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Rechtsprechung
   OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4732
OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03 (https://dejure.org/2004,4732)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2004 - 8 U 4223/03 (https://dejure.org/2004,4732)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 8 U 4223/03 (https://dejure.org/2004,4732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • doerre.com PDF

    Mitstörerhaftung bei eCards

  • aufrecht.de

    Mitstörerhaftung bei unverlangter Zusendung von e-Cards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1
    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte Übersendung von e-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausführungen zur Zulässigkeit von Werbung durch elektronische Medien; Einstweilige Verfügung auf Untersagung von Werbeemails; Androhung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 13.02.2004)

    Unerwünschte E-Mail-Werbung auch für Parteien unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung bei E-Cards

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Politische Wahlwerbung per E-Cards ist wettbewerbsrechtlich wie kommerzielle E.Mail-Werbung zu behandeln

  • beck.de (Leitsatz)

    Unerwünschte E-Mail-Werbung per E-Card

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung bei E-Cards

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 324
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verbot der Flugblattwerbung in Hausbriefkästen bei entsprechendem Aufkleber

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Gem. der in NJW 2002, 2938 veröffentlichten Entscheidung des BVerfG bestehen - wie auch schon das LG unter IV seiner Entscheidungsgründe ausgeführt hat - keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, die Zusendung politischer Information der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen.

    Wenig überraschend an der Entscheidung der Münchener Richter ist angesichts des Urteils des BVerfG (NJW 2002, 2938) die Gleichsetzung von politischen Informationen mit kommerzieller Werbung.

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Die Übertragung der vom BGH (NJW 1989, 902) entwickelten Grundsätze zum Unterlassungsanspruch bei erkennbar unerwünschtem Einwurf von Werbematerial auf E-Mail-Werbung politischer Parteien ist rechtlich geboten und stellt insb.
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Zum einen hat der Kl. zwei Mails erhalten ... Zum anderen stellt angesichts der allgemeinen (also nicht nur von der Bekl. ausgehenden) Gefahr des Ausuferns und des Überhandnehmens von E-Mail-Werbeschreiben bereits das erstmalige unerwünschte Zusenden einen relevanten Eingriff dar; dies hat etwa für das Kommunikationsmedium "Btx-Mitteilungsdienst" der BGH (NJW 1988, 1670, 1671 r. Sp. unten) bzw. für den Telefaxbereich das OLG München (NJW-RR 1994, 1054, 1055 r. Sp. oben) entschieden und entspricht i.Ü.
  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Zulässigkeit von E-Mail-Werbung; Unaufgeforderte Zusendung von E-Mail-Werbung an …

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Hinsichtlich der erforderlichen (und vorhandenen) Möglichkeit der Bekl., diese Störung zu verhindern, verweist der Senat über die vom LG ... erwähnte Möglichkeit hinaus auf die vom LG Berlin (NJW 2002, 2569, 2571 r.Sp. ganz unten) dargelegte Gestaltungsvariante.
  • OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 W 342/03

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Dies ist umso erfreulicher, als im vergangenen Jahr zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf (B. v. 26.3.2003 - I-15 W 25/03) und OLG Koblenz (MMR 2003, 590) nicht nur mangelndes Technikverständnis bewiesen, sondern darüber hinaus für große Rechtsunsicherheit unter den Empfängern von Werbe-E-Mails gesorgt haben.
  • AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02

    E-Cards im Wahlkampf

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    So nahm in derartigen Fällen das AG Rostock (MMR 2003, 345) und das LG München (MMR 2003, 282) bereits eine Mitstörerhaftung des Anbieters von E-Cards an.
  • LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02

    E-Cards

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    So nahm in derartigen Fällen das AG Rostock (MMR 2003, 345) und das LG München (MMR 2003, 282) bereits eine Mitstörerhaftung des Anbieters von E-Cards an.
  • LG Traunstein, 14.10.1997 - 2 HKO 3755/97

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch unverlangtes Versenden von Werbematerial an …

