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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3835
BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 (https://dejure.org/2008,3835)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 (https://dejure.org/2008,3835)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 (https://dejure.org/2008,3835)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 184c StGB; § 11 Abs. 3 StGB; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Voraussetzungen der "Scheinminderjährigkeit" bei jugendpornographischen Schriften (kein Ausreichen bloßer Zweifel bezüglich der Volljährigkeit); Substantiierungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (unmittelbare Beschwer; Darlegung eines ...

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliches Verbot von pornografischen Filmen mit Scheinminderjährigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    § 184c StGB
    Strafbarkeit bei Pornos mit Scheinjugendlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafbarkeit bei Pornos mit Scheinjugendlichen - der neue § 184c StGB

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 178
  • MIR 2009, Dok. 102
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Überträgt man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (vgl. BGHSt 47, 55 ;… Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 184b Rn. 6;… Schönke-Schröder, StGB, 27, Aufl. 2006, § 184b Rn. 3) auf § 184c Abs. 1 StGB neuer Fassung, so ergibt sich daraus zwar in der Tat, dass das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, unter die neue Strafvorschrift fällt.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Rn. 3 1. Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. nur BVerfGE 1, 97 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Radioaktive Salbe

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 21.05.2026 - 2 BvR 1096/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot des …

    Maßstab ist insoweit eine aus der Perspektive eines objektiven Betrachters zu beurteilende eindeutige Kindlichkeit (vgl. entsprechend zu § 184c StGB und "Scheinjugendlichen" BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2008 - 2 BvR 2369/08 -, Rn. 5 m.w.N.; zu § 184 Abs. 4 StGB a.F. vgl. auch BGHSt 47, 55 ), die sich aus einer Gesamtbetrachtung des möglichen Tatgegenstands ergeben muss, wobei nicht allein der Größe des nachgebildeten Körpers oder Körperteils Bedeutung zukommt, sondern auch weitere Gesichtspunkte - etwa die Stimme eines sprachfähigen Sexroboters oder die Nachbildung nicht ausgereifter primärer und sekundärer Geschlechtsmerkmale - zu bewerten sind (…vgl. Berghäuser, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2023, § 1841 Rn. 15;… Eisele, in: Tübinger Kommentar zum StGB, 31. Aufl. 2025, § 1841 Rn. 6).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …

    Die Erfassung von E-Mails, die beim Provider und damit nicht in einer ausschließlich vom betroffenen Kommunikationsteilnehmer beherrschten Sphäre abgelegt sind, stellt einen solchen Eingriff dar (…vgl. BVerfG, aaO; Gaede, StV 2009, 96, 100; Störing, CR 2009, 475, 478).
  • AG Bocholt, 23.03.2017 - 3 Ds 581/16

    Kein Vorsatz bei kinderpornografischen Bildern lediglich im Cache eines Computers

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass allein vom optischen Eindruck her eine Unterscheidungsmöglichkeit nicht besteht (Vergleiche Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 06.12.2008 - 2 BvR 2369, 2380/08 zitiert nach BeckRS 2009).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 183/23

    Verbreitung jugend- und kinderpornographischer Inhalte (Altersbestimmung: …

    Dann ist das tatsächliche Alter irrelevant ("Scheinkinder" oder "Scheinjugendliche") beziehungsweise ohne Bedeutung, ob sich dieses feststellen lässt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 60 ff.;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 184b Rn. 18, § 184c Rn. 9 f.;… Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 184b Rn. 10 ff., § 184c Rn. 11 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 184b Rn. 13;… MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 13, § 184c Rn. 11 f.;… LK/Nestler, StGB, 13. Aufl., § 184b Rn. 8, § 184c Rn. 9 f.;… NK-StGB/Papathanasiou, 6. Aufl., § 184b Rn. 14, § 184c Rn. 6;… BeckOK StGB/Ziegler, 59. Ed., § 184b Rn. 8, § 184c Rn. 8; s. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2008 - 2 BvR 2369/08 u.a., MMR 2009, 178).
  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

    Zur auch im Strafrecht bedeutsamen Frage der Scheinminderjährigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2008 (Az. 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 ) anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) in der seit dem 5. November 2008 geltenden Fassung - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (BGHSt 47, 55/62) - ausgeführt, das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, falle zwar unter die neue Strafvorschrift.
  • AG Villingen-Schwenningen, 14.08.2019 - 6 Ds 33 Js 2222/19

    Strafbarkeit des Uploads von kinderpornographischem Material auf …

    Dies widerspricht nicht den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (, Beschluss vom 6.12.2008 - 2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08 = MMR 2009, 178).

    Der Rückgriff auf die alleinige Würdigung durch das Gericht, inwiefern das Bild noch "(fast) kindlich wirken" würde (so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.12.2008 - 2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08 = MMR 2009, 178, 179) hält das erkennende Gericht dementgegen für willkürlich und nicht verobjektivierbar.

    Die oben genannten empirisch fundierten Anhaltspunkte können auch nicht durch Angaben zu Gewicht, Kleider-und Schuhgröße sowie Maßen oder grobe Ausführungen zur körperlichen Entwicklung bzw. zu bewusst inszenierter Minderjährigkeit ersetzt werden - dies würde dazu führen, dass der Tatbestand jedwede Bestimmtheit im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG verlöre (so zu Recht auch Liesching, Anmerkung zu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.12.2008, MMR 2009, 178, 179 ff. mwN).

    Es ist vorliegend nicht der strenge Maßstab der Wissentlichkeit anzuwenden, den das Bundesverfassungsgericht für Fälle des Scheinjugendlichen verlangt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6.12.2008 - 2 BvR 2369/08 und 2 BvR 2380/08 = MMR 2009, 178).

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2517

    Kein Beurteilungsspielraum der KJM

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur auch im Strafrecht bedeutsamen Frage der Scheinminderjährigkeit mit Beschluss vom 6. Dezember 2008 (MMR 2009, 178) anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) ausgeführt, das Verbreiten pornographischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, falle zwar unter § 184c StGB.
  • LG Karlsruhe, 05.06.2026 - P 22 Qs 8/25

    Durchsuchung, Verdacht des Besitzes jugendpornographischer Inhalte, …

    Geht es - wie hier - um die Abgrenzung zwischen einer jugendlichen und einer erwachsenen Person ist allerdings zu bedenken, dass es in der Regel weder körperliche Merkmale noch eine Analyse von Gesichtszügen erlauben, die Unterscheidung zwischen sechzehn- oder siebzehnjährigen Mädchen oder geringfügig älteren Personen mit hinreichender Zuverlässigkeit zu treffen, da bei geschlechtsreifen Personen sichtbare Anhaltspunkte wie bei Kinderpornographie ("vor der Pubertät") nicht existieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, juris; Beschl. v. 20.11.2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19, NJW 2020, 384, 385;… MüKo-StGB/Hömle , 4. Aufl. 2021, § 184c Rn. 9;… Matt/Renzikowski/Eschelbach , StGB, 2. Aufl. 2020, § 184c Rn. 11).
  • VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.658

    Telemedien-Angebot; Kommission für Jugendmedienschutz (KJM); …

    Zur auch im Strafrecht bedeutsamen Frage der Scheinminderjährigkeit hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2008 (Az. 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08 - Juris -) anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften) in der seit dem 5. November 2008 geltenden Fassung - anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 184b StGB alter Fassung (BGHSt 47, 55/62) - ausgeführt, das Verbreiten pornografischer Filme, an denen "Scheinjugendliche" - also tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Beobachter minderjährig erscheinen - mitwirken, falle zwar unter die neue Strafvorschrift.
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