Rechtsprechung
| LG Hamburg, 20.09.2010 - 325 O 111/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Ärztebewertung" - zulässige Erhebung und Speicherung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen
- rabüro.de
Personenbezogene Daten auf einem Ärzte-Bewertungsportal sind nicht rechtswidrig
- adresshandel-und-recht.de
Erhebung von personenbezogenen Daten für Arzt-Bewertungsportal rechtmäßig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2 GG
Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Bewertungsportal, wenn diese öffentlich zugänglich sind - kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Personenbezogene Daten auf einem Ärzteportal nicht rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Speicherung von Daten für Online-Bewertungsportal für Ärzte zulässig
- auw.de (Kurzinformation)
Arztbewertungsportale dürfen persönliche Daten veröffentlichen
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Anonyme Bewertungen eines Arztes auf einer Internetplattform
Papierfundstellen
- MMR 2011, 488
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus LG Hamburg, 20.09.2010 - 325 O 111/10
Hierfür sei das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009 (VI ZR 196/08 - spickmich.de ) maßgeblich.
- BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17
jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines …
Die Umstände des Streitfalls erfordern aber eine Würdigung im Zusammenhang mit der Speicherung der Bewertungen, weil nur die gemeinsame Verwendung der Daten den von der Beklagten verfolgten Zweck erfüllt (…vgl. Senatsurteile vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 24 …und vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 25; siehe auch LG Hamburg, MMR 2011, 488, 489; Roggenkamp, K&R 2009, 571). - BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13
Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …
Die Umstände des Streitfalls erfordern aber eine Würdigung im Zusammenhang mit der Speicherung der Bewertungen, weil nur die gemeinsame Verwendung der Daten den von der Beklagten verfolgten Zweck erfüllt (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 25; siehe auch LG Hamburg, MMR 2011, 488, 489; Roggenkamp, K&R 2009, 571).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".