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Weitere Entscheidung unten: AG Wiesbaden, 17.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1763
BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,1763)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,1763)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 (https://dejure.org/2010,1763)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 130a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 130a ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur bei der elektronischen Übermittlung einer Berufungsbegründung

  • IWW
  • JurPC

    Zur Wirksamkeit der qualifizierten elektronischen Signatur durch Mitarbeiter/innen des Rechtsanwaltes

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 130a
    Elektronisch übermittelte Berufungsbegründung - Verwendung der Signaturkarte des zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalts durch Dritten genügt nicht Anforderungen an qualifizierte elektronische Signatur

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung durch einen zur Vertretung bei einem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt; Wahrung der Formerfordernisse im Zusammenhang mit der elektronischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130 a
    Qualifizierte elektronische Signatur durch Dritte statt Unterschrift des vertretungsberechtigten Rechtsanwalts; unzulässige Verwendung der Signaturkarte durch Dritte; Berufungsbegründung

  • Anwaltsblatt

    § 130a ZPO
    Wer die elektronische Signatur in der Kanzlei nutzt, hat selber Schuld

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130a Abs. 1 S. 1
    Erforderlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung durch einen zur Vertretung bei einem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt; Wahrung der Formerfordernisse im Zusammenhang mit der elektronischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Übermittlung von Berufungsbegründung durch elektronische Signatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die elektronisch von der Angestellten übermittelte Berufungsbegründung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Qualifizierte elektronische Signatur muss bei elektronischer Berufungsbegründung durch vertretungsberechtigten Rechtsanwalt erfolgen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Pflicht zur Überprüfung von Schriftsätzen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Überprüfung von Schriftsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 38
  • NJW 2011, 1294
  • MDR 2011, 251
  • NJ 2011, 169
  • FamRZ 2011, 558
  • VersR 2011, 547
  • WM 2011, 478
  • MMR 2011, 283
  • K&R 2011, 198
  • AnwBl 2011, 295
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Wird die Berufungsbegründung im Original oder per Fax eingereicht, muss sie als bestimmender Schriftsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709;… Versäumnisurteil vom 20. Juli 2010 - KZR 9/09, NJW 2010, 3661 Rn. 11 m.w.N.).

    Das kann im Einzelfall bei einem weitgehend formalisierten Text der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65, VersR 1966, 168 und vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, aaO S. 2710), scheidet jedoch bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig aus, weil der Anwalt die ihm obliegende eigenverantwortliche Prüfung hier nur bestätigen kann, wenn er den Text im Einzelnen kennt (vgl. BAG NJW 1983, 1447).

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Rn. 6 a) Die Rechtsbeschwerde wendet sich nicht gegen die dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegende Auffassung des Berufungsgerichts, dass im elektronischen Rechtsverkehr bestimmende Schriftsätze von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 15).
  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung; …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Diese muss, um einer eigenhändigen Unterzeichnung gleichwertig zu sein, von demjenigen vorgenommen werden, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2010 - 7 B 15/10, juris Rn. 24).
  • BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09

    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Wird die Berufungsbegründung im Original oder per Fax eingereicht, muss sie als bestimmender Schriftsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709; Versäumnisurteil vom 20. Juli 2010 - KZR 9/09, NJW 2010, 3661 Rn. 11 m.w.N.).
  • BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 97/80

    Blankounterschrift

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Das kann im Einzelfall bei einem weitgehend formalisierten Text der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65, VersR 1966, 168 …und vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, aaO S. 2710), scheidet jedoch bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig aus, weil der Anwalt die ihm obliegende eigenverantwortliche Prüfung hier nur bestätigen kann, wenn er den Text im Einzelnen kennt (vgl. BAG NJW 1983, 1447).
  • BGH, 20.12.1965 - VIII ZB 33/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10
    Das kann im Einzelfall bei einem weitgehend formalisierten Text der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1965 - VIII ZB 33/65, VersR 1966, 168 …und vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, aaO S. 2710), scheidet jedoch bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig aus, weil der Anwalt die ihm obliegende eigenverantwortliche Prüfung hier nur bestätigen kann, wenn er den Text im Einzelnen kennt (vgl. BAG NJW 1983, 1447).
  • BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24

