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Rechtsprechung
   KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6231
KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09 (https://dejure.org/2009,6231)
KG, Entscheidung vom 27.11.2009 - 9 U 27/09 (https://dejure.org/2009,6231)
KG, Entscheidung vom 27. November 2009 - 9 U 27/09 (https://dejure.org/2009,6231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Löschungspflichten des Schuldners in puncto Google Cache

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 280 Abs. 1 S. 2
    Haftung des Betreibers eines Online-Presseportals für fortdauernde Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgrund Einbindung der Suchmaschinentechnik der Suchmaschine Google

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei fortbestehenden Alteinträgen im Google-Cache

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Betreibers eines Online-Presseportals für fortdauernde Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgrund Einbindung der Suchmaschinentechnik der Suchmaschine Google

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 968
  • MMR 2010, 715
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Rn. 35 Maßgeblich für den Umfang, insbesondere auch die Effektivität der Löschungsmaßnahmen ist vielmehr die Bedeutung des verletzten Grundrechts (vgl. BGHZ 173, 188ff zu Tz. 22, 36 und 50 "angemessene Bemühungen").

    Rn. 39 Einem Internetunternehmen dürfen keine Anforderungen auferlegt werden, die das von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte Geschäftsmodell gefährden oder die Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGHZ 173, 188ff zu Tz. 39); dies gilt erst recht im Rahmen der Reichweite der Pressefreiheit (BGHZ 158, 343ff).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Ohne eine solche Erklärung ist die Verneinung der Wiederholungsgefahr in der Regel nur in Ausnahmefällen denkbar (BGH NJW 1994, 1281ff - Bilanzanalyse -).

    Im allgemeinen Deliktsrecht müssen insoweit auch die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wiederholungswahrscheinlichkeit und die Motivation des Störers bei der Entkräftung Berücksichtigung finden (BGH NJW 1994, 1281ff).

  • OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Dabei mag sein, dass der durchschnittliche Internetnutzer bei Suchmaschinen weiß, dass diese nicht auf einer intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind (Senat vom 3. November 2009 zu 9 W 196/09), mögen dem Durchschnittsnutzer auch die technischen Detailkenntnisse fehlen (OLG Hamburg vom 20. Februar 2007 zu 7 U 126/06 bei Juris zu Tz. 10; offengelassen vom Senat im Beschluss vom 3. November 2009, 9 W 196/09).

    Rn. 38 (3) Durch die Verpflichtung zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wird auch die überragende Funktion von Suchmaschinen für das Informationsgrundrecht aus Art. 5 GG (BGHZ 156, 1ff zu Tz. 68 -Paperboy-; OLG Hamburg AfP 2007, 367f zu Tz. 13) nicht beeinträchtigt.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Rn. 38 (3) Durch die Verpflichtung zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wird auch die überragende Funktion von Suchmaschinen für das Informationsgrundrecht aus Art. 5 GG (BGHZ 156, 1ff zu Tz. 68 -Paperboy-; OLG Hamburg AfP 2007, 367f zu Tz. 13) nicht beeinträchtigt.
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Rn. 46 a) Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Schutzsphäre des Persönlichkeitsrechts wird die Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet (BGH NJW-RR 2009, 1413ff zu Tz 29; NJW 1998, 1391ff zu Tz 27).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Rn. 47 Maßgeblich für die Annahme der Wiederholungsgefahr ist, dass eine erneute Beeinträchtigung ernsthaft zu befürchten ist (BGH NJW 2005, 594ff zu Tz 17 - Rivalin -).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Rn. 39 Einem Internetunternehmen dürfen keine Anforderungen auferlegt werden, die das von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte Geschäftsmodell gefährden oder die Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGHZ 173, 188ff zu Tz. 39); dies gilt erst recht im Rahmen der Reichweite der Pressefreiheit (BGHZ 158, 343ff).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender …

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    In der Regel wird die Wiederholungsgefahr allein durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt, in der der Störer den Unterlassungsanspruch anerkennt (BGH NJW-RR 2002, 608f).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der …

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Rn. 46 a) Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Eingriffs in die Schutzsphäre des Persönlichkeitsrechts wird die Gefahr einer erneuten Rechtsverletzung grundsätzlich vermutet (BGH NJW-RR 2009, 1413ff zu Tz 29; NJW 1998, 1391ff zu Tz 27).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Auszug aus KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
    Solche liegen aber auch dann vor, wenn der Verwender automatisch generierte Inhalte in Form einer Trefferliste so übernimmt, das er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung übernehmen will (…vgl. BT-Drs. 13/7385, S. 19; KG KGR Berlin 2005, 55f; OLG München CR 2000, 541, 542; OLG Köln CR 2002, 678).
  • KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08

    Haftung eines Foto-Portals

  • OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01

    Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen …

  • OLG Nürnberg, 22.06.2008 - 3 W 1128/08

    Suchmaschinenbetreiber als Störer wegen Verletzung von Prüfpflichten

  • OLG München, 03.02.2000 - 6 U 5475/99

    Begriff des Angebots fremder Inhalte

  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein …

  • KG, 28.06.2004 - 10 U 182/03

    Geldentschädigungsanspruch gegen Telediensteanbieter: Von Unbekanntem verfasste …

  • LG Berlin, 13.01.2009 - 27 O 927/08

    Verpflichtung eines Portalbetreibers, Google für die Entfernung einer …

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten …

    Rn. 20 Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12. September 2012 - 6 U 58/11, juris Rn. 22 ff.; KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - 9 U 27/09, juris Rn. 29 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 W 61/99, juris Rn. 4;… in Bezug auf den Provider: Köhler in Köhler/Bornkamm, a. a. O, § 12 Rn. 6.7).

