG Leipzig, 27.02.2003 - 2 C 8566/02
E-Mail-Spamming - Schadensersatz und Unterlassungsansprüche
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 27.02.2003 (Az.: 2 C 8566/02) wird mit der Maßgabe folgender Neutenorierung zurückgewiesen:. - AG Brakel, 11.02.1998 - 7 C 748/97
Unverlangte E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-Mail-Werbung (Spamming) unzulässig (vgl. Kaminski/Henßler/Kolaschnik/ Papathoma-Beatge, Rechtshandbuch E-Business, 2002, Seite 355, RN 40 m. w. N.; NJW, Beilage zu Heft 14/2001, Seite 36 ff. mit einem umfassenden Überblick zum gegenwärtigen Streitstand; LG Berlin, NJW 98, 3208 AG Brakel, NJW 98, 3209; LG Berlin, NJW 2002, 2569; Flechsig, MMR 2002, 347 ff. m w. N.).
- VG Hannover, 15.08.2016 - 10 A 2173/16
Glücksspiel; Zustandstörer
Die Klägerin ist für den Inhalt der Webseite verantwortlich, selbst wenn sie nicht selbst den von ihr vorgefundenen Zustand verantwortet (zur Inanspruchnahme eines Nicht-Störers nach § 7 TMG: OVG Münster, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 B 760/09 -, BeckRS 2010, 46309; die zivilrechtliche Zustandsverantwortlichkeit bejaht LG Leipzig, Urteil vom 13.11.2003 - 12 S 2595/03 -, MMR 2004, 263). - LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03
Haftung für Links auf Nacktfotos
Selbst wenn man jedoch eine derartige Ersatzhaftung annehmen wollte (vgl. insoweit eine Entscheidung des LG Leipzig, MMR 2004, 263, wonach ein Domaininhaber die im verkehr erforderliche Sorgfalt dann verletze, wenn er den von ihm gehosteten Subdomaininhaber, der die Rechte eines Dritten durch den Betrieb der Subdomain verletzt hat, nicht zum Zwecke der zivilrechtlichen Verfolgung benennen kann), so käme sie allenfalls und nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte zuvor alle ihm zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, den wahren Täter zu ermitteln.
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