    Besonderes elektronisches Behördenpostfach: Verantwortende Person muss aus der …

    Es kann offenbleiben, ob die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur durch eine hiervon namensverschiedene Person zur Wahrung der Form als ausreichend angesehen werden kann, wenn die Verantwortung für das Dokument gleichwohl bei der in der Signatur namentlich genannten Person liegt, weil dessen Inhalt so genau festgelegt ist, dass die namentlich genannte Person dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 Rn. 8, BGHZ 188, 38).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Anforderungen an die Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere …

    Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen es für das Unterschriftserfordernis ausreichend ist, wenn ein Dritter die qeS mit der Signaturenkarte des Rechtsanwalts vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10 -, juris).
  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht …

    Sie muss jedoch, um diese Gleichwertigkeit zu erreichen, von demjenigen vorgenommen werden, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde, mithin von dem Rechtsanwalt persönlich (vgl. BGHZ 188, 38 = FamRZ 2011, 558 Rn. 8 mwN).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - …

    Sie muss von der "verantwortenden Person" stammen, also von demjenigen, dessen handschriftliche Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (vgl. bereits BGH 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - Rn. 8, BGHZ 188, 38;… BVerwG 14. September 2010 - 7 B 15.10 - Rn. 24).
  • OLG Köln, 12.06.2025 - 24 U 92/24

    Selbst ist der Anwalt!

    Rn. 162 a) Wird die Berufung bzw. Berufungsbegründung im Original oder per Fax eingereicht, muss sie als bestimmender Schriftsatz nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (…BGH, NJW 2010, 3661 Rn. 11; BGH, NJW 2011, 1294 Rn. 8;… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 22. Aufl. 2025, § 519 Rn. 10 m.w.Nachw.).

    Um einer eigenhändigen Unterzeichnung gleichwertig zu sein, muss die qualifizierte elektronische Signatur von demjenigen vorgenommen werden, dessen Unterschrift dem Formerfordernis genügen würde (BGH, NJW 2011, 1294 Rn. 8;… BGH, NJW 2022, 2415 Rn. 9).

    Insoweit ist zunächst klarzustellen, dass sie sich nicht aus dem Beschluss des BGH vom 21.12.2010 (VI ZB 28/10 = NJW 2011, 1294) herleiten lässt (…so aber wohl MünchKomm/Fritsche, a.a.O., § 130a Rn. 12;… Musielak/Voit/Stadler, a.a.O., § 130a Rn. 4).

    Dort hat der BGH lediglich klargestellt, dass das Formerfordernis des § 130a Abs. 1 S. 2 ZPO "jedenfalls dann nicht gewahrt ist, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signaturkarte des Rechtsanwalts vorgenommen wird, ohne dass dieser den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes geprüft und sich zu eigen gemacht hat" (BGH, NJW 2011, 1294 Rn. 8).

    Denn auch unter Zurückstellung der oben dargelegten grundsätzlichen Bedenken kann von einer wirksamen qualifizierten elektronischen Signatur allenfalls dann die Rede sein, wenn der Rechtsanwalt den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes zuvor geprüft und sich zu eigen gemacht hat (BGH, NJW 2011, 1294 Rn. 9;… MünchKomm/Fritsche, a.a.O., § 130a Rn. 12;… Musielak/Voit/Stadler, a.a.O., § 130a Rn.).

    Denn mit Ausnahme der Beschlüsse vom 21.12.2010 (VI ZB 28/10 = NJW 2011, 1294) und vom 30.03.2022 (XII ZB 311/21= NJW 2022, 2415) befassen sich die zur Überlassung von Karte und PIN ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen mit dem Begriff des "sicheren Übermittlungswegs" im Sinne von § 130a Abs. 3 S. 1, 2. Var., Abs. 4 Nr. 2 ZPO.