    Dazu gehört es, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit wenigstens über Google als die am häufigsten genutzte Suchmaschine im Internet auszuschließen (so auch KG Berlin, Urteil vom 27. November 2009, a. a. O., juris Rn. 31).

  • OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 11 U 156/17

    Vertragsstrafeversprechen wegen urheberrechtswidriger Handlungen eines nicht …

    Anders als etwa bei der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des KG vom 27.11.2009, 9 U 27/09, bei der die - im Übrigen gewerblich handelnde - Verletzerin in einer besonderen Vertragsbeziehung zu Google stand, aufgrund derer Google gesorgt hatte, dass die Inhalte auf ihrer Webseite gefunden werden konnten, war vorliegend die Notwendigkeit einer Einflussnahme auf Google auch nicht aufgrund einer solchen Vertragsbeziehung für beide Parteien offensichtlich.
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Dies kann auch die Pflicht umfassen, auf Dritte einzuwirken, um eine Perpetuierung der Rechtsverletzung dort abzustellen, z.B. im Google Cache (BGH GRUR 2018, 1183 [BGH 12.07.2018 - I ZB 86/17] - "Wirbel um Bauschutt"; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2016, 259; OLG Celle MMR 2015, 408 [OLG Celle 29.01.2015 - 13 U 58/14] ; KG Berlin MMR 2010, 715 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] ) oder Google Maps, Gelbe Seiten etc. (…vgl. LG Kaiserslautern, Urt. v. 08.07.2014 - HK O 33/13, BeckRS 2014, 18134).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2018 - 6 W 45/18

    Vollstreckung einer durch Anerkenntnisurteil titulierten …

    Er hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch das Unterlassungsgebot betroffenen Inhalte seiner Website nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Website direkt noch über eine Internetsuchmaschine (…OLG Celle WRP 2015, 475 in juris Rn. 20;… OLG Karlsruhe MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] in juris Rn. 22 ff; KG NJW-RR 2010, 968 [KG Berlin 27.11.2009 - 9 U 27/09] in juris Rn. 29 ff).
  • LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11

    Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten …

    Diese Unterscheidung beachtet die von der Klägerin zitierte Entscheidung des KG (Urteil vom 27.11.2009, Az.: 9 U 27/09, bei juris) nicht, die ohnehin - ebenso wie die klägerseits zitierten landgerichtlichen Entscheidungen - mit ihrer pauschalen Ableitung einer Tätigkeitsverpflichtung aus einer Unterlassungserklärung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2010 (…a.a.O.) so nicht aufrechterhalten werden können.
  • KG, 12.01.2010 - 9 W 259/09

    Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Regierenden Bürgermeisters

    Die Anforderungen, die im konkreten Einzelfall an die Darlegung des Wegfalls der Wiederholungsgefahr zu richten sind, hängen jedoch von der konkreten Unterlassungskonstellation ab (Senat vom 27. November 2009 zu 9 U 27/09).
  • LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Einspruchsfristbeginn nach …

    Zwar mag der eine Webseite betreibende Schuldner, dem eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden ist, verpflichtet sein, nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (…LG Saarbrücken, 9 O 258/08 - Rz. 15, zitiert nach juris; vgl. auch KG NJW-RR 2010, 968, 970 zur Einwirkungspflicht auf Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf persönlichkeitsverletzende Trefferanzeigen).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2010 - 34 O 76/10

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch lediglich im Google-Cache abrufbare Inhalte

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden und war diese mit google verlinkt, so muss der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08, zitiert nach Juris Ziffer 15; KG Berlin, 9 U 27/09, zitiert nach Juris Ziffer 29 bis 31).
  • LG Düsseldorf, 27.10.2010 - 34 O 76/10

    Abwälzung der Rücksendekosten auf einen Verbraucher beim Verkauf von Yoga-Zubehör …

    Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden und war diese mit google verlinkt, so muss der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08, zitiert nach Juris Ziffer 15; KG Berlin, 9 U 27/09, zitiert nach Juris Ziffer 29 bis 31).
  • LG Berlin II, 02.10.2025 - 93 O 86/24

    Einträge in Online-Branchenbüchern lösen ohne eigenes Verschulden keine …

    Der Schuldner eines Unterlassungsgebots hat allerdings durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt, noch über eine Internet-Suchmaschine (vgl. KG, Urteil vom 27.11.2009 - 9 U 27/09, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 2a O 328/11
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