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Obwohl die Entscheidung des LG Traunstein (MMR 1998, 53) inzwischen über sechs Jahre alt ist, hat sich der deutsche Gesetzgeber i.R.d. Reform des Wettbewerbsrechts erst Anfang April 2004 zu einer spezialgesetzlichen Regelung des für Privatpersonen wie auch Unternehmen relevanten und kostenintensiven Problems durchringen können.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2003 - 15 W 25/03
    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Dies ist umso erfreulicher, als im vergangenen Jahr zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf (B. v. 26.3.2003 - I-15 W 25/03) und OLG Koblenz (MMR 2003, 590) nicht nur mangelndes Technikverständnis bewiesen, sondern darüber hinaus für große Rechtsunsicherheit unter den Empfängern von Werbe-E-Mails gesorgt haben.
  • OLG München, 08.02.1993 - 29 W 671/93

    Telefaxwerbung stellt als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten …

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
    Zum einen hat der Kl. zwei Mails erhalten ... Zum anderen stellt angesichts der allgemeinen (also nicht nur von der Bekl. ausgehenden) Gefahr des Ausuferns und des Überhandnehmens von E-Mail-Werbeschreiben bereits das erstmalige unerwünschte Zusenden einen relevanten Eingriff dar; dies hat etwa für das Kommunikationsmedium "Btx-Mitteilungsdienst" der BGH (NJW 1988, 1670, 1671 r. Sp. unten) bzw. für den Telefaxbereich das OLG München (NJW-RR 1994, 1054, 1055 r. Sp. oben) entschieden und entspricht i.Ü.
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums bejahen dagegen auch bei einer einmaligen E-Mail-Versendung eine entsprechende Rechtsverletzung (KG MMR 2002, 685; GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324 ; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 ; OLG Bamberg MMR 2006, 481 ; OLG Naumburg DB 2007, 911; LG Berlin NJW 2002, 2569 ;… Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 97;… Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 189).
  • OLG Dresden, 24.06.2024 - 4 U 168/24

    Einmalige unverlangte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken per E-Mail ist unzulässige …

    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums bejahen dagegen auch bei einer einmaligen E-Mail-Versendung eine entsprechende Rechtsverletzung (KG MMR 2002, 685; GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820; OLG Bamberg MMR 2006, 481; OLG Naumburg DB 2007, 911; LG Berlin NJW 2002, 2569;… Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 97;… Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 189).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Der Senat folgt insoweit den zutreffenden und sorgfältig begründeten Ausführungen des Ersturteils und merkt lediglich Folgendes ergänzend an: Die bislang in der Rechtsprechung vorgenommene Bewertung bereits der Übersendung einer einzigen Werbenachricht als unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (OLG München MMR 2004, 324 ff. ) findet ihre Bestätigung jetzt auch in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG in der seit 8.7.2004 geltenden Fassung )dazu Köhler, NJW 2004, 2121, 2125).

    Der Anteil von Werbe-E-Mails lag weltweit jedoch etwa im Februar 2004 nach einer Studie bei 62% des gesamten E-Mail-Verkehrs (Heidrich, Anmerkung zu OLG München, MMR 2004, 324, 325).

  • AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06

    E-Mail Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam

    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
  • OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06

    Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits …

    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar, dies gilt selbst dann, wenn allein die Übersendung einer einzigen Werbenachricht in Rede steht (vgl. OLG München MMR 2004, 324 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).
  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail; …

    Dem steht das vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 06.02.2005 zitierte Urteil des OLG Düsseldorf (…I-15 U 41/04, Urt. v. 22.09.2004) als auch die Entscheidung des OLG München (MMR 2004, 324) nicht entgegen.
  • AG Altötting, 20.05.2008 - 2 C 108/08

    Abmahnung bei unverlangter E-Mail-Werbung – Kostenersatz

    Dabei genügte bereits die einmalige Übersendung einer unerwünschten E-Mail-Werbung, um einen rechtswidrigen Eingriff anzunehmen ( OLG München, Urt. v. 12.02.2004 - 8 U 4223/03 ).
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