  • BGH, 10.03.2022 - I ZR 70/21

    Prozessvertretung durch Haftpflichtversicherer - Wettbewerbswidrige …

    Eine von der Revisionserwiderung damit in der Sache vertretene Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VI ZB 28/10, BauR 2021, 286 [juris Rn. 10]; jeweils mwN).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    Rn. 7 a) Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung bei bestimmenden Schriftsätzen handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10, BGHZ 188, 38 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 14. Januar 2010 - VII ZB 112/08, BGHZ 184, 75 Rn. 15).
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht …

    Erforderlich ist nur, dass sich die Revisionsanwälte den Inhalt etwaiger Vorarbeiten zu eigen machen und die Verantwortung hierfür übernehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251, 253 f.; vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709 und vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10, BGHZ 188, 38 Rn. 8 f.).
  • LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19

    Kein Erfordernis einer handschriftlichen Signatur bei Einreichung über beA

    Soweit teilweise (…MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (…NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8;… 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978).
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 116/13

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Familiensache: Anforderungen …

    Rn. 11 Im Übrigen hätte das Gericht auch davon ausgehen können, dass der Rechtsanwalt den Inhalt eines mit seiner Blankounterschrift versehenen Schriftsatzes so genau festgelegt hat, dass er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 642/11 - FamRZ 2012, 1935 Rn. 17; BGH Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04 - NJW 2005, 2709, 2710 und vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 - FamRZ 2011, 558 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 15.01.2021 - 322 T 92/20

    Erforderlichkeit einer einfachen Signatur bei Benutzung einer qualifizierten …

  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 642/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist und die Wiedereinsetzungsfrist …

  • OLG Dresden, 02.01.2024 - 4 W 720/23

    Feststellung der Unwirksamkeit mehrerer Tariferhöhungen in der bei der Beklagten …

  • LG Hamburg, 01.07.2022 - 305 S 68/21

    Streitwertfestsetzung für Auskunft zu personenbezogenen Daten

  • LG Memmingen, 24.03.2025 - 43 T 190/25

    Vollstreckungsauftrag, einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, …

  • OLG Hamm, 29.06.2023 - 4 UF 154/22

    Qualifizierte Signatur; einfache Signatur; sicherer Übermittlungsweg

  • VG Köln, 26.08.2022 - 8. Kammer
  • VG Köln, 26.08.2022 - 8 L 991/22
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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 17.08.2010 - 91 C 4018/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19732
AG Wiesbaden, 17.08.2010 - 91 C 4018/10 (https://dejure.org/2010,19732)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.08.2010 - 91 C 4018/10 (https://dejure.org/2010,19732)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. August 2010 - 91 C 4018/10 (https://dejure.org/2010,19732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 283
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen …

    Auszug aus AG Wiesbaden, 17.08.2010 - 91 C 4018/10
    Aufgrund der Meldungen der Antragsgegnerin können deren Kunden ohne wesentliche Risiken arbeiten, was auch dazu führt, dass Kreditgeschäft schnell und reibungslos abgewickelt und vielfach ohne übermäßige Sicherheitsleistung des Kreditnehmers gewährt werden können (vergleiche BGH NJW 1978 2151).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2012 - 4 U 190/11

    Kein Anspruch auf Löschung von Einträgen aus dem Schuldnerverzeichnis

    Rn. 21 Die auf die gesetzliche Frist von drei Jahren beschränkte Eintragung der Restschuldbefreiung gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG ist nach alledem nicht zu beanstanden (…so auch OLG Frankfurt, 01.09.2009, 21 U 45/09, zitiert nach juris, Rn. 12; LG Wiesbaden, MMR 2011, 348; AG Wiesbaden, MMR 2011, 283).
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