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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2057
BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08 (https://dejure.org/2009,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 1 BvL 7/08 (https://dejure.org/2009,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 1 BvL 7/08 (https://dejure.org/2009,2057)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; TKG § 110 Abs. 1; ; TKG § 110 Abs. 2; ; TKG § 110 Abs. 9

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Pflicht aus § 110 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 110 Abs. 2 Nr. 2c und § 110 Abs. 9 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG); Vermittlungseinrichtungen für Datentransporte und Telekommunikation im internationalen Verkehr als zum Anwendungsbereich des § 110 Abs. 2 TKG ...

  • webhosting-und-recht.de

    Bundesverfassungsgericht weist unpräzise Vorlagefrage zur Entschädigungspflicht bei TKÜV-Überwachungsmaßnahmen ab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage hinsichtlich der Kosten eines Telekommunikationsunternehmens für die Unterhalt von Vorrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation in das Ausland mangels hinreichender Darlegung der Verfassungswidrigkeit des § 110 TKG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungenauer Vorlagebeschluss zur Entschädigungspflicht bei TKÜV-Überwachungsmaßnahmen abgewiesen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Vorlage zu Überwachungskosten verworfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 447
  • MMR 2009, 606
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Schwedische Rente

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).

    Denn eine Vorlage ist unzulässig, solange eine Beweisaufnahme zu einem Ergebnis führen kann, auf dessen Grundlage sich die Frage der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung im Ausgangsverfahren nicht stellt (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).

    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Die ungeprüfte Übernahme von Parteivorbringen reicht dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfGE 87, 341 ).

    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Seine Erwägungen müssen sich zudem auf eine vollständige Tatsachengrundlage stützen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 77, 259 ; 86, 52 ; 105, 61 ).

    Es muss tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 10, 171 ).

  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik …

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juli 2008 - VG 27 A 3.07 -.

    Rn. 9 2. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die im Rubrum wiedergegebene Frage zur Entscheidung vorgelegt (vgl. CR 2008, S. 563).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Indem es die Größenordnung der finanziellen Belastung zum Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nimmt, die Kosten einer Auslandskopfüberwachung den als wesentlich geringer bezeichneten Aufwendungen für eine Festnetzüberwachung gegenüberstellt und sich auf unterschiedliche Auswirkungen der Kostenbelastung auf die betroffenen Unternehmen bezieht, verdeutlicht es vielmehr, dass es Belastungen erst ab einer gewissen Erheblichkeitsschwelle als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar ansieht (vgl. insoweit BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 58, 137 ).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Indem es die Größenordnung der finanziellen Belastung zum Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nimmt, die Kosten einer Auslandskopfüberwachung den als wesentlich geringer bezeichneten Aufwendungen für eine Festnetzüberwachung gegenüberstellt und sich auf unterschiedliche Auswirkungen der Kostenbelastung auf die betroffenen Unternehmen bezieht, verdeutlicht es vielmehr, dass es Belastungen erst ab einer gewissen Erheblichkeitsschwelle als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar ansieht (vgl. insoweit BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 58, 137 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Der Vorlagebeschluss muss auch den zugrunde liegenden Sachverhalt darstellen, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist (vgl. BVerfGE 87, 341 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 1 BvL 7/08
    Indem es die Größenordnung der finanziellen Belastung zum Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nimmt, die Kosten einer Auslandskopfüberwachung den als wesentlich geringer bezeichneten Aufwendungen für eine Festnetzüberwachung gegenüberstellt und sich auf unterschiedliche Auswirkungen der Kostenbelastung auf die betroffenen Unternehmen bezieht, verdeutlicht es vielmehr, dass es Belastungen erst ab einer gewissen Erheblichkeitsschwelle als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar ansieht (vgl. insoweit BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 58, 137 ).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Herausnahme aus der Pflegefamilie

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Sachverständigenentschädigung

  • BVerfG, 11.01.2007 - 2 BvL 7/06

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Durchführung und Finanzierung …

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfahrensordnung für Höfesachen

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dabei hat es die aus seiner rechtlichen Sicht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Norm erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und in seinen Vorlagebeschluss aufzunehmen (BVerfGE 77, 308 ; 80, 68 ; BVerfGK 15, 447 ).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Dazu muss es in diesem Ausmaß tragfähige Feststellungen treffen, die der verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden können (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 88, 198 ; vgl. auch BVerfGK 10, 171 ; 15, 447 ).

    Es muss im Rahmen der zumutbaren Aufklärung des Sachverhalts ausgeschlossen sein, dass nach den tatsächlichen Verhältnissen von der vorgelegten Vorschrift nur verfassungsrechtlich unbedenkliche Wirkungen ausgehen (vgl. BVerfGK 15, 447 ).

  • BVerfG, 29.01.2025 - 1 BvL 9/24

    Unzulässige Richtervorlage zur Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19

    Das vorlegende Gericht muss daher unter Ausschöpfung der ihm verfügbaren prozessualen Mittel alle tatsächlichen Umstände aufklären, die für die Vorlage Bedeutung erlangen können, und tragfähige Feststellungen treffen, die es seiner fach- und verfassungsrechtlichen Beurteilung zugrunde legen kann (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 48, 396 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; BVerfGK 15, 447 ).
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